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Beschlussvorlage (Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 3 "Kultur")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Datum
28.02.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 3 "Kultur") Beschlussvorlage (Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 3 "Kultur") Beschlussvorlage (Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 3 "Kultur")

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 37/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur und Städtepartnerschaften Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 3 „Kultur“ Hier: a) Antrag der Stadtgarde Wesseling e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für ein Probenwochenende in Gerolstein im Dezember 2006, Vorlage 37/2007 1. Ergänzung b) Antrag des Mandolinenorchesters Festklänge Wesseling 1920 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Ausbildung von Laienmusikern durch den Bund Deutscher Zupfmusiker (BDZ), Vorlage 37/2007 2. Ergänzung c) Bereitstellung von Mitteln für die Stadtbücherei zur Durchführung der Veranstaltung „Sommerleseclub“ 2007 Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter Datum Sachbearbeiter/in 07.02.2007 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 37/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiterin: Datum: Frau Mühle 07.02.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betreff: Bereitstellung von Mitteln aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 3 „Kultur“ Hier: a) Antrag der Stadtgarde Wesseling e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für ein Probenwochenende in Gerolstein im Dezember 2006, Vorlage 37/2007 1. Ergänzung b) Antrag des Mandolinenorchesters Festklänge Wesseling 1920 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Ausbildung von Laienmusikern durch den Bund Deutscher Zupfmusiker (BDZ), Vorlage 37/2007 2. Ergänzung c) Bereitstellung von Mitteln für die Stadtbücherei zur Durchführung der Veranstaltung „Sommerleseclub“ 2007 Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Verwaltung liegen die unter Punkt 2 aufgeführten und in Kopie beiliegenden Anträge auf Bezuschussung aus der Budgetaufstockung für den Fachbereich 3 „Kultur“ vor, über die zu entscheiden ist. Ferner bittet die Verwaltung um Bereitstellung von Mitteln der Budgetaufstockung für die Stadtbücherei. 2. Lösung a) Antrag der Stadtgarde Wesseling e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für ein Probenwochenende in Gerolstein im Dezember 2006, Vorlage 37/2007 1. Ergänzung Zur Vorbereitung auf die vielfältigen musikalischen Veranstaltungen bzw. zur Erweiterung des Repertoires und zur Schulung der Musiker hat die Stadtgarde im vergangenen Jahr ein Probenwochenende in Gerolstein durchgeführt. Die Gesamtkosten der Schulung beliefen sich auf 1.655,20 €; 780,00 € zahlten die Mitglieder selbst und 875,20 € gingen zu Lasten der Vereinskasse. Die Stadtgarde bittet um Prüfung, inwieweit eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt möglich ist. Gemäß den Zuschussrichtlinien für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen im Kulturbereich ist die Verwaltung ermächtigt, dem Verein für diese Maßnahme einen Gesamtzuschuss in Höhe von 192,00 € auszuzahlen. Für die Gewährung eines höheren Zuschusses ist ein entsprechender Beschluss des Fachausschusses notwendig. Die Verwaltung bittet den Ausschuss über die Höhe des Zuschusses zu entscheiden. b) Antrag des Mandolinenorchesters Festklänge Wesseling 1920 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Ausbildung von Laienmusikern durch den Bund Deutscher Zupfmusiker (BDZ), Vorlage 37/2007 2. Ergänzung Das Mandolinenorchester Festklänge Wesseling 1920 e.V. beantragt einen Zuschuss für die Ausbildung von zwei Mitgliedern des Jugendzupfensembles. Die Kosten des Kurses (insgesamt 7 Veranstaltungen) belaufen sich auf 150,00 € bzw. 120,00 €; die Fahrtkosten werden von den Eltern übernommen. Gemäß den Zuschussrichtlinien für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen im Kulturbereich ist die Verwaltung ermächtigt, dem Verein für diese Maßnahme einen Gesamtzuschuss in Höhe von 42,00 € auszuzahlen. Für die Gewährung eines höheren Zuschusses ist ein entsprechender Beschluss des Fachausschusses notwendig. Die Verwaltung bittet den Ausschuss über die Höhe des Zuschusses zu entscheiden. c) Bereitstellung von Mitteln für die Stadtbücherei zur Durchführung der Veranstaltung „Sommerleseclub“ 2007 Die Stadtbücherei Wesseling möchte in diesem Jahr erstmalig am Sommerleseclub(SLC), einem landesweiten Projekt zur Leseförderung, teilnehmen. Der SLC findet während der Sommerferien statt und richtet sich an Jugendliche ab der 5. Klasse, die zum Lesen angeregt werden sollen und dadurch die Möglichkeit erhalten außerschulisch ihre Lese- und Schreibkompetenz zu fördern. Für den Nachweis von mindestens 3 gelesenen Büchern erhalten sie als Belohnung ein SLC-Zertifikat. Dieses kann nach den Sommerferien dem Deutschlehrer vorgelegt werden. Zur Finanzierung der Beschaffung von etwa 300 neuen Jugendbüchern für den SLC, die entsprechend als "Club-Bücher" gekennzeichnet werden und der Sonderveranstaltungen während der Laufzeit des Sommerleseclubs werden 2.800,00 € zusätzlich zum angemeldeten Etat benötigt. Die Verwaltung bittet entsprechende Mittel bereitzustellen. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Eine Zuschussgewährung kann nur dann erfolgen, wenn der Rat entsprechende Mittel im Haushalt 2007 bereitstellt. TUIV 08/1998