Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
5,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
„1. Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur 2. Änderung des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im
Hanfgarten", vorgebrachte Anregung, das Feuerwehrgerätehaus an einem
anderen Standort zu errichten, wird zurückgewiesen, da geeignete
Alternativstandorte nicht zur Verfügung stehen.
2. Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgetragene Anregung, den
Bebauungsplan dahingehend einzuschränken, dass auf dem Grundstück
tatsächlich nur ein Feuerwehrgerätehaus gebaut wird, werden berücksichtigt.
Die Ausweisung als MI-Gebiet bleibt bestehen, jedoch wird gemäß § 6 Abs. 2
Ziffer 5 BauNVO festgesetzt, dass nur ein Feuerwehrgerätehaus errichtet
werden kann.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr die Offenlage des Bebauungsplanes
durchzuführen.
4. Unabhängig vom Bebauungsplanverfahren wird der Standort
Feuerwehrgerätehauses um 9 m Richtung Ortslage verschoben.
des
Außerdem wird der Eingangsbereich auf die südliche Gebäudeseite verlegt.“