Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
23.09.11, 12:15
Aktualisiert
23.09.11, 12:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8154/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 58 / Bedburg - Gebiet südlich Bf Bedburg zwischen Kolpingstraße und
Bahnlinie
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. v. m. § 13a BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 58 / Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Im Zuge des Umbaus des Bahnhofs Bedburg wurden von der Stadt Bedburg aufgegebene
Bahnflächen von der Deutschen Bahn erworben. Dabei wurden im Gesamtpaket auch Flächen
erworben, die nicht für den Bahnhofsumbau benötigt werden (vgl. Vorlage an den Rat, 14.12.2010,
WP8-235/2010).
Zur Refinanzierung des Kaufpreises für den südlich des Bahnhofs angrenzenden Bereich
zwischen Bahnlinie und Kolpingstraße können Teile der Flächen vorab für eine Wohnnutzung
entwickelt werden. Um vor diesem Hintergrund Nachfragen nach Wohnbauflächen im Bereich
Blerichen Rechnung tragen zu können, soll ein erster Abschnitt von ca. sieben Grundstücken
vorab entwickelt werden. Dieser erste Abschnitt soll von dem Stichweg der Kolpingstraße am Hof
Müller erschlossen werden. Hierzu ist ein Rückbau des altes Feuerwehrhauses am Ende des
Stichwegs notwendig.
Ein erstes Plankonzept ist in Anlage beigefügt. Es sieht die Verlängerung des Stichwegs sowie
eine provisorische Wendeanlage vor, die bei weiterer Fortführung der Bebauung zurückgebaut
werden kann. Auf der Basis dieser Konzeption soll das Verfahren, durch ein externes
Stadtplanungsbüro begleitet, eingeleitet werden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 16.09.2011
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-154/2011
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