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Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-14" zur Erweiterung des Gewerbegebietes Vettweiß zwischen dem bereits vorhandenen Gewerbegebiet und dem Wirtschaftsweg beginnend hinter der Kläranlage hier: Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-14" zur Erweiterung des Gewerbegebietes Vettweiß zwischen dem bereits vorhandenen Gewerbegebiet und dem Wirtschaftsweg beginnend hinter der Kläranlage
hier: Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 04.11.2009 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-124/2009 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 24.11.2009 - öffentlich - Neuaufstellung des Bebauungsplanes Vettweiß "Ve-14" zur Erweiterung des Gewerbegebietes Vettweiß zwischen dem bereits vorhandenen Gewerbegebiet und dem Wirtschaftsweg beginnend hinter der Kläranlage hier: Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB Begründung: Der überarbeitete Bebauungsplan hat mit Begründung in der Zeit vom 19.10.2009 bis einschließlich 19.11.2009 offen gelegen.. Die Kreisveraltung Düren teilte im Vorfeld einige Bedenken mit, insbesondere im Hinblick auf das in der Offenlage fehlende Entwässerungskonzept. Gem. § 4a (3) BauGB ist der Entwurf des Bauleitplanes erneut auszulegen, wenn er nach der Offenlage u.a. ergänzt wird. Das Entwässerungskonzept wird zurzeit erstellt. Aus diesem Grund ist eine erneute Offenlage erforderlich. Es kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu dem bisher fehlenden Entwässerungskonzept gemacht werden können. Das Planungsbüro Becker ist zurzeit dabei, die bisher eingegangenen Anregungen und Bedenken zu werten. Die Wertungsvorschläge werden in der Ratssitzung unterbreitet, so dass dann über die Anregungen und Bedenken entschieden werden kann. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung erklärt sich damit einverstanden, dass über die Anregungen und Bedenken unmittelbar in der Ratsitzung entschieden wird und eine erneute Offenlage im Hinblick auf das in der Offenlage fehlende Entwässerungskonzept gem. § 4a (3) BauGB durchgeführt wird. Auswirkungen auf den Haushalt: keine