Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 14:43
Aktualisiert
23.05.11, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8108/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
24.05.2011
Betreff:
Erstes Kibiz-Änderungsgesetz
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Seitens der Landesregierung wurde am 10.05.2011 der Entwurf des 1. KibizÄnderungsgesetzes beschlossen. Vor diesem Hintergrund sind die Voraussetzungen für
eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor den Sommerferien geschaffen, die es
ermöglichen gesetzliche Veränderungen bereits zum Kindergarten 2011/2012 in die Praxis
umzusetzen.
Eine grundlegende Reform des Kinderbildungsgesetzes wird laut Gesetzentwurf der
Landesregierung
als
erforderlich
angesehen,
da
unter
den
derzeitigen
Rahmenbedingungen, eine individuelle Förderung von Kindern und die Voraussetzungen
für eine Chancengleichheit und Teilhabe aller Kinder nicht verbessert werden können.
Die Änderung des Kinderbildungsgesetzes soll in zwei Stufen vollzogen werden. In der
ersten Stufe sollen fachlich notwendige Maßnahmen zeitnah, zum Kindergartenjahr 2011/
2012 umgesetzt werden. In einem zweiten Schritt ist geplant, strukturelle Veränderungen
(das Finanzierungssystem betreffend) vorzunehmen.
Schwerpunktmäßig sollen innerhalb der ersten Stufe laut Gesetzesentwurf der
Landesregierung folgende Maßnahmen eingeleitet werden:
• Einführung einer auf ein Jahr befristeten Pauschale für Kinder unter drei Jahren, vor
dem Hintergrund zusätzliche Ergänzungskräfte einzusetzen, um so den
Personalschlüssel zu verbessern. Gemäß § 21 Absatz 3 des Gesetzesentwurfs
„gewährt das Land dem Jugendamt im Kindergartenjahr 2011/ 2012 für jedes
unterdreijährige Kind einen zusätzlichen Zuschuss pro Kindergartenjahr (U3-Pauschale)
(...) Weitere Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass das Jugendamt den Zuschuss
an die Träger der Einrichtungen seines Bezirks weiterleitet und (...) entfallende U3Pauschalen für zusätzliche Personalkraftstunden eingesetzt werden.“ Der Hinweis
„Personalkraftstunden“ impliziert, dass zur Zuschussgewährung ausschließlich
KinderpflegerInnen, die damit eine Erweiterung ihrer Einsatzmöglichkeiten erhalten,
oder pädagogische Fachkräfte als Ergänzungskräfte beschäftigt werden können.
• Mit Kindergartenjahr 2011/ 2012 wird das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung
beitragsfrei. Für den dadurch für die Kommunen entstehende Einnahmeausfall wird das
Land den Kommunen einen Ausgleich gewähren.
• Die Förderung von Familienzentren wird verbessert. Die Landesförderung wird für alle
Familienzentren von 12.000 Euro auf 13.000 Euro jährlich erhöht. Familienzentren in
sozialen Brennpunkten sollen zusätzlich finanziell gestärkt werden. Geplant ist eine
zusätzliche jährliche Förderung des Landes in Höhe von 1.000 Euro.
• Einführung weitergehender Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte für Eltern, damit diese
sich konstruktiv in den Bildungs- und Erziehungsprozess einbringen können. Es ist
vorgesehen, dass den Eltern mindestens einmal pro Kindergartenjahr ein Gespräch
anzubieten ist. Auch soll für die Eltern die Möglichkeit geschaffen werden, sich in
örtlichen
und
überörtlichen
Elternbeiräten
zusammenzuschließen.
Der
Landeselternbeirat wird durch das Land mit bis zu 10.000 Euro jährlich in seiner Arbeit
unterstützt.
Beschlussvorlage WP8-108/2011
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Sitzungsvorlage
• Die Betreuung der Kinder mit Behinderung soll verbessert werden. Dazu ist
vorgesehen, die Pauschale für Kinder mit Behinderung, die mit 45 Wochenstunden in
der Gruppenform II betreut werden, um 1.000 Euro anzuheben. Bisher erhalten Kinder
mit Behinderung die in dieser Gruppenform betreut werden, im Vergleich zu den
Kindern, die keine Behinderung haben, keine höheren Kindpauschalen. Weiterhin
werden die Über- und Unterschreitungen zwischen den Ergebnissen der
Jugendhilfeplanung und der tatsächlichen Inanspruchnahme bei der Festsetzung der
endgültigen Zahlungen für Kinder mit Behinderung unabhängig von dem 10 %-igen
Korridor berücksichtigt.
Laut Gesetzesentwurf ist vorgesehen, den Einnahmeausfall, der den Kommunen durch
das beitragsfreie Kindergartenjahr entsteht, seitens des Landes mit 150 Millionen Euro
jährlich auszugleichen. Im Haushalt 2011 sind für den Ausbau und die qualitativen
Verbesserungen im Bereich der frühkindlichen Bildung insgesamt 242 Millionen Euro
eingeplant. Der Gesetzentwurf soll am 18./ 19. Mai in den Landtag eingebracht werden
und am 01.08.2011 in Kraft treten.
er evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 12.05.2011
----------------------------------Kemmerling
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
gesehen
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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