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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-183/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
107 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
28.09.11, 18:01
Aktualisiert
31.10.11, 18:00

Inhalt der Datei

Entwurf eines Kindergartenbedarfsplans – Kindertagesbetreuung 2011-2014 – Vorbemerkung Der Ausbau an Plätzen für Kinder unter drei Jahren stellt derzeit eine große Herausforderung für die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, die zu betreuenden Kinder und deren Eltern, die Träger der Kindertageseinrichtungen und für die Kommunen dar. Aufgrund der Situation, dass die zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren erforderlichen Anträge auf Investitionskostenförderung seitens der Träger über die Stadtverwaltung an das Landesjugendamt zwar gestellt, jedoch noch nicht positiv beschieden worden sind, können derzeit viele der örtlichen Kindertageseinrichtungen die Betreuung für Kinder unter drei Jahren nur in Provisorien anbieten. Für die Kindertageseinrichtungen hat die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in einem Provisorium mehrere Konsequenzen: • Es kann nur eine zeitlich befristete Betriebserlaubnis erteilt werden. Da die Finanzierungsmodalitäten des Ausbaus der U3-Plätze nach wie vor nicht geklärt sind, besteht die Gefahr, dass die befristete Betriebserlaubnis erlischt, bevor ein Ausbau stattfinden konnte, so dass eine Rückführung in die traditionelle Gruppenform erfolgen muss, die ausschließlich eine Betreuung von Kindern ab drei Jahren zulässt. • Der pädagogische Alltag in den Kindertageseinrichtungen, die provisorische Plätze für Kinder unter drei Jahren anbieten, bedeutet sowohl für die pädagogischen Mitarbeiter als auch für die Kinder eine hohe Belastung. In Gesprächen mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen wurde deutlich, dass eine längerfristige Fortführung der U3-Betreuung in Provisorien sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Kinder und deren Eltern untragbar ist. Insofern ziehen einige Träger in Erwägung, die U3-Betreuung zu reduzieren bzw. gar auszusetzen. Für die Stadtverwaltung hätte die Platzreduzierung im Bereich der unter drei Jährigen die Konsequenz, dass die gegenwärtige Nachfrage nach Plätzen für Kinder unter drei Jahren nicht mehr gedeckt werden könnte. 1. Einführung Die rechtliche Grundlage für die Kindertagesbetreuung bilden das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sowie das Kinderförderungsgesetz (KiföG). Das Kinderbildungsgesetz sieht eine Förderung der Kindertagesbetreuung nach Kindpauschalen vor. Dazu findet eine jährliche Fortschreibung der Angebotsstruktur in den Kindertageseinrichtungen und des Platzbedarfs in der Kindertagespflege statt, in der Absicht, das Betreuungsangebot stärker an dem Betreuungsbedarf der Eltern zu orientieren. Im Hinblick auf den zum 01.08.2013 entstehenden Rechtsanspruch der Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben ist weiterhin ein konsequenter Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren sowie für Kinder unter zwei Jahren erforderlich. Aktuell werden für das Kindergartenjahr 2011/2012 insgesamt 650 Plätze in Kindertageseinrichtungen bereitgestellt. Von diesen werden 572 Plätze für über Dreijährige und werden 78 Plätze für unter Dreijährige bereitgestellt. Gegenüber dem Vorjahr sind damit 12 neue Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden. 2. Ermittlung des Bedarfs an Plätzen für über Dreijährige: Die folgende Bedarfsermittlung weist hinsichtlich ihrer Berechnung Abweichungen gegenüber der Bedarfsermittlung zur Festlegung der Angebotsstruktur aus dem 01. Quartal 2011 auf. Diese Abweichungen wurden zur Anpassung an die gesetzlichen Veränderungen (Änderung des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen), die sich aktuell ergeben haben, erforderlich. Aufgrund des bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Kindertagesbetreuungsplatz für Kinder ab drei Jahren wird aktuell mit einer Bedarfsquote von 95% gerechnet. Diese Betreuungsquote hat sich als realistisch erwiesen, da nicht alle Kinder ab drei Jahren einen Betreuungsplatz in Bedburg in Anspruch nehmen, bzw. vorzeitig eingeschult werden. Zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt werden drei Kernjahrgänge berücksichtigt. Aufgrund der Festschreibung des Einschulungsstichtages auf den 30. September und der damit verbundenen Änderung des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalens werden diejenigen Kinder bei der Berechnung der Kernjahrgänge berücksichtigt, die in dem Zeitraum vom 01.10 eines Jahres und dem 30.09 des Folgejahres geboren sind. Nur so können die Kinderjahrgänge so erfasst werden, wie sie aufgrund der Schulpflicht die Einrichtungen am Ende des Kindergartenjahres verlassen werden. Für den hereinwachsenden Jahrgang besteht die Besonderheit, dass diejenigen Kinder, die bis zum Stichtag 01.11 geboren sind, als Dreijährige gewertet werden. Daher wird für den hereinwachsenden Jahrgang der Geburtszeitraum vom 01.10 eines Jahres bis zum 31.10 des Folgejahres als Kernjahrgang berücksichtigt. Anhand der nachfolgenden Tabelle werden die Geburtszeiträume zur Ermittlung der Kinderzahlen der Kernjahrgänge für das Kindergartenjahr 2011/2012 zur besseren Verständlichkeit einmal exemplarisch dargestellt: Geburtszeitraum 01.10.2005-30.09.2006 (12 Monate) 01.10.2006-30.09.2007 (12 Monate) 01.10.2007-31.10.2008 (13 Monate) über Dreijährige insgesamt Kinderzahl laut KDVZ (Stand: 06.07.11) 201 187 191 579 2.1 Berücksichtigung der Zweijährigen, die nach dem Stichtag `01.11´geboren sind: Die Kinder des hereinwachsenden Jahrgangs, die im Laufe des Kindergartenjahres und nach dem Stichtag 01.11 das dritte Lebensjahr vollenden, erlangen unterjährig einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Für diese Kinder ist festzustellen, dass einige unter ihnen zu diesem Zeitpunkt bereits einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige belegen und dann erst in dem folgenden Kindergartenjahr auf einen Platz für über Dreijährige wechseln, so dass deren Betreuungsbedarf bereits abgedeckt ist. Diejenigen Kinder des hereinwachsenden Jahrgangs, die vor Vollendung des dritten Lebensjahres jedoch keinen Betreuungsplatz in Anspruch genommen haben, stellen für die Planung keine erfassbare Größe dar. Aus planerischer Sicht wird davon ausgegangen, dass einige dieser Kinder, und hier insbesondere diejenigen Kinder, die erst in der zweiten Hälfte des Kindergartenjahres bzw. kurz vor Ablauf des Kindergartenjahres ihr drittes Lebensjahr vollenden, erst in dem folgenden Kindergartenjahr 2 einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Dagegen ist anzunehmen, dass insbesondere die Kinder, die kurz nach dem Stichtag 01.11 geboren sind, vermehrt versuchen bereits unterjährig von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch zu machen. Aufgrund dieser Überlegungen wird in Bezug auf den hereinwachsendenen Jahrgang pauschal ein Bedarf an Plätzen für über Dreijährige von 20% hinzugerechnet. Eine Orientierung zur Festsetzung dieser Quote ergab das Kindergartenjahr 2010/2011, wonach rund 20% der hereinwachsenden Kinder, die nach dem Stichtag 01.11 geboren sind, unterjährig einen Platz für Kinder über drei Jahren belegten. Da bereits jetzt einige Kindertageseinrichtungen unterjährig von der Möglichkeit der Überbelegung Gebrauch machen ist generell eine unterjährige Nachfrage an Betreuungsplätzen feststellbar. Die Gefahr mit der vorgenannten 20%-Quote zu hoch gegriffen zu haben, scheint daher minimal. Sollte andererseits trotz des 20%-Korridors für einen höheren Anteil des hereinwachsenden Jahrgangs im laufenden Kindergartenjahr von dem Rechtsanspruch Gebrauch gemacht werden, so müssen diese Kinder im Rahmen der Überlegung aufgenommen werden. Die Kindertageseinrichtungen haben nach KiBiz die Möglichkeit, jede Gruppe – mit Ausnahme integrativer Gruppen – mit zwei Plätzen über zu belegen. Da mit dem Ausbau an Plätzen für Kinder unter drei Jahren auch die Nachfrage steigen wird, und dementsprechend zukünftig mehr Kinder als gegenwärtig einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige in Anspruch nehmen werden, wird sich die Anzahl der Kinder des hereinwachsenden Jahrgangs, die bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, vermutlich zukünftig schrittweise etwas verringern. Mit zusätzlich 20% der Kinder des hereinwachsenden Jahrgangs stellt sich der Bedarf an Plätzen für über Dreijährige für das Kindergartenjahr 2011/2012 folgendermaßen dar: Geburtszeitraum 01.10.2005-30.09.2006 01.10.2006-30.09.2007 01.10.2007-31.10.2008 über Dreijährige ohne Berücksichtigung des hereinwachsenden Jahrgangs 01.11.2008-31.07.2009 20% des hereinwachsenden Jahrgangs Anzahl der über Dreijährigen insgesamt Kinder laut KDVZ (Stand: 06.07.11) 201 187 191 579 135 27 606 Rechnet man neben den drei Kernjahrgängen 20% des hereinwachsenden Jahrgangs hinzu, so ergäbe sich ausgehend von einer 100%-igen Versorgungsquote für das Kindergartenjahr 2011/2012 ein Gesamtbedarf von 606 Plätzen für über Dreijährige. Ausgehend von einer 95%-igen Versorgungsquote ergibt sich ein Bedarf in Höhe von 576 Plätzen. 2.2 Aktuelle Bedarfsdeckung für den Bereich der über Dreijährigen Aufgrund des aktuell bestehenden Rechtsanspruchs für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, ist es das Ziel, jedem Kind, dass von seinem Rechtsanspruch Gebrauch machen möchte, einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. 3 Eine Versorgung im nahen Wohnumfeld des Kindes ist wünschenswert, jedoch nicht verpflichtend, kann jedoch aktuell zu einem großen Anteil realisiert werden. Nach Bezirken betrachtet stellt sich die aktuelle Platzversorgung der Kinder mit Rechtsanspruch aktuell wie folgt dar: Bezirk Kinderzahl 3-6 Jahre Blerichen Kirdorf West Bezirk 1 ges. Grottenherten Kirchherten Pütz Kirchtroisdorf Kleintroisdorf Bezirk 2 ges. Kaster Königshoven Bezirk 3 ges. Broich Lipp Mitte Oppendorf Rath Bezirk 4 ges. 59 24 71 154 11 41 8 29 2 91 157 38 195 26 44 43 3 23 139 Gesamt 579 Kitaplätze 3-6 Jahre Differenz Versorgungsquote in % 138 -16 89,6 78 -13 85,7 171 -24 87,7 185 + 46 133 572 -7 98,8 In der dargestellten Übersicht sind nicht 20% der Kinder des hereinwachsenden Jahrgangs berücksichtigt. Zuzüglich 20% der Hereinwachsenden stellt sich die Versorgung der 3-6-Jährigen stadtweit wie folgt dar: Bedburg gesamt Kinderzahl Kitaplätze 3-6 Jahre 3-6 Jahre zuzügl. 20% des hereinwachsenden Jahrgangs 606 572 Differenz Versorgungsquote in % - 34 94,4 Während gegenwärtig der Bedarf an Plätzen für über Dreijährige größtenteils wohnortnah gedeckt werden kann, wird sich die Bedarfsdeckung im Bereich der Betreuung für über Dreijährige aus mehreren Gründen zukünftig erschweren: 1. Es werden seit 2009/2010 zunehmend 45 Wochenstunden Betreuungszeit in Anspruch genommen. In der Gruppenform III, der Gruppe für Kinder von drei bis sechs Jahren kann dies zu einer Platzreduzierung in Höhe von maximal 5 Plätzen pro Gruppe führen, da in diesem Fall nur 20 Kinder in einer Gruppe sein dürfen, wogegen bei einer Buchungszeit von 25 bzw. von 35 Stunden 25 Kinder in einer Gruppe betreut werden dürfen. 2. Die Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren durch Umwandlung von bestehenden Gruppen für Kinder ab drei Jahren führt zu einer Reduzierung an Plätzen für Kinder ab drei Jahren. Geht man davon aus, dass die 4 Mehrzahl der Plätze für Kinder unter drei Jahren in Gruppenform I (für Kinder ab 2 Jahren) geschaffen werden soll, dann ergibt sich rechnerisch bei einer Umwandlung einer Gruppe der Gruppenform III b (25 Kinder ab drei Jahren) in eine Gruppenform I (20 Plätze, 4-6 davon für Zweijährige) ein Abbau von max. 11 Plätzen für Kinder ab drei Jahren und ein Zuwachs von max. 6 Plätzen für Kinder ab zwei Jahren. 3. Die KiBizreform, die zum 01.08.2011 in Kraft getreten ist, schreibt einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder mit Behinderung vor. Aufgrund der Platzzahl von maximal 15 Plätzen in einer integrativen Gruppe, entfallen bei der Schaffung von integrativen Gruppen, Plätze. 4. Bedingt durch die Änderung des Schulgesetzes und der Festschreibung des Einschulungsstichtags auf den 30.09 werden weniger Kinder als zunächst angenommen früher schulpflichtig und entsprechend weniger Kinder als vermutet, besuchen vorzeitig die Schule. Der Ausbau an Plätzen für Kinder unter drei Jahren - durch die Umwandlung bestehender Gruppen - führt dazu, dass Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren verloren gehen. Da es das Ziel ist, auch zukünftig den Rechtsanspruch der über Dreijährigen auf einen Kindertageseinrichtungsplatz sicherzustellen, werden bei der gesamten Ausbauplanung des Betreuungsangebotes für unter dreijährige Kinder stets die Auswirkungen auf das Betreuungsangebot der über dreijährigen Kinder berücksichtigt. Für den Bereich der Kindertagespflege lässt sich feststellen, dass grundsätzlich mehr Kinder unter drei Jahren die Kindertagespflege nutzen als über dreijährige Kinder. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für die Kinder, die ihr drittes Lebensjahres vollendet haben, wird ihnen vorrangig ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung gestellt, so dass die Bedarfsdeckung hier dementsprechend hoch ist. Kinder im Alter von drei Jahren und älter nutzen die Tagespflege eher als zusätzliche Betreuungsform, wenn die gebuchten Wochenstunden in der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen (beispielsweise zur Randzeitenbetreuung). Aktuell werden drei über dreijährige Kinder zusätzlich zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung in der Kindertagespflege betreut. 2.3 Bedarfsberechnung an Plätzen für über Dreijährige bis 2014 Ausgehend von einer Bedarfsquote von 95% der Kernjahrgänge und zuzüglich 20% des hereinwachsenden Jahrgangs ergibt sich bis 2013/2014 folgender Bedarf an Plätzen für über Dreijährige: Bedburg gesamt KGJ Kinderzahl Plätze Bedarfsdeckung Kernjahrg. 20% Hereinwachsende 2011/2012 579 27 2012/2013 569 27 2013/2014 570 30 Bedarf (95%) Bestand in % Differenz 576 566 570 572 95 95 95 -4 Aufgrund geringfügiger Abweichungen der Kinderzahlen ergibt sich rein rechnerisch zunächst kein Mehrbedarf an Plätzen für Kinder über drei Jahren bis 2013/2014. Obgleich eines gleichbleibenden Platzbedarfs wird die Schaffung neuer Plätze für Kinder über drei Jahren erforderlich werden, um die vormals bestehenden Plätze, die durch die Umwandlungen von Gruppenstrukturen zugunsten des Ausbaus von Plätzen für Kinder unter drei Jahren verloren gehen, zu kompensieren. 5 2.4 Bedarf an integrativen Betreuungsplätzen: Gegenwärtig bieten zwei Einrichtungen, die AWO-Einrichtung Pusteblume sowie die kath. Kindertageseinrichtung St. Antonius insgesamt 13 integrative Plätze für Kinder über drei Jahren an. Dass der Bestand an integrativen Plätzen nicht ausreicht, um den vorhandenen Bedarf zu decken, zeigt sich anhand von Wartelisten. Die AWOEinrichtung Pusteblume kann zum 01.08.2011 sechs Kinder über drei Jahren, die einen integrativen Förderbedarf haben, nicht bedienen. Da die tatsächliche Anzahl der Kinder mit einem integrativem Förderbedarf nicht konkret benannt werden kann, orientiert sich die Planung an der durch das Landesjugendamt vorgeschlagenen 4%-Quote. Demnach sind 4% der Plätze für Drei- bis Sechsjährige als integrative Plätze vorzuhalten. Ausgehend von der vom Landesjugendamt vorgeschlagenen 4%-Quote ergibt sich folgender Bedarf an integrativen Betreuungsplätzen für über dreijährige Kinder: Bedburg gesamt KGJ 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Plätze Bedarf 24 24 24 Bedarfsdeckung Bestand in % Differenz 13 4 -11 4 4 Mit den 13 belegten integrativen Plätzen sowie den 6 vakanten Plätzen ergibt sich ein Gesamtbedarf an integrativen Plätzen in Höhe von 19. Ob dieser Gesamtbedarf dem tatsächlichen Gesamtbedarf entspricht ist anzuzweifeln. So besteht die Möglichkeit, dass Kinder, die eigentlich einen integrativen Förderbedarf hätten, Regelplätze belegen, da die integrativen Plätze bereits ausgeschöpft sind. Hinzu kommt, dass Kindern, die eine Regelgruppe in einer Kindertageseinrichtung besuchen - sofern ein integrativer Förderbedarf besteht - im Einzelfall eine Einzelintegration gewährt werden. Bekannt ist, dass für mindestens zwei Kinder ein Antragsverfahren angestrebt ist. Hier bestünde die Option - sofern ausreichend integrative Plätze zur Verfügung stünden - die Kinder auf integrativen Plätzen zu betreuen. Dies hätte für die Kinder den Vorteil, eine gemischte Gruppe, bestehend aus Kindern mit einer Behinderung bzw. ohne eine Behinderung besuchen zu können. Aufgrund der aktuellen Belegung und der Nachfrage nach weiteren integrativen Plätzen erweist sich die Berechnungsquote von 4% als annähernd realistische Angabe. Insofern ist zur Bedarfsdeckung ein Ausbau an weiteren integrativen Plätzen für Kinder über drei Jahren erforderlich. Wie viele Plätze konkret ausgebaut werden müssen, lässt sich nur zu vermuten. Um die 4%-ige Quote erreichen zu können, wäre der Ausbau zweier weiterer integrativer Gruppen, mit jeweils 5 Kindern mit einem integrativen Förderbedarf pro Gruppe, erforderlich. 3. Betreuung im Bereich der unter Dreijährigen Verbunden mit dem zum 01.08.2013 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben, findet gegenwärtig ein schrittweiser Ausbau an Plätzen für Kinder unter drei Jahren statt. Ziel ist es bis zum 01.08.2013 32% der unter Dreijährigen mit einem Betreuungsplatz versorgen zu können. 70% der Betreuungsplätze sollen dabei durch die Kindertageseinrichtungen und 30% durch die Tagespflege zur Verfügung gestellt werden. 6 Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soll ab 2013/2014 ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden, wenn die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich in Ausbildung befinden oder wenn in Bezug auf die Entwicklung des Kindes eine Betreuung geboten ist. Für diese Kinder sind aufgrund einer objektiv-rechtlichen Verpflichtung ausreichend Betreuungsplätze vorzuhalten. Mit Inkrafttreten der KiBizreform am 22.07.2011 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch für unter dreijährige Kinder, die eine Behinderung haben oder die von einer solchen bedroht sind. Auch diese Kinder haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. 3.1 Ermittlung des Bedarfs an Plätzen für unter Dreijährige Zur Ermittlung des Bedarfs an Plätzen für unter Dreijährige bis 2013/2014 wird der hereinwachsende Jahrgang, mit Geburtszeitraum 01.11 bis 31.07 abzüglich der 20%, die für den Bereich der über Dreijährigen berücksichtigt werden, herangezogen. Weiterhin wird der Geburtszeitraum 01.08 bis 31.07 der Ein- bis Zweijährigen herangezogen. Da Kindern ab dem 4. Lebensmonat ein Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt werden soll, werden zur Berechnung der Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 9 Monate zugrunde gelegt. Anhand der nachfolgenden Tabelle werden die Geburtszeiträume zur Ermittlung der unter Dreijährigen-Kinderzahlen für das Kindergartenjahr 2011/2012 zur besseren Verständlichkeit einmal exemplarisch dargestellt: Geburtszeitraum 01.11.2008-31.07.2009 (abzgl. 20%) 01.08.2009-31.07.2010 01.08.2010-30.04.2011 unter Dreijährige gesamt davon 32% = Bedarf an U3-Plätzen Kinderzahl laut KDVZ (Stand: 01.08.11) 108 182 166 456 146 Für das Kindergartenjahr 2011/2012 ergibt sich folglich ein Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Höhe von 146. Davon sind 70% (102 Plätze) in Kindertageseinrichtungen und sind 30% (44 Plätzen) in Kindertagespflege vorzuhalten. 3.2 Aktuelle Bedarfsdeckung für den Bereich der unter Dreijährigen Für das Kindergartenjahr 2011/2012 werden aktuell 78 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellt. 10 Plätze davon werden in Gruppenform II für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren angeboten. Die restlichen 68 Plätze werden als Gruppenform I für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren zur Verfügung gestellt. Neben den Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen stehen für das Kindergartenjahr 2011/2012 28 Kindertagespflegeplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Mit den 78 Betreuungsplätzen in den Kindertageseinrichtungen und den 28 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege werden gegenwärtig 106 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bereitgestellt. Dies entspricht einer derzeitigen Betreuungsquote von rund 23,2% (angestrebt sind 32%) im Bereich der unter Dreijährigen. 3.3 Bedarfsberechnung an Plätzen für unter Dreijährige bis 2014 Da die Kinderzahlen bis 2014 voraussichtlich keine großen Differenzen aufweisen werden, wird für die Planung der Plätze für unter Dreijährige bis 2014 die Kinderzahl für das Kindergartenjahr 2011/2012 zugrunde gelegt. 7 Ausgehend von der Annahme, dass für 32% der unter Dreijährigen einen Betreuungsplatz bis 2013/2014 bereitgestellt werden soll, stellt sich der Bedarf an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege wie folgt dar: Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der Kinderzahlen für das Kindergartenjahr 2011/2012 Bedburg gesamt KJG 2011/2012 Kinder unter 3 Jahren 456 Plätze in Kita Bedarf 102 Bedarfsdeckung Bestand 78 in % 76,5 Differenz - 24 Derzeit belegen bereits 78 Kinder unter drei Jahren einen Platz in einer Kindertageseinrichtung, so dass bereits über zweidrittel der benötigten Plätze zur Verfügung gestellt werden. Bis 2013/2014 sind noch 24 Plätze für unter Dreijährige in Kindertageseinrichtungen zu schaffen. Bedarf an Plätzen in Kindertagespflege auf der Grundlage der Kinderzahlen für das Kindergartenjahr 2011/2012 Bedburg gesamt KJG 2011/2012 Kinder unter 3 Jahren 456 Plätze in TPF Bedarf 44 Bedarfsdeckung Bestand 28 in % 63,6% Differenz 16 In der Kindertagespflege können aktuell 28 Plätze für unter dreijährige Kinder angeboten werden. Von diesen 28 vorgehaltenen Plätzen werden gegenwärtig 13 Plätze belegt. Da in den Kindertageseinrichtungen überwiegend die Gruppenform I für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren angeboten wird, sollen zukünftig die Kinder unter zwei Jahren größtenteils durch die Kindertagespflege betreut werden, wohingegen die über Zweijährigen in den Kindertageseinrichtungen versorgt werden sollen. Bei der Planung der Versorgung durch Tagespflegestellen ist zu berücksichtigen, dass - im Gegensatz zum Angebot in den Kindertageseinrichtungen - das Angebot in der Tagespflege großen Schwankungen unterliegt. So können beispielsweise Veränderungen in der Lebensführung bei den Tagespflegepersonen dazu führen, dass ihr Platzangebot innerhalb eines kurzen Zeitraumes nicht mehr zur Verfügung steht. Hinzu kommt, dass bei der Belegung von Tagespflegeplätzen die individuellen Wünsche der Tagespflegepersonen zu berücksichtigen sind. So werden z.B. folgende Wünsche formuliert: - Betreuung nur von Kindern über drei Jahren, trotz Vorliegen einer Pflegeerlaubnis auch für Kinder unter drei Jahren - Betreuung nur eines Kindes, wenngleich eine Pflegeerlaubnis zur Betreuung von drei Kindern vorliegt - Betreuung ausschließlich nachts Wie in der Tabelle dargestellt werden zur Bedarfsdeckung bis 2013/2014 weitere 16 Tagespflegeplätze für unter Dreijährige benötigt. Aktuell interessieren sich 5 Bewerber für die Einrichtung einer Tagespflegestelle und 4 Teilnehmer qualifizieren sich gegenwärtig für die Betreuung unter Dreijähriger, so dass davon ausgegangen wer8 den kann, dass die 16 zu schaffenden Tagespflegeplätze auch realisiert werden können. Da unter den Fachleuten unklar ist, ob die Betreuungsquote von 32% ausreichen wird, um den Bedarf im Bereich der Betreuung unter Dreijähriger zu decken, wäre über das vorzuhaltende Angebot hinaus ein Kontingent an Tagespflegeplätzen zu prüfen, um einen gegebenenfalls aufkommenden Mehrbedarf aufzufangen. 3.4 Bedarf an integrativen Plätzen für Kinder unter drei Jahren Mit der KiBizreform, die am 01.08.2011 in Kraft getreten ist, hat jedes Kind, das eine Behinderung hat oder von einer solchen bedroht ist, Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die AWO-Einrichtung Pusteblume beteiligte sich an einem landesweiten Modellversuch und bietet bereits vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs 1-2 integrative Plätze im Bereich der unter Dreijährigen an. Diese Plätze sind jedoch zur Bedarfsdeckung nicht ausreichend. Denn ausgehend von der vom Landesjugendamt vorgeschlagenen 4%-Quote ist von einem Bedarf an 18 integrativen Plätzen für Kinder unter drei Jahren auszugehen. Diese Plätze sollen in Kindertageseinrichtungen vorgehalten werden. Zur Betreuung unter Dreijähriger stehen drei Modellformen zur Verfügung: Modellform 1 für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung, Modellform 2 für Kinder im Alter vom 1. Lebensjahr bis zur Einschulung und Modellform 3 als heilpädagogische Gruppe für Kinder ab zwei Jahren. Aufgrund des erweiterten Rechtsanspruchs auch für Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben, ist die Einrichtung beider erstgenannter Modellformen bis 2013/2014 angedacht. 4. Überlegungen für die Ausbauplanung bis 2014 Gegenwärtig sind 29 der angebotenen 78 Plätze für Kinder unter drei Jahren ausgebaut. 49 Plätze für Kinder unter drei Jahren werden als Provisorien angeboten. Ein erforderlicher Ausbau dieser Plätze hat noch nicht stattgefunden. Zwar sind für einige Einrichtungen bereits Investitionskostenanträge gestellt. Eine Bewilligung dieser Anträge steht seitens des Landes jedoch noch aus. Die Frage, ob und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt eine Bewilligung der Anträge erfolgt, kann zurzeit nicht geklärt werden. Bekannt ist lediglich, dass aus den durch das U3-Ausbau-Sonderprogramm 2011/12 zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln 16 Plätze bis Ende 2012 ausgebaut werden. Da seitens des Landesjugendamtes für eine Einrichtung, die im Rahmen eines Provisoriums Betreuung für unter Dreijähriger anbietet nur eine befristete Betriebserlaubnis ausgestellt werden kann, ist der mittelfristige Ausbau auch der Plätze, die bereits als Provisorien angeboten werden, zur Erhaltung einer allgemeingültigen Betriebserlaubnis unbedingt erforderlich. Zur Bedarfsdeckung im Bereich der unter Dreijährigen sind 102 Plätze in Kindertageseinrichtungen erforderlich, von welchen 18 als integrative Plätze anzubieten sind. Mit bisher 2 bestehenden integrativen Plätzen für Kinder unter drei Jahren wären folglich noch 16 integrative Plätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Im Bereich der über Dreijährigen besteht bis 2013/2014 ein Bedarf in Höhe von 570 Plätzen. Um 24 integrative Plätze vorhalten zu können, wäre der Ausbau weiterer 11 integrativer Plätze erforderlich. 9 Aufgrund der veränderten gesetzlichen und gesellschaftlichen Bedingungen, denen die Betreuung der über Dreijährigen ausgesetzt ist (s. 2.2), sind zur Bedarfsdeckung und um den Rechtsanspruch erfüllen zu können, im Bereich der über Dreijährigen neue Plätze zu schaffen. Würde man die Planungsvorhaben so umsetzen, wie man es in der Vergangenheit, im Kindertagesbetreuungsplan 2009-2012 beabsichtigt hat, so könnte der Rechtsanspruch der über Dreijährigen nicht mehr erfüllt werden. Die ursprüngliche Planung (s. WP8-160/2010) sah folgende Gruppenformen je Kindertageseinrichtung vor: Kita St. Lambertus Mosaik Status quo 2011/2012 Grup Plätze >3 pen Jahren U3 Ursprünglich geplanter Endausbau 2013/2014 Grup Plätze >3 U3 Qualifiziepen rung 3 72 72 0 3 65 53 12 2 x GF I 1 x GF III 2 48 48 0 2 45 45 0 2 x GF III Pusteblume 4 75 65 10 4 70 54 16 St. Antonius 3 59 53 6 3 50 40 10 2 40 32 8 2 40 28 12 3 65 53 12 3 55 39 16 3 65 59 6 3 65 53 12 2 43 37 6 3 50 35 15 1 23 23 0 2 45 45 0 2 x GF III 1 17 13 4 1 20 16 4 1 x GF I 2 45 39 6 2 40 28 12 2 x GF I 1 20 16 4 1 20 16 6 1 x GF I 2 34 24 10 2 35 25 10 1 x GF II 1 x GF III 2 44 38 6 2 45 39 6 1 x GF I 1 x GF III 31 650 572 78 33 645 516 129 Feldmäuse St. Willibrord St. Martinus Kleeblatt Sterntaler Waldwichtel St. Peter Montessori Johanniter St. Martin Gesamt 1 x MF I 2 x GF I 1 x GF III integr. 1 x MF I 1 x GF I 1 x GF III integr. 2 x GF I 1 x GF I 1 x GF II 1 x GF III 2 x GF I 1 x GF III 1 x MF II 1 x GF II 1 x GF III Mit der Realisierung der ursprünglichen Planungsvorhaben bis 2014 würden 129 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 516 für Kinder über drei Jahren geschaffen. Die Betreuungsquote im Bereich der unter Dreijährigen läge mit der Schaffung von 129 Plätzen in Kindertageseinrichtung und von 46 Plätzen in Kindertagespflege bei 37,9%. Die angestrebte 32%-Quote würde damit übertroffen, wobei gegenwärtige Stimmen bereits einen Platzbedarf über die 32%-Quote hinaus prognostizieren. Der Bereich der über Dreijährigen wäre mit der Umsetzung der ursprünglichen Planungsvorhaben unterrepräsentiert. Anstelle der beabsichtigen 95%-Quote würde nur noch eine Versorgungsquote von 86% erreicht. 10 Im Bereich der integrativen Versorgung würde die Versorgungsquote von 4% sowohl bei den unter Dreijährigen als auch bei den über Dreijährigen nicht realisiert werden können. Zur Erfüllung der angestrebten Versorgungsquote von 4% wären im Bereich der unter Dreijährigen 18 integrative Plätze vorzuhalten. Nach Umsetzung der oben dargestellten Planungsvorhaben würden maximal 6 integrative Plätze für Kinder unter drei Jahren bereitgestellt, so dass die Versorgungsquote hier bei 1,3% liegen würde. Im Bereich der über Dreijährigen wären 24 integrative Plätze zur Erfüllung der Versorgungsquote von 4% vorzuhalten. Mit maximal 20 integrativen Plätzen, die nach der Realsierung der Planungsvorhaben geschaffen würden, läge die Versorgungsquote hier bei 3,3%. Zusammenfassend lässt sich folglich feststellen, dass mit der Umsetzung der ursprünglichen Planungsvorhaben • eine erhöhte Anzahl an Plätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen würde. • Die zur Erfüllung der Versorgungsquote von 95% angestrebte Anzahl an Plätzen für Kinder über drei Jahren nicht erfüllt werden könnte. In diesem Bereich wären 54 weitere Plätze (mind. 2 Gruppen der Gruppenform III) zu schaffen. • Die angestrebte Versorgungsquote von 4% im Bereich der integrativen Plätze würde nicht erreicht. Hier wäre die Schaffung weiterer integrativer Gruppen erforderlich. Lösungsansätze: Um die Anzahl an Plätzen für Kinder über drei Jahren zu erhöhen, bestünde die Möglichkeit, mit den Trägern der Kindertageseinrichtung eine maximale Belegung an Plätzen für Kinder unter drei Jahren zu vereinbaren. (In Gruppenform I können bei einer Gesamtgruppenstärke von 20 Kindern pro Gruppe zwischen 4 und 6 Kinder unter drei Jahren aufgenommen werden. Man würde mit den Trägern die Aufnahme von maximal 4 Kindern pro Gruppe vereinbaren, damit anstelle von 14 nun 16 Kinder über drei Jahren aufgenommen werden können). So könnten maximal 542 Plätze für Kinder über drei Jahren und maximal 103 Plätze für Kinder unter drei Jahre geschaffen werden. Die Versorgungsquote der unter Dreijährigen könnte gerade so sichergestellt werden, die Versorgungsquote im Bereich der über Dreijährigen läge im Falle dieser Umsetzung bei 90%. Allerdings hätte diese Umsetzung für die Träger der Kindertageseinrichtungen zur Folge, dass diese nur für 4 Kinder unter drei Jahren pro Gruppe die höhere Kindpauschale in Anspruch nehmen könnten. Auch würde sich die Versorgungsquote im integrativen Bereich durch die Maßnahme nicht verbessern. Aufgrund der vorliegenden Problematik wird die Verwaltung, in Beratungsgespräche mit Leitungen und Trägern der Kindertageseinrichtungen gehen, um sich hinsichtlich möglicher Lösungswege zur Verbesserung der Versorgungssituation zu beraten. Aufgrund dessen, dass zur Verbesserung der Versorgungsquote im integrativen Bereich u. a. auch die Option eines Neubaus einer Einrichtung in Erwägung gezogen werden könnte, ist verwaltungsseitig die kurzfristige Kontaktaufnahme mit den Leitungskräften und den Trägern beabsichtigt, um zeitnah Lösungswege entwickeln zu können. Die Verwaltung wird über die möglichen Maßnahmen zeitnah im Fachausschuss berichten. 11 Anhang Anlage 1: Mögliche Gruppenstrukturen in Kindertageseinrichtungen Anlage 2: Ü3-Kinderzahlen bis 2014 Anlage 3: U3-Kinderzahlen bis 2014 12 Anlage 1: Mögliche Gruppenstrukturen in Kindertageseinrichtungen Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung Typ Wochenstunden Ia Ib Ic 25 35 45 Kinderzahl in einer Regelgruppe 20 Kinder 20 Kinder 20 Kinder Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren (0-3 Jahre) Typ Wochenstunden II a II b II c 25 35 45 Kinderzahl in einer Regelgruppe 10 Kinder 10 Kinder 10 Kinder Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung Typ Wochenstunden III a III b III c 25 35 45 Kinderzahl in eiKinderzahl in einer Regelgruppe ner integrativen Gruppe 25 Kinder 25 Kinder 15 Kinder 20 Kinder 15 Kinder Gruppenstrukturen bei der Förderung unter Dreijähriger Kinder mit Behinderung Modellform 1: Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung 15 Kinder, davon sind 5 Kinder mit Behinderung und sind 10 Kinder ohne Behinderung 4 Kinder zwischen 2 und 3 Jahren, davon 1-2 Kinder mit Behinderung 4 Kinder zwischen 3 und 4 Jahren, davon 1-2 Kinder mit Behinderung 4 Kinder zwischen 4 und 5 Jahren, davon 1-2 Kinder mit Behinderung 3 Kinder zwischen 5 Jahren und Einschulung, davon 1-2 Kinder mit Behinderung Modellform 2: Kinder vom 1. Lebensjahr bis zur Einschulung 15 Kinder, davon sind 4 Kinder mit Behinderung und sind 11 Kinder ohne Behinderung 2 Kinder zwischen 1 und 2 Jahren, davon 1 Kind mit Behinderung 3 Kinder zwischen 2 und 3 Jahren, davon 1 Kind mit Behinderung 4 Kinder zwischen 3 und 4 Jahren, davon 1 Kind mit Behinderung 3 Kinder zwischen 4 und 5 Jahren, davon 1 Kind mit Behinderung 3 Kinder zwischen 5 Jahren und Einschulung 13 Modellform 3: Heilpädagogische Gruppen für Kinder ab dem 2. Lebensjahr 8 Kinder mit Behinderung oder 10 Kinder mit Behinderung, davon können jeweils 2 Kinder zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr aufgenommen werden. 14 Anlage 2: Ü3-Kinderzahlen bis 2014 Kiga-Jahr: 2011/2012 Geburtszeitraum Kinder laut KDVZ (Stand: 06.07.11) 01.10.2005-30.09.2006 01.10.2006-30.09.2007 01.10.2007-31.10.2008 201 187 191 Kinder mit Rechtsanspruch 579 - Zwischenstand 01.11.2008-31.07.2009 135 davon 20% 27 Platzbedarf für über Dreijährige insgesamt 606 Kiga-Jahr 2012/2013 Geburtszeitraum Kinder laut KDVZ (Stand: 01.08.11) 01.10.2006-30.09.2007 01.10.2007-30.09.2008 01.10.2008-31.10.2009 189 170 210 Kinder mit Rechtsanspruch 569 - Zwischenstand 01.11.2009-31.07.2010 davon 20% 133 27 Platzbedarf für über Dreijährige insgesamt 596 Kiga-Jahr 2013/2014 Geburtszeitraum Kinder laut KDVZ (Stand: 01.08.11) 01.10.2007-30.09.2008 01.10.2008-30.09.2009 01.10.2009-31.10.2010 170 189 211 Kinder mit Rechtsanspruch 570 - Zwischenstand 01.11.2010-31.07.2011 davon 20% 152 30 Platzbedarf für über Dreijährige insgesamt 600 15 Anlage 3: U3-Kinderzahlen bis 2014 Kiga-Jahr 2011/2012 Geburtszeitraum Kinderzahl laut KDVZ (Stand: 01.08.11) 01.11.2008-31.07.2009 (abzgl. 20%) 108 01.08.2009-31.07.2010 182 01.08.2010-30.04.2011 166 unter Dreijährige gesamt 456 davon 32% = Bedarf an U3-Plätzen 146 Kiga-Jahr 2012/2013 01.11.2009-31.07.2010 (abzgl. 20%) 106 01.08.2010-31.07.2011 209 144 ( Hochrechnung: 01.01.-31.07 - 16 Geburten pro Monat) 459 01.08.2011-30.04.2012 unter Dreijährige gesamt davon 32% = Bedarf an U3-Plätzen 147 Kiga-Jahr 2013/2014 01.11.2010-31.07.2011 (abzgl. 20%) unter Dreijährige gesamt 122 192 (Hochrechung: Bei 16 Geburten pro Monat) 144 (Hochrechung: Bei 16 Geburten pro Monat) 458 davon 32% = Bedarf an U3-Plätzen 147 01.08.2011-31.07.2012 01.08.2012-30.04.2013 16