Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (BP 5 Kirchherten - Aufstellungsbeschluss 1995)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
2,3 MB
Datum
27.09.2011
Erstellt
23.09.11, 12:15
Aktualisiert
23.09.11, 12:15
Beschlussvorlage (BP 5 Kirchherten - Aufstellungsbeschluss 1995) Beschlussvorlage (BP 5 Kirchherten - Aufstellungsbeschluss 1995)

öffnen download melden Dateigröße: 2,3 MB

Inhalt der Datei

Sfadf Bedbu rg Zu TOP Bauamt öffentlicher 60 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuß für Planen und Bauen der Stadt Bedburo 21.02.199s Betreff: \-.' Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes fur das Gebiet zwischen pützer Straße, Schulgasse und Marienstraße in Kirchherten Beschlußvorschlaq: ,l Der Ausschuß fur Planen und Bauen empfiehlt dem Rat, für das Gebiet zwischen Putzer Straße, Schulgasse und Marienstraße in Kirchherten g*;aß Z nOr. 1 des $ Baugesetzbuches.in.der Fassung der Bekanntmachung vom Oe.n.töAO 1ACal. I S. 2253), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBI. I S. 466),'einen gebauungsplan mit den Gebietsausweisungen ,,Dorfgebiet" (MD) und ,,ällgemeines Wohngebiet" (WA) sowie den planerischen Zielvorgaben - Mietwohnungsbau entlang der Pützer Straße - Eigenheimbebauung im dahinterliegenden Bereich aufzustellen. Beqrü.ndunq: Mit Schreiben vom 02.02.1995 wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes fur den Bereich der Grundstucke Gemarkung Putz, Flur 34, Flurstucke 1CöinO 144be- antragt. Beratunqserqebnis: Gremium: Einstimmig: Mit Stimmenmehrheit: -.2AUFSTKI.doc Ja Nein Enthaltung Sitzung am: TOP Laut Beschlußvorschlag Abweichender Beschluß Sfadf Bedbu Sitzungsvorlage Seite: 2 Die dort ansässige Gärtnerei soll Mitte des Jahres aufgegeben und die Flächen - wonr'r möglich - einer Wohnbebauung zugefuhrt werden. Das v.g. Areal liegt im zentralen Entwicklungsbereich von Kirchherten und zwar überwiegend gemäß rechtskräftiger Abgrenzungssatzung der Stadt Bedburg nach g ll t"rggsetzbuch innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. tediglicÄ die Freiflächen hinter den bisherigen GewächshäusLrn sind als sogenannter Außenbereich im lnnenbereich zu beurteilen. i'\ Der Flächennutzungsplan der $tadt Bedburg stellt den Bereich als ,,gemischte Bauflächen" dar. Die östlich angrenzenden Parzellen Nrn. 124, 12s und 12g sind als ,,Sonderbaufläche mit der Widmung Altenheim" ausgewiesen. Die nördlich der Wegeparzelle Nr. 134 gelegenen unbebauten Flächen der Parzellen Nrn.86,87,90, 93, 298 und 53 sind ali ,,gemischte Bauflächen" sowie ,,Wohnbauflächen" dargestellt. Die vorbeschriebenen Bereiche sind im Generalentwässerungsplan der Stadt Bedburg berucksichtigt. Für eine Bebauungsplanaufstellung ist unter Berücksichtigung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes (M,W) weder eine Flächennutzungsplanänderung ünd darnit verbunden eine..Zustimmung der Bezirksplanungsbehörd'e erforderlich, noch stehen einer solchen Überplanung infolge der Lage der Flächen im zentralen Entwickl un gsbereich von Ki rchherten tanoesptanerisclie Vorgaben "ntg.gä; Aufgrund des dringelden Wohnraumbedarfs und der anhaltenden Nachfrage nach Baugrundstucken in Kirchher,ten (siehe auch die vorliegenden Anträg" Oup Stadtverordneten Appelt, Jansen und Koehl auf Bereitstellung bzw. kurzfristige Ausweisung von Baugrundstücken in Kirch-/Grottenherten vom 01 .03.1gd3/05.0g. ,nä 22.1::19!9,$:tdie_der ehemeilige Bau- und Planungsausschuß der Stadt Bedburg am 01 .02.1994 (TOP 6) beraten hat) schlägt die verwaltung daher vor, dem Rat zü empfehlen, für die Parzellen Nrn. 130 und 244 unter Einbeziehung von Flächen/ Teilflächen der benachbarten Parzellen Nrn. 86, 87, 90, 93, 2g8 und -Sg ln Anpassung an die Darstellung des Flächenutzungsplanes und die bereits eingeleitete städtebauliche Entwicklung in der näheren Umgebung einen Bebauungsplan mit den Gebietsausweisungen,,Dorfgebiet (MD)" und ,,allgemeines wohngebiJt (wny" sowie den planerischen Zielvorgaben ,,Mietwohnungsbäu" entlang der?rt="r'Straße und ,,Eigenheimbebauung" im dahinter gelegenen Bereich aufzustellen. Die Erschließung des Plangebietes ist von der Schulgasse und der Marienstraße aus möglich. Ein Ubersichtsplan liegt an, ild'"5 -df",/'tt ui*.ca,}{k"*#".* * lrrptura kg*t --------ü" Amtsleiter Stadtdirektor