Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
18.10.13, 13:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 24. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 15.10.2013
TOP
Betreff
5.1
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den
Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016
hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den
Anteil
Niederschlagswasser
Vorlage: 42/2013
Beschluss:
1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2014 –
2016) festgesetzt.
2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2014 bis 2016 werden die
Kanalbenutzungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt:
Teilanschluss Schmutzwasser:
Teilanschluss Niederschlagswasser:
Beratungsergebnis:
2,49 €/cbm
0,30 €/qm versiegelter Fläche.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen