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Beschlusstext (Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechts-änderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung; Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,6 kB
Erstellt
11.11.14, 18:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechts-änderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung;
Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene)

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BESCHLUSS aus der 2. Sitzung des Schulausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 05.11.2014 TOP Betreff 6. Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechts-änderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung; Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene Vorlage: 53/2014 Beschluss: Grundsätzlich wäre die Gemeinde Kreuzau bereit, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder der Gründung eines Zweckverbandes zur Neuorganisation der Förderschullandschaft im Kreis Düren zu zustimmen, unter der Voraussetzung, dass - sich alle Kommunen im Kreis Düren der Neuregelung anschließen, - durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband kein Vermögen und keine Verpflichtungen bisheriger Schulträger übernommen werden und - alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung (LES) im Kreis Düren, die die Grenzen der Mindestgrößenverordnung der Förderschulen und der Schulen für Kranke erfüllen, durch den Kreis Düren übernommen werden. Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder der Zweckverbandssatzung erfolgen. Beratungsergebnis: einstimmig (kein Text vorhanden)