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Beschlussvorlage GB (Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Aachen; hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
22.02.08, 09:36
Aktualisiert
22.02.08, 09:36
Beschlussvorlage GB (Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Aachen; 
hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Aachen; 
hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 408/2008 12.02.2008 Az.: 32 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 04.03.2008 Kreistag 03.04.2008 Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Aachen; hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Billenwillms Tel.: 361 Abt.: 32 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt folgende Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Aachen: (Vorschlagsliste: 32 Personen) 2 Begründung: Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Aachen weist darauf hin, dass die Amtszeit der gegenwärtig beim Verwaltungsgericht Aachen tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit Ablauf des 31.12.2008 endet. Für eine rechtzeitige Neuwahl für die nunmehr fünfjährige Wahlperiode ist daher Sorge zu tragen. Die Kreise wirken bei der Wahl gemäß § 28 VwGO in der Weise mit, dass sie eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/innen aufstellen. Aus dieser Vorschlagsliste wählt sodann der beim Verwaltungsgericht zu bildende Wahlausschuss die erforderliche Zahl der ehrenamtlichen Richter/innen. Der Präsident des Verwaltungsgerichts Aachen wird dem Wahlausschuss vorschlagen, die Zahl der vom Kreis Euskirchen in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen auf 32 festzusetzen. Daher sind vom Kreis Euskirchen 32 Personen aus der Bevölkerung des Kreises vorzuschlagen. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich (§ 28 Satz 4 VwGO). Im Zuge der Aufstellung der Vorschlagsliste ist zweckmäßigerweise bereits zu berücksichtigen, ob hinsichtlich der Person des vorzuschlagenden sachliche oder persönliche Hinderungsgründe bestehen. Die Voraussetzungen der Berufung zum ehrenamtlichen Richter, die Ausschluss- und Hinderungsgründe sowie das Ablehnungsrecht entnehmen Sie bitte dem beiligenden Auszug der VwGO (Anlage 1). Die Vorschlagsliste soll außer dem Vor- und Familiennamen auch den Geburtsort, den Geburtstag und den genauen Beruf des Vorschlagenden enthalten. Bei der Berufsbezeichnung sollen Sammelbegriffe wie Kaufmann, Angestellter pp. vermieden werden (statt dessen z. B. Einzelhandelskaufmann, Versicherungsangestellter); bei Rentnern und Pensionären soll auch die frühere Berufsbezeichnung angegeben werden. Mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 54 III VwGO (Besorgnis der Befangenheit bei ehrenamtlichen Richtern, die einer Vertretungskörperschaft angehören) muss in die Vorschlagsliste auch die Angabe aufgenommen werden, ob der Vorgeschlagene der Vertretung einer kommunalen Körperschaft (Kreistag, Stadt- oder Gemeinderat) angehört, ggf. welcher. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)