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Beschlusstext (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia)

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Inhalt der Datei

„a) Durch die Einführung des Euro ab 1.1.2002 werden die bisherigen DM-Festsetzungen wie folgt geändert: 1. Mehrausgaben bis 5.000 € gelten als unerheblich und sind dem Rat zur Kenntnis zu bringen, 2. Mehrausgaben über 5.000 € gelten als erheblich und sind dem Rat zur Genehmigung vorzulegen, 3. Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 500 € gelten als geringfügig. b) Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt: 13. 1.020.6550.6 Gerichts- u. Prozesskosten, Gutachterkosten 1.500,00 9.041,66 0,00 8.502,66 45.000,00 8.814,40 0,00 5.806,28 67.000,00 19.226,96 30.000,00 24.310,34 0,00 15.084,34 14. 1.720.6890.1 Kalkulatorisches Wagnis Abfallbeseitigung 15. 1.771.5200.5 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände –BauhofGemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt 16. 1.910.9111.6 Zuführung zur Sonderrücklage Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten Wasserwerk Concordia – Vermögensplan17. 3.001.9032.4 Sanierung Brunnen II 18. 3.001.9041.3 Erneuerung des Rohrnetzes 19. 3.001.9901.1 Umsatzsteuer-Zahllast an das Finanzamt “