Daten
Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
13.09.2011
Erstellt
07.09.11, 18:01
Aktualisiert
07.09.11, 18:01
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8150/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
13.09.2011
Betreff:
Entlassschüler der weiterführenden Schulen
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs-, und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
Inhalt der Mitteilung:
Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
07.06.2011 über das Ergebnis geführter Ausbildungsgespräche des Bürgermeisters mit den
Abschlussklassen der Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg und der
Realschule Bedburg wurde die Verwaltung gebeten, die Gesamtsituation für den Fachausschuss
aufzubereiten. Nachfolgend eine Überblick über die Entlassschüler der weiterführenden Schulen
im Stadtgebiet:
Entlassschüler der Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg 2011
An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden. Mit der
Versetzung in die Klasse 10 wird am Ende der Klasse 9 ohne zentrales Abschlussverfahren der
Hauptschulabschluss erworben. Abhängig von den erbrachten Leistungen besuchen die
Schülerinnen und Schüler entweder die Klasse 10 Typ A oder die Klasse 10 Typ B. Am Ende der
Klasse 10 Typ A wird in einem zentralen Abschlussverfahren der Hauptschulabschluss nach
Klasse 10 erworben. Am Ende der Klasse 10 Typ B steht nach erfolgreichem zentralen
Abschlussverfahren der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife). Überdurchschnittliche
Leistungen beim Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) führen zur
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (am Gymnasium, an der Gesamtschule und
an beruflichen Gymnasien). Sie wird vergeben, wenn die Leistungen am Ende der Klasse 10 Typ B
in allen Fächern mindestens befriedigend sind. Eine ausreichende Leistung in einem Hauptfach
(Deutsch, Mathematik, Englisch) kann durch eine gute Leistung in einem anderen Hauptfach
ausgeglichen werden. Maximal drei ausreichende Leistungen in einem anderen Fach oder zwei
ausreichende und eine mangelhafte Leistung können durch eine gleiche Anzahl guter Leistungen
in den anderen Fächern ausgeglichen werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich
herangezogen werden. In der Hauptschule erwerben laut Schulministeriumsinternetseite ca. 30%
der Schülerinnen und Schüler den mittleren Schulabschluss, davon erreicht die Hälfte, die
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (also 15 %). Die Zahl der Schüler, die in
2011 an der Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg die Berechtigung zum
Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht haben, liegt mit 16,9 % über den Durchschnittswerten.
Die diesjährigen Abgangszahlen der Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg
sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Entlassschüler 2010-2011 GHS
absolut
prozentual
Entlassschüler insgesamt
77
100,00
Schüler ohne Abschluss
16
20,80
Schüler mit Hauptschulabschluss Klasse 9
5
6,50
Schüler mit Sekundarabschluss I (Hauptschulabschluss Klasse 10)
30
39,00
Schüler mit mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife entspricht
Realschulabschluss)
13
16,90
Schüler mit Fachoberschulreife mit Qualifikation fürs Gymnasium
13
16,90
Schüler mit Abschluss insgesamt
61
79,20
Positiv angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass alle Entlassschüler der 10 a und 10 b der
Arnold-von-Harff-Schule einen Schulabschluss erlangt haben und eine entsprechende Ausbildung
bzw. Weiterbildung beginnen werden. Die 16 Schüler ohne Abschluss sind allesamt Schüler der
Klassen 9; rein informativ wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Schüler, die
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bereits zweimal die Klasse 9 einer Hauptschule besucht haben, nicht ein drittes Mal die Klasse 9
besuchen können. Diese Schüler können jedoch auch nicht in die 10. Klasse übernommen
werden, da mit Übergang in die 10. Klasse automatisch der Hauptschulabschluss Klasse 9
vergeben wird; dies verbietet die Ausbildungsordnung. Diesen Schülern verbleibt die Möglichkeit
ihren Hauptschulabschluss (beispielsweise über einen Bildungsträger, wie internationaler Bund)
nachzuholen; in diesem Fall werden die Schüler von der Agentur für Arbeit an die Bildungsträger
vermittelt. Eine andere Möglichkeit den Hauptschulabschluss nachzuholen besteht durch den
Besuch des neu eingerichteten Berufskollegs der Bauwirtschaft in Kerpen; die Jugendliche können
dort nach Schulabschluss ein Handwerk erlernen, so dass auch für sie eine reelle Chance besteht,
einen Arbeitsplatz zu erhalten.
Den weiteren (schulischen) Werdegang der Entlassschüler der Arnold-von-Harff-Schule von 2011
kann nachfolgender Tabelle entnommen werden:
Weiterer Werdegang im Anschluss an GHS
absolut
prozentual
Schüler, die nach der Schule in ein Ausbildungsverhältnis übernommen
werden
22
28,57
Schüler, die nach der Schule die Fachoberschule besuchen
13
16,88
Schüler, die nach der Schule die Berufsfachschule besuchen
25
32,47
Schüler, die nach der Schule die Berufsgrundschule besuchen
4
5,19
FAA / IB (internationaler Bund)
(Bildungsträger z.B. zum Nachholen der Hauptschulabschlusses)
10
12,99
bislang keine Rückmeldung vorliegend *)
3
3,90
erfasste Schüler
77
100,00
* Schüler ohne vorliegende Rückmeldung werden von der GHS an die Bezirksregierung gemeldet.
Entlassschüler der Realschule Bedburg 2011
Die Schülerinnen und Schüler der Realschule erwerben eine erweiterte allgemeine Bildung; hierbei
werden praktische Fähigkeiten ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen
Zusammenhängen. Zum erweiterten Lernangebot der Realschule gehört eine zweite
Fremdsprache ab der Klasse 6; in der Regel ist dies Französisch. Folgende Abschlüsse der
Sekundarstufe I können an der Realschule erworben werden; ein dem Hauptschulabschluss
gleichwertiger Abschluss, ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss,
der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10, welcher bei mindestens
befriedigenden Leistungen in allen Fächern zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt.
Die diesjährigen Abgangszahlen der Realschule der Stadt Bedburg sind der nachstehenden
Tabelle zu entnehmen.
Entlassschüler 2010-2011 Realschule
absolut
prozentual
66
100,00
1
1,50
23
34,80
Schüler mit Fachoberschulreife mit Qualifikation fürs Gymnasium
42
63,60
Schüler mit Abschluss insgesamt
66
100,00
Entlassschüler insgesamt
Schüler mit Sekundarabschluss I; entspricht Hauptschulabschluss Klasse
10
Schüler mit mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife entspricht
Realschulabschluss)
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Sitzungsvorlage
Den weiteren (schulischen) Werdegang der Entlassschüler der Realschule von 2011 kann
nachfolgender Tabelle entnommen werden:
Im Anschluss an die Realschule
absolut
prozentual
Schüler, die nach der Schule in ein Ausbildungsverhältnis übernommen
werden
28
42,42
Schüler, die nach der Realschule die Fachoberschule besuchen
11
16,67
Schüler, die nach der Realschule die Berufsfachschule besuchen
6
9,09
Schüler, die nach der Realschule das Gymnasium besuchen
21
31,82
bislang keine Rückmeldung vorliegend
0
0,00
erfasste Schüler
66
100,00
Entlassschüler des Silverberg-Gymnasiums Bedburg 2011
Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium
notwendig ist und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur
Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem,
analysierendem und kritischem Denken führen. Das achtjährige Gymnasium umfasst in einem
durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9) und die dreijährige gymnasiale
Oberstufe mit Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase. Im Schuljahr 2009/ 10 gab
es letztmalig eine zehnte Klasse als Abschlussklasse der Sekundarstufe I. Dieser Jahrgang wird
im Schuljahr 2012/ 2013 als letzter Jahrgang das Abitur nach 13 Jahren gymnasialer Schulzeit
ablegen. Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse (im Schuljahr 2009/ 10 letztmalig am Ende der
10. Klasse) wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der
Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht.
Der mittlere Schulabschluss wird nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der
Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben (im Schuljahr 2009/ 10 letztmalig am
Ende der Sekundarstufe I, Klasse 10). Als weitere Abschlüsse der Sekundarstufe I können
erworben werden; ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss am Ende der Klasse 9,
ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss. Der schulische Teil der
Fachhochschulreife wird nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11)
erworben; die auslaufenden Jahrgänge mit neunjähriger Gymnasialzeit erreichen den schulischen
Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12. Für diese Jahrgänge besteht
letztmalig die Möglichkeit, auch mit der Versetzung in die Qualifikationsphase den schulischen Teil
der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 11 zu erwerben. Die Allgemeine
Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase erreicht (Jahrgangsstufe 12 im
achtjährigen Gymnasium). Sie befähigt zum Studium an einer Hochschule und öffnet zugleich den
Weg in eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule.
Die diesjährigen Abgangszahlen des Silverberg-Gymnasiums der Stadt Bedburg sind der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Entlassschüler 2010-2011 des Gymnasiums
absolut
prozentual
140
100,00
Schüler ohne Abschluss
0
0,00
Schüler mit Hauptschulabschluss Klasse 9
11
7,90
Entlassschüler insgesamt
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Sitzungsvorlage
Schüler mit Sekundarabschluss I; entspricht Hauptschulabschluss Klasse
10
Schüler mit mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife entspricht
Realschulabschluss
0
0,00
5
3,60
Schüler mit Fachoberschulreife mit Qualifikation fürs Gymnasium
12
8,60
Schüler mit Allgemeiner Hochschulreife
112
80,00
Schüler mit Abschluss insgesamt
140
100,00
Der weitere Werdegang der Entlassschüler des Gymnasiums wird statistisch vom Gymnasium
nicht erfasst und kann insofern nicht dargestellt werden.
Ausbildungsgespräche mit den Abschlussklassen der Gemeinschaftshauptschule Bedburg
und der Realschule Bedburg
Der Bürgermeister besucht seit 2006 halbjährlich die Abschlussklassen der Haupt- und Realschule
Bedburg. Zu Beginn des Schuljahres wird zunächst ein Sachstand bezüglich der
Ausbildungssituation erhoben; hierbei gibt der Bürgermeister den Schülern Hinweise zu konkreten,
noch zu vergebenen Stellen vor Ort und Informationen zu den Lehrstellenbörsen. Der
Bürgermeister informiert sich bei den Schülern über Ihre Bewerbungen und Ihre Erfahrungen im
Hinblick auf die Ausbildungsplatzsuche und sucht ebenfalls das Gespräch mit den Lehrkräften der
Abschlussklassen, um Verbesserungsmöglichkeiten im Beratungsangebot für die Schüler zu
ermitteln. Bei einem zweiten Besuch zum Ende des Schuljahres ermittelt der Bürgermeister erneut,
ob alle Schüler, die einen Ausbildungsplatz gesucht haben, `versorgt´ sind, wobei festgehalten
wird, in welche Betriebe die Auszubildenden gehen, um örtliche Schwerpunkte festzustellen.
Erneut wird die Anzahl der geschriebenen Bewerbungen erhoben und die Anfahrtmöglichkeiten zu
den Ausbildungsstandorten überprüft. Die Ausbildungsgespräche an der Hauptschule und der
Realschule zeigen positive Wirkung; so ist die Zahl der Schüler, die einen Ausbildungsplatz
erhalten, wie auch die Zahl der von den Schülern geschriebenen Bewerbungen gestiegen. Um
Wiederholungen zu vermeiden wird auf die entsprechende Mitteilungsvorlage zur Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 07.06.2011 verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, 09.08.2011
----------------------------------Keller
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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