Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
229 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
18.10.13, 13:13
Aktualisiert
18.10.13, 13:13
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 24. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 15.10.2013
Mitgliederzahl:
35
Vorsitzender:
Bürgermeister Ramm, Walter
Es fehlen entschuldigt:
1. Böcking, Paul
2. Lüttgen, Wolfgang
3. Pütz, Elisabeth
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Ackers, Elfriede
2. Badur, Krister
3. Berens von Rautenfeld, Dagmar
4. Braks, Egbert
5. Breuer, Adolf
6. Bühl, Bert
7. Burmester, Wolfgang
8. Eßer, Ingo
9. Gerards, Elmar
10. Gunkel, Dirk
11. Heidbüchel, Rolf
12. Hohn, Astrid
13. Iven, Axel
14. Kammer, Jürgen
15. Kaptain, Johannes
16. Kilian, Manfred
17. Macherey, Peter
18. Meier, Helga
19. Prof. Dr. Meurer, Erik
20. Poensgen, Helmut
21 Ramm, Walter
22. Schmitz, Hermann-Josef
23. Schnitzler, Josef
24. Schröder, Josef
25. Schroif, Thea
26. Seel, Rolf, MdL
27. Servatius, Stephan
28. Stoffels, Manfred
29. Strohpagel, Birgit
30. Dr. Süreth, Harald
31. Tesch, Michael
32. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. GOAR Steg
2. Abteilungsleiter Stirnberg
3. Abteilungsleiter Drewes-Janssen
Kreuzau, den 15.10.2013
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:40 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt
Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen
Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist.
Er
fragt
an,
ob Änderungsoder
Ergänzungswünsche
zur
Tagesordnung
gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
Zu TOP 5.12 wird durch den Bürgermeister
ausgeführt, dass nach entsprechender Bitte
durch die Fachbehörde die Stadt Nideggen
nunmehr alleinig die Unterschutzstellung
durchführen wird. Er bittet daher, den Punkt
von der Tagesordnung abzusetzen. Hiermit
sind
die
anwesenden
Ratsmitglieder
einverstanden.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
1.1
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhaberpaketes
1.2
Sachstandsbericht über die Anzahl der nach Einführung der ordnungsbehördlichen
Verordnung durchgeführten Verfahren
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
3.
Einführung einer Einwohnerfragestunde nach § 48 Abs. 1 GO und Änderung bzw.
Ergänzung der Geschäftsordnung des Rates;
Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.02.2013
Vorlage: 41/2013
4.
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011
und Erteilung der Entlastung
Vorlage: 61/2013
5.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der
24. Sitzung des Hauptausschusses vom 30.09.2013, und zwar:
5.1
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den
Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016
hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil
Niederschlagswasser
Vorlage: 42/2013
5.2
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Anteil Winterdienst -;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2014 bis 2016
Vorlage: 51/2013
5.3
4. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde
Kreuzau
Vorlage: 52/2013
5.4
Straßeninstandsetzung bzw. Neuausbau von Straßen im Gemeindegebiet Kreuzau;
hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Vorlage: 4/2013 1. Ergänzung
5.5
Geplantes Mountainbike-Streckennetz im Gemeindegebiet Kreuzau;
hier: Beschlussfassung zur Streckenführung
Vorlage: 47/2013
5.6
Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Konzeptes zur Absicherung des
Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab 2013
Vorlage: 7/2012 3. Ergänzung
-35.7
Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau;
hier: Antrag der Sekundarschule und des Gymnasiums auf Bereitstellen von
Haushaltsmitteln für das Jahr 2014
Vorlage: 57/2013
5.8
Fortführung des Medienkonzeptes an den Schulen der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 56/2013
5.9
Antrag der Grundschule Stockheim auf Umgestaltung von Räumlichkeiten
Vorlage: 58/2013
5.10
Änderung der "Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land NordrheinWestfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale"
Vorlage: 45/2013
5.11
Änderung der Zutritts- und Nutzungsbestimmungen der Kurt-Hoesch-Kampfbahn
Vorlage: 48/2013
5.12
Antrag des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, auf Eintragung eines
Bodendenkmals in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, Bodendenkmal DN 217,
Deutsche Artilleriestellung
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste
Vorlage: 43/2013
6.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
7.
Mitteilungen
7.1
Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters für das Gymnasium Kreuzau
8.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
8.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
9.
Beratung und Beschlussfassung zu Auftragsvergaben, und zwar:
9.1
Europaweite öffentliche Ausschreibung der Gebäudereinigung einschließlich der
Glasreinigung;
hier: Auftragsvergabe
Vorlage: 53/2013
10.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
BM Ramm teilt den anwesenden Ratsmitgliedern mit, dass er gemäß den Vorgaben des Gesetzes
zur Stärkung der kommunalen Demokratie den Antrag gestellt habe, aus dem Amt entlassen zu
werden. Sein letzter Arbeitstag sei der 22.06.2014. Seine Entscheidung begründe sich rein aus
persönlichen Gründen.
1.1
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhaberpaketes
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
1.2
Sachstandsbericht über die Anzahl der nach Einführung der
ordnungsbehördlichen Verordnung durchgeführten Verfahren
BM Ramm erläutert, dass mit der vorliegenden Tischvorlage ein Sachstandsbericht über die
Anzahl der nach Einführung der ordnungsbehördlichen Verordnung durchgeführten Verfahren
vorgelegt werde. RM Badur fragt zum Sachverhalt des Bußgeldverfahrens über 528,50 €.
Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass es sich um einen Bußgeldbescheid gegen eine Firma handelt.
Diese hatte anlässlich einer Baumaßnahme zur DSL-Versorgung im Ortsteil Leversbach neben
einer Schulbushaltestelle einen Materiallagerplatz eingerichtet, auf dem mehrere ca. 1,5 t schwere
Kabeltrommeln mit einem Durchmesser von etwa 3 m abgestellt waren. Eine der Kabeltrommeln
wurde wegen fehlender Sicherung am 17.03.2011 von Kindern in Bewegung gesetzt, danach rollte
diese über den gesamten Platz und eine angrenzende Böschung hinab, überquerte eine Straße,
durchbrach einen Zaun und kam schließlich an einem Einfamilienhaus zum Stehen.
Als Verstoß gegen § 2 der ordnungsbehördlichen Verordnung wurde die fehlende Sicherung mit
einem Bußgeld von insgesamt 528,50 € geahndet (500,00 € Geldbuße, 25,00 € Gebühr und 3,50
€ Kosten für Zustellung).
2.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
2.1
Allgemeine Sachstandsinformationen
RM Hohn fragt zum Sachstand der geplanten Lärm- und Geruchsmessungen im Bereich der
Niederauer Mühle. BM Ramm sagt zu, dass die Frage mit der Niederschrift durch seinen
allgemeinen Vertreter beantwortet werde.
Nachrichtlich: Der Verwaltung liegen noch keine Ergebnisse vor.
3.
Einführung einer Einwohnerfragestunde nach § 48 Abs. 1 GO und Änderung bzw.
Ergänzung der Geschäftsordnung des Rates;
Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.02.2013
Vorlage: 41/2013
RM Heidbüchel führt aus, dass die SPD-Fraktion mehrfach in der Vergangenheit einen
gleichlautenden Antrag auf Einführung eines Einwohnerfragerechtes gestellt habe, er sei nunmehr
grundsätzlich froh, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Beschlussvorlage
münde. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sei er jedoch nicht zufrieden, da er der Meinung
ist, dass zu viele Dinge reglementiert werden.
RM Hohn schließt sich den Ausführungen von RM Heidbüchel an und teilt mit, dass mit dem
Antrag ihrer Fraktion mehr Bürgernähe und „Politik zum anfassen“ geplant gewesen sei, geblieben
sei nunmehr ein Rumpf. RM Heidbüchel ergänzt, dass eine Fragestunde eingeführt werden sollte,
aber mit weniger Beschränkungen. Er würde es begrüßen, den TOP von der Tagesordnung zu
-5nehmen und erneut interfraktionell zu beraten.
RM Eßer zeigt sich überrascht über die Stellungnahme von Frau Hohn. Das Protokoll des
interfraktionellen Gespräches sei an die Fraktionsvorsitzenden versandt worden, sodass der
Sachstand und die Auftragsstellung an die Verwaltung jedem bekannt gewesen sein müsse. Bei
einer Einwohnerfragestunde handele es sich um die Beteiligung der Einwohner an der
kommunalen Selbstverwaltung. Aufgrund des Ergebnisses des interfraktionellen Gespräches habe
die Verwaltung die nunmehr zur Beschlussfassung stehende Vorlage gefertigt.
Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die repräsentativen Demokratierechte des Rates auf jeden
Fall gewahrt bleiben müssen. Auch könne er dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen, für
ihn sei dies ein guter Start. BM Ramm gibt allgemeine Ausführungen zur Vorlage und erläutert die
Beweggründe der Verwaltung, die Vorlage in der vorliegenden Form zu fertigen.
RM Hohn erwidert den Ausführungen von RM Eßer, dass sie bereits im interfraktionellen
Gespräch gesagt habe, sie sei nicht zufrieden mit dem Ergebnis des Gespräches. Zudem seien
die Gesprächsergebnisse in interfraktionellen Gesprächen grundsätzlich nicht bindend, der Rat
habe letztlich ein Entscheidungsrecht.
RM Dr. Süreth bewertet den Verwaltungsvorschlag positiv, die klaren Formulierungen würden
beiden Seiten dienen. Er stellt den Antrag, auch während der Sitzung mündliche Fragen stellen zu
können.
RM Prof. Meurer führt aus, dass die 7-Tage Frist zur Einreichung von schriftlichen Anfragen auf
zwei oder drei Tage verkürzt werden könne, die Praktikabilität müsse aber beachtet werden. Er
stellt zudem fest, dass, wenn Fragen zur Tagesordnung gestellt werden dürfen, diese Bürger ein
unverhältnismäßig großes Gewicht gegenüber anderen Bürgern bekommen. Deswegen dürfe
auch zur Erhaltung der Demokratierechte des Rates keine Fragestellung von Einwohnern zu
Tagesordnungspunkten erlaubt werden. BM Ramm ergänzt aus dem Kommentar zur GO ergebe
sich, dass Fragen zur aktuellen Tagesordnung nicht gestellt werden dürfen und eine Diskussion
über gestellte Fragen unzulässig sei.
RM Braks fasst zusammen, dass letztlich nur die 7-Tagefrist insgesamt zu lang angesehen werde,
auf Grundlage der Verwaltungsvorlage sollte nunmehr die Fragestunde eingeführt werden. Auch
seien Änderungen später ohne Probleme möglich, insoweit bittet er, heute über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung zu befinden.
BM Ramm schlägt vor, auch mündliche Fragestellungen zu den Sitzungen zuzulassen, wer
schriftliche Fragen stellen wolle, solle diese 7 Tage vorher gemäß des Verwaltungsvorschlages
einreichen. Hiermit sind alle anwesenden Ratsmitglieder einverstanden. RM Heidbüchel zieht
seinen Antrag auf Vertagung zurück. Zum Verfahren wird durch RM Hohn angefragt, ob die
einzelnen Fragen mit Antworten der Verwaltung auch der Niederschrift beigefügt werden, dies wird
durch BM Ramm zugesagt. Insgesamt wird sich darauf geeinigt, den TOP Einwohnerfragestunde
an den Anfang des öffentlichen Teils der jeweiligen Sitzung zu setzen.
Beschluss:
1. Für den Rat und die Ausschüsse wird mit sofortiger Wirkung ein Einwohnerfragerecht
eingeführt
2. Die Geschäftsordnung des Rates wird um den § 18a erweitert.
3. Des Weiteren werden die §§ 6, 9 und 10 der Geschäftsordnung ergänzt.
4. Als neue §§ werden § 29 Datenschutz und § 30 Datenverarbeitung hinzugefügt.
5. Die Änderung der Geschäftsordnung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
6. Über die Auswirkungen der Einführung des Einwohnerfragerechts wird dem Rat in einem
Jahr berichtet.
Beratungsergebnis:
4.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr
2011 und Erteilung der Entlastung
Vorlage: 61/2013
BM Ramm gibt die Sitzungsleitung an die stellvertretenden Bürgermeisterin, Frau Helga Meier ab,
-6und wirkt bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mit.
Beschluss:
a)
b)
c)
Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom
Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 04.07.2013 gem. §
96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 zur
Kenntnis.
Der Jahresabschluss 2011 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrags von
1.625.570,55 € erfolgt in Höhe von 782.263,29 € aus der Ausgleichsrücklage und in Höhe
von 843.307,26 € aus der Allgemeinen Rücklage.
Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
5.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen
aus der 24. Sitzung des Hauptausschusses vom 30.09.2013, und zwar:
5.1
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den
Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016
hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den
Anteil
Niederschlagswasser
Vorlage: 42/2013
RM Heidbüchel berichtet, dass er die angeforderten Unterlagen von der Verwaltung erhalten und
festgestellt habe, dass die Stadt Jülich einen fünfmal höheren qm Preis vom Kreis erhalte als die
Gemeinde Kreuzau. Unter Beachtung der gesetzlichen Regularien sei es aber schwierig,
Alternativen in der kurzen Zeit zu erarbeiten. Im Hinblick auf das Urteil aus dem Jahre 2009 wird
durch ihn angefragt, ob die Gemeinde Kreuzau für die vergangenen Jahre eine Nachzahlung vom
Kreis erhalten habe. BM Ramm sagt zu, die Frage mit der Niederschrift zu beantworten.
Nachrichtlich: Eine Nachzahlung ist erfolgt, aber nur für 2012, da die satzungsrechtlichen
Voraussetzungen erst ab 01.01.2012 erlassen wurden.
RM Eßer führt aus, dass der Ursprungsgedanke von RM Heidbüchel nachvollziehbar sei. Der
Grundsatz der Gebührengerechtigkeit müsse aber gesehen werden. Derzeit habe er keine Zweifel
an der Aufteilung der Verwaltung.
Beschluss:
1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2014 – 2016)
festgesetzt.
2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2014 bis 2016 werden die
Kanalbenutzungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt:
Teilanschluss Schmutzwasser:
Teilanschluss Niederschlagswasser:
Beratungsergebnis:
2,49 €/cbm
0,30 €/qm versiegelter Fläche.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-75.2
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Anteil
Winterdienst -;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2014 bis 2016
Vorlage: 51/2013
RM Kaptain fragt an, wann gestreut werden müsse. Er beziehe sich hierbei auch auf die
ausführliche Diskussion in der letzten Sitzung des Hauptausschusses und bittet diesbezüglich,
auch mit den Nachbarkommunen zu sprechen. BM Ramm sagt zu, das die Thematik insgesamt
von der Fachabteilung aufgearbeitet und das Ergebnis dem Rat zur Kenntnis gegeben wird.
Beschluss:
1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum (2014-2016)
festgelegt.
2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2014-2016 wird die
Straßenreinigungsgebühr – Anteil Winterdienst für diesen Zeitraum auf jährlich 1,91 €/m
festgesetzt.
Beratungsergebnis:
5.3
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
4. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der
Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 52/2013
Beschluss:
Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau
wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
5.4
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Straßeninstandsetzung bzw. Neuausbau von Straßen im Gemeindegebiet
Kreuzau;
hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Vorlage: 4/2013 1. Ergänzung
Beschluss:
1.
Im Jahre 2014 erfolgt die Instandsetzung folgender Straßen:
1. Andreasstraße in Stockheim,
2. Steinstraße in Thum,
3. „Bleigraben“ in Leversbach.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Instandsetzungsmaßnahmen in diesen Straßen
frühzeitig auszuschreiben, damit mit den Arbeiten im Frühjahr 2014 begonnen werden
kann. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Auftragsvergabe nach Submittierung
zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen. Die Haushaltsmittel 2013 werden in das Jahr
2014 übertragen. (Aufgrund der inzwischen vorliegenden Haushaltsgenehmigung ist dieser
Vorschlag aber diskussionswürdig.)
Die Instandsetzung der Friedhofstraße in Kreuzau wird, sofern die L 249 in 2014
-8instandgesetzt werden sollte, zunächst für das Jahr 2015 vorgesehen.
2.
Die generelle Instandsetzung der Gemeindeverbindungsstraßen Untermaubach-Bogheim
und Bergheim-Bilstein wird für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen, wenn kleinere
punktuelle Instandsetzungen in verkehrssicherungspflichtiger Hinsicht mit vertretbarem
Aufwand nicht mehr möglich sind.
Beratungsergebnis:
5.5
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Geplantes Mountainbike-Streckennetz im Gemeindegebiet Kreuzau;
hier: Beschlussfassung zur Streckenführung
Vorlage: 47/2013
Beschluss:
Dem im Rahmen des Projektes „Crossing Nature“ geplanten Mountainbike-Streckennetz wird in
der vorliegenden Form nicht zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Streckenführungen mit dem Kreis Düren umzusetzen.
Beratungsergebnis:
5.6
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Konzeptes zur Absicherung des
Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab 2013
Vorlage: 7/2012 3. Ergänzung
RM Kammer teilt mit, dass bei der Antragstellung im Jahre 2011 noch eine große Unterdeckung
bestanden habe und lobt die Verwaltung für die zwischenzeitlich geleistete Arbeit.
Beschluss:
Zum Antrag der SPD auf Erstellung eines Konzeptes zur Absicherung des Rechtsanspruches auf
einen Kindergartenplatz ab 2013 besteht derzeit kein weiterer Handlungsbedarf. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Situation zu beobachten und den Sozialausschuss regelmäßig zu informieren.
Beratungsergebnis:
5.7
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau;
hier: Antrag der Sekundarschule und des Gymnasiums auf Bereitstellen von
Haushaltsmitteln für das Jahr 2014
Vorlage: 57/2013
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu den Beratungen über den Haushalt für das Jahr 2014
Planungskosten zur Umgestaltung der Räume in der heutigen Hauptschule sowie zur
Überdachung eines noch seitens der Schulen näher zu bezeichnenden Teiles des
Schulhofgeländes vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-95.8
Fortführung des Medienkonzeptes an den Schulen der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 56/2013
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ausführungen zum Stand des Medienkonzeptes zur Kenntnis.
Der Verlängerung der zwischen der Gemeinde Kreuzau und der KDVZ Rhein-Erft-Rur
abgeschlossenen Kostenübernahmeerklärung zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen um
weitere fünf Jahre (bis zum 31.12.2018) wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
5.9
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag der Grundschule Stockheim auf Umgestaltung von Räumlichkeiten
Vorlage: 58/2013
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Leiterin der Grundschule Stockheim ein
Raumkonzept zu erstellen. Sollten Umbaumaßnahmen erforderlich sein, sind die hierdurch
entstehenden Kosten bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2014 zu
berücksichtigen.
Beratungsergebnis:
5.10
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Änderung der "Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land
Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale"
Vorlage: 45/2013
Beschluss:
Die „Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land Nordrhein-Westfalen zur
Verfügung gestellten Sportpauschale“ werden in der als Anlage beigefügten Fassung, die
Bestandteil des Bescheides ist, beschlossen. Sie sind für alle Anträge anzuwenden, über die
bisher noch nicht entschieden worden ist.
Beratungsergebnis:
5.11
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Änderung der Zutritts- und Nutzungsbestimmungen der Kurt-Hoesch-Kampfbahn
Vorlage: 48/2013
Beschluss:
Dem Antrag des Kreuzauer Sport-Club 05 e.V., das Sportgelände „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“
gegen unbefugte Nutzungen verschließen zu dürfen, wird stattgegeben. Vorausgesetzt wird aber,
dass die Nutzung durch die Schulen und andere Vereine aus der Gemeinde Kreuzau sowie die
Sportabzeichengruppe ermöglicht wird. Zudem muss gewährleistet sein, dass auch
Privatpersonen aus der Gemeinde die Leichtathletikanlagen nutzen können.
Der Verein hat hierzu einen Ansprechpartner zu benennen. Im Zweifelsfall entscheidet die
Verwaltung über die Nutzungsmöglichkeiten der Sportanlage.
- 10 Beratungsergebnis:
5.12
Antrag des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, auf Eintragung
eines Bodendenkmals in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, Bodendenkmal
DN 217, Deutsche Artilleriestellung
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste
Vorlage: 43/2013
Beratungsergebnis:
6.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt
Anfragen
a)
RM Stoffels teilt mit, dass die Gräben im Übergang von Kreuzau nach Üdingen in Höhe
des Bahnüberganges/Fabrikgeländes unbedingt vom Aufwuchs befreit werden müssen und
legt entsprechende Fotos vor. Der WVER sei bereits seit längerer Zeit informiert, aber
noch nicht tätig geworden. Er bittet die Verwaltung, hier nochmals umgehend
nachzufragen. BM Ramm sagt eine entsprechende Erledigung zu.
b)
Im Hinblick auf die dringend erforderliche Sanierung der L 249 wird durch RM Heidbüchel
angefragt, ob sich außer dem Landtagsabgeordneten Münstermann noch weitere
Landtagsabgeordnete gemeldet haben. BM Ramm sagt zu, dass die Antwort mit der
Niederschrift übersandt werde, ebenfalls die schriftliche Antwort des MdL Münstermann.
Nachrichtlich: Zur Sitzung des Bauausschusses erfolgt eine schriftliche Mitteilung.
c)
RM Prof. Meurer fragt zum aktuellen Stand der Biogasanlage in Obermaubach. BM Ramm
teilt mit, dass kein neuer Sachstand vorliege, die erforderlichen Gutachten seien noch nicht
erarbeitet.
d)
RM Kammer nimmt Bezug auf seine Anfrage zu TOP 7 d in der Sitzung des Rates vom
25.06.2013 und teilt mit, dass in den von der Verwaltung angelegten Schottersteinbeeten
nunmehr das Unkraut sprieße und fragt an, wie hier weiter verfahren werden soll. Die
Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.
e)
Im Hinblick auf die Sachstandsinformationen der Verwaltung fragt Frau Hohn an, ob es
neue Erkenntnisse im Hinblick auf die Niederauer Mühle gebe. BM Ramm sagt zu, dass
sich sein allgemeiner Vertreter, Herr Schmühl mit der Angelegenheit befassen und eine
Antwort geben werde.
- 11 B. Nichtöffentliche Sitzung