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Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung des Erlasses der Ersten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
22.11.11, 18:03
Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung des Erlasses der Ersten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung des Erlasses der Ersten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung des Erlasses der Ersten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP857/2009 1. Ergänzung Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2009 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2009 Betreff: Beratung und Beschließung des Erlasses der Ersten Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die im Entwurf vorgelegte Erste Änderungssatzung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Änderung des § 15 der derzeit gültigen Abfallentsorgungssatzung ist notwendig, da ab dem 01.01.2010 die Abholung von Computern, Monitoren, Druckern, Faxgeräten und Fernsehern ab einer Kantenlänge von 30 cm im Wege des Holsystems erfolgt. Auf die Sitzungsvorlage WP7-95/2009 wird verwiesen. Die Auflistung der schadstoffhaltigen Abfälle im § 4 Abs. 2 der Satzung ist überholt und wird aus diesem Grunde neu gelistet. So sollen Altmedikamente mit Ausnahme zytotoxischer und zytostatischer Arzneimittel seit dem Wechsel von der Mülldeponierung zur Müllverbrennung über die Restmüllabfuhr entsorgt werden. Auch Dispersionsfarben sollen ausgehärtet in den Restmüll gegeben werden. Dennoch werden, um evtl. wilde Müllablagerungen zu vermeiden, die genannten Restmüllabfälle nebst Spraydosen weiterhin am Schadstoffmobil angenommen. Als schadstoffhaltige Abfälle, die über das Schadstoffmobil zu entsorgen sind, gelten nach der derzeit gültigen Abfallsatzung: • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Altlacke, Altfarben, lösemittelhaltig Dispersionsfarben Altmedikamente Trockenbatterien Nickel-/Cadmium-Batterien Knopfzellen Lithiumbatterien Bleiakkumulatoren (Autobatterien) Säuren Laugen Fotochemikalien Pflanzenschutzmittel Kunststoffemballagen mit schädlichen Restanhaftungen Metallemballagen mit schädlichen Restanhaftungen PCB-haltige Kondensatoren Quecksilberhaltige Abfälle Organische und anorganische Chemikalien Spraydosen Altöl bekannter Herkunft Ölhaltige Abfälle Nicht identifizierbare Abfälle Feste ölhaltige Betriebsmittel Lösemittelgemische Aus dieser Auflistung fallen gemäß Entwurf der Änderungssatzung folgende Stoffe zukünftig heraus, d. h. diese sind dann ab 01.01.2010 nicht mehr über das Schadstoffmobil zu entsorgen: • • • • • Dispersionsfarben Altmedikamente mit Ausnahme zytotoxischer und zytostatischer Arzneimittel Sämtliche Batterien und Akkumulatoren, mit Ausnahme von Bleibatterien, Ni-CD-Batterien und Quecksilber enthaltende Batterien Spraydosen Emballagen Beschlussvorlage WP8-57/2009 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 09.12.2009 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-57/2009 1. Ergänzung Seite 3