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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 / Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen der Graf-Salm-Straße und dem Flutgraben an der Erft hier: Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
17.11.11, 18:01
Aktualisiert
17.11.11, 18:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 / Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen der Graf-Salm-Straße und dem Flutgraben an der Erft
hier: Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 / Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen der Graf-Salm-Straße und dem Flutgraben an der Erft
hier: Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8209/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 21.06.2011 Stadtentwicklungsausschuss 22.11.2011 Betreff: Bebauungsplan Nr. 10 / Bedburg, 3. Änderung - Gebiet zwischen der Graf-Salm-Straße und dem Flutgraben an der Erft hier: Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 / Bedburg und fasst den Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.06.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 / Bedburg, 3. Änderung – Bereich zwischen Graf-Salm-Straße und Flutgraben Erft – gefasst. Inhalt der Planänderung ist die Verschiebung der Baugrenze entlang der östlichen Arnold-Freund-Straße um 2,5 m auf 5,0 m Abstand zur Straße. Auf die Vorlage WP8118/2011 wird verwiesen. Nach Erarbeitung der Planunterlagen soll nunmehr die Offenlage der Planung erfolgen. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden und sonstige Belange nicht entgegenstehen, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Dabei wird auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 09.11.2011 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------(Jürgen Schmeier) ----------------------------------(Gunnar Koerdt) stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-209/2011 Seite 2