Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
„a) Durch die Einführung des Euro ab 1.1.2002 werden die bisherigen DM-Festsetzungen
wie folgt geändert:
1. Mehrausgaben bis 5.000 € gelten als unerheblich und sind dem Rat zur Kenntnis zu
bringen,
2. Mehrausgaben über 5.000 € gelten als erheblich und sind dem Rat zur Genehmigung
vorzulegen,
3. Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 500 € gelten als geringfügig.
b) Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und
außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen
werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
genehmigt:
13. 1.020.6550.6
Gerichts- u. Prozesskosten, Gutachterkosten
1.500,00
9.041,66
0,00
8.502,66
45.000,00
8.814,40
0,00
5.806,28
67.000,00
19.226,96
30.000,00
24.310,34
0,00
15.084,34
14. 1.720.6890.1
Kalkulatorisches Wagnis Abfallbeseitigung
15. 1.771.5200.5
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
sonstige Gebrauchsgegenstände –BauhofGemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt
16. 1.910.9111.6
Zuführung
zur
Sonderrücklage
Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten
Wasserwerk Concordia – Vermögensplan17. 3.001.9032.4
Sanierung Brunnen II
18. 3.001.9041.3
Erneuerung des Rohrnetzes
19. 3.001.9901.1
Umsatzsteuer-Zahllast an das Finanzamt
“