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Beschlussvorlage (21. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Am Sioniterhof))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (21. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Am Sioniterhof)) Beschlussvorlage (21. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Am Sioniterhof)) Beschlussvorlage (21. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Am Sioniterhof))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 127/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauaufsicht und -verwaltung - 66 - Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 21. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Am Sioniterhof) Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 21.05.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 66 - Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 127/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hospes 21.05.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: 21. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Am Sioniterhof) Beschlussentwurf: Es wird beschlossen: 21. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Am Sioniterhof) Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. III 213-1) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am 12. Juni 2007 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Anbaustraße Am Sioniterhof – von Bonner Straße nordöstlich und geradlinig verlaufende Teilstrecke – in Wesseling ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. d) und b) der Erschließungsbeitragssatzung ohne Grünanlagen und auf einer Länge von ca. 15 m (südöstliche Straßenseite) bzw. ca. 30 m (nordwestliche Straßenseite) ab dem Einmündungsbereich Bonner Straße ohne Gehwege endgültig hergestellt. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Sachdarstellung: 1. Problem Aufgrund der mit 6 m geringen Breite der Straße Am Sioniterhof – einerseits – sowie dem Vorhandensein mehrerer Garagen bzw. einer Grundstückszufahrt – andererseits – sind Gehwege auf einer Länge von ca. 15 m (südöstliche Straßenseite) bzw. ca. 30 m (nordwestliche Straßenseite) ab dem Einmündungsbereich Bonner Straße nicht angelegt worden (siehe Anlage). Grünanlagen wurden auf dieser Teilstrecke der Anbaustraße Am Sioniterhof gleichfalls nicht hergestellt. Dies entspricht insofern auch der Konzeption des Bebauungsplanes Nr. 63 B, welcher für den Bereich der tatsächlich ausgebauten öffentlichen Verkehrsfläche keine Begrünung vorsieht. 2. Lösung Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die gemäß Beschlussentwurf vorgeschlagen wird. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine