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Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011 und Erteilung der Entlastung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
18.10.13, 13:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011 und Erteilung der Entlastung)

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BESCHLUSS aus der 24. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 15.10.2013 TOP Betreff 4. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2011 und Erteilung der Entlastung Vorlage: 61/2013 Beschluss: a) b) c) Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 04.07.2013 gem. § 96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 zur Kenntnis. Der Jahresabschluss 2011 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrags von 1.625.570,55 € erfolgt in Höhe von 782.263,29 € aus der Ausgleichsrücklage und in Höhe von 843.307,26 € aus der Allgemeinen Rücklage. Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen