Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
127/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
- 66 -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
21. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Am Sioniterhof)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
21.05.2007
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
- 66 -
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 127/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hospes
21.05.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
21. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling
(Am Sioniterhof)
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen:
21. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling
(Am Sioniterhof)
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. III 213-1) in Verbindung mit
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den
jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (Abl. Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -,
zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (Abl. Stadt Wesseling S. 159), hat
der Rat der Stadt Wesseling am 12. Juni 2007 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Anbaustraße Am Sioniterhof – von Bonner Straße nordöstlich und geradlinig verlaufende Teilstrecke – in
Wesseling ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchst. d) und b) der Erschließungsbeitragssatzung ohne
Grünanlagen und auf einer Länge von ca. 15 m (südöstliche Straßenseite) bzw. ca. 30 m (nordwestliche
Straßenseite) ab dem Einmündungsbereich Bonner Straße ohne Gehwege endgültig hergestellt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.
Sachdarstellung:
1. Problem
Aufgrund der mit 6 m geringen Breite der Straße Am Sioniterhof – einerseits – sowie dem Vorhandensein
mehrerer Garagen bzw. einer Grundstückszufahrt – andererseits – sind Gehwege auf einer Länge von ca.
15 m (südöstliche Straßenseite) bzw. ca. 30 m (nordwestliche Straßenseite) ab dem Einmündungsbereich
Bonner Straße nicht angelegt worden (siehe Anlage).
Grünanlagen wurden auf dieser Teilstrecke der Anbaustraße Am Sioniterhof gleichfalls nicht hergestellt.
Dies entspricht insofern auch der Konzeption des Bebauungsplanes Nr. 63 B, welcher für den Bereich der
tatsächlich ausgebauten öffentlichen Verkehrsfläche keine Begrünung vorsieht.
2. Lösung
Es bedarf daher gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung einer Ergänzungssatzung, die gemäß
Beschlussentwurf vorgeschlagen wird.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine