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Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Satzung des Zweckverbands Bedburg - Elsdorf der Martin-Luther-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
06.07.11, 18:01
Aktualisiert
12.07.11, 18:01
Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Satzung des Zweckverbands Bedburg - Elsdorf der Martin-Luther-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Satzung des Zweckverbands Bedburg - Elsdorf der Martin-Luther-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Satzung des Zweckverbands Bedburg - Elsdorf der Martin-Luther-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8136/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 11 50/01 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 12.07.2011 Betreff: Erlass einer neuen Satzung des Zweckverbands Bedburg - Elsdorf der Martin-LutherFörderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die von der Versammlung des Schulzweckverbands Bedburg - Elsdorf der Martin-Luther-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen am 14. April 2011 verabschiedete und in der Anlage beigefügte neue Zweckverbandssatzung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Im Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) über die überörtliche Prüfung des Schulzweckverbandes Bedburg - Elsdorf 2010 wurde die Empfehlung ausgesprochen, zukünftig die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung entsprechend der tatsächlichen Praxis in der Schulzweckverbandssatzung zu regeln. Darüber hinaus sollten die begrifflichen Anpassungen nach dem Stadtrechtserhalt Elsdorfs vorgenommen werden. Die demgemäß neugestaltete Satzung ist am 14.04.2011 einstimmig von der Zweckverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes Bedburg - Elsdorf verabschiedet worden. Zum Verfahren der Satzungsneugebung weist die Verwaltung darauf hin, dass grundsätzlich für Änderungen der Verbandssatzung nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) die Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung mit qualifizierter Mehrheit von 2/3 der Mitgliederzahl erforderlich ist. Lediglich der erstmalige Satzungsbeschluss bedarf gem. § 9 Abs. 1 GkG der Beschlussfassung durch die Räte der Mitglieder. Im vorliegenden Fall ist die Zweckverbandssatzung inhaltlich lediglich den neuen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten angepasst worden. Da die Änderungen aber in nahezu allen Bestimmungen und in der Satzungsbezeichnung erfolgen mussten, war die Empfehlung der GPA sachgerecht, eine komplette Neufassung der bisherigen Satzung zu beschließen. Die Aufsichtbehörde, die den Satzungsbeschluss nach § 20 GkG zu prüfen hat, empfiehlt in solchen Fällen stets auch die Beschlussfassung durch die Räte der Mitgliedskommunen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass auch bei der bedingt durch das Inkrafttreten des Schulgesetztes NRW in 2005 erforderlichen Satzungsneufassung (Wegfall der Bezeichnung `Sonderschule´) entsprechend verfahren wurde. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat somit, Zweckverbandsversammlung anzuschließen. sich der Beschlussfassung der Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, 01.07.2011 ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-136/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-136/2011 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3