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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 58 / Bedburg - Gebiet südlich Bf Bedburg zwischen Kolpingstraße und Bahnlinie hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. v. m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
23.09.11, 12:15
Aktualisiert
23.09.11, 12:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 58 / Bedburg - Gebiet südlich Bf Bedburg zwischen Kolpingstraße und Bahnlinie
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. v. m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 58 / Bedburg - Gebiet südlich Bf Bedburg zwischen Kolpingstraße und Bahnlinie
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. v. m. § 13a BauGB)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8154/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Betreff: Bebauungsplan Nr. 58 / Bedburg - Gebiet südlich Bf Bedburg zwischen Kolpingstraße und Bahnlinie hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. v. m. § 13a BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 58 / Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Im Zuge des Umbaus des Bahnhofs Bedburg wurden von der Stadt Bedburg aufgegebene Bahnflächen von der Deutschen Bahn erworben. Dabei wurden im Gesamtpaket auch Flächen erworben, die nicht für den Bahnhofsumbau benötigt werden (vgl. Vorlage an den Rat, 14.12.2010, WP8-235/2010). Zur Refinanzierung des Kaufpreises für den südlich des Bahnhofs angrenzenden Bereich zwischen Bahnlinie und Kolpingstraße können Teile der Flächen vorab für eine Wohnnutzung entwickelt werden. Um vor diesem Hintergrund Nachfragen nach Wohnbauflächen im Bereich Blerichen Rechnung tragen zu können, soll ein erster Abschnitt von ca. sieben Grundstücken vorab entwickelt werden. Dieser erste Abschnitt soll von dem Stichweg der Kolpingstraße am Hof Müller erschlossen werden. Hierzu ist ein Rückbau des altes Feuerwehrhauses am Ende des Stichwegs notwendig. Ein erstes Plankonzept ist in Anlage beigefügt. Es sieht die Verlängerung des Stichwegs sowie eine provisorische Wendeanlage vor, die bei weiterer Fortführung der Bebauung zurückgebaut werden kann. Auf der Basis dieser Konzeption soll das Verfahren, durch ein externes Stadtplanungsbüro begleitet, eingeleitet werden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 16.09.2011 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-154/2011 Seite 2