Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
24.09.10, 09:26
Aktualisiert
18.10.10, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 23.09.2010
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-113/2010
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 05.10.2010
Gemeinderat am 27.10.2010
- öffentlich -
Neuaufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Disternich zwischen
der Kölnstraße und der Straße "Am Hallenacker"
Begründung:
Die Grundstücke Gemarkung Disternich, Flur 18, Nrn.: 71, 70, 66, 14, 15, 16, 430 und 431
sind gem. § 34 BauGB dem Innenbereich zuzuordnen und grundsätzlich baulich nutzbar. Um
die planungsrechtlichen Voraussetzungen besonders für die in zweiter Reihe liegenden
Grundstücke zu schaffen, ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Gem. § 13a (1) BauGB kann ein Bebauungsplan u.a. für Maßnahmen der Innenentwicklung
im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine Grundfläche von weniger
als 20.000 qm festgesetzt wird.
Voraussetzung für die Anwendung des § 13 a BauGB ist, dass die Fläche im
Flächennutzungsplan als Baufläche ausgewiesen ist. Die betroffenen Grundstücke sind im
derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen. Da der
Bereich innerhalb der Ortslagenabgrenzung liegt, handelt es sich auch um eine Maßnahme
der Innenentwicklung.
Im beschleunigten Verfahren gelten gem. § 13 a (2) Nr. 1 BauGB die Vorschriften des
vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Demzufolge bedarf es keiner Umweltprüfung
und keines Umweltberichtes. Ein Ausgleich ist ebenfalls nicht erforderlich.
Die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten
Verfahren sind somit gegeben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Investor. Dieser hat das
Planungsbüro Becker damit beauftragt, die Planungsunterlagen zu erstellen. Diese wurden
an die Verwaltung übermittelt und sind als Anlage der Vorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Gemeinderat die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Disternich
zwischen der Kölnstraße und der Straße „Am Hallenacker“ gem. beigefügten Plan zu
beschließen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
durchzuführen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine