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Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil Niederschlagswasser)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
18.10.13, 13:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den
Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016
hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil
Niederschlagswasser)

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BESCHLUSS aus der 24. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 15.10.2013 TOP Betreff 5.1 Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil Niederschlagswasser Vorlage: 42/2013 Beschluss: 1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2014 – 2016) festgesetzt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2014 bis 2016 werden die Kanalbenutzungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt: Teilanschluss Schmutzwasser: Teilanschluss Niederschlagswasser: Beratungsergebnis: 2,49 €/cbm 0,30 €/qm versiegelter Fläche. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen