Daten
Kommune
Bedburg
Größe
2,0 MB
Datum
04.10.2011
Erstellt
28.09.11, 18:01
Aktualisiert
08.11.11, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
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Richtlinien zur Förderung der offenen
Jugend.einrichtungeTi in Elsdorf und Bedburg
Jugendförderplan zoog
r.
Allgemeine Grundsätze und Leitiinien
t.t Pädagogische Ziele
Offene Jugendarbeit schafft Lern- und Erlebnisräume für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende insbesondere im Alter zwischen 6 und zr Jahren. Sie beteiligt sjch an deren Erziehung und Persönlichkeitsbildung im Verbund mit Familie und Schule. lnnerhalb sowie außerhalb der jeweiligen Einrichtungen planen
und gestalten pädagogisch erfahrene Bezugspersonen vielfä1tige Freizeitangebote, die sich sowohl an den
Bedürfnissen unterschiedlicher Zielgruppen orientieren als auch von ihnen mitgestaltet werden.
Die jeweiligen Besucher/Teilnehmer sollen hierbei lmpulse zu selbstständigem, mitverantwortlichem
sowie tolerantem Handeln bekommen und erhalten bei Bedarf ein individuelles sozialpädagogisches
Hilfsangebot.
Unterstützende Maßnahmen in den Bereichen Freizeitgestaltung, Konfliktbewältigung oder Lebensgesta'ltung muss die Offene Jugendarbeit insbesondere für solche Jugendlichen leisten, die aufgrund eines
problematischen sozialen Umfeldes Schwierigkeiten haben, Beziehungen und Bindungen einzugehen und
hinsichtlich ihrer Lebensbewältigung wenig Hilfestellung innerhalb der eigenen Familie erfahren.
r.z TätiEkeitsfelder
Offene Jugendarbeit umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeitsfelder/Arbeitsbereiche:
. offene Arbeitsform en (g gf.
Spi
elplatzbetreuun g, - patensch aft en)
. Jugendkulturarbeit
. Cliquenarbeit
. Freizeitarbeit
. 5chulbezogene An gebote
. Einzelhilfe und biographische Begleitung
. Arbeitsweltbezogene Jugendarbejt
. Ceschlechtsbezogene Jugendarbeit
. Medienbezogene Jugendarbeit
. lnterkulturelle Arbeit
. Partizipation (Formen der Mitbestimmung sowie Mitgestaltung)
r.j
Transparenz
/
Kontrolle
Hinsichtlich ihrer Ziele, ihres Programmangebotes und ihrer Wirksamkeit, müssen die offenen Einrjchtungen einen stetigen Dialog mit Poiitik, Verwaltung, Öffentlichkeit und ihren Zielgruppen führen.
Hierzu sin d fol g ende Strukturen erforderlich
:
. Arbeitskreis m'it den sozialpolitischen Sprechern der im Rat vertretenen Parteien, jewejls einem Vertreter
der Gemeindeverwaltung Elsdorf / der Stadtverwaltung Bedburg, des Jugendhilfeausschusses bzw. Kreis'
jugendamtes, sowie Trägervertretern und Mitarbeitern der jeweiligen Jugendzentren (sowohl in Elsdorf
als auch in Bedburg),
. Jahresbericht der jeweiligen jugendeinrichtungen mit einer kurzen Darstellung der wichtigsten
Entwicklungen, Veränderungen und Probleme vor Ort
' Einheit'liche Produktbeschreibungen mit Angabe von Zielen, Kosten, Leistungsdaten sowie den Auswertungsergebnissen regelmäßiger Besucherbefragungen, die von allen offenen Jugendeinrichtungen mit
einer bzw. mehreren hauptamtlichen Fachkräften zu erstellen sind.
13f
Jugendförderplan Teil z Elsdorf & Bedburg
1.4 Vernetzu.ng
/ Mobijität
lm wege regelmäßiger Fachgespräche müssen die
Mitarbeiter der offenen Einrichtungen
rr"nrrui€
"rn.n Veranstarcerii';;;
fi:j::",'ff:'""ff1i"'ll**,:l:;,:j-tH::'l::g,i'111'yr'"."
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offene Jugendarbeit darf sich nicht auf die,,eigenen vier
Wände,,beschränken, sondern muss auf
die
Problemlagen im näheren Einzugsbereich reag'ieren
können. Das erfordert ein hohes Maß an
Flexibilität
und Mobilität der Mitarbeiter' Von den hauptämtlichen
Fachkräften wird ein Anteil mobiler Jugendarbeit
erwartet, insbesondere in den Bereichen Gliquenarbeit (informelle
tugendtietfs'i op."-air-rr,r"äii"gli, ,*izeitarbeit sowie interkulture.lle jugendarbeii.
T.5.
öffnungszeitefi am Wochenend.e
DaJugendliche auch am wochenende Räume fürihre
Freizeitg-estaltung suchen, d.arf sich das programmangebot nicht nur auf werktage beschränken.
Qffnungszeiieribzw. aktr'"vitäten am samstag und Sonntaq
sind ftir Einrichtungen mit hauptamtlichen Fachkräftä
unverzichtbar und können auch mit zusätzliche-n
Hon orarkräften realisiert werden.
z. Förd"erung der Eetriebskosten
Jugendfreizeiteinrichtungen, die als offene Tür (or), Kleine-offene-Tür
(Kor) oder Teil-offene-Tür
Jugendhilfeausschuss des Erftkreises'anärkannt ,ina,.rr,"tt.n
einen zuschuirlu
f;tt**t
(Tor)
q
a.n Betriebs-
2.2
:,:rin;"iffibskosten
gehören alle Ausgaben, die unabdingbar fi.ir d.en Betrieb
einer offenen Jugendein-
Hierzu zählen die Personalkosten der hauptamtlichen
Fachkräfte sowie nebenamflichen Mitarbeiter
(Honorarkräfte), soweit sie nach Umfang und Hähe angemessen
sind..
Als Betriebskosten gelten ferner die Kosten fiir die
Bewirtschaftung, die laufend.e bauliche unterhaltung,
Kosten für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen
sowie-programmkosten.
2.3
Zur cesamtfinanzierung trägt der Träger mit einem
angemessenen Eigenanteil bei. Hierbei
sollte der
Eigenanteil mindestens ro prozent deiBetriebskosten
a"usmachen.
2.4
Die jeweiligen Förderbeträge richten sich nach
der Verfü.gbarkeit der Haushaltsmittel und
können
*
ändern' cemac Jugendförderplan :oo9 w"urde die uon.
a.. negelbeträie *iäärg, festge-
sich
\,
,tX!"t;tnntth
Offene-Türen:
Kleine-Offene-Türen
Teil-Offene-Türen
(Hierbei handelt
es sich
r9.ooo,oo Euro
8.ooo,oo Euro
z.ooo,oo Euro
um Förderm'itter des Kreisjugendamtes.
jeweiligen
stadt- bzw. Gemeindever_
waltungen Bedburg & Elsdorfleisten darüber hinaus weitere
Betriebskostenzuschüsse)
Die Förderung kann fiühestensab de-m Zeitpunlt
d.er Anerkennung erfolgen, wobei für jeden
Monat ab
Eröffnung der Einrichtun g t/tz d.es Jahresfesibetrages gezahlt
wird..
]rg.n
f-
Die
i
7r
i
z"S
Definition:
I
2.5 Definition:
Mitarbeiter
öffnungszeiten /
Angebote
Raumangebot
Offene Tür
mindestens eine
hauptamtliche Fachkraft
{38.5 Std./Wo.)
eine hauptamtliche
Fachkraft
(19,25 Std.ÄlVo.)
4- 5 Tage pro Woche
mindestens 30 Std.lWo.
ein großer Freizeitraum
und mindestens zwei
zusä121. Gruppenräume
ein großer Freizeitraum
und möglichst ein
zusätzlicher
Gruppenraum
(or)
KIeine-Offene-Tür
(K0r)
2-3 Tage pro Woche
mindestens'14 Std.Mo.
ln begründeten Ausnahmefällen ist
der Einsa2 von fachlich geeigneten
Honorarkräften unter Anleitung
einer hauptamtlichen päd. Fachkraft
möglich, sofern der JHA seine
Trslimmuno oibt
Teit-Offene-Tür
(ror)
z.
in der Jugendarbeit
erfahrene ehrenamtliche
Mitarbeiter
5 AntraE sfri sten/Verwendun
g 5Tr
1-2Tage pro Woche
mindestens 5 Std./Wo.
ein größerer
Freizeitraum
achwei se
Anträge zur Förderung der Betriebskosten sindbis zum 30.11. einesjeden Jahres für das Folgejahr beim
Jugendamt des Rhejn-Erft-Kreises zu stellen.
Verwendungsnachweise sind bis zum :8.o2. eines jeden Jahres für das vorangegangene Jahr beim Jugend-
amt des Erftkreises einzureichen.
Einrichtungen mit hauptamtlichen Mitarbeitern (Of 's / fOf 's), müssen ihre Verwendungsnachweise in
Verbindung mit einer Produktbeschreibung einzureichen.
Bestandteil des Verwendungsnachweises ist eine rechtsverbindliche Erklärung,'in der die jeweiligen Träger
den zweckgebundenen Einsatz der Mittel bestätigen.
3. Zuschüss€
für Investitionen
3.1
Offene Jugendeinrichtungen (TOT's, KOT's, OT's), die vom Jugendhilfeausschuss des Rhejn-Erft-Kreises
anerkannt sind, können für nachweislich erforderhche Umbauten, lnstandsetzungsarbeiten oder Renovjerungsm aßnahmen einen Kreiszuschuss beantragen.
-1.2"
O", Zuschuss beträgt ro Prozent der anerkannten Cesamtkosten, höchstens jedoch 25.ooo Euro. Empfänger
von lnvestitionskostenzuschüssen müssen rechtsverbindhch erklären, dass dje Einrichtung ihrem Verwendungszweck zo Jahre erhalten bleibt.
3.3
Die Vergabe von Zuschüssen ist grundsätzlich davon abhängig, dass alle übrigen FinanzierungsmöglichkeiDer Träger hat einen angemessenen Teil der Kosten selbst aufzubringen.
ten ausgeschöpft sind.
3.4
Der Kreiszuschuss ist anteillg zurückzuzahlen, wenn die geförderte Einrichtung nicht mehr die Zweckbe-
stimmung erfüllt, fur die der Zuschuss bewilligt wurde.
Zur Berechnung der Rückzahlungssumme bei eWl. Nutzungsänderung dient die folgende Formel:
Anzahl der verbleibenden Jahre zwischen dem Zeitpunkt der Nutzungsänderung und dem Ablauf der
Zweckbestimmun g multiphziert mit t / zo des Zuschussbetrages.
LII
Jugendförderplan Teil z Elsdorf & Bedburg
7G
3.5 AntraEsveyfahren
I
Anträge auf Bewilligung von Zuschüssen zu lnvestitionskosten sind. formlos
beim Jugendamt des RheinErft-Kreises
einzureichen.
Hinzuzufügen sind:
. Kostenvoranschlag
. Finanzierungspian
. kurze Beschreibung der erforderlichen Baumaßnahmen
. Baupläne
' Lageplan
3.5 Bewilligung
und Auszahlung
Die Bewilligung der entsprechenden Zuschussbeträge erfolgt im Rahmen
der verfügbaren Haushaltsmittel
durch den Jug en dhirfeausschuss n ach Maß g abe der-Richtrin"ien.
Zuschüsse dürfen erst dann ausgezahlt werden, wenn
. der Nachweis der gesicherten Vollfinanzierung
vorliegt,
' durch eine rechtsverbindliche Erklärung die Zweckbindung bzw die ggf.im Bewiiligungsbescheid
gemachten Aufl agen anerkannt werden,
' mit den Baumaßnahmen begonnen worden ist, wobei eine stufenweise Auszahlung
--' J nach
'--" Baufortschritt
möglich
ist.
9.7 Ver\ryendun gsnachwei
s
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist ein Verwendungsnachweis
gemäß vord.ruck vorzulegen
Jugendförderplan Teil z Elsdorf & Bedburg