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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010 - Beratung und Beschlussfassung der dritten Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
22.11.11, 18:03
Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten 
Personen 
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
- Beratung und Beschlussfassung der dritten Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten 
Personen 
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
- Beratung und Beschlussfassung der dritten Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten 
Personen 
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010
- Beratung und Beschlussfassung der dritten Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP850/2009 1. Ergänzung Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 50 64 11 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2009 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2009 Betreff: Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010 - Beratung und Beschlussfassung der dritten Änderungssatzung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses a) die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühren für Übergangsheime in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 und b) die dritte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen vom 19.12.2006. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Als Übergangsheime für Asylsuchende und Aussiedler stehen aktuell die Unterkünfte Gommershovener Weg 20a und 20b, Pannengasse 32 und 34 sowie Kolpingstraße 48 und 49 zur Verfügung. Bedingt durch eine nicht unerhebliche Überversorgung mit entsprechendem Wohnraum - so werden seit geraumer Zeit lediglich die Unterkünfte Gommershovener Weg 20a, Pannengasse 34 und die Kolpingstraße 48 - genutzt, ist der zuständige Fachbereich III bemüht, Objekte zu veräußern. Im Vorjahr wurde eine Gebühr in Höhe von insgesamt 130,33 € je Person und Monat berechnet und beschlossen. Die Abrechnung für das Jahr 2008 schließt mit einem Defizit in Höhe von 6.940,38 € ab; wurde in den Vorjahren die defizitäre Bewirtschaftung hingenommen, besteht nunmehr durch eine Spezifizierung der Gebührenbedarfsberechnung die Möglichkeit einer separaten Ausweisung der neutralen, nicht gebührenrelevanten Kosten. Bislang ging das aus der Nichtbelegung resultierende Defizit in voller Höhe zu Lasten des städtischen Haushalts. Unter Berücksichtigung der notwendigen Vorhaltekosten, die auf die durchschnittlichen Nutzer umzulegen sind, ergibt sich entsprechend der erstellten Gebührenbedarfsberechnung [Anlage 1] für das Jahr 2010 eine Gesamtgebühr von 147,48 € pro Person und Monat. Kosten für Flächen, welche nicht zur Deckung von Spitzen notwendig sind, sind als neutral ausgewiesen und insofern gebührenrechtlich nicht relevant. Die dritte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen ist als Anlage 2 beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 08.12.2009 der Vorlage einstimmig zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 24.11.2009 ----------------------------------Brunken Stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-50/2009 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-50/2009 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3