Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
5,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
„Die Aufstellung der 11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich „Marienstraße“, wird
gemäß § 2 (1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.
Es werden folgende Festsetzungen getroffen:
•
zweigeschossige Bauweise,
•
geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben,
•
maximale Firsthöhe 9 m OK Straße vor Gebäudemitte.
Den betroffenen Bürgern wird in Anwendung des § 13 Abs. 1 Ziffer 2 BauGB
Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.
Auf die Durchführung der Offenlage wird verzichtet.“