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Beschlussvorlage (Erstes Kibiz-Änderungsgesetz)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 14:43
Aktualisiert
23.05.11, 14:45
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8108/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 24.05.2011 Betreff: Erstes Kibiz-Änderungsgesetz Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Seitens der Landesregierung wurde am 10.05.2011 der Entwurf des 1. KibizÄnderungsgesetzes beschlossen. Vor diesem Hintergrund sind die Voraussetzungen für eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor den Sommerferien geschaffen, die es ermöglichen gesetzliche Veränderungen bereits zum Kindergarten 2011/2012 in die Praxis umzusetzen. Eine grundlegende Reform des Kinderbildungsgesetzes wird laut Gesetzentwurf der Landesregierung als erforderlich angesehen, da unter den derzeitigen Rahmenbedingungen, eine individuelle Förderung von Kindern und die Voraussetzungen für eine Chancengleichheit und Teilhabe aller Kinder nicht verbessert werden können. Die Änderung des Kinderbildungsgesetzes soll in zwei Stufen vollzogen werden. In der ersten Stufe sollen fachlich notwendige Maßnahmen zeitnah, zum Kindergartenjahr 2011/ 2012 umgesetzt werden. In einem zweiten Schritt ist geplant, strukturelle Veränderungen (das Finanzierungssystem betreffend) vorzunehmen. Schwerpunktmäßig sollen innerhalb der ersten Stufe laut Gesetzesentwurf der Landesregierung folgende Maßnahmen eingeleitet werden: • Einführung einer auf ein Jahr befristeten Pauschale für Kinder unter drei Jahren, vor dem Hintergrund zusätzliche Ergänzungskräfte einzusetzen, um so den Personalschlüssel zu verbessern. Gemäß § 21 Absatz 3 des Gesetzesentwurfs „gewährt das Land dem Jugendamt im Kindergartenjahr 2011/ 2012 für jedes unterdreijährige Kind einen zusätzlichen Zuschuss pro Kindergartenjahr (U3-Pauschale) (...) Weitere Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass das Jugendamt den Zuschuss an die Träger der Einrichtungen seines Bezirks weiterleitet und (...) entfallende U3Pauschalen für zusätzliche Personalkraftstunden eingesetzt werden.“ Der Hinweis „Personalkraftstunden“ impliziert, dass zur Zuschussgewährung ausschließlich KinderpflegerInnen, die damit eine Erweiterung ihrer Einsatzmöglichkeiten erhalten, oder pädagogische Fachkräfte als Ergänzungskräfte beschäftigt werden können. • Mit Kindergartenjahr 2011/ 2012 wird das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei. Für den dadurch für die Kommunen entstehende Einnahmeausfall wird das Land den Kommunen einen Ausgleich gewähren. • Die Förderung von Familienzentren wird verbessert. Die Landesförderung wird für alle Familienzentren von 12.000 Euro auf 13.000 Euro jährlich erhöht. Familienzentren in sozialen Brennpunkten sollen zusätzlich finanziell gestärkt werden. Geplant ist eine zusätzliche jährliche Förderung des Landes in Höhe von 1.000 Euro. • Einführung weitergehender Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte für Eltern, damit diese sich konstruktiv in den Bildungs- und Erziehungsprozess einbringen können. Es ist vorgesehen, dass den Eltern mindestens einmal pro Kindergartenjahr ein Gespräch anzubieten ist. Auch soll für die Eltern die Möglichkeit geschaffen werden, sich in örtlichen und überörtlichen Elternbeiräten zusammenzuschließen. Der Landeselternbeirat wird durch das Land mit bis zu 10.000 Euro jährlich in seiner Arbeit unterstützt. Beschlussvorlage WP8-108/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage • Die Betreuung der Kinder mit Behinderung soll verbessert werden. Dazu ist vorgesehen, die Pauschale für Kinder mit Behinderung, die mit 45 Wochenstunden in der Gruppenform II betreut werden, um 1.000 Euro anzuheben. Bisher erhalten Kinder mit Behinderung die in dieser Gruppenform betreut werden, im Vergleich zu den Kindern, die keine Behinderung haben, keine höheren Kindpauschalen. Weiterhin werden die Über- und Unterschreitungen zwischen den Ergebnissen der Jugendhilfeplanung und der tatsächlichen Inanspruchnahme bei der Festsetzung der endgültigen Zahlungen für Kinder mit Behinderung unabhängig von dem 10 %-igen Korridor berücksichtigt. Laut Gesetzesentwurf ist vorgesehen, den Einnahmeausfall, der den Kommunen durch das beitragsfreie Kindergartenjahr entsteht, seitens des Landes mit 150 Millionen Euro jährlich auszugleichen. Im Haushalt 2011 sind für den Ausbau und die qualitativen Verbesserungen im Bereich der frühkindlichen Bildung insgesamt 242 Millionen Euro eingeplant. Der Gesetzentwurf soll am 18./ 19. Mai in den Landtag eingebracht werden und am 01.08.2011 in Kraft treten. er evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 12.05.2011 ----------------------------------Kemmerling ----------------------------------Kramer Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter gesehen ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-108/2011 Seite 3