Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
23.09.11, 12:15
Aktualisiert
23.09.11, 12:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8153/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten - Gebiet zwischen Pützer Straße, Schulgasse und
Marienstraße
hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. §
13a BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 5 Kirchherten vom 04.04.1995
aufzuheben und gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) neu zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat am 04.04.1995 den Aufstellungsbeschluss zur Bebauung des
Bereichs zwischen Schulgasse und Marienstraße in Kirchherten gefasst. Hier sollte auf einer als
Weide genutzte Fläche ein Nachverdichtung mit Einzel- und Doppelhäusern entstehen.
In der Sitzung am 19.09.1995 respektive am 12.12.1995 wurde im zuständigen Ausschuss bzw. im
Rat die Zustimmung zum damaligen Planentwurf erteilt sowie die Verwaltung mit der Durchführung
der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB beauftragt. Diese Beteiligung wurde
jedoch bisher nicht durchgeführt. Hintergrund war u. a. die Zurückstellung der Planung durch den
Eigentümer der Fläche aus privaten Gründen.
Aktuell liegt der Verwaltung ein Antrag vor, dieses Planverfahren nun wieder aufzunehmen. Hierzu
muss das Plankonzept auf die aktuellen Bedürfnisse der lokalen Siedlungsentwicklung in
Kirchherten hin überprüft werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere auf den lokalen
Wohnbauflächenbedarf abzustellen ist, der sich aus Kirchherten selbst ableitet. Eine Ausweisung
von Wohnbaugebieten, die sich nicht aus dem lokalen Bedarf, sondern in wesentlichen Teilen auf
Zuzug von außen stützt, sollte hingegen in dem im Flächennutzungsplan dargestellten
Siedlungsschwerpunkt Bedburg erfolgen. Darüber hinaus ist auch die aktuelle
Wohnflächenentwicklung sowie die demographische Entwicklung in Kirchherten zu
berücksichtigen.
Derzeit wird in Kirchherten das Baugebiet an der Weidgasse entwickelt. Hier sind bisher fünf der
neun Grundstücke verkauft. Die Bevölkerungsentwicklung wird für Kirchherten tendenziell negativ
sein. Eine über den lokalen Bedarf hinausgehende Wohnbauflächenentwicklung würde demnach
den Entwicklungs- und Erneuerungsdruck vom Wohnungsbestand nehmen und hier zunehmend
Leerstände im Ortskern von Kirchherten produzieren.
Die in Rede stehende Grundstücksfläche ist grundsätzlich für eine Nachverdichtung im Ortskern
sehr gut geeignet und vor siedlungsstrukturellen Gesichtspunkten vorrangig zu entwickeln. Da sich
die Fläche südlich des Fußwegs an der „Schweinsgasse“ in der Hand eines Eigentümers befindet,
ist hier eine Realisierung der Bebauung im Gegensatz zu einer komplizierten Eigentümerstruktur
erleichtert.
Insgesamt wird daher angeraten, die Planung für die Fläche angepasst an den aktuellen Bedarf
erneut voranzutreiben, jedoch dabei die Vermarktungssituation an der Weidgasse sowie die
Leerstandsentwicklung in Kirchherten sukzessive mit zu berücksichtigen. Zunächst sollte dabei zur
abschnittsweisen Entwicklung lediglich der Bereich südlich des Fußwegs der „Schweinsgasse“
überplant werden.
Aufgrund zwischenzeitlicher Novellierungen des Bauplanungsrechts sollte das Verfahren auf das
beschleunigte Verfahren der Innenentwicklung (§ 13a-Verfahren) umgestellt werden. Da der
Aufstellungsbeschluss vom Rat der Stadt Bedburg gefasst wurde, muss der Aufstellungsbeschluss
dort erneut gefasst werden. Der Eigentümer der Fläche hat sich bereit erklärt, die Kosten des
Bebauungsplanverfahrens zu übernehmen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-153/2011
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 13.09.2011
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-153/2011
Seite 3