Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im Hanfgarten"; hier: Beschlussfassung zu den vorgetragenen Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im Hanfgarten";
hier: Beschlussfassung zu den vorgetragenen Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie zur Durchführung der Offenlage)

öffnen download melden Dateigröße: 5,2 kB

Inhalt der Datei

„1. Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Üdinger Weg/Im Hanfgarten", vorgebrachte Anregung, das Feuerwehrgerätehaus an einem anderen Standort zu errichten, wird zurückgewiesen, da geeignete Alternativstandorte nicht zur Verfügung stehen. 2. Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgetragene Anregung, den Bebauungsplan dahingehend einzuschränken, dass auf dem Grundstück tatsächlich nur ein Feuerwehrgerätehaus gebaut wird, werden berücksichtigt. Die Ausweisung als MI-Gebiet bleibt bestehen, jedoch wird gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 5 BauNVO festgesetzt, dass nur ein Feuerwehrgerätehaus errichtet werden kann. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr die Offenlage des Bebauungsplanes durchzuführen. 4. Unabhängig vom Bebauungsplanverfahren wird der Standort Feuerwehrgerätehauses um 9 m Richtung Ortslage verschoben. des Außerdem wird der Eingangsbereich auf die südliche Gebäudeseite verlegt.“