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Mitteilungsvorlage (Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage WP8-184/2011)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
2,0 MB
Datum
04.10.2011
Erstellt
28.09.11, 18:01
Aktualisiert
08.11.11, 18:04
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Inhalt der Datei

&!snq* e Richtlinien zur Förderung der offenen Jugend.einrichtungeTi in Elsdorf und Bedburg Jugendförderplan zoog r. Allgemeine Grundsätze und Leitiinien t.t Pädagogische Ziele Offene Jugendarbeit schafft Lern- und Erlebnisräume für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende insbesondere im Alter zwischen 6 und zr Jahren. Sie beteiligt sjch an deren Erziehung und Persönlichkeitsbildung im Verbund mit Familie und Schule. lnnerhalb sowie außerhalb der jeweiligen Einrichtungen planen und gestalten pädagogisch erfahrene Bezugspersonen vielfä1tige Freizeitangebote, die sich sowohl an den Bedürfnissen unterschiedlicher Zielgruppen orientieren als auch von ihnen mitgestaltet werden. Die jeweiligen Besucher/Teilnehmer sollen hierbei lmpulse zu selbstständigem, mitverantwortlichem sowie tolerantem Handeln bekommen und erhalten bei Bedarf ein individuelles sozialpädagogisches Hilfsangebot. Unterstützende Maßnahmen in den Bereichen Freizeitgestaltung, Konfliktbewältigung oder Lebensgesta'ltung muss die Offene Jugendarbeit insbesondere für solche Jugendlichen leisten, die aufgrund eines problematischen sozialen Umfeldes Schwierigkeiten haben, Beziehungen und Bindungen einzugehen und hinsichtlich ihrer Lebensbewältigung wenig Hilfestellung innerhalb der eigenen Familie erfahren. r.z TätiEkeitsfelder Offene Jugendarbeit umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeitsfelder/Arbeitsbereiche: . offene Arbeitsform en (g gf. Spi elplatzbetreuun g, - patensch aft en) . Jugendkulturarbeit . Cliquenarbeit . Freizeitarbeit . 5chulbezogene An gebote . Einzelhilfe und biographische Begleitung . Arbeitsweltbezogene Jugendarbejt . Ceschlechtsbezogene Jugendarbeit . Medienbezogene Jugendarbeit . lnterkulturelle Arbeit . Partizipation (Formen der Mitbestimmung sowie Mitgestaltung) r.j Transparenz / Kontrolle Hinsichtlich ihrer Ziele, ihres Programmangebotes und ihrer Wirksamkeit, müssen die offenen Einrjchtungen einen stetigen Dialog mit Poiitik, Verwaltung, Öffentlichkeit und ihren Zielgruppen führen. Hierzu sin d fol g ende Strukturen erforderlich : . Arbeitskreis m'it den sozialpolitischen Sprechern der im Rat vertretenen Parteien, jewejls einem Vertreter der Gemeindeverwaltung Elsdorf / der Stadtverwaltung Bedburg, des Jugendhilfeausschusses bzw. Kreis' jugendamtes, sowie Trägervertretern und Mitarbeitern der jeweiligen Jugendzentren (sowohl in Elsdorf als auch in Bedburg), . Jahresbericht der jeweiligen jugendeinrichtungen mit einer kurzen Darstellung der wichtigsten Entwicklungen, Veränderungen und Probleme vor Ort ' Einheit'liche Produktbeschreibungen mit Angabe von Zielen, Kosten, Leistungsdaten sowie den Auswertungsergebnissen regelmäßiger Besucherbefragungen, die von allen offenen Jugendeinrichtungen mit einer bzw. mehreren hauptamtlichen Fachkräften zu erstellen sind. 13f Jugendförderplan Teil z Elsdorf & Bedburg 1.4 Vernetzu.ng / Mobijität lm wege regelmäßiger Fachgespräche müssen die Mitarbeiter der offenen Einrichtungen rr"nrrui€ "rn.n Veranstarcerii';;; fi:j::",'ff:'""ff1i"'ll**,:l:;,:j-tH::'l::g,i'111'yr'"." 'i.r'5'steren errorderrich *i. uin" grt.'ö;;.;.1t?,fi11; senauso ;H:,äfi:",1'f":l:,1;ilL#röffentlichunsunlind offene Jugendarbeit darf sich nicht auf die,,eigenen vier Wände,,beschränken, sondern muss auf die Problemlagen im näheren Einzugsbereich reag'ieren können. Das erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und Mobilität der Mitarbeiter' Von den hauptämtlichen Fachkräften wird ein Anteil mobiler Jugendarbeit erwartet, insbesondere in den Bereichen Gliquenarbeit (informelle tugendtietfs'i op."-air-rr,r"äii"gli, ,*izeitarbeit sowie interkulture.lle jugendarbeii. T.5. öffnungszeitefi am Wochenend.e DaJugendliche auch am wochenende Räume fürihre Freizeitg-estaltung suchen, d.arf sich das programmangebot nicht nur auf werktage beschränken. Qffnungszeiieribzw. aktr'"vitäten am samstag und Sonntaq sind ftir Einrichtungen mit hauptamtlichen Fachkräftä unverzichtbar und können auch mit zusätzliche-n Hon orarkräften realisiert werden. z. Förd"erung der Eetriebskosten Jugendfreizeiteinrichtungen, die als offene Tür (or), Kleine-offene-Tür (Kor) oder Teil-offene-Tür Jugendhilfeausschuss des Erftkreises'anärkannt ,ina,.rr,"tt.n einen zuschuirlu f;tt**t (Tor) q a.n Betriebs- 2.2 :,:rin;"iffibskosten gehören alle Ausgaben, die unabdingbar fi.ir d.en Betrieb einer offenen Jugendein- Hierzu zählen die Personalkosten der hauptamtlichen Fachkräfte sowie nebenamflichen Mitarbeiter (Honorarkräfte), soweit sie nach Umfang und Hähe angemessen sind.. Als Betriebskosten gelten ferner die Kosten fiir die Bewirtschaftung, die laufend.e bauliche unterhaltung, Kosten für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen sowie-programmkosten. 2.3 Zur cesamtfinanzierung trägt der Träger mit einem angemessenen Eigenanteil bei. Hierbei sollte der Eigenanteil mindestens ro prozent deiBetriebskosten a"usmachen. 2.4 Die jeweiligen Förderbeträge richten sich nach der Verfü.gbarkeit der Haushaltsmittel und können * ändern' cemac Jugendförderplan :oo9 w"urde die uon. a.. negelbeträie *iäärg, festge- sich \, ,tX!"t;tnntth Offene-Türen: Kleine-Offene-Türen Teil-Offene-Türen (Hierbei handelt es sich r9.ooo,oo Euro 8.ooo,oo Euro z.ooo,oo Euro um Förderm'itter des Kreisjugendamtes. jeweiligen stadt- bzw. Gemeindever_ waltungen Bedburg & Elsdorfleisten darüber hinaus weitere Betriebskostenzuschüsse) Die Förderung kann fiühestensab de-m Zeitpunlt d.er Anerkennung erfolgen, wobei für jeden Monat ab Eröffnung der Einrichtun g t/tz d.es Jahresfesibetrages gezahlt wird.. ]rg.n f- Die i 7r i z"S Definition: I 2.5 Definition: Mitarbeiter öffnungszeiten / Angebote Raumangebot Offene Tür mindestens eine hauptamtliche Fachkraft {38.5 Std./Wo.) eine hauptamtliche Fachkraft (19,25 Std.ÄlVo.) 4- 5 Tage pro Woche mindestens 30 Std.lWo. ein großer Freizeitraum und mindestens zwei zusä121. Gruppenräume ein großer Freizeitraum und möglichst ein zusätzlicher Gruppenraum (or) KIeine-Offene-Tür (K0r) 2-3 Tage pro Woche mindestens'14 Std.Mo. ln begründeten Ausnahmefällen ist der Einsa2 von fachlich geeigneten Honorarkräften unter Anleitung einer hauptamtlichen päd. Fachkraft möglich, sofern der JHA seine Trslimmuno oibt Teit-Offene-Tür (ror) z. in der Jugendarbeit erfahrene ehrenamtliche Mitarbeiter 5 AntraE sfri sten/Verwendun g 5Tr 1-2Tage pro Woche mindestens 5 Std./Wo. ein größerer Freizeitraum achwei se Anträge zur Förderung der Betriebskosten sindbis zum 30.11. einesjeden Jahres für das Folgejahr beim Jugendamt des Rhejn-Erft-Kreises zu stellen. Verwendungsnachweise sind bis zum :8.o2. eines jeden Jahres für das vorangegangene Jahr beim Jugend- amt des Erftkreises einzureichen. Einrichtungen mit hauptamtlichen Mitarbeitern (Of 's / fOf 's), müssen ihre Verwendungsnachweise in Verbindung mit einer Produktbeschreibung einzureichen. Bestandteil des Verwendungsnachweises ist eine rechtsverbindliche Erklärung,'in der die jeweiligen Träger den zweckgebundenen Einsatz der Mittel bestätigen. 3. Zuschüss€ für Investitionen 3.1 Offene Jugendeinrichtungen (TOT's, KOT's, OT's), die vom Jugendhilfeausschuss des Rhejn-Erft-Kreises anerkannt sind, können für nachweislich erforderhche Umbauten, lnstandsetzungsarbeiten oder Renovjerungsm aßnahmen einen Kreiszuschuss beantragen. -1.2" O", Zuschuss beträgt ro Prozent der anerkannten Cesamtkosten, höchstens jedoch 25.ooo Euro. Empfänger von lnvestitionskostenzuschüssen müssen rechtsverbindhch erklären, dass dje Einrichtung ihrem Verwendungszweck zo Jahre erhalten bleibt. 3.3 Die Vergabe von Zuschüssen ist grundsätzlich davon abhängig, dass alle übrigen FinanzierungsmöglichkeiDer Träger hat einen angemessenen Teil der Kosten selbst aufzubringen. ten ausgeschöpft sind. 3.4 Der Kreiszuschuss ist anteillg zurückzuzahlen, wenn die geförderte Einrichtung nicht mehr die Zweckbe- stimmung erfüllt, fur die der Zuschuss bewilligt wurde. Zur Berechnung der Rückzahlungssumme bei eWl. Nutzungsänderung dient die folgende Formel: Anzahl der verbleibenden Jahre zwischen dem Zeitpunkt der Nutzungsänderung und dem Ablauf der Zweckbestimmun g multiphziert mit t / zo des Zuschussbetrages. LII Jugendförderplan Teil z Elsdorf & Bedburg 7G 3.5 AntraEsveyfahren I Anträge auf Bewilligung von Zuschüssen zu lnvestitionskosten sind. formlos beim Jugendamt des RheinErft-Kreises einzureichen. Hinzuzufügen sind: . Kostenvoranschlag . Finanzierungspian . kurze Beschreibung der erforderlichen Baumaßnahmen . Baupläne ' Lageplan 3.5 Bewilligung und Auszahlung Die Bewilligung der entsprechenden Zuschussbeträge erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durch den Jug en dhirfeausschuss n ach Maß g abe der-Richtrin"ien. Zuschüsse dürfen erst dann ausgezahlt werden, wenn . der Nachweis der gesicherten Vollfinanzierung vorliegt, ' durch eine rechtsverbindliche Erklärung die Zweckbindung bzw die ggf.im Bewiiligungsbescheid gemachten Aufl agen anerkannt werden, ' mit den Baumaßnahmen begonnen worden ist, wobei eine stufenweise Auszahlung --' J nach '--" Baufortschritt möglich ist. 9.7 Ver\ryendun gsnachwei s Nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist ein Verwendungsnachweis gemäß vord.ruck vorzulegen Jugendförderplan Teil z Elsdorf & Bedburg