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Beschlussvorlage (Antrag der Johannes-Gutenberg-Schule auf Einsatz einer/eines Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiters )

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Antrag der Johannes-Gutenberg-Schule auf Einsatz einer/eines Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiters ) Beschlussvorlage (Antrag der Johannes-Gutenberg-Schule auf Einsatz einer/eines Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiters ) Beschlussvorlage (Antrag der Johannes-Gutenberg-Schule auf Einsatz einer/eines Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiters )

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 134/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der Johannes-Gutenberg-Schule auf Einsatz einer/eines Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiters Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 15.05.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 134/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 15.05.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Antrag der Johannes-Gutenberg-Schule auf Einsatz einer/eines Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiters Beschlussentwurf: Dem Antrag der Johannes-Gutenberg-Schule auf Einsatz einer/eines Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiters wird nicht entsprochen. Sachdarstellung: 1. Problem Die Leiterin der Johannes-Gutenberg-Schule, Frau Birgitt-Petra Müller-Henke, beantragt mit Schreiben vom 29.04.08 den Einsatz einer Schulsozialarbeiterin/eines Schulsozialarbeiters für ihre Schule (siehe Anlage). Sie begründet ihren Antrag damit, dass in letzter Zeit häufiger Problemkinder aus schwierigen Familienverhältnissen beschult werden müssen, und sie die daraus resultierende Elternarbeit und den entsprechenden Kontakten mit dem Bereich Jugendhilfe nicht alleine bewältigen kann und dafür professionelle Hilfe benötigt. Trotz des außergewöhnlichen Engagements des Lehrerkollegiums sei eine sorgfältige Hilfe für die gefährdeten Kinder nicht leistbar. 2. Lösung Die Gemeinschaftsgrundschule „Johannes-Gutenberg-Schule“ hat z.Z. 157 Schülerinnen und Schüler, von denen 15 einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Seit dem Schuljahr 2007/2008 werden 94 Schulkinder im offenen Ganztag betreut. In Wesseling hat keine Grundschule eine(n) Schulsozialarbeiter/in, auch nicht die Katholische Grundschule „Goetheschule“, die z.Z. 384 Schüler/innen betreut, von denen 12 einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Die Fröbelschule hat als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen eine Schulsozialarbeiterin mit 15 Wochenstunden, die wegen des Kooperationsvertrages mit dem Bereich Jugendhilfe für die Organisation der OGS verantwortlich ist. Das Schulzentrum verfügt aufgrund seiner hohen Schülerzahl (ca. 2.000 Schüler/innen) über eine Schulsozialarbeiterin als Landesbedienstete und eine städtische Schulsozialarbeiterin. Eine aktuelle Umfrage bei den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises hat ergeben, dass keine Grundschule im Rhein-Erft-Kreis, auch nicht die mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, über eine/einen Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiter verfügt. Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 23.01.08 befasst sich mit der Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit an Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs. Auf dem Weg zur eigenverantwortlichen Schule wird Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs erstmalig die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Voraussetzungen – u.a. Gewährleistung der Unterichtsversorgung – Fachkräfte für Schulsozialarbeit auf veranschlagten Lehrerstellen zu beschäftigen. Damit will das Land die Angebote und Maßnahmen im Bereich der Schulsozialarbeit verstärken, die im Rahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit der örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und seitens der Komunen bereits bestehen. Grundschulen sind hierbei nicht genannt. Der Bereich Jugendhilfe der Stadt Wesseling hat im Aufgabenbereich „Allgemeiner Sozialer Dienst“, der bei Kindeswohlgefährdungen zuständig ist, neben der Abteilungsleiterin noch sieben weitere Sachbearbeiter/innen, die auf Hinweis der Schule tätig werden müssen. Aus den genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag der Schule nicht zu folgen. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Eine Vollstelle für Schulsozialarbeit würde jährlich Kosten in Höhe von ca. 47.000 EUR verursachen.