Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
574 kB
Datum
30.10.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
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Inhalt der Datei
Brandschutzbedarfsplan
der
Gemeinde Vettweiß
Fortschreibung 2008
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 2 –
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung
2.
Darstellung der rechtlichen Grundlagen
3.
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Vettweiß
3.1
Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr
3.2
Allgemeines, Organisation
4.
Gefährdungspotential
4.1
Die Gemeinde Vettweiß
4.1.1
Größe und Einwohnerzahl
4.1.2
Flächennutzung
4.1.3
Topographie
4.1.4
Verkehrsinfrastruktur
4.1.5
Weitere öffentliche Einrichtungen in der Gemeinde Vettweiß
4.1.6
Entwicklung
4.2
Risiken und Einsätze in der Gemeinde Vettweiß
4.2.1
Risiken der Wohnbebauung
4.2.2
Weitere Risiken im Gemeindegebiet Vettweiß
4.2.3
Einsatzszenarien
4.2.4
Einsatzstatistiken
4.2.4.1
Erläuterungen zu den Einsatzstatistiken und Aufteilung der Einsätze in
den einzelnen Ortschaften der Jahre 2002 - 2007
4.2.4.2
Übersicht über die durchschnittliche Einsatzhäufigkeit der Jahre
2002 – 2007
4.2.4.3
Einsatzdurchschnitt pro 1000 Einwohner der Jahre 2002 - 2007
4.2.4.4
Auswertung der Einsätze
4.2.5
Löschwasserversorgung
5.
Schutzziele der Gemeinde Vettweiß bei Feuerwehreinsätzen
5.1
Grundlagen
5.2
Brandeinsätze – Einsatzmodell des „Kritischen Wohnungsbrandes“
5.2.1
Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke
5.2.2
Hilfsfristen
5.3
Technische Hilfeleistungen – Einsatzmodell „Verkehrsunfall mit
eingeklemmter Person“
5.3.1
Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke
5.3.2
Hilfsfristen
5.4
Festsetzung des Schutzzieles/Kritische Einsätze der Jahre 2002 - 2007
6.
Strukturen
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.2
6.3
6.3.1
6.4
6.4.1
6.5
7.
Fahrzeuge
Soll/Ist-Vergleich Fahrzeuge
Ausstattung der Fahrzeuge
Persönliche Ausstattung der Wehrleute
Funktechnische Ausstattung
Feuerwehrgeräthäuser/Stellplätze
Soll/Ist-Vergleich Feuerwehrgerätehäuser/Stellplätze
Personal
Soll/Ist-Vergleich Personal
Ausbildung
Fortschreibung
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 3 –
1. Einleitung
Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß stellt die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben
der Kommunen nach § 1 des Gesetzes über den Feuerschutz- und die Hilfeleistung
bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (Feuerschutz- und
Hilfeleistungsgesetz – FSHG), also die Gefahrenabwehr bei Bränden und
Unglücksfällen im Gemeindegebiet Vettweiß, sicher. Zu diesem Zweck unterhält sie
insgesamt 10 eigenständige Löschgruppen in 2 Zügen, die in verschiedensten
Kombinationen für eigene Ausrückbezirke zuständig sind.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat am 06.02.2003 unter Beteiligung der
Feuerwehr
gem.
§
22
FSHG
mit
der
Verabschiedung
des
Brandschutzbedarfsplanes für die Jahre 2002 - 2007 festgelegt, „wie viel
Feuerwehr“ für die Gemeinde Vettweiß erforderlich ist.
Des Weiteren hat er
in Anlehnung an die Schutzzieldefinition der
Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren Deutschlands (AGBF), die derzeit als
„allgemein gültiger Stand der Technik“ angesehen wird, folgende Schutzzielkriterien
a) für den „kritischen Wohnungsbrand“, der bundesweit als Standard für die
Bemessung der Leistungsfähigkeit von Feuerwehren anerkannt ist und
b) für den kritischen Einsatz „technische Hilfeleistung mit Menschenrettung“
festgelegt:
1. Hilfsfrist für 9 Funktionen mit mindestens einem Löschfahrzeug in 8
Minuten und weitere 9 Funktionen mit einem Löschfahrzeug in weiteren 5
Minuten mit einem Gesamterreichungsgrad von 65 %.
2. Die Feuerwehr der Gemeinde ist so auszustatten, dass sie bei allen
Standardlagen nach den Feuerwehrdienstvorschriften 1,5,7,10 und 13 in
der Lage ist, eine Menschenrettung einzuleiten.
Zur Einhaltung dieser Schutzziele ist eine sinnvolle Organisation der Feuerwehr
erforderlich. Die einzelnen Löschgruppen sind in den Ortschaften stationiert, deren
Lage als unveränderbar und somit als gegeben anzusehen ist. Die Personalstärke
der Feuerwehr am Einsatzort wird grundsätzlich durch die Größe der Löschgruppe,
in der Hauptsache aber auch durch die Zahl derer, die tagsüber erreichbar und
einsatzbereit sind, bestimmt.
Die seit der Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplanes im Jahre 2003
getätigten Anschaffungen und Baumaßnahmen haben zu einer wesentlichen
Verbesserung der Situation in allen Löschgruppen beigetragen. Hier sind in erster
Linie die Bauten der Unterstellmöglichkeiten für die Fahrzeuge der Löschgruppen
Disternich, Müddersheim und Gladbach/Lüxheim (mit Schulungsraum) und die
Erweiterung des Unterstellplatzes für das Fahrzeug der LG Kelz zu erwähnen.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 4 –
Die Beschaffung von Tragkraftspritzenfahrzeugen (TSF-W) für Disternich, Gladbach
und Ginnick sowie die Umsetzung des Löschfahrzeuges (LF 8) von Ginnick nach
Müddersheim und die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Wehrleiter
haben zu einer besseren Mobilität der Wehr und somit zur Einhaltung der
vorgegeben Hilfsfristen geführt. Hierdurch sind jetzt auch alle Löschgruppen im
Gemeindegebiet in der Lage, kleine bis mittlere Einsätze eigenständig abzuarbeiten.
Dem im Brandschutzbedarfsplan vorgegebenem Ziel, alle Löschgruppen mit einem
wasserführenden Fahrzeug auszustatten, ist man durch die Anschaffung der vg.
Fahrzeuge ein erhebliches Stück näher gekommen. Mitte Juli 2008 wurde der
Auftrag zur Lieferung eines Löschfahrzeuges 10-6-Allrad für die Löschgruppe
Jakobwüllesheim erteilt, so dass jetzt nur noch Handlungsbedarf bei den
Löschgruppen Soller und Müddersheim besteht. Der für die Beschaffung bzw.
Umsetzung von weiteren Fahrzeugen vorgesehene Zeitrahmen ist unter Punkt 6.1
angegeben.
Bei durch Unwetter immer häufiger auftretenden Flächeneinsatzlagen hat es sich
gezeigt, dass die Einrichtung einer Einsatzleitung in den jeweils betroffenen Städten
und Gemeinden für eine reibungslose Einsatzabwicklung erforderlich ist. Für die
Freiwillige Feuerwehr Vettweiß befindet sich diese Einsatzzentrale im Gerätehaus in
Jakobwüllesheim. Hier ist wohl noch eine Verbesserung in der Ausstattung des
Raumes vorzunehmen.
Zur Erhöhung der Personalstärke bei den verschiedensten Einsätzen wurde
seitens der Wehrleitung im Jahre 2006 von einem 3-Zugsystem auf ein 2Zugsystem umgestellt (sh. hierzu Pkt. 3.2). Es besteht aber nach wie vor
Handlungsbedarf bzgl. der Mitgliederstärke in allen Löschgruppen. Hier muss durch
intensive Förderung der Jugendfeuerwehr und gezielte Mitgliederwerbung einem
evtl. Abwärtstrend gegen gesteuert werden. Durch die Übernahme von Mitgliedern
aus der Jugendfeuerwehr, der monatlichen Darstellung der Feuerwehr im Amtsblatt
und den guten Internetauftritten konnten aber schon erste Erfolge in der
Verbesserung der Mitgliederzahlen in einigen Löschgruppen erzielt werden.
Abschließend kann festgestellt werden, dass alle Vorgaben des
Brandschutzbedarfsplanes 2002 – 2007 konsequent abgearbeitet und umgesetzt
wurden.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 5 –
2. Darstellung der rechtlichen Grundlagen
1. Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV.
NRW. S. 122), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 11. Dezember
2007 (GV. NRW. S. 662)
2. Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport
durch Unternehmen (RettG) vom 24.11.1992 (GV. NRW. S. 458), zuletzt geändert
durch Artikel 66 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306)
3. Zivilschutzgesetz (ZSG) vom 25. März 1997 (BGBl. I. S. 726), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. April 2004 (BGBl. I S. 630)
4. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO
NRW) vom 01. März 2000 (GV.NRW.S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 708)
5. Sonderbauverordnungen
• Verkaufsstättenverordnung (VkVO) vom 08.09.2000 (GV.NRW. 2000 S. 639);
zuletzt geändert durch Artikel 96 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW.
S. 332)
• Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) vom 20.09.2002 (GV. NRW S.
454), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. November 2006
(GV. NRW. S. 567)
• Garagenverordnung (GarVO) vom 02.11.1990 (GV. NRW. S. 600), zuletzt
geändert durch Artikel 91 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 306)
• Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) vom 21.02.1978 (GV. NRW. S. 154),
zuletzt geändert durch Artikel 118 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S.
274)
• Beherbergungsstättenverordnung (BeVO) vom 20. September 2002 (GV. NRW.
S. 454), zuletzt geändert durch Artikel 61 des Gesetzes vom 05. April 2005
(GV. NRW. S. 351)
• Hochhausverordnung (HochhVO) vom 11. Juni 1986 (GV. NRW. S. 522), zuletzt
geändert durch Artikel 119 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 274)
• Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen – Schulbaurichtlinie
– (SchulBauR); RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und
Sport vom 29. November 2000 (MBl. NRW. S. 1608; SMBl. NRW. 23213),
zuletzt geändert durch Runderlass vom 15. November 2005 (MBl. NRW.
S. 1310)
6. Weitere Erlasse
Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden gem.
RdErl. d. Innenministeriums und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, –
222.2.02.02.02/79-48065/06 v. 19.05.2000 (MBl. NRW. S. 650), zuletzt geändert
durch RdErl. Vom 04.12.2006 (MBl. NRW. S. 757)
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 6 –
7. Schutzzieldefinition der AGBF
Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997
führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF-NRW als anerkannte Regel der
Technik angesehen und zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit
führen kann. Siehe dazu auch: Unabhängige Sachverständigenkommission beim
Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung von
Konsequenzen aus dem Brand auf dem Rhein-Ruhr Flughafen Düsseldorf, Juli
1997.
zu 1. FSHG:
§ 1 Aufgaben der Gemeinde:
Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende
leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei
Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch
Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.
Sie treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und stellen eine den örtlichen
Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Stellt die
Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen
Brandschutzdienststelle fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast
oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat
hierfür der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte Sorge zu
tragen.
§ 4 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
§ 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften
§ 6 Brandschau
§ 7 Brandsicherheitswachen
§ 8 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe
§§ 9-14 Die Gemeinden halten öffentliche Feuerwehren (Berufs- und/oder
Freiwillige Feuerwehren bzw. Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen
Kräften) vor.
§ 22 Vorbereitung für Schadens- und Großschadensereignisse
(1) Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Feuerwehreinsatzplänen
für Großschadensereignisse sowie besonders gefährliche Objekte.
(2) Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für
Großschadensereignisse sowie besonders gefährliche Objekte.
⇒ Grundlage
für
Erstellung
Brandschutzbedarfsplanes
und
Fortschreibung
des
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 7 –
§ 23 Ausbildung, Fortbildung und Übungen
§ 24a Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
§ 25 Überörtliche Hilfe.
Zu 6. Weitere Erlasse:
Aussagen zu Schulalarmproben und Brandschutzerziehung.
Zu 7. Schutzzieldefinition der AGBF:
Aussagen zur Qualität der Brandbekämpfung
Funktionsstärke und Erreichungsgrad.
in
Bezug
auf
Hilfsfrist,
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 8 –
3. Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Vettweiß
3.1 Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr
Originäre Aufgaben:
• Bekämpfung von Schadenfeuern.
• Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen. Hierunter ist
vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das
Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer
nicht mit geeigneten Mitteln beseitigt werden kann.
• Mitwirken von Brandschutzeinheiten im Zivilschutz.
• Erstellen, ständige Aktualisierung und Fortschreibung der Alarm- und
Ausrückeordnung (AA0).
• Mitwirkung bei der Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen.
• Beteiligung
bei
der
Erstellung
von
Gefahrenabwehrplänen
für
Großschadensereignisse.
Vorbeugender Brandschutz:
• Gemäß § 6 Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz ist in bestimmten Gebäuden
eine Brandschau durchzuführen. Innerhalb der Gemeinde Vettweiß wird diese
von einem Brandschutztechniker der Feuerwehr Düren durchgeführt. Der
Umfang ist in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt. Der Freiwilligen
Feuerwehr Vettweiß ist Gelegenheit an der Durchführung der Brandschau
gegeben.
• Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen bei denen eine
erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große
Anzahl von Personen gefährdet werden, insbesondere wenn der Veranstalter
nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen entsprechende
Brandsicherheitswache zu stellen.
• Im § 7 des FSHG ist geregelt, dass die Gemeinde als örtliche Ordnungsbehörde
die Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache festlegt. Dies soll im Benehmen
mit dem Wehrleiter erfolgen und bedeutet konkret, dass Brandsicherheitswachen
nur auf Anforderung des Ordnungsamtes erfolgen. Hierdurch soll der Feuerwehr
auch die Möglichkeit gegeben werden, das Ordnungsamt auf sinnvolle Auflagen
aufmerksam zu machen.
• Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften.
• Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechter
Umgang mit Feuer.
• Verhindern von Bränden sowie die Möglichkeit der Selbsthilfe.
• Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen.
• Überprüfungen der Löschwasserentnahmestellen.
Dienstleistungen für die Polizei im Wege der Amtshilfe:
• Ausleuchten von Einsatzstellen.
• Gestellung von Fahrzeugen und Geräten.
• Leichenbergung.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 9 –
Übertragene Aufgaben anderer Ämter, wie z.B. Ordnungsamt:
• Tiertransport
• Sofortmaßnahmen nach Öl- und Giftalarmplan für das Ordnungsamt.
Kostenpflichtige Einsätze:
• Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- u.
Wasserflächen.
• Technische Hilfe auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis; z.B. Türöffnung,
• Gestellung von Fahrzeugen, Material und Personal.
Aus- und Fortbildung:
• Durchführung der Grundausbildung (Modulausbildung 1 bis 4).
• Regelmäßige Übungsabende zur Aus- und Fortbildung.
• Übungen auf Gemeindeebene.
• Teilnahme an Ausbildungen auf Kreis- und Landesebene (Sonder- u.
Laufbahnlehrgänge).
• Teilnahme am Leistungsnachweis (Feuerwehrwettkämpfe).
Beschaffung, technische Logistik
• Mitwirken bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten in
Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt.
• Wartung, Pflege und Prüfung der persönlichen Ausrüstung sowie der
Feuerwehrfahrzeuge einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung.
• Durchführung von Reparaturarbeiten.
Bauunterhaltung
• Mitwirkung bei der Bauunterhaltung, bei Um- und Neubauten von
Gerätehäusern in Zusammenarbeit mit dem Amt für Bauwesen der Gemeinde.
Jugendarbeit
• Betreuung von Jugendgruppen innerhalb der einzelnen Löschgruppen.
• Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
• Regelmäßige Pressearbeit im Amtsblatt der Gemeinde.
• Betreuung der Presse bei Einsätzen der Feuerwehr Vettweiß.
• Öffentlichkeitsarbeit bei eigenen Veranstaltungen.
Freiwillige Leistungen im Rahmen der dörflichen Gemeinschaft
• Begleitung von Umzügen/Prozessionen (Verkehrssicherung ohne/mit Polizei).
• Unterstützung von Vereinen der Ortschaften (Karnevalsumzüge, Schützenfeste
u.a.).
• Kranzniederlegungen.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 10 –
3.2 Allgemeines, Organisation
Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß besteht aus zehn Löschgruppen, die in zwei
Löschzügen zusammen arbeiten und sich wie folgt zusammen setzen:
⇒
⇒
Zug I: LG Froitzheim, LG Ginnick, LG Jakobwüllesheim, LG Kelz,
LG Soller.
Zug II: LG Disternich, LG Gladbach/Lüxheim, LG Müddersheim,
LG Sievernich, LG Vettweiß.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 11 –
Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Vettweiß
Wehrführer
GbI Bernd Elsig
Pressesprecher
Gerätewart
OBM
Hfm
stellvert. Wehrführer
GbI Ralf Weyers
Sicherheitsbeauftragter Hfm
Dominique Decroix
Holger Bauer
Jürgen Ruskowski
Löschzug I
Zugführer GbI Hans-Günter Giesen
Atemschutzgeräte-
Datenschutz-
wart
beauftragter
GbI
BI
Ralf Weyers
Dieter Hoitsma
Löschzug I
Zugführer BI Josef Mathia
Löschguppe
Froitzheim
Löschgruppe
Ginnick
Löschgruppe
Jakobwüllesheim
Löschgruppe
Kelz
Löschgruppe
Soller
Löschgruppe
Disternich
Löschgruppe
Gladbach/
Lüxheim
Löschgruppe
Müddersheim
Löschgruppe
Sievernich
Löschgruppe
Vettweiß
Löschgruppenführer
Löschgruppenführer
Löschgruppenführer
Löschgruppenführer
Löschgruppenführer
Löschgruppenführer
Löschgruppenführer
Löschgruppenführer
Löschgruppenführer
Löschgruppenführer
Ubm Michael
Himmler
Obm Rene
Schirlo
BI Dieter
Hoitsma
Ubm Karsten
Keller
Hbm HansJosef Robens
Ubm Dirk
Klinkhammer
OBM Sven
Lennartz
Obm Walter
Paustenbach
BI Josef Mathia
OBM Jürgen
Ruskowski
Gemeindejugendfeuerwehr
Jugendfeuerwehrwart Ubm Alexander Uhde
Alters- und Ehrenabteilung
N.N.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 12 –
4.
Gefährdungspotential
4.1
Die Gemeinde Vettweiß
4.1.1 Größe und Einwohnerzahl
► Gemeindegebiet:
89,06 km2
► Gemeindegrenze:
51,25 km
► Maximale Ausdehnung:
Ost-West: 12,5 km
Nord-Süd: 10,0 km
► Angrenzende Städte und Gemeinden und Entfernungen zu den Ortskernen:
Nörvenich:
9,1 km
Zülpich:
10,2 km
Nideggen:
10,9 km
Kreuzau:
9,0 km
Erftstadt:
16,0 km
► Einwohnerstatistik (Stand 31.12.2007):
Auf den km2 entfallen im Gemeindebereich Vettweiß 102,7 Einwohner
Einwohner
männlich
Einwohner
weiblich
Gesamt
Disternich
336
336
672
Froitzheim
408
420
828
Ginnick
197
199
396
Gladbach
361
371
732
Jakobwüllesheim
385
403
788
Kelz
580
571
1.151
Lüxheim
197
208
405
Müddersheim
386
384
770
Sievernich
215
219
434
Soller
341
350
691
Vettweiß
1.108
1.170
2.278
Gesamt
4.514
4.631
9.145
Ortschaft
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 13 –
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 14 –
4.1.2 Flächennutzung
► Flächen, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen:
ca. 0,11 qkm.
► Flächen, die zu Wohnzwecken dienen:
ca. 4 qkm.
► Flächen, die gewerblichen Zwecken dienen:
ca. 0,34 qkm.
► Flächen, die der Versorgung dienen:
ca. 0,005 qkm.
► Flächen, die der Land- und Forstwirtschaft dienen:
ca. 68 qkm.
► Flächen, die dem Sport, der Freizeit, der Erholung oder dazu dienen, Tiere
oder Pflanzen zu zeigen:
ca. 0,3 qkm.
► Flächen, die mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind und
hauptsächlich forstwirtschaftlich genutzt werden:
ca. 11 qkm.
► Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind:
ca. 0,03 qkm (ehemalige Tongrube Müddersheim).
4.1.3 Topographie
► Höchster Punkt:
244,1 m über Null (Gemarkungsgrenze Ginnick/Thum).
► Niedrigster Punk:
119,0 m über Null (Rengershauser Mühle).
4.1.4 Verkehrsinfrastruktur
► Bundesstraßen:
B 477 ca. 7,4 km,
B 56 ca. 6,8 km.
► Landstraßen:
L 327 ca. 1,8 km,
L 33 ca. 11,5 km,
L 264 ca. 10,4 km.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 15 –
► Kreisstraßen:
K 53 ca. 2,1 km,
K 33 ca. 2,6 km,
K 28 ca. 4,7 km.
► Hauptverkehrsstraßen:
ca. 20 km.
► Eisenbahnschienen:
ca. 6,6 km.
► Wasserläufe (2. Ordnung):
ca. 9 km (Neffelbach).
► Brückenbauwerke:
Befahrbare ca. 2,3 km,
nicht befahrbare ca. 15 m.
► Unterführungen:
an der L 33 ca. 5,50 m hoch.
► Plangleiche Kreuzungen mit der DB:
2
4.1.5 Weitere öffentliche Einrichtungen in der Gemeinde Vettweiß
Öffentliche Sicherheit:
• Polizeibezirksdienst Vettweiß, Seelenpfad 1.
Gesundheit:
• 1 Internist (Zentralort Vettweiß),
• 2 praktische Ärzte ( je 1 Arzt im Zentralort Vettweiß und der Ortschaft
Gladbach),
• 1 Zahnarzt (Zentralort Vettweiß),
• 1 Apotheke und 1 Drogerie (Zentralort Vettweiß),
• 1 Massagepraxis (Zentralort Vettweiß),
• 1 Alten- und Pflegewohnheim (Zentralort Vettweiß)
• 1 Heilpädagogisches Heim des Landschaftsverbandes Rheinland (Zentralort
Vettweiß)
• Einrichtung für betreutes Wohnen (Zentralort Vettweiß)
• Ortsnahe Krankenhäuser in Düren, Lendersdorf, Birkesdorf, Euskirchen
und Geriatrie Zülpich
Kommunikation:
• 7 Dorfgemeinschaftshäuser, mehrere Jugendheime und Jugendräume,
• 1 Bürgerbegegnungsstätte (Zentralort Vettweiß).
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 16 –
Kirchen:
• 11 Katholische Kirchen.
Schulen und Kindergärten:
• Schulzentrum Vettweiß (bestehend aus Gemeinschaftshauptschule und
Gemeinschaftsgrundschule),
• 1 Gemeinschaftsgrundschule (Standorte Kelz und Müddersheim),
• Lehrerseminar (Vettweiß)
• 7 Kindergärten mit ca. 320 Plätzen (je 1x in Disternich,
Froitzheim, Gladbach, Jakobwüllesheim, Kelz sowie 2x Vettweiß),
• 1 Schüler- und Jugendbücherei im Schulzentrum Vettweiß.
Freizeit und Sport:
• 13 Kinderspielplätze,
• 12 Sportplätze, davon:
- 1 Sportplatz mit 400-m-Laufbahn, Sprung- und Wurfanlage,
- 5 Sportplätze mit Flutlichtanlage,
• 11 Tennisplätze,
• 1 Zweifachturnhalle,
• 2 Turnhallen,
• 1 Mehrzweckhalle,
• 5 Luftgewehrschießstände,
• Vielfältige Vereine in sportlichen und kulturellen Bereichen.
Flugplatz:
• 1 Flugplatz für Ultraleichtflugzeuge (Gemarkung Soller).
Wirtschaft und Industrie:
• 1 Gewerbegebiet (Größe 40.000 qm, Erweiterung in Planung),
• Zweigstellen der Sparkasse Düren (Vettweiß) und der Volksbank Düren e.G. (Kelz)
• Verbrauchermarkt im Zentralort Vettweiß an der K 28
Sonstiges:
• NATO-Pumpstation Lüxheim,
• NATO-Brennstoff-Pipeline 1 m unter der Erdoberfläche quer durch das
Gemeindegebiet,
• Drover Heide als Naherholungsgebiet
• Spritzmittellager und Getreidesilos der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft
• 8 Aussiedlerhöfe, landwirtschaftlich genutzt,
• 1 Wasserturm in Ginnick,
• 1 Asylantenheim, 2 Wohnanlagen für Asylanten,
• 6 Windkraftanlagen.
4.1.6 Entwicklung
Für die Ansiedlung eines weiteren Verbrauchermarktes sind entsprechende
Flächen im Zentralort Vettweiß an der K 28 ausgewiesen.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 17 –
4.2
Risiken und Einsätze in der Gemeinde Vettweiß
4.2.1 Risiken der Wohnbebauung
Die besonderen Risiken bei der Wohnbebauung liegen in der Höhe der
Gebäude, in der Gebäudeart und deren Nutzung. Überwiegend handelt es sich
im Gemeindegebiet Vettweiß um Gebäude geringer Höhe (1 bis 2 geschossige
Bebauung), die in offener oder geschlossener Bauweise errichtet wurden.
In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Gefährdung von
Menschenleben durch Brände möglich. Es ist zu bedenken, dass Personen in
Wohngebieten nicht alleine durch das Feuer selbst, sondern im besonderen
Maße auch durch die Rauchentwicklung als Folge des Brandes bedroht sind.
Bereits bei Kleinfeuern, die frühzeitig bekämpft werden können, sind schwere
Rauchvergiftungen möglich (z.B. im Schlaf oder bei unsachgemäßen
Löschversuchen). Zimmer und Wohnungsbrände stellen insbesondere zur
Nachtzeit eine besondere Gefährdung dar, da einerseits die meisten
Wohnungen in der Nacht belegt sind, die Bewohner andererseits ein Feuer im
Schlaf häufig nicht bemerken. In vielen Fällen erfolgt die Menschenrettung mit
Hilfe von Fluchthauben.
Brände in Kellergeschossen verursachen in der Regel eine starke
Rauchentwicklung, die sich im ganzen Gebäude ausbreitet und somit zur
akuten Gefährdung einer Vielzahl von Personen führen kann. Neben der
Gefährdung des Einsatzpersonals in Kellern, ist ein besonderes Augenmerk der
Einsatzkräfte auf Gefahrenquellen durch gelagerte Gefahrenstoffe (Lacke,
Lösungsmittel, Spraydosen, Druckgasflaschen usw.) zu richten.
Bei Dachstuhlbränden besteht sehr schnell die Gefahr der Brandausbreitung
auf benachbarte Gebäude und Gebäudeteile. Es ist daher ein massiver Einsatz
der Feuerwehr zur Sicherung umliegender Objekte erforderlich.
Bei
Häusern
mit
Gasversorgung
ist
trotz
umfangreicher
Sicherheitsvorkehrungen grundsätzlich die Möglichkeit der Verpuffung oder
Explosion gegeben. Dabei kann es zum Einsturz des gesamten Gebäudes
kommen. Unter den Trümmern kann eine Vielzahl von Personen verschüttet
sein. Die Feuerwehr muss innerhalb der gesetzten Hilfsfrist in der Lage sein,
Personal und Gerätschaften in den Einsatz zu bringen, Maßnahmen zur
Menschenrettung einzuleiten und eine konsequente Sicherung der eigenen
Kräfte vorzunehmen.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 18 –
4.2.2 Weitere Risiken im Gemeindegebiet Vettweiß
Obwohl Vettweiß eine ländlich strukturierte Gemeinde ist, gibt es auch hier
besondere Risiken:
→ Die Nähe zum Militär-Flughafen Nörvenich,
→ Flugplatz für Ultraleichtflugzeuge in der Gemarkung Soller,
→ Bahnstrecke Düren – Euskirchen,
→ Transport von „Gefährlichen Stoffen und Gütern“ über die das
Gemeindegebiet durchquerenden Bundes-, Landes- und Kreisstraßen,
→ Spritzmittellager der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft in Vettweiß,
Kettenheimer Straße,
→ Pumpstation Lüxheim,
→ Eine quer durch das Gemeindegebiet führende NATO-Treibstoff-Pipeline,
→ 8 Aussiedlerhöfe (z.T. ohne Löschwasserversorgung aus dem Netz),
→ Naherholungsgebiet Drover Heide,
→ Gewerbegebiet Vettweiß,
→ Asyl- und Aussiedlerunterkünfte in Froitzheim, Lüxheim, Müddersheim und
Vettweiß,
→ umfangreiche Waldgebiete.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 19 –
4.2.3 Einsatzszenarien
Nachfolgend eine Darstellung von Fiktiv- und Realeinsätzen im
Gemeindegebiet, die die maximalen Anforderungen an die FF Vettweiß stellen.
a)
Fiktiveinsatz: Brand im Alten- und Pflegewohnheim Vettweiß
Brandobjekt:
Alten- und Pflegewohnheim Vettweiß, Tannenweg 16
Maßnahmen:
Räumung
des
Gebäudes
mit
gleichzeitiger
Brandbekämpfung. Absuchen aller Räume unter
Atemschutz und erfassen aller Bewohner in
Zusammenarbeit mit der Leitung des Pflegewohnheimes.
Zusatzmaßnahmen: Vorübergehende Unterbringung der evakuierten
Personen in der Pausen- und Turnhalle des
Schulzentrums Vettweiß.
b)
Einsatzdauer:
Nicht vorhersehbar.
Eingesetzte Kräfte:
I. und II. Zug der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß zur
Brandbekämpfung und Evakuierung des Gebäudes mit
Unterstützung der Rettungsdienste; Führungsgruppe des
Kreises zur Unterstützung der Einsatzleitung;
Sonderfahrzeuge, Rettungs- und Krankenwagen;
Drehleiter, Abrollcontainer MANV (Massenanfall von
Verletzten und Erkrankten) und Atemschutzcontainer des
Feuerwehrtechnischen Zentrums.
Fiktiveinsatz: Einsatz in Gebäuden besonderer Art und Nutzung
Brandobjekt:
Schulzentrum Vettweiß, Tannenweg.
Maßnahmen:
Brandbekämpfung mit Menschenrettung. Absuchen aller
Räume evtl. unter Atemschutz. Erfassen aller Schüler in
Zusammenarbeit mit dem Lehrkörper.
Einsatzdauer:
Nicht vorhersehbar.
Eingesetzte Kräfte:
Alle Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß.
Bildung von Einsatzabschnitten zur Brandbekämpfung
und Menschenrettung. Drehleiter des Feuerschutztechnischen Zentrums u. evtl. der Stadt Düren.
Abrollcontainer Atemschutz der Feuerschutztechnischen
Zentrums.
Führungsgruppe
des
Kreises
zur
Unterstützung der Einsatzleitung. Rettungsdienst.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 20 –
c)
Fiktiveinsatz: Verkehrsunfall mit eingeklemmten Personen
Lage:
Frontalzusammenstoß
zweier
Pkw´s
im
Kreuzungsbereich der Straßen B 477/L 33; 2 Personen
schwer verletzt und 1 Person eingeklemmt.
Maßnahmen:
Durchführung der technischen Hilfe mit Rettungsgerät.
Im Einsatz: 2 x Schere/Spreizer mit Hydraulikaggregat,
2 x Rettungszylinder.
Zusatzmaßnahmen: Sicherstellung des Brandschutzes, Verkehrssicherung.
d)
Einsatzdauer:
Nicht vorhersehbar.
Eingesetzte Kräfte:
2. Zug der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß, Rüstwagen
des Feuerschutztechnischen Zentrums. Polizei und
Rettungsdienst.
Fiktiveinsatz: Verkehrsunfall - Gefahrguttransporter beteiligt –
Lage:
Umgestürzter Tanklastzug - beladen mit Kraftstoff - auf
der Landstraße 33 Richtung Müddersheim.
Maßnahmen:
Technische Rettung des Fahrers, Verkehrssicherung,
Sicherstellung
des
Brandschutzes
(Schwerschaumteppich). Eindeichen des bereits
ausgelaufenen und Auffangen des austretenden
Kraftstoffes. Abdichten des Lecks.
Einsatzdauer:
Nicht vorhersehbar.
Eingesetze Kräfte:
I. und II. Zug der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß,
Messzug des Südkreises (Fachberater), Abrollcontainer
GSG
des
Feuerschutztechnischen
Zentrums,
Führungsgruppe des Kreises. Polizei.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 21 –
e)
f)
Realeinsatz: Verkehrsunfall Kreuzungsbereich L 33/L 264 am 01.03.2003
Lage:
Kollision eines Kleinbusses (9 Sitzer) mit einem Pkw im
Kreuzungsbereich L 33/L 264.
Maßnahmen:
Durchführung der technischen Rettung mit Rettungsgerät
(im Einsatz Schere/Spreizer mit Hydraulikaggregat), da
eine Person im Fahrzeug eingeklemmt war.
Anschließend Betreuung der am Unfall beteiligten elf
Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Darüber hinaus wurde die Einsatzstelle zur
Unfallaufnahme abgesichert. Abschließend wurden
ausgelaufene Betriebsmittel abgestreut sowie weitere
Aufräumarbeiten durchgeführt.
Einsatzdauer:
19.01 Uhr – 20.45 Uhr.
Eingesetzte Kräfte:
23 Wehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß mit 5
Fahrzeugen, Polizei und Rettungsdienst.
Realeinsatz: Brandeinsatz Dürener Straße 19, 52391 Vettweiß am
07.10.2006, unbewohntes Einfamilienhaus
Brandobjekt:
Einfamilienwohnhaus (Ober- und Dachgeschoss).
Maßnahmen:
Brandbekämpfung unter Atemschutz mit Schnellangriff,
B- und C-Rohren, um ein Übergreifen des Feuers auf die
nebenstehenden Gebäuden zu verhindern.
Einsatzdauer:
19.40 Uhr – 21.55 Uhr.
Eingesetzte Kräfte:
59 Wehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß mit 9
Fahrzeugen.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 22 –
g)
Realeinsatz: Brandeinsatz Petrusstraße, Mühlengasse, GT Gladbach am
22.03.2007
Brandobjekt:
Lkw in der Petrusstraße, Garage mit
Wohnanhänger, Gastank in der Mühlengasse.
Pkw,
Maßnahmen:
Ablöschen von
Lkw, Garage mit Pkw und
Wohnanhänger, Kühlen des Gastanks, da Gefahr einer
Explosion bestand. Evakuierung der Anwohner in einem
Umkreis von 200 m. Abdichten des Gastanks und
Entleerung durch eine Fachfirma.
Einsatzdauer:
03.54 Uhr – 13.19 Uhr.
Eingesetzte Kräfte:
Über 100 Einsatzkräfte von Feuerwehr, Malteser
Hilfsdienst, DRK und Polizei, FÜG des Kreises Düren.
Alle Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr
Vettweiß. Einsatzleitbus, Drehleiter, Atemschutzcontainer
und Abrollcontainer
des Feuerschutztechnischen
Zentrums. Messzug des Südkreises. Die Freiwilligen
Feuerwehren
Nörvenich
und
Kreuzau
sowie
hauptamtliche Kräfte der Stadt Düren leisteten
überörtliche Hilfe. Fachberater Chemie.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 23 –
4.2.4 Einsatzstatistiken
Gesamteinsätze
2002 - 2007
50
49
48
48
46
46
46
44
42
42
42
40
38
Reihe2
2002
2003
2004
2005
2006
2007
42
48
46
49
42
46
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 24 –
4.2.4.1 Erläuterungen zu den Einsatzstatistiken und Aufteilung der Einsätze in
den einzelnen Ortschaften der Jahre 2002 -2007
Kleinbrand a:
Einsetzen von nicht mehr als einem „kleinen Löschgerät“.
Kleinbrand b:
Einsetzen von nicht mehr als einem C-Rohr.
Mittelbrand:
Gleichzeitiges Einsetzen von 2 bis 3 C-Rohren.
Großbrand:
Gleichzeitiges Einsetzen von mehr als 3 C-Rohren.
Technische
Hilfeleistung:
Umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für
Leben, Gesundheit oder Sachen. Anlässe einer
technischen Hilfeleistung können sein: eingeklemmte,
verschüttete oder eingeschlossene Personen; Wasser-,
Eis-, Verkehrs- oder Strahlenunfall; Freiwerden gefährlicher
Stoffe;
Einsturz,
Einsturzgefahr;
Absturzgefahr;
Überschwemmungen; Verkehrshindernisse.
Tätigkeiten im Rahmen der technischen Hilfeleistung
können sein: Retten (Abwenden eines lebensbedrohlichen
Zustandes von Menschen oder Tieren aus einer
lebensbedrohlichen Zwangslage, Retten aus Höhen und
Tiefen), In-Sicherheit-Bringen (Herausführen von
Menschen oder Tieren aus einem Gefahrenbereich),
Bergen (Einbringen von Leichen, Kadavern oder
gefährdeten Sachwerten) und Räumen (Beseitigung von
Trümmern und Hindernissen).
Überörtliche Hilfe: Ist ein Tätigwerden über die sonstige örtliche und sachliche
Zuständigkeit hinaus. Ihrer Zweckbestimmung nach ist die
überörtliche Hilfe eine Art Rückversicherung der Gemeinde
für besondere Notfälle. Die Möglichkeit eines Rückgriffs auf
überörtliche Hilfe entbindet eine Gemeinde lediglich davon,
eine Brandbekämpfung für alle denkbaren Extremfälle
vollauf sicherzustellen.
Vorraussetzung für die Anforderung überörtlicher Hilfe ist,
dass die Gefahrenabwehr durch eigene Kräfte und Mittel
nicht ausreichend ist. Dabei genügt die ernsthafte Gefahr
einer solchen Situation.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 25 –
Einsätze 2002
nach Ortschaften
Einsatzart
Fehlalarme gesamt
Kraftwagenbrand
Kaminbrand
Kleinbrand a/b
Mittelbrand
Großbrand
Brände gesamt
Überörtliche Hilfe
GSG
Gas
Öl/ Ölspur
Verkehrsunfall
Eingeklemmte Personen
Sturm
Wasser
Tiere
Sonstige technische Hilfe
Disternich Froitzheim Ginnick Gladbach
JakobwüllesKelz
heim
Lüxheim
MüddersSievernich Soller Vettweiß
heim
1
2
2
3
3
2
1
6
1
0
10
0
0
0
7
6
1
4
2
3
6
1
0
1
1
2
1
2
2
1
2
2
2
1
1
1
1
0
0
1
1
0
2
1
1
2
1
1
3
1
1
1
1
3
1
1
1
Gesamt
Technische Hilfe gesamt
0
4
2
4
1
1
0
2
3
4
8
29
Gesamteinsätze
0
6
4
5
2
1
0
4
3
6
11
42
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 26 –
Einsätze 2003
nach Ortschaften
Einsatzart
Fehlalarme gesamt
Kraftwagenbrand
Kaminbrand
Kleinbrand a/b
Mittelbrand
Großbrand
Brände gesamt
Überörtliche Hilfe
GSG
Gas
Öl/ Ölspur
Verkehrsunfall
Eingeklemmte Personen
Sturm
Wasser
Tiere
Sonstige technische Hilfe
Disternich Froitzheim Ginnick Gladbach
JakobwüllesKelz
heim
1
2
1
1
1
2
1
0
3
1
2
1
1
Lüxheim
Müddersheim Sievernich Soller Vettweiß
1
1
3
1
1
0
3
1
1
0
1
1
2
1
3
1
1
1
1
1
1
1
1
13
2
0
17
1
0
0
8
12
2
0
1
1
5
1
4
1
5
1
4
3
1
1
1
1
Gesamt
Technische Hilfe gesamt
0
4
3
1
2
4
0
2
3
0
11
30
Gesamteinsätze
2
5
3
4
2
7
1
3
3
1
17
48
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 27 –
Einsätze 2004
nach Ortschaften
Einsatzart
Fehlalarme gesamt
Kraftwagenbrand
Kaminbrand
Kleinbrand a/b
Mittelbrand
Großbrand
Summe Brände
Überörtliche Hilfe
GSG
Gas
Öl/ Ölspur
Verkehrsunfall
Eingeklemmte Personen
Sturm
Wasser
Tiere
Sonstige technische Hilfe
Disternich Froitzheim Ginnick Gladbach
JakobwüllesKelz
heim
Lüxheim
MüddersSievernich Soller Vettweiß
heim
1
1
1
0
1
1
1
1
1
1
2
1
0
1
0
1
1
1
2
2
3
1
3
3
0
3
1
1
2
6
1
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
Gesamt
1
1
2
9
0
0
12
0
0
1
5
14
0
1
3
4
5
1
1
Summe technische Hilfe
1
3
0
3
5
1
0
1
4
3
12
33
Gesamteinsätze
1
4
1
5
5
2
0
3
7
3
15
46
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 28 –
Einsätze 2005
nach Ortschaften
Einsatzart
Fehlalarme gesamt
Kraftwagenbrand
Kaminbrand
Kleinbrand a/b
Mittelbrand
Großbrand
Brände gesamt
Überörtliche Hilfe
GSG
Gas
Öl/ Ölspur
Verkehrsunfall
Eingeklemmte Personen
Sturm
Wasser
Tiere
Sonstige technische Hilfe
Disternich Froitzheim Ginnick Gladbach
JakobwüllesKelz
heim
Lüxheim
1
1
1
1
1
1
2
MüddersSievernich Soller Vettweiß
heim
1
1
2
0
1
2
1
1
1
1
2
2
4
1
2
1
0
6
1
0
8
1
0
0
11
9
0
2
1
12
3
1
1
1
1
0
1
1
2
1
1
1
0
0
1
3
2
1
2
1
1
1
2
1
1
2
Gesamt
Technische Hilfe gesamt
2
2
2
4
3
4
3
2
5
1
11
39
Gesamteinsätze
3
4
3
4
4
5
3
3
7
1
12
49
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 29 –
Einsätze 2006
nach Ortschaften
Einsatzart
Fehlalarme gesamt
Kraftwagenbrand
Kaminbrand
Kleinbrand a/b
Mittelbrand
Großbrand
Brände gesamt
Überörtliche Hilfe
GSG
Gas
Öl/ Ölspur
Verkehrsunfall
Eingeklemmte Personen
Sturm
Wasser
Tiere
Sonstige technische Hilfe
Disternich Froitzheim Ginnick Gladbach
JakobwüllesKelz
heim
Lüxheim
MüddersSievernich Soller Vettweiß
heim
2
2
1
1
1
1
1
0
0
1
0
1
2
1
1
0
0
0
2
1
1
2
2
1
4
1
1
1
5
2
1
1
1
1
1
2
2
1
1
2
Gesamt
4
1
1
5
2
0
9
1
0
0
9
6
1
1
1
8
2
Technische Hilfe gesamt
1
3
0
4
2
4
1
1
0
4
9
29
Gesamteinsätze
2
3
0
4
3
6
1
1
0
7
15
42
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 30 –
Einsätze 2007
nach Ortschaften
Einsatzart
Fehlalarme gesamt
Kraftwagenbrand
Kaminbrand
Kleinbrand a/b
Mittelbrand
Großbrand
Brände gesamt
Überörtliche Hilfe
GSG
Gas
Öl/ Ölspur
Verkehrsunfall
Eingeklemmte Personen
Sturm
Wasser
Tiere
Sonstige technische Hilfe
Disternich Froitzheim Ginnick Gladbach
JakobwüllesKelz
heim
Lüxheim
2
1
4
2
MüddersSievernich Soller Vettweiß
heim
2
1
1
2
1
1
0
4
1
1
1
3
2
0
2
0
1
2
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
3
2
1
2
1
2
1
1
1
Gesamt
2
3
2
9
1
1
16
0
0
1
4
7
2
2
1
5
6
Technische Hilfe gesamt
0
4
0
4
0
3
2
1
2
1
11
28
Gesamteinsätze
0
8
1
5
3
5
2
3
2
2
15
46
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 31 –
4.2.4.2 Übersicht über die durchschnittliche Einsatzhäufigkeit der Jahre 2002 - 2007
Brände
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Gesamt
Durchschnitt
Anteil in %
Disternich Froitzheim Ginnick
0
2
0
1
1
0
4
0,67
5,48
2
1
1
1
0
4
9
1,50
12,33
2
0
1
1
0
1
5
0,83
6,85
Technische
Hilfeleistungen Disternich Froitzheim Ginnick
2002
0
4
2
2003
0
4
3
2004
1
3
0
2005
2
2
2
2006
1
3
0
2007
0
4
0
Gesamt
4
20
7
Durchschnitt
0,67
3,33
1,17
Anteil in %
2,13
10,64
3,72
Gladbach
1
3
1
0
0
1
6
1,00
8,22
Gladbach
4
1
3
4
4
4
20
3,33
10,64
Jakobwüllesheim
1
0
0
1
1
3
6
1,00
8,22
Jakobwüllesheim
1
2
5
3
2
0
13
2,17
6,91
Kelz
Lüxheim
0
3
1
1
2
2
9
1,50
12,33
0
1
0
0
0
0
1
0,17
1,37
Kelz
Lüxheim
1
4
1
4
4
3
17
2,83
9,04
0
0
0
3
1
2
6
1,00
3,19
MüddersSievernich
heim
1
0
1
0
2
3
1
2
0
0
2
0
7
5
1,17
0,83
9,59
6,85
MüddersSievernich
heim
2
3
2
3
1
4
2
5
1
0
1
2
9
17
1,50
2,83
4,79
9,04
Soller
Vettweiß
Gesamt
2
1
0
0
1
2
6
1,00
8,22
1
5
3
0
4
2
15
2,50
20,55
10
17
12
8
9
17
73
12,17
100,0
Soller
Vettweiß
Gesamt
4
0
3
1
4
1
13
2,17
6,91
8
11
12
11
9
11
62
10,33
32,98
29
30
33
39
29
28
188
31,33
100,0
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 32 –
Fehlalarme
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Gesamt
Durchschnitt
Anteil in %
Gesamteinsätze
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Gesamt
Durchschnitt
Anteil in %
Disternich Froitzheim Ginnick
0
0
0
0
0
0
0
0,00
0,00
0
0
0
1
0
0
1
0,17
7,69
0
0
0
0
0
0
0
0,00
0,00
Disternich Froitzheim Ginnick
0
2
1
3
2
0
8
1,33
2,93
6
5
4
4
3
8
30
5,00
10,99
4
3
1
3
0
1
12
2,00
4,40
Gladbach
0
0
1
0
0
0
1
0,17
7,69
Gladbach
5
4
5
4
4
5
27
4,50
9,89
Jakobwüllesheim
0
0
0
0
0
0
0
0,00
0,00
Jakobwüllesheim
2
2
5
4
3
3
19
3,17
6,96
Kelz
Lüxheim
0
0
0
0
0
0
0
0,00
0,00
0
0
0
0
0
0
0
0,00
0,00
Kelz
Lüxheim
1
7
2
5
6
5
26
4,33
9,52
0
1
0
3
1
2
7
1,17
2,56
MüddersSievernich
heim
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0,17
0,00
7,69
0,00
MüddersSievernich
heim
4
3
3
3
3
7
3
7
1
0
3
2
17
22
2,83
3,67
6,23
8,06
Soller
Vettweiß
Gesamt
0
0
0
0
2
0
2
0,33
15,38
2
1
0
1
2
2
8
1,33
61,54
3
1
1
2
4
2
13
2,17
100,00
Soller
Vettweiß
Gesamt
6
1
3
1
7
2
20
3,33
7,33
11
17
15
12
15
15
85
14,17
31,14
42
48
46
49
42
46
273
45,50
100,00
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 33 –
4.2.4.3 Einsatzdurchschnitt pro 1000 Einwohner von 2002 – 2007
Brände
Durchschnitt
EWO-Zahl
Wert pro 1000
Einwohner
0,67
672
1,5
828
0,83
396
1
732
Jakobwüllesheim
1
788
1,00
1,81
2,10
1,37
1,27
Disternich Froitzheim Ginnick
Gladbach
0,17
405
1,30
0,42
1,52
Lüxheim
3,33
732
2,83
1.151
1
405
Müddersheim
1,5
770
4,55
2,75
2,46
2,47
1,95
Disternich Froitzheim Ginnick
Gladbach
0
672
0,17
828
0
396
0,17
732
Jakobwüllesheim
0
788
0,00
0,21
0,00
0,23
0,00
1,33
672
5
828
2
396
4,5
732
Jakobwüllesheim
3,17
788
1,98
6,04
5,05
6,15
4,02
Disternich Froitzheim Ginnick
1,5
1.151
Müddersheim
1,17
770
Kelz
Gladbach
Gesamteinsätze
Durchschnitt
EWO-Zahl
Wert pro 1000
Einwohner
Lüxheim
Jakobwüllesheim
2,17
788
Technische Hilfe Disternich Froitzheim Ginnick
Durchschnitt
0,67
3,33
1,17
EWO-Zahl
672
828
396
Wert pro 1000
1,00
4,02
2,95
Einwohner
Fehlalarme
Durchschnitt
EWO-Zahl
Wert pro 1000
Einwohner
Kelz
Gladbach
Kelz
Lüxheim
0
1.151
0
405
Müddersheim
0,17
770
0,00
0,00
0,22
Kelz
Lüxheim
4,33
1.151
1,17
405
Müddersheim
2,83
770
3,76
2,89
3,68
Sievernich
Soller
Vettweiß
Gesamt
0,83
434
1
691
2,5
2.278
12,17
9145
1,91
1,45
1,10
1,33
Sievernich
Soller
Vettweiß
Gesamt
2,83
434
2,17
691
10,33
2.278
31,33
9145
6,52
3,14
4,53
3,43
Sievernich
Soller
Vettweiß
Gesamt
0
434
0,33
691
1,33
2.278
2,17
9145
0,00
0,48
0,58
0,24
Sievernich
Soller
Vettweiß
Gesamt
3,67
434
3,33
691
14,17
2.278
45,5
9145
8,46
4,82
6,22
4,98
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 34 –
4.2.4.4 Auswertung der Einsätze
Die Einsätze im Bereich der technischen Hilfeleistung überwiegen ganz klar.
Hierbei sind vor allem Einsätze nach Verkehrsunfällen und das damit
verbundene Abstreuen von ausgelaufenen Flüssigkeiten (Öl) zu benennen.
Des Weiteren sind auch viele Ölspuren auf Bundes-, Land-, Kreis- und
Gemeindestraßen für die jeweiligen Straßenbaulastträger zu beseitigen
gewesen. Darüber hinaus hat das Einfangen von freilaufenden Hunden und das
Verbringen von verletzten Wildtieren zum Tierarzt in den letzten Jahren stetig
zu genommen.
Bei Bränden handelte es sich meistens um Klein- und Mittelbrände, die mit
kleinem Löschgerät oder mit einem C-Rohr bekämpft worden sind. Die
Vornahme von mehreren Rohren ist relativ selten erforderlich.
Die Zahl der Fehlalarmierungen ist im Berichtszeitraum sehr schwankend.
4.2.5 Löschwasserversorgung
Die Löschwasserversorgung wird durch den Wasserleitungszweckverband der
Neffeltalgemeinden sichergestellt. Es handelt sich um ein eng vermaschtes
Ringleitungssystem. Es wird eine Menge von 48 cbm/h nach W405
sichergestellt. Teilweise liegen höhere Mengen vor. An Oberflächengewässern,
die der Wasserentnahme dienen, durchfließt der Neffelbach die Ortschaften
Sievernich, Disternich, Müddersheim, Gladbach und Lüxheim.
Folgende Aussiedlerhöfe sind nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung
angeschlossen und verfügen damit nicht über eine Löschwasserversorgung aus
dem öffentlichen Netz:
a) Gut Dirlau,
b) Rengershauser Mühle,
c) Kemperhof.
Hier muss die Löschwasserversorgung über Tanklöschfahrzeuge sichergestellt
werden.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 35 –
5.
Schutzziel
der
Feuerwehreinsätzen
5.1
Grundlagen
Gemeinde
Vettweiß
bei
Die Einsatztätigkeit der Freiwilligen Feuerwehr kann grundsätzlich in drei
Aufgabenbereiche unterteilt werden:
1. Brandeinsätze
2. Technische Hilfeleistungen
3. sonstige Einsätze.
Um die entsprechenden Einsatzaufgaben bewältigen zu können, müssen
Personal und Sachmittel vorgehalten werden. Diese müssen dann sinnvoll und
systematisch auf das Risikogebiet – Gemeinde Vettweiß – verteilt werden.
Zur Ermittlung der Größe einer Feuerwehr, d.h. der erforderlichen Anzahl an
Personal, der Art und Menge der vorzuhaltenden technischen Gerätschaften
und deren optimale Standorte im Risikogebiet, muss zunächst eine Festlegung
der gewünschten Qualität ihrer Produkte und Leistungen erfolgen.
Die Schutzzieldefinition ist die Festlegung des Sicherheitsstandards, den die
Feuerwehr der betreffenden Kommune gewährleisten soll. Die Grundlage der
Schutzzieldefinition bildet die Beschreibung einer alltäglichen Einsatzsituation.
Inhalt der Definition ist folglich die zeitliche und logistische Analyse des Ablaufs
der Einsatzbewältigung zur Feststellung der einsatztaktisch erforderlichen Mittel
und Kräfte in Abhängigkeit vom Zeitverlauf des Einsatzes. Die erfolgte
Bewältigung dieses definierten Einsatzereignisses ist ausschlaggebend für die
Bemessung von Personal und Gerät. Das Schutzziel ist dabei nicht durch ein
besonderes Ereignis festzulegen, sondern anhand einer wahrscheinlichen und
täglich zu erwartenden Einsatzsituation. Die beschriebene Einsatzsituation soll
von der Feuerwehr zu jeder Tages- und Nachtzeit nach den Vorgaben der
Schutzzieldefinition abgearbeitet werden können.
Da reale Einsatzsituationen durch viele Zufälle und Unabwägbarkeiten
gekennzeichnet sind, ist eine quantitative Aussage über die Qualität der
Produkte der Feuerwehr, zumindest im Bereich Gefahrenabwehr, in der Regel
nur bedingt möglich. Beispielsweise ist es nicht möglich, die Qualität des
Brandschutzes an der Zahl der geretteten Personen, der Zahl der Brandtoten
oder an Summen vernichteter oder geschützter Sachwerte zu messen.
Aussagekräftige Qualitätskriterien zur Beurteilung eines Sicherheitsstandards
müssen daher Eigenschaften der Feuerwehr sein, die im Vorfeld von Einsätzen
planbar sind.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 36 –
Konkret handelt es sich dabei um die folgenden Punkte:
1. Wie viele Einsatzkräfte können an einer Einsatzstelle tätig werden?
2. Wie schnell kann die Einsatzstelle von den ersten und den nachfolgenden
Kräften erreicht werden?
3. Wie ist die Ausstattung der Feuerwehr mit technischen Einsatzmitteln, d.h.
insbesondere mit Fahrzeugen und Geräten?
4. Wie ist der Ausbildungsstand der Feuerwehreinsatzkräfte?
5.2
Brandeinsätze
–
Wohnungsbrandes“
Einsatzmodell
des
„kritischen
Von einer Feuerwehr wird erwartet, dass sie in der Lage ist, einen alltäglichen
wahrscheinlichen „kritischen Wohnungsbrand“ einsatztaktisch unter Vorgabe
bestimmter Ziele abzuarbeiten. Ein solches Einsatzereignis wird von der
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands (AGBF)
wie folgt beschrieben:
● Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen
Wohnhauses mit Tendenz zur Ausbreitung,
● der Treppenraum, im Notfall Fluchtweg für alle Bewohner des Hauses
(sog. „1. Rettungsweg“), ist durch den Brandrauch unpassierbar,
● die tatsächliche Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang der Meldung
nicht bekannt.
Unter dem Begriff Hilfsfrist ist nach DIN 14911 in diesem Zusammenhang die
Zeitspanne zwischen der Wahrnehmung eines Brandes bis zum Einleiten der
ersten Maßnahmen durch die Feuerwehr zu verstehen. Diese setzt sich im
einzeln aus den folgenden Zeitkomponenten zusammen:
●
●
●
●
●
●
Meldezeit,
Alarmierungszeit,
Ausrückezeit,
Anmarschzeit,
Erkundungszeit,
Entwicklungszeit.
Bei ca. 90% aller Brandtoten tritt der Tod durch eine CO-Vergiftung aufgrund
des im Brandrauch enthaltenen Kohlenmonoxids ein. Auf dieser Basis wurde im
Rahmen der „ORBIT-Studie“ des Entwicklungszentrums Weissach der Porsche
AG ermittelt, dass zur Lebendrettung einer durch Brandrauch verletzten Person
spätestens 13 Minuten nach begonnener Rauchgasintoxikation mit der
Reanimation begonnen werden muss. Die Überlebensgrenze liegt bei 17
Minuten nach begonnener Rauchgasintoxikation. Diese Zahlen beruhen auf der
CO-Verträglichkeitskurve.
Nach der „ORBIT-Studie“ muss ein „Flash-Over“ – also eine schlagartige
Brandausbreitung – erwartet werden, wenn seit der Entstehung eines Brandes
18 Minuten verstrichen sind.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 37 –
Zusammenfassend bedeutet dies, dass die Feuerwehr effektiv und nachprüfbar
zur Menschenrettung in der Lage sein muss. Unabhängig von örtlichen
Besonderheiten hat jede Feuerwehr zur Gewährleistung eines effektiven
Feuerschutzes Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Diese Mindeststandards
sind als Grundlage für die Organisation einer Feuerwehr und als Maßstab für
die Überprüfung einer öffentlichen Feuerwehr nach § 33 Abs. 1 FSHG
heranzuziehen.
5.2.1 Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke
Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die
folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten
Zeitraumes vorzunehmen:
A) Menschenrettung
Die Suche innerhalb des verqualmten Treppenraumes und der vom Feuer und
Rauch betroffenen Wohnungen nach Personen und deren Rettung ist als
primäre Aufgabe zu erledigen. Das eintreffende Personal muss in der Lage
sein, eine Menschenrettung auf zwei voneinander unabhängigen
Rettungswegen sicherzustellen.
B) Brandbekämpfung
Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen
sicheren Löscherfolg zu erzielen, ist ein zweiseitiger Angriff mit zwei C-Rohren
erforderlich. Dabei wird das erste Rohr über den verqualmten Treppenraum
vorgenommen, der Angriff des zweiten Rohres erfolgt über eine Leiter, da
wegen der unbekannten Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten des
ersten Rohres unsicher sind. Zur Bewältigung der dargestellten Einsatzsituation
müssen mit dem Eintreffen der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen
besetzt sein:
Eine Funktion: für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer:
Leitung und Koordination, Rückmeldung, Nachforderung, Überwachung des
Einsatzablaufes – insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung und
Kontrolle des Atemschutzeinsatzes).
Eine Funktion: für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer: Bedienung
der Pumpe bzw. Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der
Trupps).
Zwei Funktionen: zur Durchführung der Menschenrettung über einen
verqualmten Treppenraum (Angriffstrupp: Einsatz unter umluftunabhängigem
Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres).
Zwei Funktionen: zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges über vorhandene
tragbare Leitern und zur Durchführung der Menschenrettung (Wassertrupp:
Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres).
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 38 –
Zwei Funktionen: (Schlauchtrupp) zum Verlegen von Schlauchleitungen,
Aufstellung von Leitern, Rettungstrupp für die vorgehenden Atemschutztrupps
(zwingend
vorgeschrieben
nach
Feuerwehrdienstund
Unfallverhütungsvorschriften).
Eine Funktion: (Melder) je nach Einsatzlage (Unterstützung des
Gruppenführers, Unterstützung beim In-Stellung-Bringen der tragbaren Leitern,
sichern der Leitern, Unterstützung beim Verlegen der Schlauchleitungen,
besonders in den Außengebieten.
Zur Erfüllung der Erstaufgaben sind also neun Funktionen notwendig. Eine
große Anzahl an Einsatzkräften bewirkt aber einen höheren Sicherheitszustand.
Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist daher umgehend eine
zweite taktische Einheit erforderlich (weitere Brandbekämpfung zur
Verhinderung des „Flash-Over“ (schlagartige Durchzündung), Sicherstellung
der Wasserversorgung, besonders in Außengebieten, Unterstützung der ersten
Einheit je nach Einsatzlage).
5.2.2 Hilfsfristen
Als Mindeststandard für eine Freiwillige Feuerwehr wird im Falle eines
Brandeinsatzes eine Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit
(Löschgruppe = 9 Mann/Frau) von acht Minuten nach Alarmierung als
notwendig angesehen. Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist eine
weitere taktische Einheit (Löschgruppe = 9 Mann/Frau) spätestens fünf
Minuten nach Eintreffen der ersten taktischen Einheit erforderlich; die
Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der Mindeststärke sollte 13 Minuten
nach Alarmierung nicht überschreiten. Diese Zeiten sind wie folgt
aufzugliedern:
Für die Brandentdeckung, Melde- und Alarmierungszeit können fünf Minuten
veranschlagt werden, wobei die Feuerwehr Vettweiß auf die Brandentdeckung,
Melde- und Alarmierungszeit keinen Einfluss hat. Geht man von einer
maximalen Hilfsfrist von 13 Minuten aus, so verbleiben für die eigentliche
Ausrück- und Fahrtzeit noch 8 Minuten.
Weitere fünf Minuten später muss die Ergänzungseinheit eingreifen können, da
insgesamt ca. 18 Minuten nach dem Zeitpunkt der Brandentstehung mit einem
„Flash-Over“ zu rechnen ist (Grundlage „ORBIT Studie“).
Diese Hilfsfristen ergeben sich aus den Richtlinien der Bezirksregierung Köln,
vom 07.04.1998 „Grundlagen zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit
sowie Eintreffzeiten bei Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“
und basieren auf zahlreichen Untersuchungen und Studien.
Bereits nach einer Branddauer von 20 Minuten liegt die Sterberate bei 50%.
Legt man die nach der „ORBIT Studie“ festgelegten 13 Minuten, entsprechend
einer Eintreffzeit von 8 Minuten für die zuerst eintreffende Einheit zugrunde, so
beträgt die Sterberate nach dieser Statistik immer noch ca. 25%. Dies bedeutet,
dass im Zeitintervall zwischen 13 und 20 Minuten mit jeder Minute
Einsatzverzögerung die Überlebenschance um ca. 3,6% verringert wird.
Es ist daher unbedingt anzustreben, dass diese Anforderungen erfüllt werden.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 39 –
5.3
Technische
Hilfeleistungen
–
Einsatzmodell
„Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“
Ein kritischer Einsatz mit Menschenrettung, der sich prinzipiell zu jeder Zeit und
an jedem Ort
im Gemeindegebiet Vettweiß ereignen kann, ist ein
Verkehrsunfall, bei dem Personen im Fahrzeug eingeklemmt sind.
Bei dieser Einsatzlage ist durch stark beschädigte Unfallfahrzeuge auch eine
akute Brandgefahr durch auslaufendes Öl und Kraftstoff gegeben. Ferner ist
auf eine Eigensicherung der Einsatzkräfte zu achten, da eine starke
Gefährdung der Einsatzkräfte durch nicht beteiligte Verkehrsteilnehmer
besteht.
5.3.1 Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke
Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die
folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Hilfsfrist
vorzunehmen:
A) Eigensicherung
Neben der Absicherung der Unfallstelle durch Einsatzfahrzeuge und Aufstellen
von Leuchten und Verkehrsleitkegeln, muss bei auslaufenden Kraftstoffen eine
ausreichend bemessene Absperrung und Räumung der Einsatzstelle erfolgen.
B) Zugang zum Unfallopfer verschaffen und Einsatzstelle vor Brandgefahren schützen
Zur Einleitung der medizinischen Versorgung muss dem Rettungsdienst ein
ausreichender Zugang zum Unfallopfer geschaffen werden, der die
Überwachung und Sicherung der Vitalfunktionen ermöglicht. Dies erfordert in
der Regel den Einsatz von hydraulischem Rettungsgerät. Zur Sicherung der
Einsatzstelle gegen Brandgefahr ist die Vornahme eines C-Rohres und die
Bereitstellung eines Pulverlöschers erforderlich.
C) Befreiung der eingeklemmten Person
Nach erfolgter Stabilisierung der Vitalfunktionen muss die eingeklemmte
Person soweit befreit werden, dass sie ohne weitere gesundheitliche
Beeinträchtigung in den Rettungswagen gebracht werden kann. Dies erfordert
in vielen Fällen den Einsatz von weiteren speziellen Rettungsgeräten.
D) Beseitigung von Umweltgefahren
Nach der Rettung der Person muss das weitere Auslaufen von Öl, Kraftstoffen
oder Kühlwasser gestoppt und ausgelaufene Stoffe aufgenommen sowie die
Straße gereinigt werden.
Zur Bewältigung der dargestellten Einsatzsituation müssen mit dem Eintreffen
der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein:
Eine Funktion: Einsatzleiter, Leitung und Koordination der technischen
Maßnahmen.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 40 –
Zwei Funktionen: Maschinisten, Tanklöschfahrzeug mit Zusatzbeladung
technische
Hilfe,
sowie
Rüstwagen
(RW
1),
Bedienung
Feuerlöschkreiselpumpe, Bedienung Stromerzeuger, Bereitstellung von
sonstigem Gerät, Abklemmen der Fahrzeugbatterie.
Zwei Funktionen: Vornahme von hydraulischen Rettungsgeräten,
Bereitstellung von Spezialgeräten, Sicherung des Fahrzeuges.
Zwei Funktionen: 1 Trupp zur Eigensicherung,
Verkehrsleitkegel, Beleuchtung, Absperren.
Warnleuchten,
Zwei Funktionen: 1 Trupp Brandschutz, Vornahme Schnellangriff und
Pulverlöscher.
Zur Erfüllung der Erstaufgaben sind also 9 Funktionen erforderlich
(Tanklöschfahrzeug und Rüstwagen 1). Für den Einsatz von Rettungszylindern,
Hebewerkzeugen und speziellen Rettungsgeräten ist nach spätestens 5
Minuten (Zeitdauer zur Stabilisierung der Vitalfunktion der eingeklemmten
Person) nach dem Eintreffen der ersten Einheit eine Unterstützungseinheit
(Gruppe 1:8) erforderlich. Diese Einheit unterstützt bei den Arbeiten die erste
Einheit (nach Bedarf) und übernimmt Arbeiten bei der Räumung der
Einsatzstelle, Aufnahme auslaufender Flüssigkeiten, Abstreuen der Unfallstelle
mit Bindemitteln, Aufnahme des Bindemittels, Reinigung der Fahrbahn.
5.3.2 Hilfsfristen
Zur Bemessung der Hilfsfristen beim kritischen Einsatz „Technische
Hilfeleistung“ werden die gleichen Zeiten zugrunde gelegt, die auch für den
Brandschutz vorgesehen sind. Für die erste taktische Einheit ist daher eine
Eintreffzeit von maximal 8 Minuten einzuhalten, die Unterstützungseinheit
muss innerhalb von 13 Minuten eintreffen.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 41 –
5.4
Festsetzung des Schutzzieles/Kritische Einsätze der Jahre
2002 - 2007
Grundsätzlich sollten die geforderten Hilfsfristen bei allen „kritischen Einsätzen“
an jedem Ort der Gemeinde zu jeder Tages- und Nachtzeit erfüllt werden.
Die Gemeinde Vettweiß zeichnet sich durch eine ländliche Struktur aus, in der
die einzelnen Ortschaften einige Kilometer voneinander entfernt liegen (siehe
4.1 maximale Ausdehnung). Die Anfahrzeiten zu den Gerätehäusern und von
hier zur Einsatzstelle nehmen daher eine gewisse Zeit in Anspruch. Die
Erfüllung der Vorgaben wird dadurch erschwert. Dies muss bei der Festsetzung
des Schutzzieles unbedingt berücksichtigt werden.
Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß hatte im Zeitraum 2002 - 2007 keinen
kritischen Wohnhausbrand (Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines
mehrgeschossigen Wohnhauses mit Tendenz zur Ausbreitung) abzuarbeiten.
Im Bereich der Technischen Hilfeleistung (Verkehrsunfall mit einem
Personenkraftwagen und einer darin eingeklemmten Person) musste sie zu 9
Einsätzen ausrücken. Diese Einsätze wurden im vorgegeben Rahmen des
Schutzzieles abgewickelt.
Obwohl in den letzten Jahren eine wesentliche Verbesserung in der Ausbildung
und der Fahrzeug- und Materialausstattung der Freiwilligen Feuerwehr
vorgenommen werden konnte, wird es aufgrund der Tatsache, dass die Zahl
der aktiven Wehrleute nicht verbessert werden konnte,
in den
personalkritischen Zeiten (werktags zwischen 07.00 Uhr – 17.00 Uhr) immer
wieder zu personellen Engpässen kommen. Es ist somit fast aussichtslos, ein
Schutzziel von 100% zu erreichen.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß legt daher die Schutzzielkriterien
1. Hilfsfrist für 9 Funktionen mit mindestens einem Löschfahrzeug in 8
Minuten und weitere 9 Funktionen mit einem Löschfahrzeug in
weiteren 5 Minuten auch für die Jahre 2008 – 2013 wieder mit einem
Gesamterreichungsgrad von 65 % fest.
2. Die Feuerwehr der Gemeinde ist so auszustatten, dass sie bei allen
Standardlagen nach den Feuerwehrdienstvorschriften 1,3,7,10 und 500
in der Lage ist, eine Menschenrettung einzuleiten.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 42 –
6.
Strukturen
6.1
Fahrzeuge
6.1.1 Soll/Ist-Vergleich Fahrzeuge
Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Wehrleitung
Disternich
Froitzheim
Ginnick
Gladb./Lüxh. Jakobwüllesh.
Kelz
Müddersheim Sievernich
Soller
Vettweiß
TSF-W
LF 10-6
TSF-W
TSF-W
LF 10-6
TSF-W
TSF-W
TLF 16-25
LF 8-6
HLF 20-16
MTF
Soll
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
1
1
1
0
1
1
1
1
1
0
1
1
1
0
1
0
1
0
1
0
1
1
MTF
TLF 16-25
MTF
LF 16 TS
LF 8
LF 8-6
LF 16 TS
TLF 16-25
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
Ist
1
1
1
1
1
1
1
1
MTF
MTF
MTF
ELW/MTF
Ist
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
1
1
1
0
2
2
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 43 –
Vorrangiges Ziel soll sein, alle Löschgruppen mit einem wasserführenden Fahrzeug auszustatten. Aufgrund dessen sollen in den nächsten
Jahren folgende Fahrzeugbeschaffungen bzw. Umsetzungen vorgenommen werden:
Jahr
Löschgruppe
Neu
Alt
Bemerkungen
geschätzte Investition
2008/2009
Jakobwüllesheim
LF 10-6
LF 16 TS (Baujahr 1981)
LF 10-6 Allrad wurde 07/2008 bestellt. Auslieferung
Anfang 2009. LF 16 TS wird dann ausgemustert.
190.000,00 €
2010/2011
Vettweiß
HLF 20-16
TLF 16-25 (Baujahr 1989)
Umsetzung TLF 16-25 zur LG Sievernich
300.000,00 €
2010/2011
Sievernich
TLF 16-25
LF 8-6 (Baujahr 1997)
Umsetzung des TLF 16-25 von der LG Vettweiß.
Umsetzung des LF 8-6 zur LG Soller.
0,00 €
2010/2011
Soller
LF 8-6
LF 16 TS (Baujahr 1984)
Umsetzung des LF 8-6 der LG Sievernich.
Das LF 16 TS wird dann ausgemustert.
0,00 €
2012/2013
Froitzheim
LF 10-6
TLF 16-25 (Baujahr 1984)
Das TLF 16-25 wird dann ausgemustert
220.000,00 €
Gesamtkosten 2008 – 2013
710.000,00 €
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 44 –
Des Weiteren zeigen die Mannschaftstransportfahrzeuge der Löschgruppen Disternich, Gladbach/Lüxheim und Vettweiß altersbedingte Mängel.
Auch sollte der LG Soller zum Transport der Jugendfeuerwehr ein Mannschaftstransportfahrzeug zur Verfügung gestellt werden. Es müssen
daher noch folgende Beschaffungen vorgenommen werden:
Jahr
Löschgruppe
Neu
Alt
geschätzte Investition
2009
Vettweiß
MTF
MTF (Baujahr 1986)
10.000,00 €
2010
Gladbach
MTF
MTF (Baujahr 1987)
10.000,00 €
2011
Disternich
MTF
MTF (Baujahr 1987)
10.000,00 €
2012
Vettweiß
ELW
ELW (Baujahr 1988)
10.000,00 €
2013
Soller
MTF
10.000,00 €
Gesamtkosten 2009 – 2013
50.000,00 €
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 45 –
6.1.2 Ausstattung der Fahrzeuge
Standardausstattung
Alle Tank- und Löschfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß sind über
die jeweilige Norm-Beladung hinaus bestückt.
Sonderausrüstung zur technischen Hilfe
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Vettweiß – Löschgruppen Froitzheim,
Sievernich und Vettweiß - verfügt über drei Hydraulische-Rettungsgeräte Schere, Spreizer sowie Rettungszylinder.
Evtl. weitere benötigte Sonderausrüstung muss beim Feuerschutztechnischen
Zentrum des Kreises Düren in Stockheim angefordert werden.
Sonderausrüstung im Bereich des Atemschutzeinsatzes
Im Bereich des Atemschutzeinsatzes ist große Sorgfalt auf die Sicherheit der
Einsatzkräfte zu legen.
Hierzu dienen insbesondere folgende Geräte:
→ Atemschutzüberwachungstafeln
Zur Kontrolle der eingesetzten Trupps werden Tafeln (Magnettafeln mit
Uhr) eingesetzt. Hierdurch kann insbesondere die Einsatzzeit des
vorgehenden Trupps besser beobachtet werden. Jedes Fahrzeug, dass
über Atemschutzgeräte verfügt, ist mit einer solchen Tafel ausgestattet.
→ Warngeräte
Um verunfallte Feuerwehrangehörige besser finden zu können, werden die
vorgehenden Kräfte mit Warngeräten ausgerüstet. Diese „piepen“ laut,
wenn sich der Geräteträger über einen längeren Zeitraum nicht mehr
bewegt oder aber bewusst den „Piepton“ auslöst. Jedes Atemschutzgerät
ist mit einem derartigen Warnsystem ausgestattet.
→ Lüfter
Bei Wohnungs- oder Kellerbränden werden Lüfter zur Entrauchung
eingesetzt. Diese schaffen Sicherheit für den vorgehenden Trupp. Die
Freiwillige Feuerwehr Vettweiß verfügt über 3 Lüfter (Löschgruppen
Froitzheim, Kelz und Sievernich).
Sonderausrüstung für den Bereich „Strahlenschutz“
Auf eine Vorhaltung an Sondergeräten kann auf Grund des vorhandenen
Einsatzrisikos und der vorhandenen Kreiskonzeption (Messfahrzeug und
Gerätewagen in der Gemeinde Kreuzau – Zuständigkeit für das südliche
Kreisgebiet) weitestgehend verzichtet werden.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 46 –
Sonderausrüstung für den Bereich „Gefährliche Stoffe und Güter“
Ab dem 01.01.2006 besteht im Kreis Düren ein neues ABC-Konzept. Die
Gemeinde Vettweiß bildet zusammen mit den Gemeinden Kreuzau und
Nörvenich den 4. Gefahrenabwehrzug. Die seitens des Kreises vorgegebene
Mindestausstattung an Geräten und Ausrüstungsgegenständen, u. a. Chemiekalienschutzanzüge und Kontaminationsschutzhauben wurde beschafft und
wird zukünftig auf dem neuen Fahrzeug der LG Jakobwüllesheim vorgehalten.
6.1.3 Persönliche Ausrüstung der Wehrleute
Alle Wehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß werden mit der
entsprechenden
Dienstund
Schutzkleidung
gem.
den
Unfallverhütungsvorschriften und DIN-Normen ausgestattet. Hierzu zählen
u. a. Einsatzanzug, Uniform, Helm mit Klappvisier und Nackenschutz, Stiefel,
Wetterschutzjacke. Die persönliche Ausrüstung der Wehrleute wird durch die
zentrale Kleiderkammer im Feuerwehrgerätehaus Vettweiß verwaltet.
6.2
Funktechnische Ausstattung
Alarmierung
Die Alarmierung erfolgt über digitale Meldeempfänger. Jedes aktive Mitglied der
Freiwilligen Feuerwehr ist mit einem Meldeempfänger ausgestattet. Mittlerweile
sind die meistens in der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß eingesetzten
Meldeempfänger mit einem alphanumerischen Display ausgestattet.
Ausrüstung mit Funkgeräten im 4 Meter-Bereich (Fahrzeugfunk)
Jedes Feuerwehrfahrzeug ist mit einem 4-Meter-Funkgerät ausgestattet. Im
Einsatzleitwagen sind zusätzlich noch zwei weitere 4-Meter-Funkgeräte
vorhanden. Darüber hinaus sind der Wehrleiter, sein Stellvertreter, die Zugführer und der Brandmeister v. D. mit einem 4-Meter-Funkgerät ausgestattet.
Ausrüstung mit Funkgeräten im 2-Meter-Bereich (Einsatzstellenfunk)
Jedes Feuerwehrfahrzeug ist mit 2 tragbaren 2-Meter-Funkgeräten
ausgestattet. Über derartige Geräte verfügen ebenfalls der Wehrleiter, sein
Stellvertreter, die Zugführer und der Brandmeister v. D. Der Einsatzleitwagen
ist zusätzlich noch mit zwei fest eingebauten 2-Meter-Funkgeräten ausgerüstet.
Anmerkung:
Bis zum Jahre 2011 wird in Deutschland das einheitliche Digitalfunknetz für
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) aufgebaut. Dabei
werden mehrere Hundert derzeit separat betriebene analoge Netze durch ein
einziges ersetzt, so dass die Kommunikation deutlich effizienter und sicherer
wird. Auf die Kommunen werden umfangreiche Kosten zukommen, da alle
derzeit betriebenen Endgeräte (Fahrzeug- und Handsprechfunkgeräte)
ausgetauscht werden müssen.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 47 –
6.3
Feuerwehrgeräthäuser/Stellplätze
6.3.1 Soll/Ist-Vergleich Feuerwehrgerätehäuser/Stellplätze
Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe
Disternich
Froitzheim
Ginnick
Gladbach Jakobwüllesh.
Kelz
Müddersheim Sievernich
Soller
Vettweiß
Stellplatz
Gerätehaus
Stellplatz
Stellplatz
Gerätehaus
Stellplatz
Stellplatz
Stellplatz
Stellplaz
Gerätehaus
Soll
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Folgende Ausbildungsräume stehen den einzelnen Löschgruppen zur Verfügung:
Löschzug I:
Loschzug II:
Gerätehaus Froitzheim, Gerätehaus Jakobwüllesheim, Ausbildungsraum Soller
Ausbildungsraum Gladbach, Ausbildungsraum Sievernich, Gerätehaus Vettweiß
Im Feuerwehrgerätehaus Jakobwüllesheim befindet sich die Einsatzzentrale bei auftretenden Flächeneinsatzlagen (z.B. größere Unwetter) und
im Gerätehaus Vettweiß die zentrale Kleiderkammer.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 48 –
6.4
Personal
6.4.1 Soll/Ist-Vergleich Personal
In der nachfolgend aufgeführten Tabelle sind die Ist-Zahlen der aktiven
Feuerwehrmänner und -frauen sowie der Mitglieder der Alters- und
Ehrenabteilung und der Jugendfeuerwehr angegeben. Auch sind die
Dienstgrade und Funktionen der aktiven Wehrleute dargestellt.
Aus der Aufstellung ist ersichtlich, dass der aktiven Wehr in fast allen
Löschgruppen Personal fehlt. Als Faustregel gilt eine 200%ige Reserve einer
Löschgruppe mit 9 aktiven Wehrleuten = 27 Mitglieder. Diese Mitgliederstärke
wird nur in der LG Vettweiß erreicht. Für die übrigen Löschgruppen muss mit
Nachdruck eine Personalverstärkung angestrebt werden.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 49 –
Löschzug I
Löschzug II
Löschgruppe
Löschgruppe
Löschgruppe
Löschgruppe
Löschgruppe
Löschgruppe
Froitzheim
Jakobw üllesheim
Ginnick
Kelz
Soller
Disternich
Löschgruppe
11
17
14
14
20
11
11
0
0
2
1
1
1
1
0
0
3
0
0
1
0
2
0
2
6
1
0
3
4
2
4
1
0
3
2
3
3
0
0
2
2
6
3
0
0
5
4
2
6
5
10
4
3
0
2
1
11
8
17
12
7
0
7
6
17
4
14
7
6
0
6
3
14
8
11
5
4
0
4
3
14
3
10
7
13
5
2
Löschgruppe
Löschgruppe
Löschgruppe
Sievernich
V ettw eiß
9
6
28
141
0
1
0
0
2
0
1
0
0
0
2
2
0
7
1
0
1
6
1
1
1
0
0
1
0
7
0
0
1
3
0
0
1
2
5
11
4
4
7
6
6
2
24
35
20
41
8
16
8
8
0
9
2
20
0
8
2
1
0
0
0
11
4
9
4
3
0
2
0
11
1
5
1
1
0
0
0
9
5
6
5
2
0
3
3
6
12
25
22
7
11
9
7
28
55
121
70
42
11
42
25
141
7
7
3
3
6
7
6
59
5
6
5
12
0
0
12
60
Gladbach/Lüx. Müddersheim
Gesamt
M itglie de r ak tiv m it
folge nde n Die ns tgrade n:
Gemeinde-/Brandinspektor/in
Hauptbrandmeister/in
Oberbrandmeister/in
Brandmeister/in
Unterbrandmeister/in
Hauptf euerw ehrmann/f rau
Oberf euerw ehrmann/f rau
Feuerw ehrmann/f rau
Die ak tive n M itglie de r s ind
w ie folgt aus ge bilde t:
A temschutzgeräteträger/in
Sprechf unker/in
Maschinist/in
GSG I
GSG II
Strahlenschutz
TH
Erste Hilf e
Alte rs - u. Ehre nabte ilung
M itglie de r Juge ndw e hr
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 50 –
6.5
Ausbildung
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß werden auf Gemeindeund Kreisebene sowie am Institut der Feuerwehr in Münster ausgebildet.
Gemeindeebene:
Auf Gemeindeebene wird die Grundausbildung (Modul 1-4), Seminar
Führungskräfte, Maschinisten, Atemschutzgeräteträger durchgeführt.
Für die theoretische Ausbildung stehen Lehrstoffmappen, Gesetzestexte,
Videofilme, Foliensätze, eine Digitalkamera, ein Tageslichtprojektor, PC´s, ein
Notebook und ein Beamer zur Verfügung. Für die praktische Ausbildung, hier
insbesondere im „schweren Atemschutz“, ist die Wehr im Besitz einer
Nebelmaschine und eines Übungsdummys.
Führerscheinausbildung:
Seit Jahren bezuschusst die Gemeinde Vettweiß die Führerscheinausbildung
von Feuerwehrangehörigen in den Klassen C1/C/C1E/CE mit je 750,00 €. In
den Jahren 2002 – 2007 haben nur 12 Wehrleute diesen Zuschuss in Anspruch
genommen. Es besteht also nach wie vor in allen Löschgruppen Bedarf an
Fahrzeugführern für die Tank- und Löschfahrzeuge, da mit dem neuen
Führerschein Klasse B nur die Mannschaftstransportfahrzeuge - ohne
Anhänger - gefahren werden dürfen. Das Bezuschussungsverfahren wird daher
auch in den kommenden Jahren beibehalten.
Ausbildung in Erste Hilfe:
Alle Wehrleute haben die Möglichkeit, sich in „Erster Hilfe“ aus- und
fortzubilden. Diese Ausbildung geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem
Malteser
Hilfsdienst
im
Rahmen
der
Modul-Ausbildung
im
Feuerwehrgerätehaus in Vettweiß.
Kreisebene:
Hier wird die weiterführende Ausbildung vorgenommen (Atemschutz,
Sprechfunker, GSG). Den Atemschutzgeräteträgern der Freiwilligen Feuerwehr
Vettweiß steht zur praktischen Aus- und Weiterbildung die Atemschutzstrecke
des Feuerschutztechnischen Zentrums zur Verfügung.
Feuerwehrinstitut:
Am Feuerwehrinstitut in Münster werden die Brandmeister/innen und
Brandinspektoren/innen ausgebildet. Weiterhin werden dort Fachlehrgänge
durchgeführt. Jährlich nehmen ca. 3 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
Vettweiß an diesen Lehrgängen teil. Die Lehrgänge dauern in der Regel 2-3
Wochen.
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 51 –
7.
Fortschreibung
Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan gilt bis zum 31.12.2013. Er ist in
regelmäßigen Abständen fortzuschreiben. Bei wesentlichen Änderungen –
Veränderung der Soll-/Ist- Vergleiche, Neubau von Gerätehäusern oder
Unterstellplätzen, Neuanschaffung von Feuerwehrfahrzeugen – ist der Plan den
Veränderungen anzupassen.