Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
95 kB
Datum
14.05.2008
Erstellt
01.05.08, 04:24
Aktualisiert
01.05.08, 04:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 165/2008
24.04.2008
Az.: 60.2
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.05.2008
EG-Wasserrahmenrichtlinie
Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (WRRL) ist am 22.12.2000 in Kraft
getreten. Ziel ist eine integrierte Gewässerschutzpolitik in Europa, die auch über Staats- und
Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Oberflächengewässer (OW) und der
Grundwässer (GW) innerhalb der Flusseinzugsgebiete bewirken soll.
Über die Inhalte der WRRL wurde mit der Info 128/2004 bereits informiert.
Die Gewässerlandschaft in Deutschland ist durch die jeweiligen Bundesländer in
Flussgebietseinheiten, nach den Einzugsgebieten der Gewässer, eingeteilt worden. Die Gewässer
sind nach Wasserkörpern bezeichnet und mit einer Kennung versehen.
Berücksichtigt werden alle Gewässer, die ein Einzugsgebiet aufweisen, dass größer als 10 km2 ist.
Gleichstrukturierte Gewässer (Wasserkörper) sind zu Planungseinheiten (PE) zusammengefasst
worden.
Die Oberflächengewässer im Kreis Euskirchen sind wie folgt aufgeteilt:
Flussgebietseinheit Rhein, Teileinzugsgebiet Erft
PE 1100 Neffelbach, Muldenauer Bach
PE 1200 Veybach, Erft und PE 1500 Erft oberhalb Fa. Kalff und Zuflüsse
PE 1300 Rotbach, Bleibach und Zuflüsse
PE 1400 Steinbach, Swist und Zuflüsse
Flussgebieteinheit Rhein, Ahr und Teileinzugsgebiet Mosel
PE AHR 1700 und PE KYLL 1600 und Zuflüsse
Flussgebieteinheit Maas, Teileinzugsgebiet Rur
PE 1000 Olef, Urft und Zuflüsse
Das Land NRW hat im Zeitraum von 2004 bis 2008 eine Bestandsaufnahme zum Zustand der
Gewässer durchgeführt.
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Folgende Grundlagendaten hat das Land erhoben:
Übersicht Planungseinheiten
Übersicht Wasserkörper (WK = Wasserkörper)
Landnutzung
Gesamtbewertung WK Biologie
Gesamtbewertung WK Chemie
Belastungsfallgruppen (Umlandnutzung im Bestand)
Gewässerstrukturgüte
Im Einzelnen wurden hinsichtlich des biologischen und chemische Zustandes der Gewässer folgende
Inhalte untersucht:
Biologische Komponenten
Hydromorphologische
Komponenten
in Unterstützung der
biologischen Komponenten
Chemische und physikalischchemische Komponenten
•
Zusammensetzung und Abundanz der Gewässerflora
•
Zusammensetzung
wirbellosen Fauna
und
•
Zusammensetzung,
Fischfauna
Abundanz
•
Wasserhaushalt
- Abfluss und Abflussdynamik
- Verbindung zu Grundwasserkörpern
•
Durchgängigkeit des Flusses
•
Morphologische Bedingungen
- Tiefen- und Breitenvariation
- Struktur und Substrat des Flussbetts
- Struktur der Uferzone
•
Prioritäre Stoffe
•
Temperaturverhältnisse
•
Sauerstoffhaushalt
•
Salzgehalt
•
Versauerungszustand
•
Nährstoffverhältnisse
Abundanz
und
der
benthischen
Altersstruktur
der
Die Ergebnisse der Bestandaufnahme sowie daraus abzuleitende Maßnahmen werden seit Februar
2008 unter Leitung des Landes NRW je Planungseinheit (PE) in Runden Tischen, an denen
überörtlich betroffene Akteure und Wassernutzer wie
Landwirtschaftsverbände, Forsten, Denkmalschutz, Industrie,
Kanuverbände,
Naturschutzverbande,
Wasserverbände,
Wasserversorger
beteiligt sind, diskutiert.
Waldbauer,
Kommunen,
Fischerei,
Kreise,
3
Es sind jeweils 3 Runde Tische je Planungseinheit bzw. je zusammengelegte Planungseinheiten
vorgesehen. In den Runden Tischen werden die Daten des Landes vorgestellt und zur Diskussion
gestellt. Die runden Tische haben folgende Inhalte:
1. Runder Tisch: Vorstellung der Grundlagendaten,
2. Runder Tisch: Benennung von Maßnahmen, aufzeigen von Restriktionen und Meldung von
Maßnahmen, die von den Beteiligten bereits geplant oder vorgesehen sind
3. Runder Tisch: Festlegung der Maßnamen
Ein Auszug aus den Ergebnissen des Monitorings für die Oberflächengewässer ist der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Gewässer
Chemischer
Zustand
Ökologischer
Zustand
Müggenhausener
Fließ
Steinbach,
Flamersheim, Burg
Ringsheim bis
Einmündung in die
Swist
Steinbach, Quelle bis
Burg Ringsheim
Swist, Bliesheim bis
Miel
Erft, Quelle bis
Eicherscheid
Erft, Stotzheim bis
Lommersum
Urft, Quelle bis
Nettersheim
unbefriedigend
zeitweise trocken
Gesamtbewertung
ökologischer und
chemischer
Zustand
unbefriedigend
gut
unbefriedigend
unbefriedigend
gut
gut
gut
gut
schlecht
schlecht
gut
gut
gut
schlecht
mäßig
schlecht
gut
gut
gut
Soweit sich aus der Bewertung der Biologie und der Chemie Belastungen in den Wasserkörpern
ergeben (Belastungskombinationen), sollen in den 2. Runden Tischen, die derzeit stattfinden,
Maßnahmen benannt werden, mit denen den Belastungskombinationen begegnet werden kann.
Die Maßnahmen an den Gewässern ergeben sich aus einem bundeseinheitlichen
Programmmaßnahmenkatalog, der für NRW 90 mögliche Maßnahmen vorsieht. Der
Maßnahmenkatalog beschreibt mögliche Belastungskombinationen und ordnet entsprechende
Maßnahmen zu:
•
•
•
•
•
•
Punktquellen (z.B. Einleitungen von Kommunen und Haushalten), 21 Maßnahmen (z. B.
Neubau und Anpassung der Kläranlage)
Diffuse Quellen (z.B. Landwirtschaft, Einträge von Dünger- und Pflanzenschutzmitteln), 20
Maßnahmen (z.B. Anlage von Gewässerschutzstreifen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge)
Hydromorphologie (z.B. Renaturierung ausgebauter Gewässer), 20 Maßnahmen (z.B.
Maßnahen zur Vitalisierung des Gewässers)
Wasserentnahmen (z.B. Wasserversorgung), 12 Maßnahmen (z.B. Reduzierung der
Wasserentnahme)
Andere anthropogene Auswirkungen (z.B. Erholungsaktivitäten), 9 Maßnahmen (z.B.
Reduzierung der Belastung infolge von Freizeit- und Erholungsaktivitäten)
Konzeptionelle Maßnahmen (z.B. die Erstellung von Gutachten)
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Nach Abschluss des 3. Runden Tisches werden die vorgeschlagenen Maßnahmen vom Land NRW in
einen Bewirtschaftungsplan eingearbeitet. Bis zum 31. Juli 2008 muss von der Bezirksregierung (BR)
Köln der Entwurf des Bewirtschaftungsplans mit den als erforderlich angesehenen Maßnahmen für
NRW aufgestellt sein. Ab dem 22.12.2008 durchläuft der Entwurf des Bewirtschaftungsplanes ein
Beteiligungsverfahren, zu dem Jedermann aufgefordert ist, innerhalb eines halben Jahres eine
Stellungsnahme abzugeben.
Im Ergebnis sollen mit den Maßnahmen folgende Bewirtschaftungsziele erreicht werden:
Ökologisch guter Zustand für natürliche Gewässer
Natürliche Gewässer im Kreis Euskirchen sind z.B.: Genfbach, Preth Bach, Urft etc.. Der ökologische
gute Zustand soll für alle natürlichen Gewässer nach Möglichkeit bis zum Jahr 2015 erreicht werden.
Ökologisches Potenzial für künstliche und erheblich veränderte Gewässer
Künstliche Gewässer im Kreis Euskirchen sind z.B.: Oleftalsperre, Steinbachtalsperre, Kronenburger
See etc.
Erheblich veränderte Gewässer im Kreis Euskirchen sind z.B.: Erft, Veybach etc.
Künstliche und erheblich veränderte Gewässer weichen so stark vom ursprünglichen Gewässertyp
ab, dass dort keine natürlichen Zusammensetzungen der Lebensgemeinschaften mehr zu erwarten
sind. Aber auch diese Gewässer, zum Beispiel der Rhein, der zur Schifffahrtsstraße ausgebaut ist
oder die ausgebauten Gewässer, welche die Kulturlandschaft im Münsterland prägen, haben noch
ökologische Potenziale. Diese Potenziale sollen entwickelt werden, so dass alle möglichen
Maßnahmen umgesetzt werden.
Fristen
Die Bewirtschaftungsziele der Gewässer sollen bis 2009 festgelegt sein. Ab 2009 sollen die ersten
Maßnahmen umgesetzt werden. Grundsätzlich sollen alle natürlichen Gewässer bis zum Jahr 2015
den guten ökologischen Zustand erreichen. Es ist aber eine Fristverlängerung bis 2027 möglich. Für
die künstlichen oder erheblich veränderten Gewässer gelten die Fristen sinngemäß.
Finanzierung von Maßnahmen
Laut Aussage der BR Köln soll die Finanzierung wie im bisherigen Rahmen bei wasserbaulichen
Maßnahmen vorgesehen werden, die eine Förderung bis zu 80 % beinhalten.
Besonderheiten im Kreis Euskirchen
Der Schwermetalleintrag aus dem Burgfeyer Stollen ist eine Belastung für die Gewässer. Es wird
daher über eine Maßnahme zur Eliminierung des Schwermetalleintrags diskutiert. Angedacht ist als
konzeptionelle Maßnahme ein Gutachten, welches untersuchen soll, inwieweit die bergmännisch
ungeritzten Flächen des Westschachtes so abgetrennt werden können, dass die Grundwasserströme
nicht dem Veybach zulaufen, sondern dem Bleibach. Der Grundwasserstrom aus dem Einzugsgebiet
des Westschachtes ist unbelastet. Die weiterhin dem Veybach zufließende Wassermenge müsste
dann gereinigt werden. Durch die Abtrennung der unbelasteten Grundwasserströme könnte, die zu
behandelnde Wassermenge, wesentlich reduziert werden (330 l/s abzgl. 150l/s).
Grundwasser
Der Kreis Euskirchen teilt sich in vier Einzugsgebiete für Grundwasser auf und zwar die Gebiete der
Rur, der Kyll, der Ahr und der Erft.
Ziel der WRRL für das Grundwaser ist die gute chemische und mengenmäßige Qualität.
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Ergebnisse des Monitorrings Grundwasser
Bei der mengenmäßigen Betrachtung in den Einzugsgebieten, die sich überwiegend im
Festgesteinsbereich befinden, wurde kein schlechter Zustand festgestellt. Nachdem im vorletzten
Jahr die Messnetze mit einer möglichst gleichmäßigen räumlichen Verteilung der Messstellen,
bezogen auf Ausdehnung und Nutzungsstruktur der Grundwasserkörper eingerichtet worden sind,
erfolgt zur Zeit die Auswertung der Messergebnisse, wobei darauf hingewiesen wird, dass diese
Auswertung nur vorläufig sein kann, weil noch nicht alle Messergebnisse vorliegen. Die Bewertung
erfolgt anhand von Qualitätsnormen und Schwellenwerten. Für z.B. Nitrat wurde 50 mg/l festgelegt.
Das Ergebnis der aktuellen Auswertung hat gezeigt, dass zur Zeit keine im Sinne der
Wasserrahmenrichtlinie relevanten Belastungen im Einzugsgebiet (Rur, Kyll und Ahr) des Kreises
festzustellen sind. Im Einzugsgebiet der Erft sind jedoch in einigen Bereichen Belastungen
festzustellen (Nitrat).
Maßnahmenplanung
Eine mengenmäßige Maßnahmenplanung für die Einzugsgebiete im Kreis Euskirchen ist nicht
erforderlich. Basierend auf den Ergebnissen des aktuellen Monitorrings sind für die als belastet
identifizierten Grundwasserkörper (Einzugsgebiet Erft) zur Zeit ausschließlich Maßnahmen zur
Minimierung von diffusen N-Einträgen aus landwirtschaftlichen Flächen in das Grundwasser zu
planen. Eine Planung auf Ebene der Vollzugsmaßnahmen im Bereich der landwirtschaftlichen
Maßnahmen durch die Bezirksregierung ist nicht vorgesehen. Vielmehr soll die detaillierte Festlegung
von Vollzugsmaßnahmen im Rahmen der landwirtschaftlichen Beratung erfolgen. Zur Konkretisierung
des Konzeptes der landwirtschaftlichen Beratung wird vom Umweltministerium in Kürze ein mit der
Landwirtschaftskammer abgestimmtes Papier zur Verfügung gestellt. Die Form der Beteiligung der
Wasserwirtschaftsverwaltungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Beratung wird noch vom
Ministerium festgelegt.
In der Sitzung des Fachausschusses wird ein Vertreter der Bezirksregierung Köln anwesend sein und
zum aktuellen Verfahrensstand berichten.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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