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Vorlage (Neuaufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Disternich zwischen der Kölnstraße und der Straße "Am Hallenacker")

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
24.09.10, 09:26
Aktualisiert
18.10.10, 15:32
Vorlage (Neuaufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Disternich zwischen der Kölnstraße und der Straße "Am Hallenacker")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 23.09.2010 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-113/2010 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 05.10.2010 Gemeinderat am 27.10.2010 - öffentlich - Neuaufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Disternich zwischen der Kölnstraße und der Straße "Am Hallenacker" Begründung: Die Grundstücke Gemarkung Disternich, Flur 18, Nrn.: 71, 70, 66, 14, 15, 16, 430 und 431 sind gem. § 34 BauGB dem Innenbereich zuzuordnen und grundsätzlich baulich nutzbar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen besonders für die in zweiter Reihe liegenden Grundstücke zu schaffen, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Gem. § 13a (1) BauGB kann ein Bebauungsplan u.a. für Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine Grundfläche von weniger als 20.000 qm festgesetzt wird. Voraussetzung für die Anwendung des § 13 a BauGB ist, dass die Fläche im Flächennutzungsplan als Baufläche ausgewiesen ist. Die betroffenen Grundstücke sind im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen. Da der Bereich innerhalb der Ortslagenabgrenzung liegt, handelt es sich auch um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Im beschleunigten Verfahren gelten gem. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Demzufolge bedarf es keiner Umweltprüfung und keines Umweltberichtes. Ein Ausgleich ist ebenfalls nicht erforderlich. Die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren sind somit gegeben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Investor. Dieser hat das Planungsbüro Becker damit beauftragt, die Planungsunterlagen zu erstellen. Diese wurden an die Verwaltung übermittelt und sind als Anlage der Vorlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Gemeinderat die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Disternich zwischen der Kölnstraße und der Straße „Am Hallenacker“ gem. beigefügten Plan zu beschließen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen. Auswirkungen auf den Haushalt: keine