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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
229 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
18.10.13, 13:13
Aktualisiert
18.10.13, 13:13

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 24. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 15.10.2013 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzender: Bürgermeister Ramm, Walter Es fehlen entschuldigt: 1. Böcking, Paul 2. Lüttgen, Wolfgang 3. Pütz, Elisabeth Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Ackers, Elfriede 2. Badur, Krister 3. Berens von Rautenfeld, Dagmar 4. Braks, Egbert 5. Breuer, Adolf 6. Bühl, Bert 7. Burmester, Wolfgang 8. Eßer, Ingo 9. Gerards, Elmar 10. Gunkel, Dirk 11. Heidbüchel, Rolf 12. Hohn, Astrid 13. Iven, Axel 14. Kammer, Jürgen 15. Kaptain, Johannes 16. Kilian, Manfred 17. Macherey, Peter 18. Meier, Helga 19. Prof. Dr. Meurer, Erik 20. Poensgen, Helmut 21 Ramm, Walter 22. Schmitz, Hermann-Josef 23. Schnitzler, Josef 24. Schröder, Josef 25. Schroif, Thea 26. Seel, Rolf, MdL 27. Servatius, Stephan 28. Stoffels, Manfred 29. Strohpagel, Birgit 30. Dr. Süreth, Harald 31. Tesch, Michael 32. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. GOAR Steg 2. Abteilungsleiter Stirnberg 3. Abteilungsleiter Drewes-Janssen Kreuzau, den 15.10.2013 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:40 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Er fragt an, ob Änderungsoder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. Zu TOP 5.12 wird durch den Bürgermeister ausgeführt, dass nach entsprechender Bitte durch die Fachbehörde die Stadt Nideggen nunmehr alleinig die Unterschutzstellung durchführen wird. Er bittet daher, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Hiermit sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 1.1 Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhaberpaketes 1.2 Sachstandsbericht über die Anzahl der nach Einführung der ordnungsbehördlichen Verordnung durchgeführten Verfahren 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 3. Einführung einer Einwohnerfragestunde nach § 48 Abs. 1 GO und Änderung bzw. Ergänzung der Geschäftsordnung des Rates; Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.02.2013 Vorlage: 41/2013 4. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011 und Erteilung der Entlastung Vorlage: 61/2013 5. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der 24. Sitzung des Hauptausschusses vom 30.09.2013, und zwar: 5.1 Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil Niederschlagswasser Vorlage: 42/2013 5.2 Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Anteil Winterdienst -; hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2014 bis 2016 Vorlage: 51/2013 5.3 4. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 52/2013 5.4 Straßeninstandsetzung bzw. Neuausbau von Straßen im Gemeindegebiet Kreuzau; hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise Vorlage: 4/2013 1. Ergänzung 5.5 Geplantes Mountainbike-Streckennetz im Gemeindegebiet Kreuzau; hier: Beschlussfassung zur Streckenführung Vorlage: 47/2013 5.6 Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Konzeptes zur Absicherung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab 2013 Vorlage: 7/2012 3. Ergänzung -35.7 Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau; hier: Antrag der Sekundarschule und des Gymnasiums auf Bereitstellen von Haushaltsmitteln für das Jahr 2014 Vorlage: 57/2013 5.8 Fortführung des Medienkonzeptes an den Schulen der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 56/2013 5.9 Antrag der Grundschule Stockheim auf Umgestaltung von Räumlichkeiten Vorlage: 58/2013 5.10 Änderung der "Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land NordrheinWestfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale" Vorlage: 45/2013 5.11 Änderung der Zutritts- und Nutzungsbestimmungen der Kurt-Hoesch-Kampfbahn Vorlage: 48/2013 5.12 Antrag des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, auf Eintragung eines Bodendenkmals in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, Bodendenkmal DN 217, Deutsche Artilleriestellung hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste Vorlage: 43/2013 6. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 7. Mitteilungen 7.1 Bestellung der Schulleiterin/des Schulleiters für das Gymnasium Kreuzau 8. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 8.1 Allgemeine Sachstandsinformationen 9. Beratung und Beschlussfassung zu Auftragsvergaben, und zwar: 9.1 Europaweite öffentliche Ausschreibung der Gebäudereinigung einschließlich der Glasreinigung; hier: Auftragsvergabe Vorlage: 53/2013 10. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen BM Ramm teilt den anwesenden Ratsmitgliedern mit, dass er gemäß den Vorgaben des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie den Antrag gestellt habe, aus dem Amt entlassen zu werden. Sein letzter Arbeitstag sei der 22.06.2014. Seine Entscheidung begründe sich rein aus persönlichen Gründen. 1.1 Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhaberpaketes Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 1.2 Sachstandsbericht über die Anzahl der nach Einführung der ordnungsbehördlichen Verordnung durchgeführten Verfahren BM Ramm erläutert, dass mit der vorliegenden Tischvorlage ein Sachstandsbericht über die Anzahl der nach Einführung der ordnungsbehördlichen Verordnung durchgeführten Verfahren vorgelegt werde. RM Badur fragt zum Sachverhalt des Bußgeldverfahrens über 528,50 €. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass es sich um einen Bußgeldbescheid gegen eine Firma handelt. Diese hatte anlässlich einer Baumaßnahme zur DSL-Versorgung im Ortsteil Leversbach neben einer Schulbushaltestelle einen Materiallagerplatz eingerichtet, auf dem mehrere ca. 1,5 t schwere Kabeltrommeln mit einem Durchmesser von etwa 3 m abgestellt waren. Eine der Kabeltrommeln wurde wegen fehlender Sicherung am 17.03.2011 von Kindern in Bewegung gesetzt, danach rollte diese über den gesamten Platz und eine angrenzende Böschung hinab, überquerte eine Straße, durchbrach einen Zaun und kam schließlich an einem Einfamilienhaus zum Stehen. Als Verstoß gegen § 2 der ordnungsbehördlichen Verordnung wurde die fehlende Sicherung mit einem Bußgeld von insgesamt 528,50 € geahndet (500,00 € Geldbuße, 25,00 € Gebühr und 3,50 € Kosten für Zustellung). 2. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 2.1 Allgemeine Sachstandsinformationen RM Hohn fragt zum Sachstand der geplanten Lärm- und Geruchsmessungen im Bereich der Niederauer Mühle. BM Ramm sagt zu, dass die Frage mit der Niederschrift durch seinen allgemeinen Vertreter beantwortet werde. Nachrichtlich: Der Verwaltung liegen noch keine Ergebnisse vor. 3. Einführung einer Einwohnerfragestunde nach § 48 Abs. 1 GO und Änderung bzw. Ergänzung der Geschäftsordnung des Rates; Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.02.2013 Vorlage: 41/2013 RM Heidbüchel führt aus, dass die SPD-Fraktion mehrfach in der Vergangenheit einen gleichlautenden Antrag auf Einführung eines Einwohnerfragerechtes gestellt habe, er sei nunmehr grundsätzlich froh, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Beschlussvorlage münde. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sei er jedoch nicht zufrieden, da er der Meinung ist, dass zu viele Dinge reglementiert werden. RM Hohn schließt sich den Ausführungen von RM Heidbüchel an und teilt mit, dass mit dem Antrag ihrer Fraktion mehr Bürgernähe und „Politik zum anfassen“ geplant gewesen sei, geblieben sei nunmehr ein Rumpf. RM Heidbüchel ergänzt, dass eine Fragestunde eingeführt werden sollte, aber mit weniger Beschränkungen. Er würde es begrüßen, den TOP von der Tagesordnung zu -5nehmen und erneut interfraktionell zu beraten. RM Eßer zeigt sich überrascht über die Stellungnahme von Frau Hohn. Das Protokoll des interfraktionellen Gespräches sei an die Fraktionsvorsitzenden versandt worden, sodass der Sachstand und die Auftragsstellung an die Verwaltung jedem bekannt gewesen sein müsse. Bei einer Einwohnerfragestunde handele es sich um die Beteiligung der Einwohner an der kommunalen Selbstverwaltung. Aufgrund des Ergebnisses des interfraktionellen Gespräches habe die Verwaltung die nunmehr zur Beschlussfassung stehende Vorlage gefertigt. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die repräsentativen Demokratierechte des Rates auf jeden Fall gewahrt bleiben müssen. Auch könne er dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen, für ihn sei dies ein guter Start. BM Ramm gibt allgemeine Ausführungen zur Vorlage und erläutert die Beweggründe der Verwaltung, die Vorlage in der vorliegenden Form zu fertigen. RM Hohn erwidert den Ausführungen von RM Eßer, dass sie bereits im interfraktionellen Gespräch gesagt habe, sie sei nicht zufrieden mit dem Ergebnis des Gespräches. Zudem seien die Gesprächsergebnisse in interfraktionellen Gesprächen grundsätzlich nicht bindend, der Rat habe letztlich ein Entscheidungsrecht. RM Dr. Süreth bewertet den Verwaltungsvorschlag positiv, die klaren Formulierungen würden beiden Seiten dienen. Er stellt den Antrag, auch während der Sitzung mündliche Fragen stellen zu können. RM Prof. Meurer führt aus, dass die 7-Tage Frist zur Einreichung von schriftlichen Anfragen auf zwei oder drei Tage verkürzt werden könne, die Praktikabilität müsse aber beachtet werden. Er stellt zudem fest, dass, wenn Fragen zur Tagesordnung gestellt werden dürfen, diese Bürger ein unverhältnismäßig großes Gewicht gegenüber anderen Bürgern bekommen. Deswegen dürfe auch zur Erhaltung der Demokratierechte des Rates keine Fragestellung von Einwohnern zu Tagesordnungspunkten erlaubt werden. BM Ramm ergänzt aus dem Kommentar zur GO ergebe sich, dass Fragen zur aktuellen Tagesordnung nicht gestellt werden dürfen und eine Diskussion über gestellte Fragen unzulässig sei. RM Braks fasst zusammen, dass letztlich nur die 7-Tagefrist insgesamt zu lang angesehen werde, auf Grundlage der Verwaltungsvorlage sollte nunmehr die Fragestunde eingeführt werden. Auch seien Änderungen später ohne Probleme möglich, insoweit bittet er, heute über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu befinden. BM Ramm schlägt vor, auch mündliche Fragestellungen zu den Sitzungen zuzulassen, wer schriftliche Fragen stellen wolle, solle diese 7 Tage vorher gemäß des Verwaltungsvorschlages einreichen. Hiermit sind alle anwesenden Ratsmitglieder einverstanden. RM Heidbüchel zieht seinen Antrag auf Vertagung zurück. Zum Verfahren wird durch RM Hohn angefragt, ob die einzelnen Fragen mit Antworten der Verwaltung auch der Niederschrift beigefügt werden, dies wird durch BM Ramm zugesagt. Insgesamt wird sich darauf geeinigt, den TOP Einwohnerfragestunde an den Anfang des öffentlichen Teils der jeweiligen Sitzung zu setzen. Beschluss: 1. Für den Rat und die Ausschüsse wird mit sofortiger Wirkung ein Einwohnerfragerecht eingeführt 2. Die Geschäftsordnung des Rates wird um den § 18a erweitert. 3. Des Weiteren werden die §§ 6, 9 und 10 der Geschäftsordnung ergänzt. 4. Als neue §§ werden § 29 Datenschutz und § 30 Datenverarbeitung hinzugefügt. 5. Die Änderung der Geschäftsordnung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. 6. Über die Auswirkungen der Einführung des Einwohnerfragerechts wird dem Rat in einem Jahr berichtet. Beratungsergebnis: 4. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011 und Erteilung der Entlastung Vorlage: 61/2013 BM Ramm gibt die Sitzungsleitung an die stellvertretenden Bürgermeisterin, Frau Helga Meier ab, -6und wirkt bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mit. Beschluss: a) b) c) Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 04.07.2013 gem. § 96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 zur Kenntnis. Der Jahresabschluss 2011 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrags von 1.625.570,55 € erfolgt in Höhe von 782.263,29 € aus der Ausgleichsrücklage und in Höhe von 843.307,26 € aus der Allgemeinen Rücklage. Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 5. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung zu den Beratungsergebnissen aus der 24. Sitzung des Hauptausschusses vom 30.09.2013, und zwar: 5.1 Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil Niederschlagswasser Vorlage: 42/2013 RM Heidbüchel berichtet, dass er die angeforderten Unterlagen von der Verwaltung erhalten und festgestellt habe, dass die Stadt Jülich einen fünfmal höheren qm Preis vom Kreis erhalte als die Gemeinde Kreuzau. Unter Beachtung der gesetzlichen Regularien sei es aber schwierig, Alternativen in der kurzen Zeit zu erarbeiten. Im Hinblick auf das Urteil aus dem Jahre 2009 wird durch ihn angefragt, ob die Gemeinde Kreuzau für die vergangenen Jahre eine Nachzahlung vom Kreis erhalten habe. BM Ramm sagt zu, die Frage mit der Niederschrift zu beantworten. Nachrichtlich: Eine Nachzahlung ist erfolgt, aber nur für 2012, da die satzungsrechtlichen Voraussetzungen erst ab 01.01.2012 erlassen wurden. RM Eßer führt aus, dass der Ursprungsgedanke von RM Heidbüchel nachvollziehbar sei. Der Grundsatz der Gebührengerechtigkeit müsse aber gesehen werden. Derzeit habe er keine Zweifel an der Aufteilung der Verwaltung. Beschluss: 1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2014 – 2016) festgesetzt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2014 bis 2016 werden die Kanalbenutzungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt: Teilanschluss Schmutzwasser: Teilanschluss Niederschlagswasser: Beratungsergebnis: 2,49 €/cbm 0,30 €/qm versiegelter Fläche. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -75.2 Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Anteil Winterdienst -; hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2014 bis 2016 Vorlage: 51/2013 RM Kaptain fragt an, wann gestreut werden müsse. Er beziehe sich hierbei auch auf die ausführliche Diskussion in der letzten Sitzung des Hauptausschusses und bittet diesbezüglich, auch mit den Nachbarkommunen zu sprechen. BM Ramm sagt zu, das die Thematik insgesamt von der Fachabteilung aufgearbeitet und das Ergebnis dem Rat zur Kenntnis gegeben wird. Beschluss: 1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum (2014-2016) festgelegt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2014-2016 wird die Straßenreinigungsgebühr – Anteil Winterdienst für diesen Zeitraum auf jährlich 1,91 €/m festgesetzt. Beratungsergebnis: 5.3 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 4. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 52/2013 Beschluss: Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 5.4 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Straßeninstandsetzung bzw. Neuausbau von Straßen im Gemeindegebiet Kreuzau; hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise Vorlage: 4/2013 1. Ergänzung Beschluss: 1. Im Jahre 2014 erfolgt die Instandsetzung folgender Straßen: 1. Andreasstraße in Stockheim, 2. Steinstraße in Thum, 3. „Bleigraben“ in Leversbach. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Instandsetzungsmaßnahmen in diesen Straßen frühzeitig auszuschreiben, damit mit den Arbeiten im Frühjahr 2014 begonnen werden kann. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Auftragsvergabe nach Submittierung zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen. Die Haushaltsmittel 2013 werden in das Jahr 2014 übertragen. (Aufgrund der inzwischen vorliegenden Haushaltsgenehmigung ist dieser Vorschlag aber diskussionswürdig.) Die Instandsetzung der Friedhofstraße in Kreuzau wird, sofern die L 249 in 2014 -8instandgesetzt werden sollte, zunächst für das Jahr 2015 vorgesehen. 2. Die generelle Instandsetzung der Gemeindeverbindungsstraßen Untermaubach-Bogheim und Bergheim-Bilstein wird für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen, wenn kleinere punktuelle Instandsetzungen in verkehrssicherungspflichtiger Hinsicht mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich sind. Beratungsergebnis: 5.5 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Geplantes Mountainbike-Streckennetz im Gemeindegebiet Kreuzau; hier: Beschlussfassung zur Streckenführung Vorlage: 47/2013 Beschluss: Dem im Rahmen des Projektes „Crossing Nature“ geplanten Mountainbike-Streckennetz wird in der vorliegenden Form nicht zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Streckenführungen mit dem Kreis Düren umzusetzen. Beratungsergebnis: 5.6 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Konzeptes zur Absicherung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab 2013 Vorlage: 7/2012 3. Ergänzung RM Kammer teilt mit, dass bei der Antragstellung im Jahre 2011 noch eine große Unterdeckung bestanden habe und lobt die Verwaltung für die zwischenzeitlich geleistete Arbeit. Beschluss: Zum Antrag der SPD auf Erstellung eines Konzeptes zur Absicherung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab 2013 besteht derzeit kein weiterer Handlungsbedarf. Die Verwaltung wird beauftragt, die Situation zu beobachten und den Sozialausschuss regelmäßig zu informieren. Beratungsergebnis: 5.7 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau; hier: Antrag der Sekundarschule und des Gymnasiums auf Bereitstellen von Haushaltsmitteln für das Jahr 2014 Vorlage: 57/2013 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, zu den Beratungen über den Haushalt für das Jahr 2014 Planungskosten zur Umgestaltung der Räume in der heutigen Hauptschule sowie zur Überdachung eines noch seitens der Schulen näher zu bezeichnenden Teiles des Schulhofgeländes vorzulegen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -95.8 Fortführung des Medienkonzeptes an den Schulen der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 56/2013 Beschluss: Der Rat nimmt die Ausführungen zum Stand des Medienkonzeptes zur Kenntnis. Der Verlängerung der zwischen der Gemeinde Kreuzau und der KDVZ Rhein-Erft-Rur abgeschlossenen Kostenübernahmeerklärung zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen um weitere fünf Jahre (bis zum 31.12.2018) wird zugestimmt. Beratungsergebnis: 5.9 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Antrag der Grundschule Stockheim auf Umgestaltung von Räumlichkeiten Vorlage: 58/2013 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Leiterin der Grundschule Stockheim ein Raumkonzept zu erstellen. Sollten Umbaumaßnahmen erforderlich sein, sind die hierdurch entstehenden Kosten bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2014 zu berücksichtigen. Beratungsergebnis: 5.10 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Änderung der "Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale" Vorlage: 45/2013 Beschluss: Die „Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale“ werden in der als Anlage beigefügten Fassung, die Bestandteil des Bescheides ist, beschlossen. Sie sind für alle Anträge anzuwenden, über die bisher noch nicht entschieden worden ist. Beratungsergebnis: 5.11 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Änderung der Zutritts- und Nutzungsbestimmungen der Kurt-Hoesch-Kampfbahn Vorlage: 48/2013 Beschluss: Dem Antrag des Kreuzauer Sport-Club 05 e.V., das Sportgelände „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ gegen unbefugte Nutzungen verschließen zu dürfen, wird stattgegeben. Vorausgesetzt wird aber, dass die Nutzung durch die Schulen und andere Vereine aus der Gemeinde Kreuzau sowie die Sportabzeichengruppe ermöglicht wird. Zudem muss gewährleistet sein, dass auch Privatpersonen aus der Gemeinde die Leichtathletikanlagen nutzen können. Der Verein hat hierzu einen Ansprechpartner zu benennen. Im Zweifelsfall entscheidet die Verwaltung über die Nutzungsmöglichkeiten der Sportanlage. - 10 Beratungsergebnis: 5.12 Antrag des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, auf Eintragung eines Bodendenkmals in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, Bodendenkmal DN 217, Deutsche Artilleriestellung hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste Vorlage: 43/2013 Beratungsergebnis: 6. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt Anfragen a) RM Stoffels teilt mit, dass die Gräben im Übergang von Kreuzau nach Üdingen in Höhe des Bahnüberganges/Fabrikgeländes unbedingt vom Aufwuchs befreit werden müssen und legt entsprechende Fotos vor. Der WVER sei bereits seit längerer Zeit informiert, aber noch nicht tätig geworden. Er bittet die Verwaltung, hier nochmals umgehend nachzufragen. BM Ramm sagt eine entsprechende Erledigung zu. b) Im Hinblick auf die dringend erforderliche Sanierung der L 249 wird durch RM Heidbüchel angefragt, ob sich außer dem Landtagsabgeordneten Münstermann noch weitere Landtagsabgeordnete gemeldet haben. BM Ramm sagt zu, dass die Antwort mit der Niederschrift übersandt werde, ebenfalls die schriftliche Antwort des MdL Münstermann. Nachrichtlich: Zur Sitzung des Bauausschusses erfolgt eine schriftliche Mitteilung. c) RM Prof. Meurer fragt zum aktuellen Stand der Biogasanlage in Obermaubach. BM Ramm teilt mit, dass kein neuer Sachstand vorliege, die erforderlichen Gutachten seien noch nicht erarbeitet. d) RM Kammer nimmt Bezug auf seine Anfrage zu TOP 7 d in der Sitzung des Rates vom 25.06.2013 und teilt mit, dass in den von der Verwaltung angelegten Schottersteinbeeten nunmehr das Unkraut sprieße und fragt an, wie hier weiter verfahren werden soll. Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu. e) Im Hinblick auf die Sachstandsinformationen der Verwaltung fragt Frau Hohn an, ob es neue Erkenntnisse im Hinblick auf die Niederauer Mühle gebe. BM Ramm sagt zu, dass sich sein allgemeiner Vertreter, Herr Schmühl mit der Angelegenheit befassen und eine Antwort geben werde. - 11 B. Nichtöffentliche Sitzung