Daten
Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
134/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der Johannes-Gutenberg-Schule auf Einsatz einer/eines
Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiters
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
15.05.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 134/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
15.05.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Antrag der Johannes-Gutenberg-Schule auf Einsatz einer/eines Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiters
Beschlussentwurf:
Dem Antrag der Johannes-Gutenberg-Schule auf Einsatz einer/eines Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiters wird nicht entsprochen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Leiterin der Johannes-Gutenberg-Schule, Frau Birgitt-Petra Müller-Henke, beantragt mit Schreiben vom
29.04.08 den Einsatz einer Schulsozialarbeiterin/eines Schulsozialarbeiters für ihre Schule (siehe Anlage).
Sie begründet ihren Antrag damit, dass in letzter Zeit häufiger Problemkinder aus schwierigen
Familienverhältnissen beschult werden müssen, und sie die daraus resultierende Elternarbeit und den
entsprechenden Kontakten mit dem Bereich Jugendhilfe nicht alleine bewältigen kann und dafür
professionelle Hilfe benötigt. Trotz des außergewöhnlichen Engagements des Lehrerkollegiums sei eine
sorgfältige Hilfe für die gefährdeten Kinder nicht leistbar.
2. Lösung
Die Gemeinschaftsgrundschule „Johannes-Gutenberg-Schule“ hat z.Z. 157 Schülerinnen und Schüler, von
denen 15 einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Seit dem Schuljahr 2007/2008 werden 94
Schulkinder im offenen Ganztag betreut.
In Wesseling hat keine Grundschule eine(n) Schulsozialarbeiter/in, auch nicht die Katholische Grundschule
„Goetheschule“, die z.Z. 384 Schüler/innen betreut, von denen 12 einen sonderpädagogischen Förderbedarf
haben. Die Fröbelschule hat als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen eine Schulsozialarbeiterin
mit 15 Wochenstunden, die wegen des Kooperationsvertrages mit dem Bereich Jugendhilfe für die
Organisation der OGS verantwortlich ist. Das Schulzentrum verfügt aufgrund seiner hohen Schülerzahl (ca.
2.000 Schüler/innen) über eine Schulsozialarbeiterin als Landesbedienstete und eine städtische
Schulsozialarbeiterin.
Eine aktuelle Umfrage bei den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises hat ergeben, dass keine Grundschule im
Rhein-Erft-Kreis, auch nicht die mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, über eine/einen
Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiter verfügt.
Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 23.01.08 befasst sich mit der
Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit an Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs. Auf
dem Weg zur eigenverantwortlichen Schule wird Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs erstmalig
die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Voraussetzungen – u.a. Gewährleistung der Unterichtsversorgung
– Fachkräfte für Schulsozialarbeit auf veranschlagten Lehrerstellen zu beschäftigen. Damit will das Land die
Angebote und Maßnahmen im Bereich der Schulsozialarbeit verstärken, die im Rahmen der schulbezogenen
Jugendsozialarbeit der örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und seitens der Komunen bereits
bestehen. Grundschulen sind hierbei nicht genannt.
Der Bereich Jugendhilfe der Stadt Wesseling hat im Aufgabenbereich „Allgemeiner Sozialer Dienst“, der bei
Kindeswohlgefährdungen zuständig ist, neben der Abteilungsleiterin noch sieben weitere
Sachbearbeiter/innen, die auf Hinweis der Schule tätig werden müssen.
Aus den genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag der Schule nicht zu folgen.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Eine Vollstelle für Schulsozialarbeit würde jährlich Kosten in Höhe von ca. 47.000 EUR verursachen.