Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
68 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
18.10.13, 13:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 24. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 15.10.2013
TOP
Betreff
5.2
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Anteil
Winterdienst -;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2014 bis 2016
Vorlage: 51/2013
Beschluss:
1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum (2014-2016)
festgelegt.
2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2014-2016 wird die
Straßenreinigungsgebühr – Anteil Winterdienst für diesen Zeitraum auf jährlich 1,91 €/m
festgesetzt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen