Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
22.11.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP857/2009 1. Ergänzung
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2009
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2009
Betreff:
Beratung und Beschließung des Erlasses der Ersten Änderungssatzung zur Satzung über
die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die im Entwurf vorgelegte Erste Änderungssatzung der Satzung über
die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Änderung des § 15 der derzeit gültigen Abfallentsorgungssatzung ist notwendig, da ab dem
01.01.2010 die Abholung von Computern, Monitoren, Druckern, Faxgeräten und Fernsehern ab
einer Kantenlänge von 30 cm im Wege des Holsystems erfolgt.
Auf die Sitzungsvorlage WP7-95/2009 wird verwiesen.
Die Auflistung der schadstoffhaltigen Abfälle im § 4 Abs. 2 der Satzung ist überholt und wird aus
diesem Grunde neu gelistet. So sollen Altmedikamente mit Ausnahme zytotoxischer und
zytostatischer Arzneimittel seit dem Wechsel von der Mülldeponierung zur Müllverbrennung über
die Restmüllabfuhr entsorgt werden.
Auch Dispersionsfarben sollen ausgehärtet in den Restmüll gegeben werden.
Dennoch werden, um evtl. wilde Müllablagerungen zu vermeiden, die genannten Restmüllabfälle
nebst Spraydosen weiterhin am Schadstoffmobil angenommen.
Als schadstoffhaltige Abfälle, die über das Schadstoffmobil zu entsorgen sind, gelten
nach der derzeit gültigen Abfallsatzung:
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Altlacke, Altfarben, lösemittelhaltig
Dispersionsfarben
Altmedikamente
Trockenbatterien
Nickel-/Cadmium-Batterien
Knopfzellen
Lithiumbatterien
Bleiakkumulatoren (Autobatterien)
Säuren
Laugen
Fotochemikalien
Pflanzenschutzmittel
Kunststoffemballagen mit schädlichen Restanhaftungen
Metallemballagen mit schädlichen Restanhaftungen
PCB-haltige Kondensatoren
Quecksilberhaltige Abfälle
Organische und anorganische Chemikalien
Spraydosen
Altöl bekannter Herkunft
Ölhaltige Abfälle
Nicht identifizierbare Abfälle
Feste ölhaltige Betriebsmittel
Lösemittelgemische
Aus dieser Auflistung fallen gemäß Entwurf der Änderungssatzung folgende Stoffe zukünftig
heraus, d. h. diese sind dann ab 01.01.2010 nicht mehr über das Schadstoffmobil zu entsorgen:
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Dispersionsfarben
Altmedikamente mit Ausnahme zytotoxischer und zytostatischer Arzneimittel
Sämtliche Batterien und Akkumulatoren, mit Ausnahme von Bleibatterien, Ni-CD-Batterien
und Quecksilber enthaltende Batterien
Spraydosen
Emballagen
Beschlussvorlage WP8-57/2009 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 09.12.2009
----------------------------------Spohr
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-57/2009 1. Ergänzung
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