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Öffentliche Niederschrift (Schulausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
108 kB
Erstellt
11.11.14, 18:17
Aktualisiert
11.11.14, 18:17
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 2. Sitzung des Schulausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 05.11.2014 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzende: Berens von Rautenfeld, Dagmar Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Berens von Rautenfeld, Dagmar 2. Döring, Björn 3. Fernando, Sebastian 4. Gunkel, Dirk, vertritt Gilles, Josef 5. Heinrichs, Dirk, vertritt Poensgen, Helmut 6. Heinrichs, Stefanie, vertritt Thiele, Ingrid 7. Iven, Axel 8. Kesseler, Marion 9. Kilian, Manfred 10. Lennartz, Ulrich 11. Macherey, Dominik 12. Neugebauer, Daniel 13. Poth, Sandra 14. Sangkavadana, Nina 15. Schroeteler, Rolf 16. Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg 17. Strohpagel, Birgit b) als Vertreter der Kirchen und der Schulen: 1. Arnoldt, Wolfgang (GY Kreuzau) 2. Franz, Manfred (Vertreter der Grundschulen) 3. Nather, Sigrid (RS Kreuzau) 4. Pfarrer Scherer, Georg 5. Stahl, Christa (HS Kreuzau) 6. Volk, Andrea (Sek. Kreuzau-Nideggen) d) als Gäste: 1. Dr. Goslich, Gabriele (KGS Stockheim) 2. Schlegel, Hermann-Josef (Grundschulverbund Kreuzau/Drove) 3. van den Boom, Eva-Marie (KGS An der Rur) c) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. GOVR Steg 3. VfA Schröder Es fehlen: 1. Gilles, Josef 2. Poensgen, Helmut 3. Thiele, Ingrid 4. Pfarrer Gaevert, Martin Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:46 Uhr -2Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Berens von Rautenfeld fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Die Tagesordnung wird um den Top „Verpflichtung sachkundiger Bürger“ ergänzt, so dass sich die folgenden Punkte entsprechend nach hinten verschieben. TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Verpflichtung sachkundiger Bürger 3. Mitteilungen 3.1 Anmeldezahlen an den Schulen der Gemeinde Kreuzau und Wahlverhalten der Schulabgänger zum Schuljahr 2014/2015 3.2 Schulsozialarbeit am Schulzentrum Kreuzau 4. Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau; Hier: Errichtung einer Pausenhofüberdachung Vorlage: 57/2013 2. Ergänzung 5. Schulträgeranteil der Gemeinde Kreuzau an der St. Angela-Schulträgergesellschaft mbH, Düren Vorlage: 52/2014 6. Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung; Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene Vorlage: 53/2014 7. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 8. Mitteilungen 9. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Frau Böhm, Kreuzau fragt an, ob es nicht möglich ist, dass die Schüler später zum Schulzentrum Kreuzau gebracht werden können. Die ersten Schüler sind schon um 07.10 Uhr an der Schule. Herr Steg erklärt, dass dies nur mit Einsatz von zusätzlichen Bussen zu realisieren sei. Hierdurch würden der Gemeinde aber erhebliche Mehrkosten entstehen. Es ergehen keine weiteren Fragen. 2. Verpflichtung sachkundiger Bürger AM Dominik Macherey wird durch die Vorsitzende verpflichtet. Die gefertigte Niederschrift wird dem Originalprotokoll beigefügt. 3. Mitteilungen 3.1 Anmeldezahlen an den Schulen der Gemeinde Kreuzau und Wahlverhalten der Schulabgänger zum Schuljahr 2014/2015 Herr Steg erklärt, dass sich ein Formelfehler in der vorliegenden Aufstellung eingeschlichen hat. Eine korrigierte Ausfertigung wird dem Protokoll beigefügt. 3.2 Schulsozialarbeit am Schulzentrum Kreuzau Die Schulleitungen des Schulzentrums Kreuzau sind sich einig, dass die Schulsozialarbeit sehr wichtig ist. Es wird der weitere Bedarf zur Verlängerung dieser Maßnahme gesehen. Herr Franz ergänzt hierzu, dass man auch an die Grundschulen denken sollte. 4. Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau; Hier: Errichtung einer Pausenhofüberdachung Vorlage: 57/2013 2. Ergänzung Herr Schmühl führt hierzu sehr ausführlich aus und erklärt, dass seitens der Verwaltung die Variante 2 favorisiert wird. Ein Problem könnten jedoch die 4 Schirme vor der Mensa bei einer Erweiterung derselben ergeben. Man sollte den Beschlussvorschlag wie im Bauausschuss auf Errichtung von 10-16 Flachschirme ändern. Herr Arnoldt regt an, die 4 Schirme welche vor der Mensa vorgesehen seien, zwischen II. und III. BA aufzustellen. Herr Schmühl erklärt, dass dies zu einem Problem führen würde, da es sich um die Hauptzufahrt der Feuerwehr handelt. AM Poth fragt an, ob Folgekosten entstehen werden und wer diese dann trägt. Herr Schmühl antwortet, dass die Unterhaltungskosten durch die Gemeinde Kreuzau getragen werden. Diese seien aber wahrscheinlich nicht sehr hoch. Man habe sich eine vergleichbare Konstruktion in Stolberg angesehen, bei der nach ca. 36 Jahren die Bespannung erneuert werden müsse. AM Döring fragt an, auf welche Grundlage die Ermittlung der angegebenen m² Zahlen basieren. Herr Schmühl erklärt, dass durch die unterschiedlichen Bauweisen diese unterschiedlichen Flächenangaben entstehen. Die Ausschussmitglieder folgen der Änderung des Beschlussvorschlages und die AV lässt darüber abstimmen. Beschlussvorschlag: -4Dem Entwurf zur Überdachung des Pausenhofs am Schulzentrum durch die Errichtung von 10 16 Flachschirmen gemäß Variante 2 wird im Grundsatz zugestimmt. Über die Mittelbereitstellung wird im Zuge der Haushaltsplanberatungen entschieden. Beratungsergebnis: 5. einstimmig Schulträgeranteil der Gemeinde Kreuzau an der St. AngelaSchulträgergesellschaft mbH, Düren Vorlage: 52/2014 Herr Steg ergänzt, dass für das HJ 2013 ein Zuschuss in Höhe von 2.828,88 € für 59 Schülerinnen gezahlt wurde. AM Iven fragt an, wie das Verhalten der anderen Kommunen ist. Herr Steg erklärt, dass jeder Vertragspartner ein eigenes Kündigungsrecht hat. Die Stadt Nideggen hat den Vertrag bereits gekündigt und von den anderen Kommunen liegen noch keine Ergebnisse vor. Im Ausschuss wird rege über die Fortführung der Verträge diskutiert und es herrscht darüber Einigkeit, dass dieser Top an die Fraktionen zurück verwiesen wird. Abschließend erklärt Herr Schmühl, dass zur Einhaltung der Kündigungsfrist ein Beschluss in der nächsten Ratssitzung gefasst werden muss. Beschlussvorschlag: Da es sich um eine politische Entscheidung handelt, wird seitens der Verwaltung kein Beschlussvorschlag verfasst. Beratungsergebnis: 6. ohne Abstimmung Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung; Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene Vorlage: 53/2014 Herr Steg schlägt vor, aufgrund der aktuellen Beschlusslage des Kreises Düren den Beschlussvorschlag um die Möglichkeit der Gründung eines Zweckverbandes zu erweitern. Zu der Frage des Übergangs des Vermögens auf den zu gründenden Zweckverband gibt Herr Steg die Antwortmail des Kreises zur Kenntnis (dem Protokoll beigefügt). AM Neugebauer schlägt einen neu formulierten Beschlussvorschlag vor und hält ein Solidaritätsprinzip auf Kreisebene für sinnvoll. Nach eingehender Diskussion wird auf dieser Grundlage ein neuer Beschlussvorschlag erarbeitet. Herr Schmühl ist der Meinung, dass am 01.08.2015 keine weitere Förderschule im Kreis Düren geschlossen wird. Dadurch könnte man die Gründung eines Zweckverbandes um 1 Jahr nach hinten verschieben. AM Iven fordert, dass vor einer endgültigen Entscheidung des Rates auch die Satzung des zu gründenden Zweckverbandes bekannt sein müsse. Die Ausschussmitglieder legen großen Wert darauf, dass ein einstimmiger Beschluss gefasst werden kann, in dem vor allem das Wohl der Kinder berücksichtigt wird. Die AV lässt über den neuen Beschlussvorschlag abstimmen. Beschlussvorschlag: Grundsätzlich wäre die Gemeinde Kreuzau bereit, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder der Gründung eines Zweckverbandes zur Neuorganisation der Förderschullandschaft im Kreis Düren zu zustimmen, unter der Voraussetzung, dass -5- sich alle Kommunen im Kreis Düren der Neuregelung anschließen, - durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband kein Vermögen und keine Verpflichtungen bisheriger Schulträger übernommen werden und - alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung (LES) im Kreis Düren, die die Grenzen der Mindestgrößenverordnung der Förderschulen und der Schulen für Kranke erfüllen, durch den Kreis Düren übernommen werden. Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder der Zweckverbandssatzung erfolgen. Beratungsergebnis: 7. einstimmig Anfragen AM Döring fragt, ob es den Schülerinnen und Schülern (SuS) des Schulzentrums morgens untersagt ist, das Schulgebäude zu betreten und wenn ja, warum? Frau Nather antwortet, dass bis 07.30 Uhr die SuS sich im Eingang der Schulstraße bzw. Aula aufhalten können. Danach werden die SuS von den Aufsichtspersonen auf den Schulhof begleitet. Bei schlechtem Wetter bleiben die SuS im Gebäude. Frau Volk berichtet, dass die Aufsichtsbereiche mit dem Gymnasium zusammengelegt wurden. Alle SuS halten sich auf dem hinteren Schulhof auf. Bei Regen können sich die SuS im Durchgang zum Innenhof aufhalten. Eine Aufenthaltsmöglichkeit im weiteren Schulgebäude ist nicht möglich, da dort keine Aufsicht mehr gewährleistet werden kann. B. Nichtöffentliche Sitzung