Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
66 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
18.10.13, 13:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 24. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 15.10.2013
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Betreff
5.11
Änderung der Zutritts- und Nutzungsbestimmungen der Kurt-HoeschKampfbahn
Vorlage: 48/2013
Beschluss:
Dem Antrag des Kreuzauer Sport-Club 05 e.V., das Sportgelände „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“
gegen unbefugte Nutzungen verschließen zu dürfen, wird stattgegeben. Vorausgesetzt wird
aber, dass die Nutzung durch die Schulen und andere Vereine aus der Gemeinde Kreuzau
sowie die Sportabzeichengruppe ermöglicht wird. Zudem muss gewährleistet sein, dass auch
Privatpersonen aus der Gemeinde die Leichtathletikanlagen nutzen können.
Der Verein hat hierzu einen Ansprechpartner zu benennen. Im Zweifelsfall entscheidet die
Verwaltung über die Nutzungsmöglichkeiten der Sportanlage.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen