Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
22.11.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP850/2009 1. Ergänzung
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 50 64 11
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2009
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2009
Betreff:
Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen
für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten
und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten
Personen
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
- Beratung und Beschlussfassung der dritten Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses
a) die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der
Benutzungsgebühren für Übergangsheime in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr
2010 und
b) die dritte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und
Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern,
ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen vom
19.12.2006.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Als Übergangsheime für Asylsuchende und Aussiedler stehen aktuell die Unterkünfte
Gommershovener Weg 20a und 20b, Pannengasse 32 und 34 sowie Kolpingstraße 48 und 49 zur
Verfügung. Bedingt durch eine nicht unerhebliche Überversorgung mit entsprechendem
Wohnraum - so werden seit geraumer Zeit lediglich die Unterkünfte Gommershovener Weg 20a,
Pannengasse 34 und die Kolpingstraße 48 - genutzt, ist der zuständige Fachbereich III bemüht,
Objekte zu veräußern. Im Vorjahr wurde eine Gebühr in Höhe von insgesamt 130,33 € je Person
und Monat berechnet und beschlossen.
Die Abrechnung für das Jahr 2008 schließt mit einem Defizit in Höhe von 6.940,38 € ab; wurde in
den Vorjahren die defizitäre Bewirtschaftung hingenommen, besteht nunmehr durch eine
Spezifizierung der Gebührenbedarfsberechnung die Möglichkeit einer separaten Ausweisung der
neutralen, nicht gebührenrelevanten Kosten. Bislang ging das aus der Nichtbelegung resultierende
Defizit in voller Höhe zu Lasten des städtischen Haushalts.
Unter Berücksichtigung der notwendigen Vorhaltekosten, die auf die durchschnittlichen Nutzer
umzulegen sind, ergibt sich entsprechend der erstellten Gebührenbedarfsberechnung [Anlage 1]
für das Jahr 2010 eine Gesamtgebühr von 147,48 € pro Person und Monat. Kosten für Flächen,
welche nicht zur Deckung von Spitzen notwendig sind, sind als neutral ausgewiesen und insofern
gebührenrechtlich nicht relevant.
Die dritte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung
von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen,
Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
leistungsberechtigten Personen ist als Anlage 2 beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 08.12.2009 der Vorlage einstimmig
zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 24.11.2009
----------------------------------Brunken
Stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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