Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
11.11.14, 18:17
Aktualisiert
11.11.14, 18:17
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NIEDERSCHRIFT
über die 2. Sitzung des Schulausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 05.11.2014
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzende: Berens von Rautenfeld, Dagmar
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Berens von Rautenfeld, Dagmar
2. Döring, Björn
3. Fernando, Sebastian
4. Gunkel, Dirk, vertritt Gilles, Josef
5. Heinrichs, Dirk, vertritt Poensgen, Helmut
6. Heinrichs, Stefanie, vertritt Thiele, Ingrid
7. Iven, Axel
8. Kesseler, Marion
9. Kilian, Manfred
10. Lennartz, Ulrich
11. Macherey, Dominik
12. Neugebauer, Daniel
13. Poth, Sandra
14. Sangkavadana, Nina
15. Schroeteler, Rolf
16. Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg
17. Strohpagel, Birgit
b) als Vertreter der Kirchen und der Schulen:
1. Arnoldt, Wolfgang (GY Kreuzau)
2. Franz, Manfred (Vertreter der Grundschulen)
3. Nather, Sigrid (RS Kreuzau)
4. Pfarrer Scherer, Georg
5. Stahl, Christa (HS Kreuzau)
6. Volk, Andrea (Sek. Kreuzau-Nideggen)
d) als Gäste:
1. Dr. Goslich, Gabriele (KGS Stockheim)
2. Schlegel, Hermann-Josef (Grundschulverbund Kreuzau/Drove)
3. van den Boom, Eva-Marie (KGS An der Rur)
c) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. GOVR Steg
3. VfA Schröder
Es fehlen:
1. Gilles, Josef
2. Poensgen, Helmut
3. Thiele, Ingrid
4. Pfarrer Gaevert, Martin
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:46 Uhr
-2Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Berens von Rautenfeld fest, dass zur heutigen Sitzung
form- und fristgerecht eingeladen ist. Die Tagesordnung wird um den Top „Verpflichtung
sachkundiger Bürger“ ergänzt, so dass sich die folgenden Punkte entsprechend nach hinten
verschieben.
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Verpflichtung sachkundiger Bürger
3.
Mitteilungen
3.1
Anmeldezahlen an den Schulen der Gemeinde Kreuzau und Wahlverhalten der
Schulabgänger zum Schuljahr 2014/2015
3.2
Schulsozialarbeit am Schulzentrum Kreuzau
4.
Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau;
Hier: Errichtung einer Pausenhofüberdachung
Vorlage: 57/2013 2. Ergänzung
5.
Schulträgeranteil der Gemeinde Kreuzau an der St. Angela-Schulträgergesellschaft
mbH, Düren
Vorlage: 52/2014
6.
Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung;
Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene
Vorlage: 53/2014
7.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
8.
Mitteilungen
9.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Frau Böhm, Kreuzau fragt an, ob es nicht möglich ist, dass die Schüler später zum Schulzentrum
Kreuzau gebracht werden können. Die ersten Schüler sind schon um 07.10 Uhr an der Schule.
Herr Steg erklärt, dass dies nur mit Einsatz von zusätzlichen Bussen zu realisieren sei. Hierdurch
würden der Gemeinde aber erhebliche Mehrkosten entstehen.
Es ergehen keine weiteren Fragen.
2.
Verpflichtung sachkundiger Bürger
AM Dominik Macherey wird durch die Vorsitzende verpflichtet. Die gefertigte Niederschrift wird
dem Originalprotokoll beigefügt.
3.
Mitteilungen
3.1
Anmeldezahlen an den Schulen der Gemeinde Kreuzau und Wahlverhalten der
Schulabgänger zum Schuljahr 2014/2015
Herr Steg erklärt, dass sich ein Formelfehler in der vorliegenden Aufstellung eingeschlichen hat.
Eine korrigierte Ausfertigung wird dem Protokoll beigefügt.
3.2
Schulsozialarbeit am Schulzentrum Kreuzau
Die Schulleitungen des Schulzentrums Kreuzau sind sich einig, dass die Schulsozialarbeit sehr
wichtig ist. Es wird der weitere Bedarf zur Verlängerung dieser Maßnahme gesehen.
Herr Franz ergänzt hierzu, dass man auch an die Grundschulen denken sollte.
4.
Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau;
Hier: Errichtung einer Pausenhofüberdachung
Vorlage: 57/2013 2. Ergänzung
Herr Schmühl führt hierzu sehr ausführlich aus und erklärt, dass seitens der Verwaltung die
Variante 2 favorisiert wird. Ein Problem könnten jedoch die 4 Schirme vor der Mensa bei einer
Erweiterung derselben ergeben. Man sollte den Beschlussvorschlag wie im Bauausschuss auf
Errichtung von 10-16 Flachschirme ändern.
Herr Arnoldt regt an, die 4 Schirme welche vor der Mensa vorgesehen seien, zwischen II. und III.
BA aufzustellen. Herr Schmühl erklärt, dass dies zu einem Problem führen würde, da es sich um
die Hauptzufahrt der Feuerwehr handelt.
AM Poth fragt an, ob Folgekosten entstehen werden und wer diese dann trägt. Herr Schmühl
antwortet, dass die Unterhaltungskosten durch die Gemeinde Kreuzau getragen werden. Diese
seien aber wahrscheinlich nicht sehr hoch. Man habe sich eine vergleichbare Konstruktion in
Stolberg angesehen, bei der nach ca. 36 Jahren die Bespannung erneuert werden müsse.
AM Döring fragt an, auf welche Grundlage die Ermittlung der angegebenen m² Zahlen basieren.
Herr Schmühl erklärt, dass durch die unterschiedlichen Bauweisen diese unterschiedlichen
Flächenangaben entstehen.
Die Ausschussmitglieder folgen der Änderung des Beschlussvorschlages und die AV lässt darüber
abstimmen.
Beschlussvorschlag:
-4Dem Entwurf zur Überdachung des Pausenhofs am Schulzentrum durch die Errichtung von 10 16 Flachschirmen gemäß Variante 2 wird im Grundsatz zugestimmt. Über die Mittelbereitstellung
wird im Zuge der Haushaltsplanberatungen entschieden.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
Schulträgeranteil der Gemeinde Kreuzau an der St. AngelaSchulträgergesellschaft mbH, Düren
Vorlage: 52/2014
Herr Steg ergänzt, dass für das HJ 2013 ein Zuschuss in Höhe von 2.828,88 € für 59
Schülerinnen gezahlt wurde.
AM Iven fragt an, wie das Verhalten der anderen Kommunen ist. Herr Steg erklärt, dass jeder
Vertragspartner ein eigenes Kündigungsrecht hat. Die Stadt Nideggen hat den Vertrag bereits
gekündigt und von den anderen Kommunen liegen noch keine Ergebnisse vor.
Im Ausschuss wird rege über die Fortführung der Verträge diskutiert und es herrscht darüber
Einigkeit, dass dieser Top an die Fraktionen zurück verwiesen wird.
Abschließend erklärt Herr Schmühl, dass zur Einhaltung der Kündigungsfrist ein Beschluss in der
nächsten Ratssitzung gefasst werden muss.
Beschlussvorschlag:
Da es sich um eine politische Entscheidung handelt, wird seitens der Verwaltung kein
Beschlussvorschlag verfasst.
Beratungsergebnis:
6.
ohne Abstimmung
Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung;
Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene
Vorlage: 53/2014
Herr Steg schlägt vor, aufgrund der aktuellen Beschlusslage des Kreises Düren den
Beschlussvorschlag um die Möglichkeit der Gründung eines Zweckverbandes zu erweitern. Zu der
Frage des Übergangs des Vermögens auf den zu gründenden Zweckverband gibt Herr Steg die
Antwortmail des Kreises zur Kenntnis (dem Protokoll beigefügt).
AM Neugebauer schlägt einen neu formulierten Beschlussvorschlag vor und hält ein
Solidaritätsprinzip auf Kreisebene für sinnvoll.
Nach eingehender Diskussion wird auf dieser Grundlage ein neuer Beschlussvorschlag erarbeitet.
Herr Schmühl ist der Meinung, dass am 01.08.2015 keine weitere Förderschule im Kreis Düren
geschlossen wird. Dadurch könnte man die Gründung eines Zweckverbandes um 1 Jahr nach
hinten verschieben.
AM Iven fordert, dass vor einer endgültigen Entscheidung des Rates auch die Satzung des zu
gründenden Zweckverbandes bekannt sein müsse.
Die Ausschussmitglieder legen großen Wert darauf, dass ein einstimmiger Beschluss gefasst
werden kann, in dem vor allem das Wohl der Kinder berücksichtigt wird.
Die AV lässt über den neuen Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Grundsätzlich wäre die Gemeinde Kreuzau bereit, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung oder der Gründung eines Zweckverbandes zur Neuorganisation der
Förderschullandschaft im Kreis Düren zu zustimmen, unter der Voraussetzung, dass
-5- sich alle Kommunen im Kreis Düren der Neuregelung anschließen,
- durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband kein Vermögen und keine
Verpflichtungen bisheriger Schulträger übernommen werden und
- alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt lernen, Sprache und emotionale und
soziale Entwicklung (LES) im Kreis Düren, die die Grenzen der Mindestgrößenverordnung
der Förderschulen und der Schulen für Kranke erfüllen, durch den Kreis Düren übernommen werden.
Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder
der Zweckverbandssatzung erfolgen.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
Anfragen
AM Döring fragt, ob es den Schülerinnen und Schülern (SuS) des Schulzentrums morgens
untersagt ist, das Schulgebäude zu betreten und wenn ja, warum?
Frau Nather antwortet, dass bis 07.30 Uhr die SuS sich im Eingang der Schulstraße bzw. Aula
aufhalten können. Danach werden die SuS von den Aufsichtspersonen auf den Schulhof begleitet.
Bei schlechtem Wetter bleiben die SuS im Gebäude.
Frau Volk berichtet, dass die Aufsichtsbereiche mit dem Gymnasium zusammengelegt wurden.
Alle SuS halten sich auf dem hinteren Schulhof auf. Bei Regen können sich die SuS im
Durchgang zum Innenhof aufhalten. Eine Aufenthaltsmöglichkeit im weiteren Schulgebäude ist
nicht möglich, da dort keine Aufsicht mehr gewährleistet werden kann.
B. Nichtöffentliche Sitzung