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Mitteilungsvorlage (Entlassschüler der weiterführenden Schulen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
13.09.2011
Erstellt
07.09.11, 18:01
Aktualisiert
07.09.11, 18:01
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8150/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 13.09.2011 Betreff: Entlassschüler der weiterführenden Schulen Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs-, und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Inhalt der Mitteilung: Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.06.2011 über das Ergebnis geführter Ausbildungsgespräche des Bürgermeisters mit den Abschlussklassen der Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg und der Realschule Bedburg wurde die Verwaltung gebeten, die Gesamtsituation für den Fachausschuss aufzubereiten. Nachfolgend eine Überblick über die Entlassschüler der weiterführenden Schulen im Stadtgebiet: Entlassschüler der Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg 2011 An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden. Mit der Versetzung in die Klasse 10 wird am Ende der Klasse 9 ohne zentrales Abschlussverfahren der Hauptschulabschluss erworben. Abhängig von den erbrachten Leistungen besuchen die Schülerinnen und Schüler entweder die Klasse 10 Typ A oder die Klasse 10 Typ B. Am Ende der Klasse 10 Typ A wird in einem zentralen Abschlussverfahren der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erworben. Am Ende der Klasse 10 Typ B steht nach erfolgreichem zentralen Abschlussverfahren der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife). Überdurchschnittliche Leistungen beim Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) führen zur Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (am Gymnasium, an der Gesamtschule und an beruflichen Gymnasien). Sie wird vergeben, wenn die Leistungen am Ende der Klasse 10 Typ B in allen Fächern mindestens befriedigend sind. Eine ausreichende Leistung in einem Hauptfach (Deutsch, Mathematik, Englisch) kann durch eine gute Leistung in einem anderen Hauptfach ausgeglichen werden. Maximal drei ausreichende Leistungen in einem anderen Fach oder zwei ausreichende und eine mangelhafte Leistung können durch eine gleiche Anzahl guter Leistungen in den anderen Fächern ausgeglichen werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden. In der Hauptschule erwerben laut Schulministeriumsinternetseite ca. 30% der Schülerinnen und Schüler den mittleren Schulabschluss, davon erreicht die Hälfte, die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (also 15 %). Die Zahl der Schüler, die in 2011 an der Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht haben, liegt mit 16,9 % über den Durchschnittswerten. Die diesjährigen Abgangszahlen der Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Entlassschüler 2010-2011 GHS absolut prozentual Entlassschüler insgesamt 77 100,00 Schüler ohne Abschluss 16 20,80 Schüler mit Hauptschulabschluss Klasse 9 5 6,50 Schüler mit Sekundarabschluss I (Hauptschulabschluss Klasse 10) 30 39,00 Schüler mit mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife entspricht Realschulabschluss) 13 16,90 Schüler mit Fachoberschulreife mit Qualifikation fürs Gymnasium 13 16,90 Schüler mit Abschluss insgesamt 61 79,20 Positiv angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass alle Entlassschüler der 10 a und 10 b der Arnold-von-Harff-Schule einen Schulabschluss erlangt haben und eine entsprechende Ausbildung bzw. Weiterbildung beginnen werden. Die 16 Schüler ohne Abschluss sind allesamt Schüler der Klassen 9; rein informativ wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Schüler, die Mitteilungsvorlage WP8-150/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage bereits zweimal die Klasse 9 einer Hauptschule besucht haben, nicht ein drittes Mal die Klasse 9 besuchen können. Diese Schüler können jedoch auch nicht in die 10. Klasse übernommen werden, da mit Übergang in die 10. Klasse automatisch der Hauptschulabschluss Klasse 9 vergeben wird; dies verbietet die Ausbildungsordnung. Diesen Schülern verbleibt die Möglichkeit ihren Hauptschulabschluss (beispielsweise über einen Bildungsträger, wie internationaler Bund) nachzuholen; in diesem Fall werden die Schüler von der Agentur für Arbeit an die Bildungsträger vermittelt. Eine andere Möglichkeit den Hauptschulabschluss nachzuholen besteht durch den Besuch des neu eingerichteten Berufskollegs der Bauwirtschaft in Kerpen; die Jugendliche können dort nach Schulabschluss ein Handwerk erlernen, so dass auch für sie eine reelle Chance besteht, einen Arbeitsplatz zu erhalten. Den weiteren (schulischen) Werdegang der Entlassschüler der Arnold-von-Harff-Schule von 2011 kann nachfolgender Tabelle entnommen werden: Weiterer Werdegang im Anschluss an GHS absolut prozentual Schüler, die nach der Schule in ein Ausbildungsverhältnis übernommen werden 22 28,57 Schüler, die nach der Schule die Fachoberschule besuchen 13 16,88 Schüler, die nach der Schule die Berufsfachschule besuchen 25 32,47 Schüler, die nach der Schule die Berufsgrundschule besuchen 4 5,19 FAA / IB (internationaler Bund) (Bildungsträger z.B. zum Nachholen der Hauptschulabschlusses) 10 12,99 bislang keine Rückmeldung vorliegend *) 3 3,90 erfasste Schüler 77 100,00 * Schüler ohne vorliegende Rückmeldung werden von der GHS an die Bezirksregierung gemeldet. Entlassschüler der Realschule Bedburg 2011 Die Schülerinnen und Schüler der Realschule erwerben eine erweiterte allgemeine Bildung; hierbei werden praktische Fähigkeiten ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Zum erweiterten Lernangebot der Realschule gehört eine zweite Fremdsprache ab der Klasse 6; in der Regel ist dies Französisch. Folgende Abschlüsse der Sekundarstufe I können an der Realschule erworben werden; ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss, ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss, der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10, welcher bei mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt. Die diesjährigen Abgangszahlen der Realschule der Stadt Bedburg sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Entlassschüler 2010-2011 Realschule absolut prozentual 66 100,00 1 1,50 23 34,80 Schüler mit Fachoberschulreife mit Qualifikation fürs Gymnasium 42 63,60 Schüler mit Abschluss insgesamt 66 100,00 Entlassschüler insgesamt Schüler mit Sekundarabschluss I; entspricht Hauptschulabschluss Klasse 10 Schüler mit mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife entspricht Realschulabschluss) Mitteilungsvorlage WP8-150/2011 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Den weiteren (schulischen) Werdegang der Entlassschüler der Realschule von 2011 kann nachfolgender Tabelle entnommen werden: Im Anschluss an die Realschule absolut prozentual Schüler, die nach der Schule in ein Ausbildungsverhältnis übernommen werden 28 42,42 Schüler, die nach der Realschule die Fachoberschule besuchen 11 16,67 Schüler, die nach der Realschule die Berufsfachschule besuchen 6 9,09 Schüler, die nach der Realschule das Gymnasium besuchen 21 31,82 bislang keine Rückmeldung vorliegend 0 0,00 erfasste Schüler 66 100,00 Entlassschüler des Silverberg-Gymnasiums Bedburg 2011 Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium notwendig ist und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen. Das achtjährige Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9) und die dreijährige gymnasiale Oberstufe mit Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase. Im Schuljahr 2009/ 10 gab es letztmalig eine zehnte Klasse als Abschlussklasse der Sekundarstufe I. Dieser Jahrgang wird im Schuljahr 2012/ 2013 als letzter Jahrgang das Abitur nach 13 Jahren gymnasialer Schulzeit ablegen. Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse (im Schuljahr 2009/ 10 letztmalig am Ende der 10. Klasse) wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht. Der mittlere Schulabschluss wird nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben (im Schuljahr 2009/ 10 letztmalig am Ende der Sekundarstufe I, Klasse 10). Als weitere Abschlüsse der Sekundarstufe I können erworben werden; ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss am Ende der Klasse 9, ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss. Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) erworben; die auslaufenden Jahrgänge mit neunjähriger Gymnasialzeit erreichen den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12. Für diese Jahrgänge besteht letztmalig die Möglichkeit, auch mit der Versetzung in die Qualifikationsphase den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 11 zu erwerben. Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase erreicht (Jahrgangsstufe 12 im achtjährigen Gymnasium). Sie befähigt zum Studium an einer Hochschule und öffnet zugleich den Weg in eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule. Die diesjährigen Abgangszahlen des Silverberg-Gymnasiums der Stadt Bedburg sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Entlassschüler 2010-2011 des Gymnasiums absolut prozentual 140 100,00 Schüler ohne Abschluss 0 0,00 Schüler mit Hauptschulabschluss Klasse 9 11 7,90 Entlassschüler insgesamt Mitteilungsvorlage WP8-150/2011 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Schüler mit Sekundarabschluss I; entspricht Hauptschulabschluss Klasse 10 Schüler mit mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife entspricht Realschulabschluss 0 0,00 5 3,60 Schüler mit Fachoberschulreife mit Qualifikation fürs Gymnasium 12 8,60 Schüler mit Allgemeiner Hochschulreife 112 80,00 Schüler mit Abschluss insgesamt 140 100,00 Der weitere Werdegang der Entlassschüler des Gymnasiums wird statistisch vom Gymnasium nicht erfasst und kann insofern nicht dargestellt werden. Ausbildungsgespräche mit den Abschlussklassen der Gemeinschaftshauptschule Bedburg und der Realschule Bedburg Der Bürgermeister besucht seit 2006 halbjährlich die Abschlussklassen der Haupt- und Realschule Bedburg. Zu Beginn des Schuljahres wird zunächst ein Sachstand bezüglich der Ausbildungssituation erhoben; hierbei gibt der Bürgermeister den Schülern Hinweise zu konkreten, noch zu vergebenen Stellen vor Ort und Informationen zu den Lehrstellenbörsen. Der Bürgermeister informiert sich bei den Schülern über Ihre Bewerbungen und Ihre Erfahrungen im Hinblick auf die Ausbildungsplatzsuche und sucht ebenfalls das Gespräch mit den Lehrkräften der Abschlussklassen, um Verbesserungsmöglichkeiten im Beratungsangebot für die Schüler zu ermitteln. Bei einem zweiten Besuch zum Ende des Schuljahres ermittelt der Bürgermeister erneut, ob alle Schüler, die einen Ausbildungsplatz gesucht haben, `versorgt´ sind, wobei festgehalten wird, in welche Betriebe die Auszubildenden gehen, um örtliche Schwerpunkte festzustellen. Erneut wird die Anzahl der geschriebenen Bewerbungen erhoben und die Anfahrtmöglichkeiten zu den Ausbildungsstandorten überprüft. Die Ausbildungsgespräche an der Hauptschule und der Realschule zeigen positive Wirkung; so ist die Zahl der Schüler, die einen Ausbildungsplatz erhalten, wie auch die Zahl der von den Schülern geschriebenen Bewerbungen gestiegen. Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die entsprechende Mitteilungsvorlage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.06.2011 verwiesen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, 09.08.2011 ----------------------------------Keller ----------------------------------Kramer Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-150/2011 Seite 5 STADT BEDBURG Mitteilungsvorlage WP8-150/2011 Sitzungsvorlage Seite: 6 Seite 6