Daten
Kommune
Bedburg
Größe
103 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
08.11.11, 18:04
Aktualisiert
08.11.11, 18:04
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Offene Jugendarbeit in der Stadt Bedburg
(Planungsstand Januar 2011 - August 2011)
1. Teil: Rechtliche, pädagogische und strukturelle Grundlagen
1. Rechtliche Grundlage der Offenen Jugendarbeit:
Gemäß § 2 Ziffer 2 SGB VIII handelt es sich bei Angeboten der Jugendarbeit, der
Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes um eine
Leistung der Jugendhilfe.
§ 11 Jugendarbeit
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger
Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur
Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit
und gemeinwesenorientierte Angebote.
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4. internationale Jugendarbeit,
5. Kinder- und Jugenderholung,
6.Jugendberatung.
(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.
§ 12 Förderung der Jugendverbände
(1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist
unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern.
(2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Men1
schen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit
ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie
kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch
Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
§ 13 Jugendsozialarbeit
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die
Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und
Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.
(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen
Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch
der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach
Maßgabe des § 40 geleistet werden.
(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der
Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden.
§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
(2) Die Maßnahmen sollen
1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie
zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
2
Die weitere Ausgestaltung ist im Kinder- und Jugendförderungsgesetz, dass am
01.01.2005 in Kraft getreten ist, geregelt.
2. Pädagogische Zielsetzung:
Die pädagogische Zielsetzung der Offenen Jugendarbeit des Jugendamtes des
Rhein-Erft-Kreis orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben. In den Richtlinien zur
Förderung der Offenen Jugendeinrichtungen in Elsdorf und Bedburg mit Stand 2009
sind die pädagogischen Ziele formuliert: In 1.1 der vorgenannten Richtlinien heißt es
„Offene Jugendarbeit schafft Lern- und Erlebnisräume für Kinder, Jugendliche und
Heranwachsende insbesondere im Alter zwischen 6 und 21 Jahren. Sie beteiligt sich
an deren Erziehung und Persönlichkeitsbildung im Verbund mit Familie und Schule.
Innerhalb sowie außerhalb der jeweiligen Einrichtungen planen und gestalten pädagogische erfahrene Bezugspersonen vielfältige Freizeitangebote, die sich sowohl an
den Bedürfnissen unterschiedlicher Zielgruppen orientieren als auch von ihnen mitgestaltet werden.
Die jeweiligen Besucher/ Teilnehmer sollen hierbei Impulse zu selbständigem, mitverantwortlichem sowie tolerantem Handeln bekommen und erhalten bei Bedarf ein
individuelles sozialpädagogisches Hilfsangebot.
Unterstützende Maßnahmen in den Bereichen Freizeitgestaltung, Konfliktbewältigung
oder Lebensgestaltung muss die Offene Jugendarbeit insbesondere für solche Jugendliche leisten, die aufgrund eines problematischen sozialen Umfeldes Schwierigkeiten haben, Beziehung und Bindungen einzugehen und hinsichtlich ihrer Lebensbewältigung wenig Hilfestellung innerhalb der eigenen Familie erfahren.“
Als wesentliche Tätigkeitsfelder wurden in den o. g. Richtlinien unter Punkt 1.2 folgende gefasst:
• „Offene Arbeitsformen (mobile Jugendarbeit, ggf. Spielplatzbetreuung, patenschaften)
• Jugendkulturarbeit
• Cliquenarbeit
• Freizeitarbeit
• Schulbezogene Angebote
• Einzelhilfe und biographische Begleitung
• Arbeitsweltbezogene Jugendarbeit
• Geschlechtsbezogene Jugendarbeit
• Medienbezogene Jugendarbeit
3
• Interkulturelle Arbeit
• Partizipation (Formen der Mitbestimmung und Mitgestaltung).“
3. Strukturdaten:
Jugendeinwohner:
Insgesamt leben im April 2011 im Stadtgebiet Bedburg 5.399 Kinder und Jugendliche
im Alter von 0 Jahren bis 21 Jahren. Der Bereich der Offenen Jugendarbeit richtet
sich an den Personenkreis der 6-Jährigen bis 21-Jährigen. Die Anzahl der 6-Jährigen
bis 21-Jährigen beträgt für das gesamte Stadtgebiet im April 2011 4.276 Einwohner.
Differenziert nach Ortschaft ergibt sich bzgl. der Anzahl der 0-21-Jährigen bzw. der
6-21-Jährigen folgendes Bild:
Tab. 1: Anzahl der Jugendeinwohner nach Ortschaft
Anzahl der 0-21-Jährigen
Anzahl der 6-21-Jährigen
Ortschaft
abs.
%
abs.
%
Kaster
1.190
22,04
889
20,79
Bedburg
1.051
19,47
842
19,69
Blerichen
597
11,06
462
10,80
Lipp/ Oppen-
563
10,43
470
10,99
551
10,21
444
10,38
Königshoven
417
7,72
349
8,16
Kirch-/ Klein-
280
5,19
218
5,10
Broich
260
4,82
215
5,03
Kirdorf
247
4,57
201
4,70
Rath
179
3,32
140
2,53
Pütz
64
1,19
46
1,08
Gesamt
5.399
100
4.276
100
dorf
Kirch-/ Grottenherten
troisdorf
(Quelle: KDVZ, Stand: 04.2011)
4
Differenziert nach Geschlecht und Ortschaft stellt sich das Bild wie folgt dar:
Tab. 2: Anzahl der 0-21 Jährigen nach Geschlecht und Ortschaft
Ortschaft
Anzahl Jungen
Anzahl Mädchen
Gesamt
abs.
%
abs.
%
abs.
Kaster
599
50,37
591
49,66
1.190
Bedburg
536
51,00
515
49,00
1.051
Blerichen
295
49,41
302
50,59
597
Lipp/ Oppendorf
290
51,51
273
48,49
563
Kirch-/ Grotten-
257
46,64
294
53,36
551
Königshoven
219
52,52
198
47,48
417
Kirch-/ Klein-
150
53,57
130
46,43
280
Broich
136
52,31
124
47,69
260
Kirdorf
134
54,25
113
45,75
247
Rath
103
57,54
76
42,46
179
Pütz
36
56,25
28
43,75
64
Gesamt
2755
51,03
2644
48,97
5399
herten
troisdorf
(Quelle: KDVZ, Stand: 04/2011
Alleinerziehende:
Tab. 3: Anzahl der Familien/Alleinerziehenden im Stadtgebiet
Ortsteil
Familien mit Kinder
davon Alleinerziehende
(0-17 Jahre)
abs.
abs.
%
Bedburg
477
119
24,95
Blerichen
291
84
28,87
Broich
127
22
17,32
Grottenherten
40
8
20,00
Kaster
596
113
18,96
Kirchherten
226
47
20,80
Kirchtroisdorf/
140
18
12,86
Kleintroisdorf
5
Kirdorf
119
27
22,69
Königshoven
200
32
16,00
Lipp/ Oppendorf
254
55
21,65
Pütz
28
5
17,86
Rath
91
16
17,58
Gesamt
2.589
546
21,09
(Quelle: KDVZ, Stand: 31.12.2010)
Im Stadtgebiet Bedburg leben im Dezember 2010 insgesamt 546 Alleinerziehende
mit mindestens einem Minderjährigen. Dies entspricht einem Anteil von 21,09% gemessen an allen Familien mit Kindern im gesamten Stadtgebiet.
In den Stadtteilen Bedburg-Mitte, Blerichen, Kirdorf und Lipp ist die Anzahl der Alleinerziehenden im Vergleich zu den übrigen Familien mit Minderjährigen am höchsten.
Alleinerziehende haben häufiger mit mehr Belastungen zu kämpfen als übrige Familienformen. Die Belastungen können sich z.B. auf den gesundheitlichen/ psychischen
Zustand der Familienmitglieder beziehen, auf die finanzielle Situation, auf die Wohnsituation, auf die Betreuungs- und Erziehungssituation etc. für Kinder und Jugendliche kann die Trennungssituation der Eltern weitere Belastungen wie bspw. Loyalitätskonflikte, Ängste und Unsicherheiten etc. bedeuten.
Fallbelastung im Allgemeinen Sozialen Dienst:
Zum Stichtag 10. Juni 2011 bestanden insgesamt 81 laufende Hilfen zur Erziehung
im Bedburger Stadtgebiet inklusive Eingliederungshilfe und Vollzeitpflege. Bei einer
Jugendeinwohnerzahl von 5.112 (ohne die 21-Jährigen) entfallen auf 1000 Jugendeinwohner 16 Hilfen zur Erziehung. Eine Aussage zur Entwicklung der Fallzahlbelastung in Bezug auf das Stadtgebiet Bedburg kann zur Zeit nicht abgegeben werden,
da in den Vorjahren die Fallzahlen der Kommunen Bedburg und Elsdorf gemeinsam
erfasst wurden. Für die Folgejahre ist eine Fallzahlerhebung zu einem Stichtag x
vorgesehen.
Zahl der Abgangsschüler:
Die Zahl der Abgangsschüler der Hauptschule Bedburg lag in 2011 bei 21 Schülerinnen und Schülern. Im Vorjahr, in 2010 lag die Zahl der Abgangsschüler bei 14 Schülerinnen und Schülern. 16 Abgangsschüler verlassen in 2011 mit einem Abgangszeugnis die Schule. Das betrifft die Schüler, die entweder wiederholt in der 8. Klasse
6
sitzengeblieben sind oder die das Lernziel der Klasse 9 nicht erreicht haben. Diese
Schüler haben keinen Abschluss und sind auf weitere berufsvorbereitende Maßnahmen angewiesen. Die anderen fünf Abgangsschüler verlassen in 2011 die Schule mit
einem Hauptschulabschluss nach Klasse 9. Diese Schüler werden vermutlich größtenteils den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 in einer Berufsvorbereitenden
Maßnahme nachholen, da sich eine Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt z.B. im Rahmen einer Ausbildung mit dem Abschluss nach Klasse 9 schwierig gestaltet.
Tab. 4: Abgangsschüler in 2010 und 2011
Abgangsschüler 2010/2011
2010
2011
Entlassschüler insgesamt
14
21
davon mit Abgangszeugnis
11
16
davon mit HS-Abschluss nach Klasse 9
3
5
Zahl der minderjährigen Empfänger von Transferleistungen, die über das
Jobcenter geleistet werden:
Die Zahl der minderjährigen Empfänger von Leistungen (0-17 Jahren) des Jobcenters mit einem eigenen Leistungsbezug liegt im Juni 2011 bei 469 Minderjährigen.
Die Anzahl der Minderjährigen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne einen
eigenen Leistungsbezug zu haben, liegt bei 95 Minderjährigen. Damit ergibt sich eine
Gesamtsumme von Minderjährigen, die in einem direkten bzw. indirekten Leistungsbezug stehen in Höhe von 564 Minderjährigen. Gemessen an der Zahl der Jugendeinwohner im Alter von 0-17 Jahren beziehen 13,31% der Jugendeinwohner Transferleistungen.
Zahl der minderjährigen Wohngeldempfänger:
Die Anzahl der minderjährigen Wohngeldempfänger in der Stadt Bedburg liegt bei
251 Minderjährigen, in insgesamt 116 Haushalten.
Generell kann der Bezug von sozialen Unterstützungsleistungen für Eltern und deren
Kinder eine hohe Belastung bedeuten. Existenzängste, Minderwertigkeitsgefühl,
Ausgrenzung, Isolation sind als einige mögliche Symptome zu nennen. Für die Kinder und Jugendlichen geht häufig eine geringe Teilhabe an Freizeitaktivitäten mit
dem Bezug an Sozialleistungen einher. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket zur
Unterstützung einkommensschwacher Familie sollen die Teilhabemöglichkeiten der
7
Kinder und Jugendlichen verbessert werden. Inwieweit dieses Ziel erreicht werden
kann, kann zur Zeit noch nicht geklärt werden, da diesbezügliche Erfahrungswerte
noch nicht bestehen.
4. Ist-Stand der Offenen Jugendarbeit:
Offene Kinder- und Jugendarbeit wird im Stadtgebiet Bedburg vorrangig in den sechs
Jugendzentren betrieben. Ergänzend zu dem statischen Angebot der Jugendzentren
werden mit 1 Fachkraftstelle Streetwork und Mobile Jugendarbeit betrieben.
Zwei der Jugendzentren befinden sich in Trägerschaft der Katholischen Pfarrgemeinde St. Willibrord, vier Jugendzentren befinden sich in der Trägerschaft des Caritasverband Rhein-Erft e.V.
Insgesamt sind in den sechs Jugendeinrichtungen 7 pädagogische Fachkräfte auf
4,5 Fachkraftstellen beschäftigt. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Frau Kintscher nur mit einer halben Stelle die Betreuung im Point übernehmen kann. Die andere halbe Stelle ist mit administrativen Aufgaben gefüllt. Gleiches gilt für den Einrichtungsleiter, Herr Eisenbarth. Auch er erledigt mit einer halben Stelle administrative Aufgaben, so dass für die reine Betreuungsarbeit faktisch 3,5 Fachkraftstellen zur
Verfügung stehen.
Aufgrund dessen, dass einige Jugendzentren wie beispielsweise das Point oder das
Easy mehrere Gruppenräume, mit mehreren zeitlich parallel laufenden Programmen
anbieten, kommt es zeitweise zu personellen Engpässen und damit zu hohen Belastungen auf Seiten der Betreuer. Größere Konsequenzen bis hin zu Schließungen
eines Jugendzentrums ergeben sich in Krankheitssituationen.
Ingesamt steht für die außerschulische Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit je rund 777
Jugendeinwohner im Alter von 6 Jahren bis 21 Jahren 1 Personalstellen zur Verfügung zuzüglich der Ergänzungskräfte in den Jugendzentren.
Tab. 5: Personal in den Jugendzentren
Einrichtung
Personal
OT Capo
Kirdorf
Herr Eisenbarth
4 Honorarkräfte (+ Zivi)
Ehrenamtler
Frau Lazaar
GfB-Kraft
ÜL
KOT Easy
Mitte
Bemerkung
39 Std.
19,5 Std.
3,5 Std.
7 Std.
Honorarkräften sind
insbes. für die ÜMB
erforderlich
3 Räume + Außengelände und Kiosk
8
KOT Luzy
Rath
Verantwortlich: Herr Eisenbarth
GfB-Kraft: Herr M. Müller
GfB-Kraft: Herr N. Müller
5 Std.
1 Std.
KOT Ochsfort
Kirchtroisdorf
Herr Pelzer
19,5 Std.
+ 19,5 Std. Streetwork
OT Point
Kaster
Frau Kintscher
Herr Huster
Frau Vosen
Ehrenamtler und Praktikanten
Frau Breidenbroch
GfB-Kraft
GfB-Kraft
ÜL
39 Std.
19,5 Std.
19,5 Std.
3 Etagen + Außengelände +
parallele
Programme
Personalaufkommen wg.
4 Öffnungstagen
+ keine Ehrenamtler
KOT Youzee
Kirchherten
19,5 Std.
7 Std.
5,5 Std.
1,5 Std.
Bei zwei der Jugendzentren (Capo und Point) handelt es sich um sogenannte „Offene Türen“. Die vier anderen Jugendzentren (Easy, Luzy, Ochsfort, und Youzee) sind
sogenannte „Kleine Offene Türen“.
Laut der bisher noch geltenden Richtlinien zur Förderung der Offenen Jugendeinrichtungen in Elsdorf und Bedburg handelt es sich bei einer Jugendeinrichtungen um
eine Offene Tür (OT), wenn sie folgende personellen und räumlichen Voraussetzungen sowie die Mindestangebotzeiten erfüllt:
• Mindestens eine hauptamtliche Fachkraft (38,5 Std./Wo.)
• 4-5 Öffnungstage pro Öffnungstage, mindestens 30 Std./Wo.
• Ein großer Freizeitraum und mindestens zwei zusätzliche Gruppenräumen.
Bei einer Jugendeinrichtung handelt es sich laut o. g. Richtlinien um eine KleineOffene-Tür (KOT), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Eine hauptamtliche Fachkraft (19,5 Std./Wo.)1
• 2-3 Tage Öffnungstage pro Woche, mindestens 14 Std./Wo.
• Ein großer Freizeitraum und möglichst ein zusätzlicher Gruppenraum.
Bezüglich der Öffnungstage ist festzustellen, dass die Einrichtungen aktuell von montags bis freitags geöffnet haben. Die OTs Capo und Point bieten darüber hinaus ein
Angebot auch an den Wochenenden an.
9
Tab. 6: Öffnungstage der Jugendzentren
Jugendzentrum
OT Capo
Kirdorf
KOT Easy
Mitte
KOT Luzy
Rath
KOT Ochsfort
Kirchtroisdorf
OT Point
Kaster
KOT Youzee
Kirchherten
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
x
x
x
x
x
x2
x3
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x4
Die Öffnungszeiten der Jugendzentren sind unterschiedlich. Das Jugendzentrum Capo eröffnet recht früh um 13:00 Uhr mit der Übermittagsbetreuung und schließt dienstags und donnerstags um 21:15 Uhr.
Das Jugendzentrum Point beginnt um 14:00 Uhr und schließt zwischen 19:00 Uhr
und 21:00 Uhr. Die kleineren Einrichtungen beginnen zwischen 14:00 Uhr und 15:00
Uhr und enden gegen 19:00 Uhr und 20:00 Uhr.
Die Jugendzentren Capo, Point, Luzy und Youzee benutzen zu festgelegten Hallennutzungszeiten die umliegenden Turnhallen.
Laut o. g. Richtlinien erhielten die Jugendfreizeiteinrichtungen, die durch den JHA
des Rhein-Erft-Kreis als Offene Türen, Kleine-Offene-Türen oder Teil-Offene-Türen
anerkannt worden sind, einen Zuschuss zu den Betriebskosten. Die jeweiligen Förderbeträge richteten sich nach der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Gemäß Jugendförderplan 2009 wurde die Höhe der Regelbeträge wie folgt festgelegt:
• Offene-Türen: 19.000,00 €
• Kleine-Offene-Türen 8.000,00 €
• Teil-Offene-Türen: 2.000,00 €.
In der Schülerbefragung im März 2011 geben 26,48% der Befragten der Klassen 8
an, ein Jugendzentrum zu besuchen. Von den Grundschülern geben 36,92% der Befragten an, ein Jugendzentrum zu besuchen.
1
In begründeten Ausnahmefällen ist der Einsatz von fachlich geeigneten Honorarkräften unter Anleitung einer
hauptamtlichen pädagogischen Fachkraft möglich, sofern der JHA seine Zustimmung gibt.
2
Bandprobe
3
1 x monatlich geöffnet für jeden, an allen Sonntagen trifft sich die Messdienergruppe
4
14-tägig geöffnet
10
Die Anzahl der befragten Schülerinnen und Schüler, die angibt, ein Jugendzentrum
zu besuchen ist vergleichsweise hoch. Dies kann daraus zum einen auf die Art der
Fragestellung zurückgeführt werden, zum anderen handelt es sich bei den Befragten
ausschließlich um einen Schülerinnen und Schüler der Klassen 4 und 8. Es ist naheliegend, dass die Zustimmungen ein Jugendzentrum zu besuchen je nach befragter
Klasse variieren. Insofern bilden diese Zahlen mehrheitlich zwei Altersjahrgänge ab
(10-Jährige und 14-Jährige), die jedoch keine Aussage über die tatsächliche Inanspruchnahme der Jugendzentrum für alle in Frage kommenden Altersjahrgänge begründen können. Aufgrund dessen, wurde ergänzend zu der Schülerbefragung über
den Zeitraum von einem Monat in allen Jugendzentren eine Besuchererhebung
durchgeführt. Neben dem Alter wurden weitere Merkmale wie Geschlecht, Wohnort,
besuchte Schulform etc. abgefragt.
Laut dieser Besuchererhebung besuchen 598 Stammbesucher pro Woche ein Jugendzentrum (rund 14% gemessen am Jugendeinwohnerwert). Dabei variiert das
Alter und Geschlecht der Besucher zwischen den einzelnen Jugendzentren.
5. Lage der Jugendzentren:
Räumlich befinden sich die Offenen Türen in Bedburg-Kirdorf und in Bedburg-Kaster.
Drei der vier Kleinen-Offenen-Türen, die sogenannten Satelliten befinden sich auswärts in den Ortschaften Kirchherten, Kirchtroisdorf und Rath. Eine weitere KleineOffene-Tür befindet sich in Bedburg-Mitte.
Der Vorteil der sechs Jugendzentren ist, dass sie sich unmittelbar im Lebensraum
der Kinder und Jugendlichen befinden. Die Kinder und Jugendlichen haben keine
langen Wege auf sich zu nehmen, um dass Angebot der Jugendzentren nutzen zu
können.
Die Ortschaften liegen teilweise mehrere Kilometer entfernt von der Ortsmitte:
Legt man den Ausgangspunkt Friedrich-Wilhelm-Straße 43 als einen beliebigen Fixpunkt in Bedburg-Mitte zugrunde, so bestehen folgende Entfernungen zu den Jugendzentren:
Tab. 7: Entfernung der Jugendzentren zum Fixpunkt `Friedrich-Wilhelm-Straße
43´ in KM
Anschrift Jugendzentrum
Entfernung
in KM
OT Capo - Theodor-Heuss-Straße 4 in Bedburg-Kirdorf
3,01 KM
KOT Easy - Klosterstraße 21in Bedburg
0,5 KM
11
KOT Luzy - Friedensstraße 11 in Bedburg-Rath
3,4 KM
KOT Ochsfort - Heinsbergerstraße 7 in Bedburg-Kirchtroisdorf
5,38 KM
OT Point - Burgundische Straße 3 in Bedburg-Kaster
2,62 KM
KOT Youzee - Schulgasse 20 in Bedburg-Kirchherten
8,3 KM
Die Öffnungstage der Jugendzentren sind sehr unterschiedlich. Planen Kinder und
Jugendliche aus einer Ortschaft ein Jugendzentren in einer anderen Ortschaft zu besuchen, da das Jugendzentren in ihrer Ortschaft an einem Tag geschlossen hat, so
müssen sie dafür Entfernungen auf sich nehmen. Die Kinder und Jugendlichen sind
dann auf ein Fahrrad, die Benutzung eines Linienbusses oder auf das Gefahrenwerden der Eltern angewiesen. Der ÖPNV verkehrt im Stadtgebiet mit drei Linien.
6. Übermittagsbetreuung:
Capo: Mitte Februar 2011 wurde verwaltungsseitig die ÜMB des Capo besucht. An
diesem Tag waren 11 Teilnehmer anwesend. Maximal 14 bis höchstens 20 Teilnehmer könnten laut Herrn Eisenbarth zur ÜMB kommen, da ansonsten die Qualität des
Angebotes leide. Die ÜMB wird an vier Werktagen von montags bis freitags angeboten. Teilnehmer sind Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse bis 7. Klasse von Förderschule, Hauptschule, Gymnasium, Gesamtschule und Realschule. Die ÜMB beginnt um 13:30 Uhr mit der gemeinsamen warmen Mahlzeit. Danach findet einmal
wöchentlich ein Stuhlkreis statt, wo Themen wie Mobbing, Gewalt etc. (soziales Lernen) besprochen werden. Im Anschluss beginnt die Hausaufgabenzeit. Die SchülerInnen werden hierbei durch Honorarkräfte unterstützt. Danach beginnt die Freizeit,
in denen die SchülerInnen die Möglichkeit haben, z.B. die neuen Medien kennenzulernen etc. Die Vermittlung der Teilnehmer geschieht über Frau Mamier, Eltern, den
ASD etc. Monatlich betragen die Kosten 35€ für das Essen.
Seitens des Capo findet eine Kooperation mit der Hauptschule in der Form statt,
dass Herr Eisenbarth z.T. vormittags in der Schule ein musikalisches Angebot macht.
Die ÜMB der Caritas wird im Schulzentrum für alle drei weiterführenden Schulen angeboten. Das Angebot richtet sich nach Schülerzahlen. An der Hauptschule wurde im
Februar an 2 Tagen Hausaufgabenbetreuung angeboten sowie die Back-AG und die
Sport- und Spiel-AG, wobei es der Wunsch der Hauptschule ist, mehr Hausaufgabenbetreuung anzubieten.
12
7. Jugendverbände:
In dem 2. Teil des Jugendförderplans mit Stand 2006/2007 ist das Budget ab 2009
zur Förderung der Jugendverbände und Sportvereine in Bedburg und Elsdorf aufgeführt. Mit der Aufgabenübernahme des Jugendamtes durch die Kommunen wurde
seitens der Stadt Bedburg gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Elsdorf die einvernehmliche Regelung getroffen, 50% der ehemals gezahlten Fördersumme des Rhein-Erft-Kreises für die städtischen Jugendverbände und Sportvereine
zunächst beizubehalten.
Demnach werden die städtischen Jugendverbände und Sportvereine derzeit mit jährlich 25.000€ unterstützt. Von diesen 25.000 € entfallen 3.575,00 € auf die Zuschüsse
an den Stadtjugendring. 21.425 € werden als Zuschüsse an Jugendverbände und
Sportvereine für Freizeitmaßnahmen, Bildungs- und Schulungsveranstaltungen, Internationale Jugendbegegnungen sowie als Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe gezahlt.
8. Sportvereine:
Innerhalb der Stadt Bedburg findet ein reges Vereinsleben statt. Innerhalb zahlreicher Sportvereine, Karnevalsvereine, Schützenvereine etc. wird Jugendarbeit betrieben. Laut der Schülerbefragung im März 2011 sind 64,82% der befragten Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 Mitglied in einem Verein. In den Klassen 4 sind
66,82% der befragten GrundschülerInnen ein Vereinsmitglied.
Mehrheitlich sind die befragten SchülerInnen Mitglieder in Sportvereinen. So gaben
z.B. 14,87% der Befragten an Mitglied des SC Kaster-Königshoven zu sein und
11,28% der befragten gaben an Mitglied der DLRG Ortsgruppe Bedburg e.V. zu sein.
Als weitere Vereine wurden z.B. die Turnvereinigung Bedburg e.V. und der Bedburger-Ballspielverein e.V. genannt.
Eine Übersicht ausgewählter Sportvereine mit der Anzahl der Kinder und Jugendlichen nach Alter und Geschlecht liegt vor. Aus dieser Übersicht geht hervor, dass im
1. Quartal 2011 insgesamt 1.923 Mädchen und Jungen im Alter von 0 bis 18 Jahren
Mitglied eines Vereins sind. Dies bedeutet, dass rund 42,53% der Jugendeinwohner
im Alter von 0-18 Jahren in einem der in der Übersicht genannten Vereinen Mitglied
sind. Da es über die in der Übersicht dargestellten Vereine viele weitere Vereine im
Stadtgebiet gibt, scheint sich die Vermutung, dass sich rund 60% der Kinder und Jugendlichen in Vereinen befinden, zu bestätigen.
Ingesamt lässt sich feststellen, dass der TV Bedburg die meisten Jungmitglieder zu
verzeichnen hat, gefolgt vom SC Kaster-Könighsoven, dem DLRG und dem Bedburger Ballspielverein. Die meisten Jungmitglieder befinden sich in der Altersklasse der
13
7-Jährigen bis 14-Jährigen und generell sind mehr Jungen als Mädchen in Vereinen
angebunden.
Laut Schülerbefragung besuchen 66% der befragten GrundschülerInnen und 64%
der befragten SchülerInnen der weiterführenden Schulen einen Verein. Bezüglich der
SchülerInnen der weiterführenden Schulen ist dabei festzustellen, dass es sich bei
der Mehrheit der befragten SchülerInnen, die angeben ein Vereinsmitglied zu sein,
um Gymnasiasten gefolgt von Realschülern handelt. Eine Vereinsmitgliedschaft setzt
eine hohe Eigeninitiative voraus, was Anfahrtsweg, regelmäßige Teilnahme, Mitgliedsbeiträge etc. angeht, die manche Kinder und junge Jugendlichen nur unter Beobachtung und Mitwirkung der Eltern leisten können.
9. Schulen
Grundschulen:
In allen Schulen wird eine OGS-Betreuung angeboten. An der Wilhelm-BuschSchule, der Anton-Heinen-Schule und der St. Martinus-Schule wird die OGS durch
Rapunzel e.V. durchgeführt. An der Geschwister-Stern-Schule wird die OGS von einer Elterninitiative durchgeführt.
Seitens der Wilhelm-Busch-Schule findet eine Kooperation mit dem Jugendzentrum
Easy statt, was dazu führt, dass sehr viele GrundschülerInnen das Jugendzentrum
besuchen.
Realschule:
Die Caritas bietet dienstags bis donnerstags in der 1-stündigen Pause (ÜMB) das
Schüler Cafe als Treffpunkt an. Zudem werden über die Caritas Lehrer für weitere
Angebote engagiert.
Freitags bietet die Schule eine Fußball-AG an.
In der Schule wird das Projekt Schule und Kultur angeboten, welches durch Landesmittel finanziert wird. Für dieses Projekt kauft die Schule für ein Schuljahr Künstler
ein, die pro Woche eine 1,5 Stunden-Einheit anbieten.
Zur Berufsvorbereitung findet ein 2-wöchiges Schulpraktikum in der 9. Klasse statt. In
Klasse 8. findet der Potentialcheck statt. Die Berufswahlorientierung wird durch 2
Lehrer durchgeführt. Zudem stellen sich Betriebe in der Schule vor, die bestenfalls
Schulabgänger als Azubis aufnehmen.
Hauptschule:
Die Caritas bietet im Februar 2011 im Rahmen der ÜMB montags und dienstags
Hausaufgabenbetreuung in der Hauptschule an. Zudem macht sie ein Back- und ein
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Sport- und Spielangebot. Da seitens der Hauptschule der Wunsch bestand, das Angebot ausweitet ist der aktuelle Stand zu klären.
Fünf HauptschülerInnen besuchten im Februar 2011 zudem die ÜMB im Capo.
Bezüglich berufsvorbereitender Maßnahmen ist festzustellen, dass die Hauptschule
ein großes Angebot vorhält. So finden Besuche des Berufsinformationszentrums der
Agentur
für
Arbeit
in
Brühl
statt,
regelmäßige
Berufsberatung,
AOK-
Bewerbungstrainings, Berufsorientierungsberatung (BOB), Projekt Startklar, ein 3wöchiges Schulpraktikum und es gibt Berufsbildungsbegleiter für ca. 20 SchülerInnen.
Gymnasium:
Das Gymnasium bietet Berufsberatung durch einen Lehrer an, Fahrten zum Berufsinformationszentrum nach Brühl und ein 2-wöchiges Berufspraktikum.
Es ist also festzustellen, dass alle Schulen diverse Angebote vorhalten. Die Hauptschule hält insbesondere viele Angebote zur Berufsvorbereitung vor, da ihre SchülerInnen in der Regeln mit dem Hauptschuleabschluss in eine Lehre wechseln.
Bei der Förderung der Jugendsozialarbeit ist folglich eine enge Absprache insbesondere mit der Hauptschule erforderlich, um das Angebot aufeinander abzustimmen.
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