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Beschlusstext (Unterschutzstellung eines Grabsteines der Familie Schulte-Krumpen auf dem Friedhof in Kreuzau hier: Eintragung in die Denkmalliste gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW))

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
4,6 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Unterschutzstellung eines Grabsteines der Familie Schulte-Krumpen auf dem Friedhof in Kreuzau
hier: Eintragung in die Denkmalliste gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW))

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Inhalt der Datei

„Der Grabstein der Familie Schulte-Krumpen auf dem Friedhof im Ortsteil Kreuzau wird gem. § 3 DSchG NRW in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau als Baudenkmal eingetragen und unter Denkmalschutz gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterschutzstellungsverfügung zu erlassen.“