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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg - Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010 - Beratung und Beschlussfassung der neunundzwanzigsten Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
22.11.11, 18:03
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte 
der Stadt Bedburg 
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
- Beratung und Beschlussfassung der neunundzwanzigsten Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte 
der Stadt Bedburg 
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
- Beratung und Beschlussfassung der neunundzwanzigsten Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte 
der Stadt Bedburg 
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
- Beratung und Beschlussfassung der neunundzwanzigsten Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP848/2009 1. Ergänzung Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 32 96 21 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2009 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2009 Betreff: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg - Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010 - Beratung und Beschlussfassung der neunundzwanzigsten Änderungssatzung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses a) die vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 und b) die neunundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg. c) Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt Kurt-Schumacher-Straße 1, BedburgKaster, verwendet. Im Vorjahr wurden Gebühren für abgeschlossene Wohnungen in Höhe von 8,93 €/m²/Monat und für Unterbringung in Mehrpersonenunterkünfte auf 107,69 €/Person beschlossen. Das Objekt ist in seiner Gesamtgröße mit insgesamt 586 m² bei 12 Wohneinheiten nicht unerheblich überdimensioniert. Dennoch muss festgestellt werden, dass zu diesen Konditionen kaum ein kleineres, `ausreichend dimensioniertes´, Gebäude zu finanzieren wäre. Die Abrechnung für das Jahr 2008 schließt mit einem Defizit in Höhe von 10.171,75 € ab; wurde in den Vorjahren die defizitäre Bewirtschaftung hingenommen, besteht nunmehr durch eine Spezifizierung der Gebührenbedarfsberechnung die Möglichkeit einer separaten Ausweisung der neutralen, nicht gebührenrelevanten Kosten. Bislang ging das aus der Nichtbelegung resultierende Defizit in voller Höhe zu Lasten des städtischen Haushalts. Unter Berücksichtigung der zu deckenden Spitzen könnten - soweit dies möglich wäre - 55 % der vorgehaltenen Flächen bei den „Familienwohnungen“ zurückgebaut werden. Hierbei handelt es sich somit um nicht gebührenrelevante - neutral ausgewiesene - Kosten. Die notwendigen Vorhaltekosten sind hingegen über einen m²-Schlüssel auf die Nutzer umzulegen. Die Kosten für die Sammelunterkünfte werden auf die durchschnittliche Belegungszahl umgelegt. Entsprechend der beigefügten Berechung [Anlage 1] ergäbe sich somit für 2010 eine Benutzungsgebühr in Höhe von insgesamt 16,01 €/ m² bzw. 167,77 € pro Bewohner in den Sammelunterkünften. Mit der Festsetzung der Benutzungsgebühr in dieser Höhe wird die vom Kommunalabgabengesetz NRW [KAG NRW] geforderte Kostendeckung nicht überschritten. Damit Defizite aus Vorjahren nicht zu erheblichen Schwankungen führen, kann gem. § 6 KAG NRW ein Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde gelegt werden, wobei Kostenunterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen sein sollen; das Defizit aus 2008 soll somit in den Jahren 2009 - 2011 verrechnet sein. Bei einer Verrechnung/ Verteilung des Defizits aus den Vorjahren auf die Jahre 2010 und 2011, ergäbe sich somit für 2010 eine Benutzungsgebühr in Höhe von insgesamt 13,57 €/m² bzw. 151,62 € Bewohner in den Sammelunterkünften. Die neunundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg ist [Anlage 2] beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 08.12.2009 der Vorlage einstimmig zugestimmt. Beschlussvorlage WP8-48/2009 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 09.12.2009 ----------------------------------Brunken Stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-48/2009 1. Ergänzung Seite 3