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Info GB (EG-Wasserrahmenrichtlinie)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
95 kB
Datum
14.05.2008
Erstellt
01.05.08, 04:24
Aktualisiert
01.05.08, 04:24
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 165/2008 24.04.2008 Az.: 60.2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.05.2008 EG-Wasserrahmenrichtlinie Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (WRRL) ist am 22.12.2000 in Kraft getreten. Ziel ist eine integrierte Gewässerschutzpolitik in Europa, die auch über Staats- und Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Oberflächengewässer (OW) und der Grundwässer (GW) innerhalb der Flusseinzugsgebiete bewirken soll. Über die Inhalte der WRRL wurde mit der Info 128/2004 bereits informiert. Die Gewässerlandschaft in Deutschland ist durch die jeweiligen Bundesländer in Flussgebietseinheiten, nach den Einzugsgebieten der Gewässer, eingeteilt worden. Die Gewässer sind nach Wasserkörpern bezeichnet und mit einer Kennung versehen. Berücksichtigt werden alle Gewässer, die ein Einzugsgebiet aufweisen, dass größer als 10 km2 ist. Gleichstrukturierte Gewässer (Wasserkörper) sind zu Planungseinheiten (PE) zusammengefasst worden. Die Oberflächengewässer im Kreis Euskirchen sind wie folgt aufgeteilt: Flussgebietseinheit Rhein, Teileinzugsgebiet Erft PE 1100 Neffelbach, Muldenauer Bach PE 1200 Veybach, Erft und PE 1500 Erft oberhalb Fa. Kalff und Zuflüsse PE 1300 Rotbach, Bleibach und Zuflüsse PE 1400 Steinbach, Swist und Zuflüsse Flussgebieteinheit Rhein, Ahr und Teileinzugsgebiet Mosel PE AHR 1700 und PE KYLL 1600 und Zuflüsse Flussgebieteinheit Maas, Teileinzugsgebiet Rur PE 1000 Olef, Urft und Zuflüsse Das Land NRW hat im Zeitraum von 2004 bis 2008 eine Bestandsaufnahme zum Zustand der Gewässer durchgeführt. 2 Folgende Grundlagendaten hat das Land erhoben: Übersicht Planungseinheiten Übersicht Wasserkörper (WK = Wasserkörper) Landnutzung Gesamtbewertung WK Biologie Gesamtbewertung WK Chemie Belastungsfallgruppen (Umlandnutzung im Bestand) Gewässerstrukturgüte Im Einzelnen wurden hinsichtlich des biologischen und chemische Zustandes der Gewässer folgende Inhalte untersucht: Biologische Komponenten Hydromorphologische Komponenten in Unterstützung der biologischen Komponenten Chemische und physikalischchemische Komponenten • Zusammensetzung und Abundanz der Gewässerflora • Zusammensetzung wirbellosen Fauna und • Zusammensetzung, Fischfauna Abundanz • Wasserhaushalt - Abfluss und Abflussdynamik - Verbindung zu Grundwasserkörpern • Durchgängigkeit des Flusses • Morphologische Bedingungen - Tiefen- und Breitenvariation - Struktur und Substrat des Flussbetts - Struktur der Uferzone • Prioritäre Stoffe • Temperaturverhältnisse • Sauerstoffhaushalt • Salzgehalt • Versauerungszustand • Nährstoffverhältnisse Abundanz und der benthischen Altersstruktur der Die Ergebnisse der Bestandaufnahme sowie daraus abzuleitende Maßnahmen werden seit Februar 2008 unter Leitung des Landes NRW je Planungseinheit (PE) in Runden Tischen, an denen überörtlich betroffene Akteure und Wassernutzer wie Landwirtschaftsverbände, Forsten, Denkmalschutz, Industrie, Kanuverbände, Naturschutzverbande, Wasserverbände, Wasserversorger beteiligt sind, diskutiert. Waldbauer, Kommunen, Fischerei, Kreise, 3 Es sind jeweils 3 Runde Tische je Planungseinheit bzw. je zusammengelegte Planungseinheiten vorgesehen. In den Runden Tischen werden die Daten des Landes vorgestellt und zur Diskussion gestellt. Die runden Tische haben folgende Inhalte: 1. Runder Tisch: Vorstellung der Grundlagendaten, 2. Runder Tisch: Benennung von Maßnahmen, aufzeigen von Restriktionen und Meldung von Maßnahmen, die von den Beteiligten bereits geplant oder vorgesehen sind 3. Runder Tisch: Festlegung der Maßnamen Ein Auszug aus den Ergebnissen des Monitorings für die Oberflächengewässer ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Gewässer Chemischer Zustand Ökologischer Zustand Müggenhausener Fließ Steinbach, Flamersheim, Burg Ringsheim bis Einmündung in die Swist Steinbach, Quelle bis Burg Ringsheim Swist, Bliesheim bis Miel Erft, Quelle bis Eicherscheid Erft, Stotzheim bis Lommersum Urft, Quelle bis Nettersheim unbefriedigend zeitweise trocken Gesamtbewertung ökologischer und chemischer Zustand unbefriedigend gut unbefriedigend unbefriedigend gut gut gut gut schlecht schlecht gut gut gut schlecht mäßig schlecht gut gut gut Soweit sich aus der Bewertung der Biologie und der Chemie Belastungen in den Wasserkörpern ergeben (Belastungskombinationen), sollen in den 2. Runden Tischen, die derzeit stattfinden, Maßnahmen benannt werden, mit denen den Belastungskombinationen begegnet werden kann. Die Maßnahmen an den Gewässern ergeben sich aus einem bundeseinheitlichen Programmmaßnahmenkatalog, der für NRW 90 mögliche Maßnahmen vorsieht. Der Maßnahmenkatalog beschreibt mögliche Belastungskombinationen und ordnet entsprechende Maßnahmen zu: • • • • • • Punktquellen (z.B. Einleitungen von Kommunen und Haushalten), 21 Maßnahmen (z. B. Neubau und Anpassung der Kläranlage) Diffuse Quellen (z.B. Landwirtschaft, Einträge von Dünger- und Pflanzenschutzmitteln), 20 Maßnahmen (z.B. Anlage von Gewässerschutzstreifen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge) Hydromorphologie (z.B. Renaturierung ausgebauter Gewässer), 20 Maßnahmen (z.B. Maßnahen zur Vitalisierung des Gewässers) Wasserentnahmen (z.B. Wasserversorgung), 12 Maßnahmen (z.B. Reduzierung der Wasserentnahme) Andere anthropogene Auswirkungen (z.B. Erholungsaktivitäten), 9 Maßnahmen (z.B. Reduzierung der Belastung infolge von Freizeit- und Erholungsaktivitäten) Konzeptionelle Maßnahmen (z.B. die Erstellung von Gutachten) 4 Nach Abschluss des 3. Runden Tisches werden die vorgeschlagenen Maßnahmen vom Land NRW in einen Bewirtschaftungsplan eingearbeitet. Bis zum 31. Juli 2008 muss von der Bezirksregierung (BR) Köln der Entwurf des Bewirtschaftungsplans mit den als erforderlich angesehenen Maßnahmen für NRW aufgestellt sein. Ab dem 22.12.2008 durchläuft der Entwurf des Bewirtschaftungsplanes ein Beteiligungsverfahren, zu dem Jedermann aufgefordert ist, innerhalb eines halben Jahres eine Stellungsnahme abzugeben. Im Ergebnis sollen mit den Maßnahmen folgende Bewirtschaftungsziele erreicht werden: Ökologisch guter Zustand für natürliche Gewässer Natürliche Gewässer im Kreis Euskirchen sind z.B.: Genfbach, Preth Bach, Urft etc.. Der ökologische gute Zustand soll für alle natürlichen Gewässer nach Möglichkeit bis zum Jahr 2015 erreicht werden. Ökologisches Potenzial für künstliche und erheblich veränderte Gewässer Künstliche Gewässer im Kreis Euskirchen sind z.B.: Oleftalsperre, Steinbachtalsperre, Kronenburger See etc. Erheblich veränderte Gewässer im Kreis Euskirchen sind z.B.: Erft, Veybach etc. Künstliche und erheblich veränderte Gewässer weichen so stark vom ursprünglichen Gewässertyp ab, dass dort keine natürlichen Zusammensetzungen der Lebensgemeinschaften mehr zu erwarten sind. Aber auch diese Gewässer, zum Beispiel der Rhein, der zur Schifffahrtsstraße ausgebaut ist oder die ausgebauten Gewässer, welche die Kulturlandschaft im Münsterland prägen, haben noch ökologische Potenziale. Diese Potenziale sollen entwickelt werden, so dass alle möglichen Maßnahmen umgesetzt werden. Fristen Die Bewirtschaftungsziele der Gewässer sollen bis 2009 festgelegt sein. Ab 2009 sollen die ersten Maßnahmen umgesetzt werden. Grundsätzlich sollen alle natürlichen Gewässer bis zum Jahr 2015 den guten ökologischen Zustand erreichen. Es ist aber eine Fristverlängerung bis 2027 möglich. Für die künstlichen oder erheblich veränderten Gewässer gelten die Fristen sinngemäß. Finanzierung von Maßnahmen Laut Aussage der BR Köln soll die Finanzierung wie im bisherigen Rahmen bei wasserbaulichen Maßnahmen vorgesehen werden, die eine Förderung bis zu 80 % beinhalten. Besonderheiten im Kreis Euskirchen Der Schwermetalleintrag aus dem Burgfeyer Stollen ist eine Belastung für die Gewässer. Es wird daher über eine Maßnahme zur Eliminierung des Schwermetalleintrags diskutiert. Angedacht ist als konzeptionelle Maßnahme ein Gutachten, welches untersuchen soll, inwieweit die bergmännisch ungeritzten Flächen des Westschachtes so abgetrennt werden können, dass die Grundwasserströme nicht dem Veybach zulaufen, sondern dem Bleibach. Der Grundwasserstrom aus dem Einzugsgebiet des Westschachtes ist unbelastet. Die weiterhin dem Veybach zufließende Wassermenge müsste dann gereinigt werden. Durch die Abtrennung der unbelasteten Grundwasserströme könnte, die zu behandelnde Wassermenge, wesentlich reduziert werden (330 l/s abzgl. 150l/s). Grundwasser Der Kreis Euskirchen teilt sich in vier Einzugsgebiete für Grundwasser auf und zwar die Gebiete der Rur, der Kyll, der Ahr und der Erft. Ziel der WRRL für das Grundwaser ist die gute chemische und mengenmäßige Qualität. 5 Ergebnisse des Monitorrings Grundwasser Bei der mengenmäßigen Betrachtung in den Einzugsgebieten, die sich überwiegend im Festgesteinsbereich befinden, wurde kein schlechter Zustand festgestellt. Nachdem im vorletzten Jahr die Messnetze mit einer möglichst gleichmäßigen räumlichen Verteilung der Messstellen, bezogen auf Ausdehnung und Nutzungsstruktur der Grundwasserkörper eingerichtet worden sind, erfolgt zur Zeit die Auswertung der Messergebnisse, wobei darauf hingewiesen wird, dass diese Auswertung nur vorläufig sein kann, weil noch nicht alle Messergebnisse vorliegen. Die Bewertung erfolgt anhand von Qualitätsnormen und Schwellenwerten. Für z.B. Nitrat wurde 50 mg/l festgelegt. Das Ergebnis der aktuellen Auswertung hat gezeigt, dass zur Zeit keine im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie relevanten Belastungen im Einzugsgebiet (Rur, Kyll und Ahr) des Kreises festzustellen sind. Im Einzugsgebiet der Erft sind jedoch in einigen Bereichen Belastungen festzustellen (Nitrat). Maßnahmenplanung Eine mengenmäßige Maßnahmenplanung für die Einzugsgebiete im Kreis Euskirchen ist nicht erforderlich. Basierend auf den Ergebnissen des aktuellen Monitorrings sind für die als belastet identifizierten Grundwasserkörper (Einzugsgebiet Erft) zur Zeit ausschließlich Maßnahmen zur Minimierung von diffusen N-Einträgen aus landwirtschaftlichen Flächen in das Grundwasser zu planen. Eine Planung auf Ebene der Vollzugsmaßnahmen im Bereich der landwirtschaftlichen Maßnahmen durch die Bezirksregierung ist nicht vorgesehen. Vielmehr soll die detaillierte Festlegung von Vollzugsmaßnahmen im Rahmen der landwirtschaftlichen Beratung erfolgen. Zur Konkretisierung des Konzeptes der landwirtschaftlichen Beratung wird vom Umweltministerium in Kürze ein mit der Landwirtschaftskammer abgestimmtes Papier zur Verfügung gestellt. Die Form der Beteiligung der Wasserwirtschaftsverwaltungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Beratung wird noch vom Ministerium festgelegt. In der Sitzung des Fachausschusses wird ein Vertreter der Bezirksregierung Köln anwesend sein und zum aktuellen Verfahrensstand berichten. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)