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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-101/2008)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
574 kB
Datum
30.10.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32

Inhalt der Datei

Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß Fortschreibung 2008 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 2 – Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Darstellung der rechtlichen Grundlagen 3. Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Vettweiß 3.1 Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr 3.2 Allgemeines, Organisation 4. Gefährdungspotential 4.1 Die Gemeinde Vettweiß 4.1.1 Größe und Einwohnerzahl 4.1.2 Flächennutzung 4.1.3 Topographie 4.1.4 Verkehrsinfrastruktur 4.1.5 Weitere öffentliche Einrichtungen in der Gemeinde Vettweiß 4.1.6 Entwicklung 4.2 Risiken und Einsätze in der Gemeinde Vettweiß 4.2.1 Risiken der Wohnbebauung 4.2.2 Weitere Risiken im Gemeindegebiet Vettweiß 4.2.3 Einsatzszenarien 4.2.4 Einsatzstatistiken 4.2.4.1 Erläuterungen zu den Einsatzstatistiken und Aufteilung der Einsätze in den einzelnen Ortschaften der Jahre 2002 - 2007 4.2.4.2 Übersicht über die durchschnittliche Einsatzhäufigkeit der Jahre 2002 – 2007 4.2.4.3 Einsatzdurchschnitt pro 1000 Einwohner der Jahre 2002 - 2007 4.2.4.4 Auswertung der Einsätze 4.2.5 Löschwasserversorgung 5. Schutzziele der Gemeinde Vettweiß bei Feuerwehreinsätzen 5.1 Grundlagen 5.2 Brandeinsätze – Einsatzmodell des „Kritischen Wohnungsbrandes“ 5.2.1 Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke 5.2.2 Hilfsfristen 5.3 Technische Hilfeleistungen – Einsatzmodell „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“ 5.3.1 Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke 5.3.2 Hilfsfristen 5.4 Festsetzung des Schutzzieles/Kritische Einsätze der Jahre 2002 - 2007 6. Strukturen 6.1 6.1.1 6.1.2 6.1.3 6.2 6.3 6.3.1 6.4 6.4.1 6.5 7. Fahrzeuge Soll/Ist-Vergleich Fahrzeuge Ausstattung der Fahrzeuge Persönliche Ausstattung der Wehrleute Funktechnische Ausstattung Feuerwehrgeräthäuser/Stellplätze Soll/Ist-Vergleich Feuerwehrgerätehäuser/Stellplätze Personal Soll/Ist-Vergleich Personal Ausbildung Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 3 – 1. Einleitung Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß stellt die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Kommunen nach § 1 des Gesetzes über den Feuerschutz- und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz – FSHG), also die Gefahrenabwehr bei Bränden und Unglücksfällen im Gemeindegebiet Vettweiß, sicher. Zu diesem Zweck unterhält sie insgesamt 10 eigenständige Löschgruppen in 2 Zügen, die in verschiedensten Kombinationen für eigene Ausrückbezirke zuständig sind. Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat am 06.02.2003 unter Beteiligung der Feuerwehr gem. § 22 FSHG mit der Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplanes für die Jahre 2002 - 2007 festgelegt, „wie viel Feuerwehr“ für die Gemeinde Vettweiß erforderlich ist. Des Weiteren hat er in Anlehnung an die Schutzzieldefinition der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren Deutschlands (AGBF), die derzeit als „allgemein gültiger Stand der Technik“ angesehen wird, folgende Schutzzielkriterien a) für den „kritischen Wohnungsbrand“, der bundesweit als Standard für die Bemessung der Leistungsfähigkeit von Feuerwehren anerkannt ist und b) für den kritischen Einsatz „technische Hilfeleistung mit Menschenrettung“ festgelegt: 1. Hilfsfrist für 9 Funktionen mit mindestens einem Löschfahrzeug in 8 Minuten und weitere 9 Funktionen mit einem Löschfahrzeug in weiteren 5 Minuten mit einem Gesamterreichungsgrad von 65 %. 2. Die Feuerwehr der Gemeinde ist so auszustatten, dass sie bei allen Standardlagen nach den Feuerwehrdienstvorschriften 1,5,7,10 und 13 in der Lage ist, eine Menschenrettung einzuleiten. Zur Einhaltung dieser Schutzziele ist eine sinnvolle Organisation der Feuerwehr erforderlich. Die einzelnen Löschgruppen sind in den Ortschaften stationiert, deren Lage als unveränderbar und somit als gegeben anzusehen ist. Die Personalstärke der Feuerwehr am Einsatzort wird grundsätzlich durch die Größe der Löschgruppe, in der Hauptsache aber auch durch die Zahl derer, die tagsüber erreichbar und einsatzbereit sind, bestimmt. Die seit der Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplanes im Jahre 2003 getätigten Anschaffungen und Baumaßnahmen haben zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation in allen Löschgruppen beigetragen. Hier sind in erster Linie die Bauten der Unterstellmöglichkeiten für die Fahrzeuge der Löschgruppen Disternich, Müddersheim und Gladbach/Lüxheim (mit Schulungsraum) und die Erweiterung des Unterstellplatzes für das Fahrzeug der LG Kelz zu erwähnen. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 4 – Die Beschaffung von Tragkraftspritzenfahrzeugen (TSF-W) für Disternich, Gladbach und Ginnick sowie die Umsetzung des Löschfahrzeuges (LF 8) von Ginnick nach Müddersheim und die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Wehrleiter haben zu einer besseren Mobilität der Wehr und somit zur Einhaltung der vorgegeben Hilfsfristen geführt. Hierdurch sind jetzt auch alle Löschgruppen im Gemeindegebiet in der Lage, kleine bis mittlere Einsätze eigenständig abzuarbeiten. Dem im Brandschutzbedarfsplan vorgegebenem Ziel, alle Löschgruppen mit einem wasserführenden Fahrzeug auszustatten, ist man durch die Anschaffung der vg. Fahrzeuge ein erhebliches Stück näher gekommen. Mitte Juli 2008 wurde der Auftrag zur Lieferung eines Löschfahrzeuges 10-6-Allrad für die Löschgruppe Jakobwüllesheim erteilt, so dass jetzt nur noch Handlungsbedarf bei den Löschgruppen Soller und Müddersheim besteht. Der für die Beschaffung bzw. Umsetzung von weiteren Fahrzeugen vorgesehene Zeitrahmen ist unter Punkt 6.1 angegeben. Bei durch Unwetter immer häufiger auftretenden Flächeneinsatzlagen hat es sich gezeigt, dass die Einrichtung einer Einsatzleitung in den jeweils betroffenen Städten und Gemeinden für eine reibungslose Einsatzabwicklung erforderlich ist. Für die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß befindet sich diese Einsatzzentrale im Gerätehaus in Jakobwüllesheim. Hier ist wohl noch eine Verbesserung in der Ausstattung des Raumes vorzunehmen. Zur Erhöhung der Personalstärke bei den verschiedensten Einsätzen wurde seitens der Wehrleitung im Jahre 2006 von einem 3-Zugsystem auf ein 2Zugsystem umgestellt (sh. hierzu Pkt. 3.2). Es besteht aber nach wie vor Handlungsbedarf bzgl. der Mitgliederstärke in allen Löschgruppen. Hier muss durch intensive Förderung der Jugendfeuerwehr und gezielte Mitgliederwerbung einem evtl. Abwärtstrend gegen gesteuert werden. Durch die Übernahme von Mitgliedern aus der Jugendfeuerwehr, der monatlichen Darstellung der Feuerwehr im Amtsblatt und den guten Internetauftritten konnten aber schon erste Erfolge in der Verbesserung der Mitgliederzahlen in einigen Löschgruppen erzielt werden. Abschließend kann festgestellt werden, dass alle Vorgaben des Brandschutzbedarfsplanes 2002 – 2007 konsequent abgearbeitet und umgesetzt wurden. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 5 – 2. Darstellung der rechtlichen Grundlagen 1. Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV. NRW. S. 122), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 662) 2. Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG) vom 24.11.1992 (GV. NRW. S. 458), zuletzt geändert durch Artikel 66 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306) 3. Zivilschutzgesetz (ZSG) vom 25. März 1997 (BGBl. I. S. 726), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. April 2004 (BGBl. I S. 630) 4. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NRW) vom 01. März 2000 (GV.NRW.S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 708) 5. Sonderbauverordnungen • Verkaufsstättenverordnung (VkVO) vom 08.09.2000 (GV.NRW. 2000 S. 639); zuletzt geändert durch Artikel 96 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 332) • Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) vom 20.09.2002 (GV. NRW S. 454), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. November 2006 (GV. NRW. S. 567) • Garagenverordnung (GarVO) vom 02.11.1990 (GV. NRW. S. 600), zuletzt geändert durch Artikel 91 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 306) • Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) vom 21.02.1978 (GV. NRW. S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 118 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 274) • Beherbergungsstättenverordnung (BeVO) vom 20. September 2002 (GV. NRW. S. 454), zuletzt geändert durch Artikel 61 des Gesetzes vom 05. April 2005 (GV. NRW. S. 351) • Hochhausverordnung (HochhVO) vom 11. Juni 1986 (GV. NRW. S. 522), zuletzt geändert durch Artikel 119 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 274) • Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen – Schulbaurichtlinie – (SchulBauR); RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 29. November 2000 (MBl. NRW. S. 1608; SMBl. NRW. 23213), zuletzt geändert durch Runderlass vom 15. November 2005 (MBl. NRW. S. 1310) 6. Weitere Erlasse Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden gem. RdErl. d. Innenministeriums und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, – 222.2.02.02.02/79-48065/06 v. 19.05.2000 (MBl. NRW. S. 650), zuletzt geändert durch RdErl. Vom 04.12.2006 (MBl. NRW. S. 757) Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 6 – 7. Schutzzieldefinition der AGBF Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997 führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF-NRW als anerkannte Regel der Technik angesehen und zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann. Siehe dazu auch: Unabhängige Sachverständigenkommission beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung von Konsequenzen aus dem Brand auf dem Rhein-Ruhr Flughafen Düsseldorf, Juli 1997. zu 1. FSHG: § 1 Aufgaben der Gemeinde: Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Sie treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte Sorge zu tragen. § 4 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung § 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften § 6 Brandschau § 7 Brandsicherheitswachen § 8 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe §§ 9-14 Die Gemeinden halten öffentliche Feuerwehren (Berufs- und/oder Freiwillige Feuerwehren bzw. Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften) vor. § 22 Vorbereitung für Schadens- und Großschadensereignisse (1) Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Feuerwehreinsatzplänen für Großschadensereignisse sowie besonders gefährliche Objekte. (2) Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie besonders gefährliche Objekte. ⇒ Grundlage für Erstellung Brandschutzbedarfsplanes und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 7 – § 23 Ausbildung, Fortbildung und Übungen § 24a Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen § 25 Überörtliche Hilfe. Zu 6. Weitere Erlasse: Aussagen zu Schulalarmproben und Brandschutzerziehung. Zu 7. Schutzzieldefinition der AGBF: Aussagen zur Qualität der Brandbekämpfung Funktionsstärke und Erreichungsgrad. in Bezug auf Hilfsfrist, Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 8 – 3. Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Vettweiß 3.1 Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr Originäre Aufgaben: • Bekämpfung von Schadenfeuern. • Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen. Hierunter ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit geeigneten Mitteln beseitigt werden kann. • Mitwirken von Brandschutzeinheiten im Zivilschutz. • Erstellen, ständige Aktualisierung und Fortschreibung der Alarm- und Ausrückeordnung (AA0). • Mitwirkung bei der Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen. • Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse. Vorbeugender Brandschutz: • Gemäß § 6 Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz ist in bestimmten Gebäuden eine Brandschau durchzuführen. Innerhalb der Gemeinde Vettweiß wird diese von einem Brandschutztechniker der Feuerwehr Düren durchgeführt. Der Umfang ist in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt. Der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß ist Gelegenheit an der Durchführung der Brandschau gegeben. • Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet werden, insbesondere wenn der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen entsprechende Brandsicherheitswache zu stellen. • Im § 7 des FSHG ist geregelt, dass die Gemeinde als örtliche Ordnungsbehörde die Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache festlegt. Dies soll im Benehmen mit dem Wehrleiter erfolgen und bedeutet konkret, dass Brandsicherheitswachen nur auf Anforderung des Ordnungsamtes erfolgen. Hierdurch soll der Feuerwehr auch die Möglichkeit gegeben werden, das Ordnungsamt auf sinnvolle Auflagen aufmerksam zu machen. • Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften. • Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechter Umgang mit Feuer. • Verhindern von Bränden sowie die Möglichkeit der Selbsthilfe. • Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen. • Überprüfungen der Löschwasserentnahmestellen. Dienstleistungen für die Polizei im Wege der Amtshilfe: • Ausleuchten von Einsatzstellen. • Gestellung von Fahrzeugen und Geräten. • Leichenbergung. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 9 – Übertragene Aufgaben anderer Ämter, wie z.B. Ordnungsamt: • Tiertransport • Sofortmaßnahmen nach Öl- und Giftalarmplan für das Ordnungsamt. Kostenpflichtige Einsätze: • Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- u. Wasserflächen. • Technische Hilfe auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis; z.B. Türöffnung, • Gestellung von Fahrzeugen, Material und Personal. Aus- und Fortbildung: • Durchführung der Grundausbildung (Modulausbildung 1 bis 4). • Regelmäßige Übungsabende zur Aus- und Fortbildung. • Übungen auf Gemeindeebene. • Teilnahme an Ausbildungen auf Kreis- und Landesebene (Sonder- u. Laufbahnlehrgänge). • Teilnahme am Leistungsnachweis (Feuerwehrwettkämpfe). Beschaffung, technische Logistik • Mitwirken bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt. • Wartung, Pflege und Prüfung der persönlichen Ausrüstung sowie der Feuerwehrfahrzeuge einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung. • Durchführung von Reparaturarbeiten. Bauunterhaltung • Mitwirkung bei der Bauunterhaltung, bei Um- und Neubauten von Gerätehäusern in Zusammenarbeit mit dem Amt für Bauwesen der Gemeinde. Jugendarbeit • Betreuung von Jugendgruppen innerhalb der einzelnen Löschgruppen. • Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit • Regelmäßige Pressearbeit im Amtsblatt der Gemeinde. • Betreuung der Presse bei Einsätzen der Feuerwehr Vettweiß. • Öffentlichkeitsarbeit bei eigenen Veranstaltungen. Freiwillige Leistungen im Rahmen der dörflichen Gemeinschaft • Begleitung von Umzügen/Prozessionen (Verkehrssicherung ohne/mit Polizei). • Unterstützung von Vereinen der Ortschaften (Karnevalsumzüge, Schützenfeste u.a.). • Kranzniederlegungen. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 10 – 3.2 Allgemeines, Organisation Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß besteht aus zehn Löschgruppen, die in zwei Löschzügen zusammen arbeiten und sich wie folgt zusammen setzen: ⇒ ⇒ Zug I: LG Froitzheim, LG Ginnick, LG Jakobwüllesheim, LG Kelz, LG Soller. Zug II: LG Disternich, LG Gladbach/Lüxheim, LG Müddersheim, LG Sievernich, LG Vettweiß. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 11 – Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Vettweiß Wehrführer GbI Bernd Elsig Pressesprecher Gerätewart OBM Hfm stellvert. Wehrführer GbI Ralf Weyers Sicherheitsbeauftragter Hfm Dominique Decroix Holger Bauer Jürgen Ruskowski Löschzug I Zugführer GbI Hans-Günter Giesen Atemschutzgeräte- Datenschutz- wart beauftragter GbI BI Ralf Weyers Dieter Hoitsma Löschzug I Zugführer BI Josef Mathia Löschguppe Froitzheim Löschgruppe Ginnick Löschgruppe Jakobwüllesheim Löschgruppe Kelz Löschgruppe Soller Löschgruppe Disternich Löschgruppe Gladbach/ Lüxheim Löschgruppe Müddersheim Löschgruppe Sievernich Löschgruppe Vettweiß Löschgruppenführer Löschgruppenführer Löschgruppenführer Löschgruppenführer Löschgruppenführer Löschgruppenführer Löschgruppenführer Löschgruppenführer Löschgruppenführer Löschgruppenführer Ubm Michael Himmler Obm Rene Schirlo BI Dieter Hoitsma Ubm Karsten Keller Hbm HansJosef Robens Ubm Dirk Klinkhammer OBM Sven Lennartz Obm Walter Paustenbach BI Josef Mathia OBM Jürgen Ruskowski Gemeindejugendfeuerwehr Jugendfeuerwehrwart Ubm Alexander Uhde Alters- und Ehrenabteilung N.N. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 12 – 4. Gefährdungspotential 4.1 Die Gemeinde Vettweiß 4.1.1 Größe und Einwohnerzahl ► Gemeindegebiet: 89,06 km2 ► Gemeindegrenze: 51,25 km ► Maximale Ausdehnung: Ost-West: 12,5 km Nord-Süd: 10,0 km ► Angrenzende Städte und Gemeinden und Entfernungen zu den Ortskernen: Nörvenich: 9,1 km Zülpich: 10,2 km Nideggen: 10,9 km Kreuzau: 9,0 km Erftstadt: 16,0 km ► Einwohnerstatistik (Stand 31.12.2007): Auf den km2 entfallen im Gemeindebereich Vettweiß 102,7 Einwohner Einwohner männlich Einwohner weiblich Gesamt Disternich 336 336 672 Froitzheim 408 420 828 Ginnick 197 199 396 Gladbach 361 371 732 Jakobwüllesheim 385 403 788 Kelz 580 571 1.151 Lüxheim 197 208 405 Müddersheim 386 384 770 Sievernich 215 219 434 Soller 341 350 691 Vettweiß 1.108 1.170 2.278 Gesamt 4.514 4.631 9.145 Ortschaft Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 13 – Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 14 – 4.1.2 Flächennutzung ► Flächen, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen: ca. 0,11 qkm. ► Flächen, die zu Wohnzwecken dienen: ca. 4 qkm. ► Flächen, die gewerblichen Zwecken dienen: ca. 0,34 qkm. ► Flächen, die der Versorgung dienen: ca. 0,005 qkm. ► Flächen, die der Land- und Forstwirtschaft dienen: ca. 68 qkm. ► Flächen, die dem Sport, der Freizeit, der Erholung oder dazu dienen, Tiere oder Pflanzen zu zeigen: ca. 0,3 qkm. ► Flächen, die mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind und hauptsächlich forstwirtschaftlich genutzt werden: ca. 11 qkm. ► Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind: ca. 0,03 qkm (ehemalige Tongrube Müddersheim). 4.1.3 Topographie ► Höchster Punkt: 244,1 m über Null (Gemarkungsgrenze Ginnick/Thum). ► Niedrigster Punk: 119,0 m über Null (Rengershauser Mühle). 4.1.4 Verkehrsinfrastruktur ► Bundesstraßen: B 477 ca. 7,4 km, B 56 ca. 6,8 km. ► Landstraßen: L 327 ca. 1,8 km, L 33 ca. 11,5 km, L 264 ca. 10,4 km. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 15 – ► Kreisstraßen: K 53 ca. 2,1 km, K 33 ca. 2,6 km, K 28 ca. 4,7 km. ► Hauptverkehrsstraßen: ca. 20 km. ► Eisenbahnschienen: ca. 6,6 km. ► Wasserläufe (2. Ordnung): ca. 9 km (Neffelbach). ► Brückenbauwerke: Befahrbare ca. 2,3 km, nicht befahrbare ca. 15 m. ► Unterführungen: an der L 33 ca. 5,50 m hoch. ► Plangleiche Kreuzungen mit der DB: 2 4.1.5 Weitere öffentliche Einrichtungen in der Gemeinde Vettweiß Öffentliche Sicherheit: • Polizeibezirksdienst Vettweiß, Seelenpfad 1. Gesundheit: • 1 Internist (Zentralort Vettweiß), • 2 praktische Ärzte ( je 1 Arzt im Zentralort Vettweiß und der Ortschaft Gladbach), • 1 Zahnarzt (Zentralort Vettweiß), • 1 Apotheke und 1 Drogerie (Zentralort Vettweiß), • 1 Massagepraxis (Zentralort Vettweiß), • 1 Alten- und Pflegewohnheim (Zentralort Vettweiß) • 1 Heilpädagogisches Heim des Landschaftsverbandes Rheinland (Zentralort Vettweiß) • Einrichtung für betreutes Wohnen (Zentralort Vettweiß) • Ortsnahe Krankenhäuser in Düren, Lendersdorf, Birkesdorf, Euskirchen und Geriatrie Zülpich Kommunikation: • 7 Dorfgemeinschaftshäuser, mehrere Jugendheime und Jugendräume, • 1 Bürgerbegegnungsstätte (Zentralort Vettweiß). Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 16 – Kirchen: • 11 Katholische Kirchen. Schulen und Kindergärten: • Schulzentrum Vettweiß (bestehend aus Gemeinschaftshauptschule und Gemeinschaftsgrundschule), • 1 Gemeinschaftsgrundschule (Standorte Kelz und Müddersheim), • Lehrerseminar (Vettweiß) • 7 Kindergärten mit ca. 320 Plätzen (je 1x in Disternich, Froitzheim, Gladbach, Jakobwüllesheim, Kelz sowie 2x Vettweiß), • 1 Schüler- und Jugendbücherei im Schulzentrum Vettweiß. Freizeit und Sport: • 13 Kinderspielplätze, • 12 Sportplätze, davon: - 1 Sportplatz mit 400-m-Laufbahn, Sprung- und Wurfanlage, - 5 Sportplätze mit Flutlichtanlage, • 11 Tennisplätze, • 1 Zweifachturnhalle, • 2 Turnhallen, • 1 Mehrzweckhalle, • 5 Luftgewehrschießstände, • Vielfältige Vereine in sportlichen und kulturellen Bereichen. Flugplatz: • 1 Flugplatz für Ultraleichtflugzeuge (Gemarkung Soller). Wirtschaft und Industrie: • 1 Gewerbegebiet (Größe 40.000 qm, Erweiterung in Planung), • Zweigstellen der Sparkasse Düren (Vettweiß) und der Volksbank Düren e.G. (Kelz) • Verbrauchermarkt im Zentralort Vettweiß an der K 28 Sonstiges: • NATO-Pumpstation Lüxheim, • NATO-Brennstoff-Pipeline 1 m unter der Erdoberfläche quer durch das Gemeindegebiet, • Drover Heide als Naherholungsgebiet • Spritzmittellager und Getreidesilos der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft • 8 Aussiedlerhöfe, landwirtschaftlich genutzt, • 1 Wasserturm in Ginnick, • 1 Asylantenheim, 2 Wohnanlagen für Asylanten, • 6 Windkraftanlagen. 4.1.6 Entwicklung Für die Ansiedlung eines weiteren Verbrauchermarktes sind entsprechende Flächen im Zentralort Vettweiß an der K 28 ausgewiesen. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 17 – 4.2 Risiken und Einsätze in der Gemeinde Vettweiß 4.2.1 Risiken der Wohnbebauung Die besonderen Risiken bei der Wohnbebauung liegen in der Höhe der Gebäude, in der Gebäudeart und deren Nutzung. Überwiegend handelt es sich im Gemeindegebiet Vettweiß um Gebäude geringer Höhe (1 bis 2 geschossige Bebauung), die in offener oder geschlossener Bauweise errichtet wurden. In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Gefährdung von Menschenleben durch Brände möglich. Es ist zu bedenken, dass Personen in Wohngebieten nicht alleine durch das Feuer selbst, sondern im besonderen Maße auch durch die Rauchentwicklung als Folge des Brandes bedroht sind. Bereits bei Kleinfeuern, die frühzeitig bekämpft werden können, sind schwere Rauchvergiftungen möglich (z.B. im Schlaf oder bei unsachgemäßen Löschversuchen). Zimmer und Wohnungsbrände stellen insbesondere zur Nachtzeit eine besondere Gefährdung dar, da einerseits die meisten Wohnungen in der Nacht belegt sind, die Bewohner andererseits ein Feuer im Schlaf häufig nicht bemerken. In vielen Fällen erfolgt die Menschenrettung mit Hilfe von Fluchthauben. Brände in Kellergeschossen verursachen in der Regel eine starke Rauchentwicklung, die sich im ganzen Gebäude ausbreitet und somit zur akuten Gefährdung einer Vielzahl von Personen führen kann. Neben der Gefährdung des Einsatzpersonals in Kellern, ist ein besonderes Augenmerk der Einsatzkräfte auf Gefahrenquellen durch gelagerte Gefahrenstoffe (Lacke, Lösungsmittel, Spraydosen, Druckgasflaschen usw.) zu richten. Bei Dachstuhlbränden besteht sehr schnell die Gefahr der Brandausbreitung auf benachbarte Gebäude und Gebäudeteile. Es ist daher ein massiver Einsatz der Feuerwehr zur Sicherung umliegender Objekte erforderlich. Bei Häusern mit Gasversorgung ist trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen grundsätzlich die Möglichkeit der Verpuffung oder Explosion gegeben. Dabei kann es zum Einsturz des gesamten Gebäudes kommen. Unter den Trümmern kann eine Vielzahl von Personen verschüttet sein. Die Feuerwehr muss innerhalb der gesetzten Hilfsfrist in der Lage sein, Personal und Gerätschaften in den Einsatz zu bringen, Maßnahmen zur Menschenrettung einzuleiten und eine konsequente Sicherung der eigenen Kräfte vorzunehmen. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 18 – 4.2.2 Weitere Risiken im Gemeindegebiet Vettweiß Obwohl Vettweiß eine ländlich strukturierte Gemeinde ist, gibt es auch hier besondere Risiken: → Die Nähe zum Militär-Flughafen Nörvenich, → Flugplatz für Ultraleichtflugzeuge in der Gemarkung Soller, → Bahnstrecke Düren – Euskirchen, → Transport von „Gefährlichen Stoffen und Gütern“ über die das Gemeindegebiet durchquerenden Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, → Spritzmittellager der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft in Vettweiß, Kettenheimer Straße, → Pumpstation Lüxheim, → Eine quer durch das Gemeindegebiet führende NATO-Treibstoff-Pipeline, → 8 Aussiedlerhöfe (z.T. ohne Löschwasserversorgung aus dem Netz), → Naherholungsgebiet Drover Heide, → Gewerbegebiet Vettweiß, → Asyl- und Aussiedlerunterkünfte in Froitzheim, Lüxheim, Müddersheim und Vettweiß, → umfangreiche Waldgebiete. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 19 – 4.2.3 Einsatzszenarien Nachfolgend eine Darstellung von Fiktiv- und Realeinsätzen im Gemeindegebiet, die die maximalen Anforderungen an die FF Vettweiß stellen. a) Fiktiveinsatz: Brand im Alten- und Pflegewohnheim Vettweiß Brandobjekt: Alten- und Pflegewohnheim Vettweiß, Tannenweg 16 Maßnahmen: Räumung des Gebäudes mit gleichzeitiger Brandbekämpfung. Absuchen aller Räume unter Atemschutz und erfassen aller Bewohner in Zusammenarbeit mit der Leitung des Pflegewohnheimes. Zusatzmaßnahmen: Vorübergehende Unterbringung der evakuierten Personen in der Pausen- und Turnhalle des Schulzentrums Vettweiß. b) Einsatzdauer: Nicht vorhersehbar. Eingesetzte Kräfte: I. und II. Zug der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß zur Brandbekämpfung und Evakuierung des Gebäudes mit Unterstützung der Rettungsdienste; Führungsgruppe des Kreises zur Unterstützung der Einsatzleitung; Sonderfahrzeuge, Rettungs- und Krankenwagen; Drehleiter, Abrollcontainer MANV (Massenanfall von Verletzten und Erkrankten) und Atemschutzcontainer des Feuerwehrtechnischen Zentrums. Fiktiveinsatz: Einsatz in Gebäuden besonderer Art und Nutzung Brandobjekt: Schulzentrum Vettweiß, Tannenweg. Maßnahmen: Brandbekämpfung mit Menschenrettung. Absuchen aller Räume evtl. unter Atemschutz. Erfassen aller Schüler in Zusammenarbeit mit dem Lehrkörper. Einsatzdauer: Nicht vorhersehbar. Eingesetzte Kräfte: Alle Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß. Bildung von Einsatzabschnitten zur Brandbekämpfung und Menschenrettung. Drehleiter des Feuerschutztechnischen Zentrums u. evtl. der Stadt Düren. Abrollcontainer Atemschutz der Feuerschutztechnischen Zentrums. Führungsgruppe des Kreises zur Unterstützung der Einsatzleitung. Rettungsdienst. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 20 – c) Fiktiveinsatz: Verkehrsunfall mit eingeklemmten Personen Lage: Frontalzusammenstoß zweier Pkw´s im Kreuzungsbereich der Straßen B 477/L 33; 2 Personen schwer verletzt und 1 Person eingeklemmt. Maßnahmen: Durchführung der technischen Hilfe mit Rettungsgerät. Im Einsatz: 2 x Schere/Spreizer mit Hydraulikaggregat, 2 x Rettungszylinder. Zusatzmaßnahmen: Sicherstellung des Brandschutzes, Verkehrssicherung. d) Einsatzdauer: Nicht vorhersehbar. Eingesetzte Kräfte: 2. Zug der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß, Rüstwagen des Feuerschutztechnischen Zentrums. Polizei und Rettungsdienst. Fiktiveinsatz: Verkehrsunfall - Gefahrguttransporter beteiligt – Lage: Umgestürzter Tanklastzug - beladen mit Kraftstoff - auf der Landstraße 33 Richtung Müddersheim. Maßnahmen: Technische Rettung des Fahrers, Verkehrssicherung, Sicherstellung des Brandschutzes (Schwerschaumteppich). Eindeichen des bereits ausgelaufenen und Auffangen des austretenden Kraftstoffes. Abdichten des Lecks. Einsatzdauer: Nicht vorhersehbar. Eingesetze Kräfte: I. und II. Zug der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß, Messzug des Südkreises (Fachberater), Abrollcontainer GSG des Feuerschutztechnischen Zentrums, Führungsgruppe des Kreises. Polizei. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 21 – e) f) Realeinsatz: Verkehrsunfall Kreuzungsbereich L 33/L 264 am 01.03.2003 Lage: Kollision eines Kleinbusses (9 Sitzer) mit einem Pkw im Kreuzungsbereich L 33/L 264. Maßnahmen: Durchführung der technischen Rettung mit Rettungsgerät (im Einsatz Schere/Spreizer mit Hydraulikaggregat), da eine Person im Fahrzeug eingeklemmt war. Anschließend Betreuung der am Unfall beteiligten elf Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Darüber hinaus wurde die Einsatzstelle zur Unfallaufnahme abgesichert. Abschließend wurden ausgelaufene Betriebsmittel abgestreut sowie weitere Aufräumarbeiten durchgeführt. Einsatzdauer: 19.01 Uhr – 20.45 Uhr. Eingesetzte Kräfte: 23 Wehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß mit 5 Fahrzeugen, Polizei und Rettungsdienst. Realeinsatz: Brandeinsatz Dürener Straße 19, 52391 Vettweiß am 07.10.2006, unbewohntes Einfamilienhaus Brandobjekt: Einfamilienwohnhaus (Ober- und Dachgeschoss). Maßnahmen: Brandbekämpfung unter Atemschutz mit Schnellangriff, B- und C-Rohren, um ein Übergreifen des Feuers auf die nebenstehenden Gebäuden zu verhindern. Einsatzdauer: 19.40 Uhr – 21.55 Uhr. Eingesetzte Kräfte: 59 Wehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß mit 9 Fahrzeugen. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 22 – g) Realeinsatz: Brandeinsatz Petrusstraße, Mühlengasse, GT Gladbach am 22.03.2007 Brandobjekt: Lkw in der Petrusstraße, Garage mit Wohnanhänger, Gastank in der Mühlengasse. Pkw, Maßnahmen: Ablöschen von Lkw, Garage mit Pkw und Wohnanhänger, Kühlen des Gastanks, da Gefahr einer Explosion bestand. Evakuierung der Anwohner in einem Umkreis von 200 m. Abdichten des Gastanks und Entleerung durch eine Fachfirma. Einsatzdauer: 03.54 Uhr – 13.19 Uhr. Eingesetzte Kräfte: Über 100 Einsatzkräfte von Feuerwehr, Malteser Hilfsdienst, DRK und Polizei, FÜG des Kreises Düren. Alle Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß. Einsatzleitbus, Drehleiter, Atemschutzcontainer und Abrollcontainer des Feuerschutztechnischen Zentrums. Messzug des Südkreises. Die Freiwilligen Feuerwehren Nörvenich und Kreuzau sowie hauptamtliche Kräfte der Stadt Düren leisteten überörtliche Hilfe. Fachberater Chemie. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 23 – 4.2.4 Einsatzstatistiken Gesamteinsätze 2002 - 2007 50 49 48 48 46 46 46 44 42 42 42 40 38 Reihe2 2002 2003 2004 2005 2006 2007 42 48 46 49 42 46 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 24 – 4.2.4.1 Erläuterungen zu den Einsatzstatistiken und Aufteilung der Einsätze in den einzelnen Ortschaften der Jahre 2002 -2007 Kleinbrand a: Einsetzen von nicht mehr als einem „kleinen Löschgerät“. Kleinbrand b: Einsetzen von nicht mehr als einem C-Rohr. Mittelbrand: Gleichzeitiges Einsetzen von 2 bis 3 C-Rohren. Großbrand: Gleichzeitiges Einsetzen von mehr als 3 C-Rohren. Technische Hilfeleistung: Umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen. Anlässe einer technischen Hilfeleistung können sein: eingeklemmte, verschüttete oder eingeschlossene Personen; Wasser-, Eis-, Verkehrs- oder Strahlenunfall; Freiwerden gefährlicher Stoffe; Einsturz, Einsturzgefahr; Absturzgefahr; Überschwemmungen; Verkehrshindernisse. Tätigkeiten im Rahmen der technischen Hilfeleistung können sein: Retten (Abwenden eines lebensbedrohlichen Zustandes von Menschen oder Tieren aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage, Retten aus Höhen und Tiefen), In-Sicherheit-Bringen (Herausführen von Menschen oder Tieren aus einem Gefahrenbereich), Bergen (Einbringen von Leichen, Kadavern oder gefährdeten Sachwerten) und Räumen (Beseitigung von Trümmern und Hindernissen). Überörtliche Hilfe: Ist ein Tätigwerden über die sonstige örtliche und sachliche Zuständigkeit hinaus. Ihrer Zweckbestimmung nach ist die überörtliche Hilfe eine Art Rückversicherung der Gemeinde für besondere Notfälle. Die Möglichkeit eines Rückgriffs auf überörtliche Hilfe entbindet eine Gemeinde lediglich davon, eine Brandbekämpfung für alle denkbaren Extremfälle vollauf sicherzustellen. Vorraussetzung für die Anforderung überörtlicher Hilfe ist, dass die Gefahrenabwehr durch eigene Kräfte und Mittel nicht ausreichend ist. Dabei genügt die ernsthafte Gefahr einer solchen Situation. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 25 – Einsätze 2002 nach Ortschaften Einsatzart Fehlalarme gesamt Kraftwagenbrand Kaminbrand Kleinbrand a/b Mittelbrand Großbrand Brände gesamt Überörtliche Hilfe GSG Gas Öl/ Ölspur Verkehrsunfall Eingeklemmte Personen Sturm Wasser Tiere Sonstige technische Hilfe Disternich Froitzheim Ginnick Gladbach JakobwüllesKelz heim Lüxheim MüddersSievernich Soller Vettweiß heim 1 2 2 3 3 2 1 6 1 0 10 0 0 0 7 6 1 4 2 3 6 1 0 1 1 2 1 2 2 1 2 2 2 1 1 1 1 0 0 1 1 0 2 1 1 2 1 1 3 1 1 1 1 3 1 1 1 Gesamt Technische Hilfe gesamt 0 4 2 4 1 1 0 2 3 4 8 29 Gesamteinsätze 0 6 4 5 2 1 0 4 3 6 11 42 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 26 – Einsätze 2003 nach Ortschaften Einsatzart Fehlalarme gesamt Kraftwagenbrand Kaminbrand Kleinbrand a/b Mittelbrand Großbrand Brände gesamt Überörtliche Hilfe GSG Gas Öl/ Ölspur Verkehrsunfall Eingeklemmte Personen Sturm Wasser Tiere Sonstige technische Hilfe Disternich Froitzheim Ginnick Gladbach JakobwüllesKelz heim 1 2 1 1 1 2 1 0 3 1 2 1 1 Lüxheim Müddersheim Sievernich Soller Vettweiß 1 1 3 1 1 0 3 1 1 0 1 1 2 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 13 2 0 17 1 0 0 8 12 2 0 1 1 5 1 4 1 5 1 4 3 1 1 1 1 Gesamt Technische Hilfe gesamt 0 4 3 1 2 4 0 2 3 0 11 30 Gesamteinsätze 2 5 3 4 2 7 1 3 3 1 17 48 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 27 – Einsätze 2004 nach Ortschaften Einsatzart Fehlalarme gesamt Kraftwagenbrand Kaminbrand Kleinbrand a/b Mittelbrand Großbrand Summe Brände Überörtliche Hilfe GSG Gas Öl/ Ölspur Verkehrsunfall Eingeklemmte Personen Sturm Wasser Tiere Sonstige technische Hilfe Disternich Froitzheim Ginnick Gladbach JakobwüllesKelz heim Lüxheim MüddersSievernich Soller Vettweiß heim 1 1 1 0 1 1 1 1 1 1 2 1 0 1 0 1 1 1 2 2 3 1 3 3 0 3 1 1 2 6 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 Gesamt 1 1 2 9 0 0 12 0 0 1 5 14 0 1 3 4 5 1 1 Summe technische Hilfe 1 3 0 3 5 1 0 1 4 3 12 33 Gesamteinsätze 1 4 1 5 5 2 0 3 7 3 15 46 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 28 – Einsätze 2005 nach Ortschaften Einsatzart Fehlalarme gesamt Kraftwagenbrand Kaminbrand Kleinbrand a/b Mittelbrand Großbrand Brände gesamt Überörtliche Hilfe GSG Gas Öl/ Ölspur Verkehrsunfall Eingeklemmte Personen Sturm Wasser Tiere Sonstige technische Hilfe Disternich Froitzheim Ginnick Gladbach JakobwüllesKelz heim Lüxheim 1 1 1 1 1 1 2 MüddersSievernich Soller Vettweiß heim 1 1 2 0 1 2 1 1 1 1 2 2 4 1 2 1 0 6 1 0 8 1 0 0 11 9 0 2 1 12 3 1 1 1 1 0 1 1 2 1 1 1 0 0 1 3 2 1 2 1 1 1 2 1 1 2 Gesamt Technische Hilfe gesamt 2 2 2 4 3 4 3 2 5 1 11 39 Gesamteinsätze 3 4 3 4 4 5 3 3 7 1 12 49 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 29 – Einsätze 2006 nach Ortschaften Einsatzart Fehlalarme gesamt Kraftwagenbrand Kaminbrand Kleinbrand a/b Mittelbrand Großbrand Brände gesamt Überörtliche Hilfe GSG Gas Öl/ Ölspur Verkehrsunfall Eingeklemmte Personen Sturm Wasser Tiere Sonstige technische Hilfe Disternich Froitzheim Ginnick Gladbach JakobwüllesKelz heim Lüxheim MüddersSievernich Soller Vettweiß heim 2 2 1 1 1 1 1 0 0 1 0 1 2 1 1 0 0 0 2 1 1 2 2 1 4 1 1 1 5 2 1 1 1 1 1 2 2 1 1 2 Gesamt 4 1 1 5 2 0 9 1 0 0 9 6 1 1 1 8 2 Technische Hilfe gesamt 1 3 0 4 2 4 1 1 0 4 9 29 Gesamteinsätze 2 3 0 4 3 6 1 1 0 7 15 42 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 30 – Einsätze 2007 nach Ortschaften Einsatzart Fehlalarme gesamt Kraftwagenbrand Kaminbrand Kleinbrand a/b Mittelbrand Großbrand Brände gesamt Überörtliche Hilfe GSG Gas Öl/ Ölspur Verkehrsunfall Eingeklemmte Personen Sturm Wasser Tiere Sonstige technische Hilfe Disternich Froitzheim Ginnick Gladbach JakobwüllesKelz heim Lüxheim 2 1 4 2 MüddersSievernich Soller Vettweiß heim 2 1 1 2 1 1 0 4 1 1 1 3 2 0 2 0 1 2 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 3 2 1 2 1 2 1 1 1 Gesamt 2 3 2 9 1 1 16 0 0 1 4 7 2 2 1 5 6 Technische Hilfe gesamt 0 4 0 4 0 3 2 1 2 1 11 28 Gesamteinsätze 0 8 1 5 3 5 2 3 2 2 15 46 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 31 – 4.2.4.2 Übersicht über die durchschnittliche Einsatzhäufigkeit der Jahre 2002 - 2007 Brände 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Gesamt Durchschnitt Anteil in % Disternich Froitzheim Ginnick 0 2 0 1 1 0 4 0,67 5,48 2 1 1 1 0 4 9 1,50 12,33 2 0 1 1 0 1 5 0,83 6,85 Technische Hilfeleistungen Disternich Froitzheim Ginnick 2002 0 4 2 2003 0 4 3 2004 1 3 0 2005 2 2 2 2006 1 3 0 2007 0 4 0 Gesamt 4 20 7 Durchschnitt 0,67 3,33 1,17 Anteil in % 2,13 10,64 3,72 Gladbach 1 3 1 0 0 1 6 1,00 8,22 Gladbach 4 1 3 4 4 4 20 3,33 10,64 Jakobwüllesheim 1 0 0 1 1 3 6 1,00 8,22 Jakobwüllesheim 1 2 5 3 2 0 13 2,17 6,91 Kelz Lüxheim 0 3 1 1 2 2 9 1,50 12,33 0 1 0 0 0 0 1 0,17 1,37 Kelz Lüxheim 1 4 1 4 4 3 17 2,83 9,04 0 0 0 3 1 2 6 1,00 3,19 MüddersSievernich heim 1 0 1 0 2 3 1 2 0 0 2 0 7 5 1,17 0,83 9,59 6,85 MüddersSievernich heim 2 3 2 3 1 4 2 5 1 0 1 2 9 17 1,50 2,83 4,79 9,04 Soller Vettweiß Gesamt 2 1 0 0 1 2 6 1,00 8,22 1 5 3 0 4 2 15 2,50 20,55 10 17 12 8 9 17 73 12,17 100,0 Soller Vettweiß Gesamt 4 0 3 1 4 1 13 2,17 6,91 8 11 12 11 9 11 62 10,33 32,98 29 30 33 39 29 28 188 31,33 100,0 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 32 – Fehlalarme 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Gesamt Durchschnitt Anteil in % Gesamteinsätze 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Gesamt Durchschnitt Anteil in % Disternich Froitzheim Ginnick 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0 0 0 1 0 0 1 0,17 7,69 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 Disternich Froitzheim Ginnick 0 2 1 3 2 0 8 1,33 2,93 6 5 4 4 3 8 30 5,00 10,99 4 3 1 3 0 1 12 2,00 4,40 Gladbach 0 0 1 0 0 0 1 0,17 7,69 Gladbach 5 4 5 4 4 5 27 4,50 9,89 Jakobwüllesheim 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 Jakobwüllesheim 2 2 5 4 3 3 19 3,17 6,96 Kelz Lüxheim 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 Kelz Lüxheim 1 7 2 5 6 5 26 4,33 9,52 0 1 0 3 1 2 7 1,17 2,56 MüddersSievernich heim 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0,17 0,00 7,69 0,00 MüddersSievernich heim 4 3 3 3 3 7 3 7 1 0 3 2 17 22 2,83 3,67 6,23 8,06 Soller Vettweiß Gesamt 0 0 0 0 2 0 2 0,33 15,38 2 1 0 1 2 2 8 1,33 61,54 3 1 1 2 4 2 13 2,17 100,00 Soller Vettweiß Gesamt 6 1 3 1 7 2 20 3,33 7,33 11 17 15 12 15 15 85 14,17 31,14 42 48 46 49 42 46 273 45,50 100,00 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 33 – 4.2.4.3 Einsatzdurchschnitt pro 1000 Einwohner von 2002 – 2007 Brände Durchschnitt EWO-Zahl Wert pro 1000 Einwohner 0,67 672 1,5 828 0,83 396 1 732 Jakobwüllesheim 1 788 1,00 1,81 2,10 1,37 1,27 Disternich Froitzheim Ginnick Gladbach 0,17 405 1,30 0,42 1,52 Lüxheim 3,33 732 2,83 1.151 1 405 Müddersheim 1,5 770 4,55 2,75 2,46 2,47 1,95 Disternich Froitzheim Ginnick Gladbach 0 672 0,17 828 0 396 0,17 732 Jakobwüllesheim 0 788 0,00 0,21 0,00 0,23 0,00 1,33 672 5 828 2 396 4,5 732 Jakobwüllesheim 3,17 788 1,98 6,04 5,05 6,15 4,02 Disternich Froitzheim Ginnick 1,5 1.151 Müddersheim 1,17 770 Kelz Gladbach Gesamteinsätze Durchschnitt EWO-Zahl Wert pro 1000 Einwohner Lüxheim Jakobwüllesheim 2,17 788 Technische Hilfe Disternich Froitzheim Ginnick Durchschnitt 0,67 3,33 1,17 EWO-Zahl 672 828 396 Wert pro 1000 1,00 4,02 2,95 Einwohner Fehlalarme Durchschnitt EWO-Zahl Wert pro 1000 Einwohner Kelz Gladbach Kelz Lüxheim 0 1.151 0 405 Müddersheim 0,17 770 0,00 0,00 0,22 Kelz Lüxheim 4,33 1.151 1,17 405 Müddersheim 2,83 770 3,76 2,89 3,68 Sievernich Soller Vettweiß Gesamt 0,83 434 1 691 2,5 2.278 12,17 9145 1,91 1,45 1,10 1,33 Sievernich Soller Vettweiß Gesamt 2,83 434 2,17 691 10,33 2.278 31,33 9145 6,52 3,14 4,53 3,43 Sievernich Soller Vettweiß Gesamt 0 434 0,33 691 1,33 2.278 2,17 9145 0,00 0,48 0,58 0,24 Sievernich Soller Vettweiß Gesamt 3,67 434 3,33 691 14,17 2.278 45,5 9145 8,46 4,82 6,22 4,98 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 34 – 4.2.4.4 Auswertung der Einsätze Die Einsätze im Bereich der technischen Hilfeleistung überwiegen ganz klar. Hierbei sind vor allem Einsätze nach Verkehrsunfällen und das damit verbundene Abstreuen von ausgelaufenen Flüssigkeiten (Öl) zu benennen. Des Weiteren sind auch viele Ölspuren auf Bundes-, Land-, Kreis- und Gemeindestraßen für die jeweiligen Straßenbaulastträger zu beseitigen gewesen. Darüber hinaus hat das Einfangen von freilaufenden Hunden und das Verbringen von verletzten Wildtieren zum Tierarzt in den letzten Jahren stetig zu genommen. Bei Bränden handelte es sich meistens um Klein- und Mittelbrände, die mit kleinem Löschgerät oder mit einem C-Rohr bekämpft worden sind. Die Vornahme von mehreren Rohren ist relativ selten erforderlich. Die Zahl der Fehlalarmierungen ist im Berichtszeitraum sehr schwankend. 4.2.5 Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch den Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden sichergestellt. Es handelt sich um ein eng vermaschtes Ringleitungssystem. Es wird eine Menge von 48 cbm/h nach W405 sichergestellt. Teilweise liegen höhere Mengen vor. An Oberflächengewässern, die der Wasserentnahme dienen, durchfließt der Neffelbach die Ortschaften Sievernich, Disternich, Müddersheim, Gladbach und Lüxheim. Folgende Aussiedlerhöfe sind nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen und verfügen damit nicht über eine Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Netz: a) Gut Dirlau, b) Rengershauser Mühle, c) Kemperhof. Hier muss die Löschwasserversorgung über Tanklöschfahrzeuge sichergestellt werden. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 35 – 5. Schutzziel der Feuerwehreinsätzen 5.1 Grundlagen Gemeinde Vettweiß bei Die Einsatztätigkeit der Freiwilligen Feuerwehr kann grundsätzlich in drei Aufgabenbereiche unterteilt werden: 1. Brandeinsätze 2. Technische Hilfeleistungen 3. sonstige Einsätze. Um die entsprechenden Einsatzaufgaben bewältigen zu können, müssen Personal und Sachmittel vorgehalten werden. Diese müssen dann sinnvoll und systematisch auf das Risikogebiet – Gemeinde Vettweiß – verteilt werden. Zur Ermittlung der Größe einer Feuerwehr, d.h. der erforderlichen Anzahl an Personal, der Art und Menge der vorzuhaltenden technischen Gerätschaften und deren optimale Standorte im Risikogebiet, muss zunächst eine Festlegung der gewünschten Qualität ihrer Produkte und Leistungen erfolgen. Die Schutzzieldefinition ist die Festlegung des Sicherheitsstandards, den die Feuerwehr der betreffenden Kommune gewährleisten soll. Die Grundlage der Schutzzieldefinition bildet die Beschreibung einer alltäglichen Einsatzsituation. Inhalt der Definition ist folglich die zeitliche und logistische Analyse des Ablaufs der Einsatzbewältigung zur Feststellung der einsatztaktisch erforderlichen Mittel und Kräfte in Abhängigkeit vom Zeitverlauf des Einsatzes. Die erfolgte Bewältigung dieses definierten Einsatzereignisses ist ausschlaggebend für die Bemessung von Personal und Gerät. Das Schutzziel ist dabei nicht durch ein besonderes Ereignis festzulegen, sondern anhand einer wahrscheinlichen und täglich zu erwartenden Einsatzsituation. Die beschriebene Einsatzsituation soll von der Feuerwehr zu jeder Tages- und Nachtzeit nach den Vorgaben der Schutzzieldefinition abgearbeitet werden können. Da reale Einsatzsituationen durch viele Zufälle und Unabwägbarkeiten gekennzeichnet sind, ist eine quantitative Aussage über die Qualität der Produkte der Feuerwehr, zumindest im Bereich Gefahrenabwehr, in der Regel nur bedingt möglich. Beispielsweise ist es nicht möglich, die Qualität des Brandschutzes an der Zahl der geretteten Personen, der Zahl der Brandtoten oder an Summen vernichteter oder geschützter Sachwerte zu messen. Aussagekräftige Qualitätskriterien zur Beurteilung eines Sicherheitsstandards müssen daher Eigenschaften der Feuerwehr sein, die im Vorfeld von Einsätzen planbar sind. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 36 – Konkret handelt es sich dabei um die folgenden Punkte: 1. Wie viele Einsatzkräfte können an einer Einsatzstelle tätig werden? 2. Wie schnell kann die Einsatzstelle von den ersten und den nachfolgenden Kräften erreicht werden? 3. Wie ist die Ausstattung der Feuerwehr mit technischen Einsatzmitteln, d.h. insbesondere mit Fahrzeugen und Geräten? 4. Wie ist der Ausbildungsstand der Feuerwehreinsatzkräfte? 5.2 Brandeinsätze – Wohnungsbrandes“ Einsatzmodell des „kritischen Von einer Feuerwehr wird erwartet, dass sie in der Lage ist, einen alltäglichen wahrscheinlichen „kritischen Wohnungsbrand“ einsatztaktisch unter Vorgabe bestimmter Ziele abzuarbeiten. Ein solches Einsatzereignis wird von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands (AGBF) wie folgt beschrieben: ● Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit Tendenz zur Ausbreitung, ● der Treppenraum, im Notfall Fluchtweg für alle Bewohner des Hauses (sog. „1. Rettungsweg“), ist durch den Brandrauch unpassierbar, ● die tatsächliche Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang der Meldung nicht bekannt. Unter dem Begriff Hilfsfrist ist nach DIN 14911 in diesem Zusammenhang die Zeitspanne zwischen der Wahrnehmung eines Brandes bis zum Einleiten der ersten Maßnahmen durch die Feuerwehr zu verstehen. Diese setzt sich im einzeln aus den folgenden Zeitkomponenten zusammen: ● ● ● ● ● ● Meldezeit, Alarmierungszeit, Ausrückezeit, Anmarschzeit, Erkundungszeit, Entwicklungszeit. Bei ca. 90% aller Brandtoten tritt der Tod durch eine CO-Vergiftung aufgrund des im Brandrauch enthaltenen Kohlenmonoxids ein. Auf dieser Basis wurde im Rahmen der „ORBIT-Studie“ des Entwicklungszentrums Weissach der Porsche AG ermittelt, dass zur Lebendrettung einer durch Brandrauch verletzten Person spätestens 13 Minuten nach begonnener Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen werden muss. Die Überlebensgrenze liegt bei 17 Minuten nach begonnener Rauchgasintoxikation. Diese Zahlen beruhen auf der CO-Verträglichkeitskurve. Nach der „ORBIT-Studie“ muss ein „Flash-Over“ – also eine schlagartige Brandausbreitung – erwartet werden, wenn seit der Entstehung eines Brandes 18 Minuten verstrichen sind. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 37 – Zusammenfassend bedeutet dies, dass die Feuerwehr effektiv und nachprüfbar zur Menschenrettung in der Lage sein muss. Unabhängig von örtlichen Besonderheiten hat jede Feuerwehr zur Gewährleistung eines effektiven Feuerschutzes Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Diese Mindeststandards sind als Grundlage für die Organisation einer Feuerwehr und als Maßstab für die Überprüfung einer öffentlichen Feuerwehr nach § 33 Abs. 1 FSHG heranzuziehen. 5.2.1 Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vorzunehmen: A) Menschenrettung Die Suche innerhalb des verqualmten Treppenraumes und der vom Feuer und Rauch betroffenen Wohnungen nach Personen und deren Rettung ist als primäre Aufgabe zu erledigen. Das eintreffende Personal muss in der Lage sein, eine Menschenrettung auf zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen sicherzustellen. B) Brandbekämpfung Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen sicheren Löscherfolg zu erzielen, ist ein zweiseitiger Angriff mit zwei C-Rohren erforderlich. Dabei wird das erste Rohr über den verqualmten Treppenraum vorgenommen, der Angriff des zweiten Rohres erfolgt über eine Leiter, da wegen der unbekannten Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten des ersten Rohres unsicher sind. Zur Bewältigung der dargestellten Einsatzsituation müssen mit dem Eintreffen der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein: Eine Funktion: für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer: Leitung und Koordination, Rückmeldung, Nachforderung, Überwachung des Einsatzablaufes – insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung und Kontrolle des Atemschutzeinsatzes). Eine Funktion: für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer: Bedienung der Pumpe bzw. Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps). Zwei Funktionen: zur Durchführung der Menschenrettung über einen verqualmten Treppenraum (Angriffstrupp: Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres). Zwei Funktionen: zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges über vorhandene tragbare Leitern und zur Durchführung der Menschenrettung (Wassertrupp: Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres). Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 38 – Zwei Funktionen: (Schlauchtrupp) zum Verlegen von Schlauchleitungen, Aufstellung von Leitern, Rettungstrupp für die vorgehenden Atemschutztrupps (zwingend vorgeschrieben nach Feuerwehrdienstund Unfallverhütungsvorschriften). Eine Funktion: (Melder) je nach Einsatzlage (Unterstützung des Gruppenführers, Unterstützung beim In-Stellung-Bringen der tragbaren Leitern, sichern der Leitern, Unterstützung beim Verlegen der Schlauchleitungen, besonders in den Außengebieten. Zur Erfüllung der Erstaufgaben sind also neun Funktionen notwendig. Eine große Anzahl an Einsatzkräften bewirkt aber einen höheren Sicherheitszustand. Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist daher umgehend eine zweite taktische Einheit erforderlich (weitere Brandbekämpfung zur Verhinderung des „Flash-Over“ (schlagartige Durchzündung), Sicherstellung der Wasserversorgung, besonders in Außengebieten, Unterstützung der ersten Einheit je nach Einsatzlage). 5.2.2 Hilfsfristen Als Mindeststandard für eine Freiwillige Feuerwehr wird im Falle eines Brandeinsatzes eine Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit (Löschgruppe = 9 Mann/Frau) von acht Minuten nach Alarmierung als notwendig angesehen. Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist eine weitere taktische Einheit (Löschgruppe = 9 Mann/Frau) spätestens fünf Minuten nach Eintreffen der ersten taktischen Einheit erforderlich; die Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der Mindeststärke sollte 13 Minuten nach Alarmierung nicht überschreiten. Diese Zeiten sind wie folgt aufzugliedern: Für die Brandentdeckung, Melde- und Alarmierungszeit können fünf Minuten veranschlagt werden, wobei die Feuerwehr Vettweiß auf die Brandentdeckung, Melde- und Alarmierungszeit keinen Einfluss hat. Geht man von einer maximalen Hilfsfrist von 13 Minuten aus, so verbleiben für die eigentliche Ausrück- und Fahrtzeit noch 8 Minuten. Weitere fünf Minuten später muss die Ergänzungseinheit eingreifen können, da insgesamt ca. 18 Minuten nach dem Zeitpunkt der Brandentstehung mit einem „Flash-Over“ zu rechnen ist (Grundlage „ORBIT Studie“). Diese Hilfsfristen ergeben sich aus den Richtlinien der Bezirksregierung Köln, vom 07.04.1998 „Grundlagen zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ und basieren auf zahlreichen Untersuchungen und Studien. Bereits nach einer Branddauer von 20 Minuten liegt die Sterberate bei 50%. Legt man die nach der „ORBIT Studie“ festgelegten 13 Minuten, entsprechend einer Eintreffzeit von 8 Minuten für die zuerst eintreffende Einheit zugrunde, so beträgt die Sterberate nach dieser Statistik immer noch ca. 25%. Dies bedeutet, dass im Zeitintervall zwischen 13 und 20 Minuten mit jeder Minute Einsatzverzögerung die Überlebenschance um ca. 3,6% verringert wird. Es ist daher unbedingt anzustreben, dass diese Anforderungen erfüllt werden. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 39 – 5.3 Technische Hilfeleistungen – Einsatzmodell „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“ Ein kritischer Einsatz mit Menschenrettung, der sich prinzipiell zu jeder Zeit und an jedem Ort im Gemeindegebiet Vettweiß ereignen kann, ist ein Verkehrsunfall, bei dem Personen im Fahrzeug eingeklemmt sind. Bei dieser Einsatzlage ist durch stark beschädigte Unfallfahrzeuge auch eine akute Brandgefahr durch auslaufendes Öl und Kraftstoff gegeben. Ferner ist auf eine Eigensicherung der Einsatzkräfte zu achten, da eine starke Gefährdung der Einsatzkräfte durch nicht beteiligte Verkehrsteilnehmer besteht. 5.3.1 Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Hilfsfrist vorzunehmen: A) Eigensicherung Neben der Absicherung der Unfallstelle durch Einsatzfahrzeuge und Aufstellen von Leuchten und Verkehrsleitkegeln, muss bei auslaufenden Kraftstoffen eine ausreichend bemessene Absperrung und Räumung der Einsatzstelle erfolgen. B) Zugang zum Unfallopfer verschaffen und Einsatzstelle vor Brandgefahren schützen Zur Einleitung der medizinischen Versorgung muss dem Rettungsdienst ein ausreichender Zugang zum Unfallopfer geschaffen werden, der die Überwachung und Sicherung der Vitalfunktionen ermöglicht. Dies erfordert in der Regel den Einsatz von hydraulischem Rettungsgerät. Zur Sicherung der Einsatzstelle gegen Brandgefahr ist die Vornahme eines C-Rohres und die Bereitstellung eines Pulverlöschers erforderlich. C) Befreiung der eingeklemmten Person Nach erfolgter Stabilisierung der Vitalfunktionen muss die eingeklemmte Person soweit befreit werden, dass sie ohne weitere gesundheitliche Beeinträchtigung in den Rettungswagen gebracht werden kann. Dies erfordert in vielen Fällen den Einsatz von weiteren speziellen Rettungsgeräten. D) Beseitigung von Umweltgefahren Nach der Rettung der Person muss das weitere Auslaufen von Öl, Kraftstoffen oder Kühlwasser gestoppt und ausgelaufene Stoffe aufgenommen sowie die Straße gereinigt werden. Zur Bewältigung der dargestellten Einsatzsituation müssen mit dem Eintreffen der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein: Eine Funktion: Einsatzleiter, Leitung und Koordination der technischen Maßnahmen. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 40 – Zwei Funktionen: Maschinisten, Tanklöschfahrzeug mit Zusatzbeladung technische Hilfe, sowie Rüstwagen (RW 1), Bedienung Feuerlöschkreiselpumpe, Bedienung Stromerzeuger, Bereitstellung von sonstigem Gerät, Abklemmen der Fahrzeugbatterie. Zwei Funktionen: Vornahme von hydraulischen Rettungsgeräten, Bereitstellung von Spezialgeräten, Sicherung des Fahrzeuges. Zwei Funktionen: 1 Trupp zur Eigensicherung, Verkehrsleitkegel, Beleuchtung, Absperren. Warnleuchten, Zwei Funktionen: 1 Trupp Brandschutz, Vornahme Schnellangriff und Pulverlöscher. Zur Erfüllung der Erstaufgaben sind also 9 Funktionen erforderlich (Tanklöschfahrzeug und Rüstwagen 1). Für den Einsatz von Rettungszylindern, Hebewerkzeugen und speziellen Rettungsgeräten ist nach spätestens 5 Minuten (Zeitdauer zur Stabilisierung der Vitalfunktion der eingeklemmten Person) nach dem Eintreffen der ersten Einheit eine Unterstützungseinheit (Gruppe 1:8) erforderlich. Diese Einheit unterstützt bei den Arbeiten die erste Einheit (nach Bedarf) und übernimmt Arbeiten bei der Räumung der Einsatzstelle, Aufnahme auslaufender Flüssigkeiten, Abstreuen der Unfallstelle mit Bindemitteln, Aufnahme des Bindemittels, Reinigung der Fahrbahn. 5.3.2 Hilfsfristen Zur Bemessung der Hilfsfristen beim kritischen Einsatz „Technische Hilfeleistung“ werden die gleichen Zeiten zugrunde gelegt, die auch für den Brandschutz vorgesehen sind. Für die erste taktische Einheit ist daher eine Eintreffzeit von maximal 8 Minuten einzuhalten, die Unterstützungseinheit muss innerhalb von 13 Minuten eintreffen. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 41 – 5.4 Festsetzung des Schutzzieles/Kritische Einsätze der Jahre 2002 - 2007 Grundsätzlich sollten die geforderten Hilfsfristen bei allen „kritischen Einsätzen“ an jedem Ort der Gemeinde zu jeder Tages- und Nachtzeit erfüllt werden. Die Gemeinde Vettweiß zeichnet sich durch eine ländliche Struktur aus, in der die einzelnen Ortschaften einige Kilometer voneinander entfernt liegen (siehe 4.1 maximale Ausdehnung). Die Anfahrzeiten zu den Gerätehäusern und von hier zur Einsatzstelle nehmen daher eine gewisse Zeit in Anspruch. Die Erfüllung der Vorgaben wird dadurch erschwert. Dies muss bei der Festsetzung des Schutzzieles unbedingt berücksichtigt werden. Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß hatte im Zeitraum 2002 - 2007 keinen kritischen Wohnhausbrand (Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit Tendenz zur Ausbreitung) abzuarbeiten. Im Bereich der Technischen Hilfeleistung (Verkehrsunfall mit einem Personenkraftwagen und einer darin eingeklemmten Person) musste sie zu 9 Einsätzen ausrücken. Diese Einsätze wurden im vorgegeben Rahmen des Schutzzieles abgewickelt. Obwohl in den letzten Jahren eine wesentliche Verbesserung in der Ausbildung und der Fahrzeug- und Materialausstattung der Freiwilligen Feuerwehr vorgenommen werden konnte, wird es aufgrund der Tatsache, dass die Zahl der aktiven Wehrleute nicht verbessert werden konnte, in den personalkritischen Zeiten (werktags zwischen 07.00 Uhr – 17.00 Uhr) immer wieder zu personellen Engpässen kommen. Es ist somit fast aussichtslos, ein Schutzziel von 100% zu erreichen. Der Rat der Gemeinde Vettweiß legt daher die Schutzzielkriterien 1. Hilfsfrist für 9 Funktionen mit mindestens einem Löschfahrzeug in 8 Minuten und weitere 9 Funktionen mit einem Löschfahrzeug in weiteren 5 Minuten auch für die Jahre 2008 – 2013 wieder mit einem Gesamterreichungsgrad von 65 % fest. 2. Die Feuerwehr der Gemeinde ist so auszustatten, dass sie bei allen Standardlagen nach den Feuerwehrdienstvorschriften 1,3,7,10 und 500 in der Lage ist, eine Menschenrettung einzuleiten. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 42 – 6. Strukturen 6.1 Fahrzeuge 6.1.1 Soll/Ist-Vergleich Fahrzeuge Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Wehrleitung Disternich Froitzheim Ginnick Gladb./Lüxh. Jakobwüllesh. Kelz Müddersheim Sievernich Soller Vettweiß TSF-W LF 10-6 TSF-W TSF-W LF 10-6 TSF-W TSF-W TLF 16-25 LF 8-6 HLF 20-16 MTF Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist 1 1 1 0 1 1 1 1 1 0 1 1 1 0 1 0 1 0 1 0 1 1 MTF TLF 16-25 MTF LF 16 TS LF 8 LF 8-6 LF 16 TS TLF 16-25 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist 1 1 1 1 1 1 1 1 MTF MTF MTF ELW/MTF Ist Ist Soll Ist Soll Ist 1 1 1 0 2 2 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 43 – Vorrangiges Ziel soll sein, alle Löschgruppen mit einem wasserführenden Fahrzeug auszustatten. Aufgrund dessen sollen in den nächsten Jahren folgende Fahrzeugbeschaffungen bzw. Umsetzungen vorgenommen werden: Jahr Löschgruppe Neu Alt Bemerkungen geschätzte Investition 2008/2009 Jakobwüllesheim LF 10-6 LF 16 TS (Baujahr 1981) LF 10-6 Allrad wurde 07/2008 bestellt. Auslieferung Anfang 2009. LF 16 TS wird dann ausgemustert. 190.000,00 € 2010/2011 Vettweiß HLF 20-16 TLF 16-25 (Baujahr 1989) Umsetzung TLF 16-25 zur LG Sievernich 300.000,00 € 2010/2011 Sievernich TLF 16-25 LF 8-6 (Baujahr 1997) Umsetzung des TLF 16-25 von der LG Vettweiß. Umsetzung des LF 8-6 zur LG Soller. 0,00 € 2010/2011 Soller LF 8-6 LF 16 TS (Baujahr 1984) Umsetzung des LF 8-6 der LG Sievernich. Das LF 16 TS wird dann ausgemustert. 0,00 € 2012/2013 Froitzheim LF 10-6 TLF 16-25 (Baujahr 1984) Das TLF 16-25 wird dann ausgemustert 220.000,00 € Gesamtkosten 2008 – 2013 710.000,00 € Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 44 – Des Weiteren zeigen die Mannschaftstransportfahrzeuge der Löschgruppen Disternich, Gladbach/Lüxheim und Vettweiß altersbedingte Mängel. Auch sollte der LG Soller zum Transport der Jugendfeuerwehr ein Mannschaftstransportfahrzeug zur Verfügung gestellt werden. Es müssen daher noch folgende Beschaffungen vorgenommen werden: Jahr Löschgruppe Neu Alt geschätzte Investition 2009 Vettweiß MTF MTF (Baujahr 1986) 10.000,00 € 2010 Gladbach MTF MTF (Baujahr 1987) 10.000,00 € 2011 Disternich MTF MTF (Baujahr 1987) 10.000,00 € 2012 Vettweiß ELW ELW (Baujahr 1988) 10.000,00 € 2013 Soller MTF 10.000,00 € Gesamtkosten 2009 – 2013 50.000,00 € Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 45 – 6.1.2 Ausstattung der Fahrzeuge Standardausstattung Alle Tank- und Löschfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß sind über die jeweilige Norm-Beladung hinaus bestückt. Sonderausrüstung zur technischen Hilfe Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Vettweiß – Löschgruppen Froitzheim, Sievernich und Vettweiß - verfügt über drei Hydraulische-Rettungsgeräte Schere, Spreizer sowie Rettungszylinder. Evtl. weitere benötigte Sonderausrüstung muss beim Feuerschutztechnischen Zentrum des Kreises Düren in Stockheim angefordert werden. Sonderausrüstung im Bereich des Atemschutzeinsatzes Im Bereich des Atemschutzeinsatzes ist große Sorgfalt auf die Sicherheit der Einsatzkräfte zu legen. Hierzu dienen insbesondere folgende Geräte: → Atemschutzüberwachungstafeln Zur Kontrolle der eingesetzten Trupps werden Tafeln (Magnettafeln mit Uhr) eingesetzt. Hierdurch kann insbesondere die Einsatzzeit des vorgehenden Trupps besser beobachtet werden. Jedes Fahrzeug, dass über Atemschutzgeräte verfügt, ist mit einer solchen Tafel ausgestattet. → Warngeräte Um verunfallte Feuerwehrangehörige besser finden zu können, werden die vorgehenden Kräfte mit Warngeräten ausgerüstet. Diese „piepen“ laut, wenn sich der Geräteträger über einen längeren Zeitraum nicht mehr bewegt oder aber bewusst den „Piepton“ auslöst. Jedes Atemschutzgerät ist mit einem derartigen Warnsystem ausgestattet. → Lüfter Bei Wohnungs- oder Kellerbränden werden Lüfter zur Entrauchung eingesetzt. Diese schaffen Sicherheit für den vorgehenden Trupp. Die Freiwillige Feuerwehr Vettweiß verfügt über 3 Lüfter (Löschgruppen Froitzheim, Kelz und Sievernich). Sonderausrüstung für den Bereich „Strahlenschutz“ Auf eine Vorhaltung an Sondergeräten kann auf Grund des vorhandenen Einsatzrisikos und der vorhandenen Kreiskonzeption (Messfahrzeug und Gerätewagen in der Gemeinde Kreuzau – Zuständigkeit für das südliche Kreisgebiet) weitestgehend verzichtet werden. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 46 – Sonderausrüstung für den Bereich „Gefährliche Stoffe und Güter“ Ab dem 01.01.2006 besteht im Kreis Düren ein neues ABC-Konzept. Die Gemeinde Vettweiß bildet zusammen mit den Gemeinden Kreuzau und Nörvenich den 4. Gefahrenabwehrzug. Die seitens des Kreises vorgegebene Mindestausstattung an Geräten und Ausrüstungsgegenständen, u. a. Chemiekalienschutzanzüge und Kontaminationsschutzhauben wurde beschafft und wird zukünftig auf dem neuen Fahrzeug der LG Jakobwüllesheim vorgehalten. 6.1.3 Persönliche Ausrüstung der Wehrleute Alle Wehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß werden mit der entsprechenden Dienstund Schutzkleidung gem. den Unfallverhütungsvorschriften und DIN-Normen ausgestattet. Hierzu zählen u. a. Einsatzanzug, Uniform, Helm mit Klappvisier und Nackenschutz, Stiefel, Wetterschutzjacke. Die persönliche Ausrüstung der Wehrleute wird durch die zentrale Kleiderkammer im Feuerwehrgerätehaus Vettweiß verwaltet. 6.2 Funktechnische Ausstattung Alarmierung Die Alarmierung erfolgt über digitale Meldeempfänger. Jedes aktive Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist mit einem Meldeempfänger ausgestattet. Mittlerweile sind die meistens in der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß eingesetzten Meldeempfänger mit einem alphanumerischen Display ausgestattet. Ausrüstung mit Funkgeräten im 4 Meter-Bereich (Fahrzeugfunk) Jedes Feuerwehrfahrzeug ist mit einem 4-Meter-Funkgerät ausgestattet. Im Einsatzleitwagen sind zusätzlich noch zwei weitere 4-Meter-Funkgeräte vorhanden. Darüber hinaus sind der Wehrleiter, sein Stellvertreter, die Zugführer und der Brandmeister v. D. mit einem 4-Meter-Funkgerät ausgestattet. Ausrüstung mit Funkgeräten im 2-Meter-Bereich (Einsatzstellenfunk) Jedes Feuerwehrfahrzeug ist mit 2 tragbaren 2-Meter-Funkgeräten ausgestattet. Über derartige Geräte verfügen ebenfalls der Wehrleiter, sein Stellvertreter, die Zugführer und der Brandmeister v. D. Der Einsatzleitwagen ist zusätzlich noch mit zwei fest eingebauten 2-Meter-Funkgeräten ausgerüstet. Anmerkung: Bis zum Jahre 2011 wird in Deutschland das einheitliche Digitalfunknetz für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) aufgebaut. Dabei werden mehrere Hundert derzeit separat betriebene analoge Netze durch ein einziges ersetzt, so dass die Kommunikation deutlich effizienter und sicherer wird. Auf die Kommunen werden umfangreiche Kosten zukommen, da alle derzeit betriebenen Endgeräte (Fahrzeug- und Handsprechfunkgeräte) ausgetauscht werden müssen. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 47 – 6.3 Feuerwehrgeräthäuser/Stellplätze 6.3.1 Soll/Ist-Vergleich Feuerwehrgerätehäuser/Stellplätze Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Disternich Froitzheim Ginnick Gladbach Jakobwüllesh. Kelz Müddersheim Sievernich Soller Vettweiß Stellplatz Gerätehaus Stellplatz Stellplatz Gerätehaus Stellplatz Stellplatz Stellplatz Stellplaz Gerätehaus Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Folgende Ausbildungsräume stehen den einzelnen Löschgruppen zur Verfügung: Löschzug I: Loschzug II: Gerätehaus Froitzheim, Gerätehaus Jakobwüllesheim, Ausbildungsraum Soller Ausbildungsraum Gladbach, Ausbildungsraum Sievernich, Gerätehaus Vettweiß Im Feuerwehrgerätehaus Jakobwüllesheim befindet sich die Einsatzzentrale bei auftretenden Flächeneinsatzlagen (z.B. größere Unwetter) und im Gerätehaus Vettweiß die zentrale Kleiderkammer. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 48 – 6.4 Personal 6.4.1 Soll/Ist-Vergleich Personal In der nachfolgend aufgeführten Tabelle sind die Ist-Zahlen der aktiven Feuerwehrmänner und -frauen sowie der Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung und der Jugendfeuerwehr angegeben. Auch sind die Dienstgrade und Funktionen der aktiven Wehrleute dargestellt. Aus der Aufstellung ist ersichtlich, dass der aktiven Wehr in fast allen Löschgruppen Personal fehlt. Als Faustregel gilt eine 200%ige Reserve einer Löschgruppe mit 9 aktiven Wehrleuten = 27 Mitglieder. Diese Mitgliederstärke wird nur in der LG Vettweiß erreicht. Für die übrigen Löschgruppen muss mit Nachdruck eine Personalverstärkung angestrebt werden. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 49 – Löschzug I Löschzug II Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Froitzheim Jakobw üllesheim Ginnick Kelz Soller Disternich Löschgruppe 11 17 14 14 20 11 11 0 0 2 1 1 1 1 0 0 3 0 0 1 0 2 0 2 6 1 0 3 4 2 4 1 0 3 2 3 3 0 0 2 2 6 3 0 0 5 4 2 6 5 10 4 3 0 2 1 11 8 17 12 7 0 7 6 17 4 14 7 6 0 6 3 14 8 11 5 4 0 4 3 14 3 10 7 13 5 2 Löschgruppe Löschgruppe Löschgruppe Sievernich V ettw eiß 9 6 28 141 0 1 0 0 2 0 1 0 0 0 2 2 0 7 1 0 1 6 1 1 1 0 0 1 0 7 0 0 1 3 0 0 1 2 5 11 4 4 7 6 6 2 24 35 20 41 8 16 8 8 0 9 2 20 0 8 2 1 0 0 0 11 4 9 4 3 0 2 0 11 1 5 1 1 0 0 0 9 5 6 5 2 0 3 3 6 12 25 22 7 11 9 7 28 55 121 70 42 11 42 25 141 7 7 3 3 6 7 6 59 5 6 5 12 0 0 12 60 Gladbach/Lüx. Müddersheim Gesamt M itglie de r ak tiv m it folge nde n Die ns tgrade n: Gemeinde-/Brandinspektor/in Hauptbrandmeister/in Oberbrandmeister/in Brandmeister/in Unterbrandmeister/in Hauptf euerw ehrmann/f rau Oberf euerw ehrmann/f rau Feuerw ehrmann/f rau Die ak tive n M itglie de r s ind w ie folgt aus ge bilde t: A temschutzgeräteträger/in Sprechf unker/in Maschinist/in GSG I GSG II Strahlenschutz TH Erste Hilf e Alte rs - u. Ehre nabte ilung M itglie de r Juge ndw e hr Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 50 – 6.5 Ausbildung Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß werden auf Gemeindeund Kreisebene sowie am Institut der Feuerwehr in Münster ausgebildet. Gemeindeebene: Auf Gemeindeebene wird die Grundausbildung (Modul 1-4), Seminar Führungskräfte, Maschinisten, Atemschutzgeräteträger durchgeführt. Für die theoretische Ausbildung stehen Lehrstoffmappen, Gesetzestexte, Videofilme, Foliensätze, eine Digitalkamera, ein Tageslichtprojektor, PC´s, ein Notebook und ein Beamer zur Verfügung. Für die praktische Ausbildung, hier insbesondere im „schweren Atemschutz“, ist die Wehr im Besitz einer Nebelmaschine und eines Übungsdummys. Führerscheinausbildung: Seit Jahren bezuschusst die Gemeinde Vettweiß die Führerscheinausbildung von Feuerwehrangehörigen in den Klassen C1/C/C1E/CE mit je 750,00 €. In den Jahren 2002 – 2007 haben nur 12 Wehrleute diesen Zuschuss in Anspruch genommen. Es besteht also nach wie vor in allen Löschgruppen Bedarf an Fahrzeugführern für die Tank- und Löschfahrzeuge, da mit dem neuen Führerschein Klasse B nur die Mannschaftstransportfahrzeuge - ohne Anhänger - gefahren werden dürfen. Das Bezuschussungsverfahren wird daher auch in den kommenden Jahren beibehalten. Ausbildung in Erste Hilfe: Alle Wehrleute haben die Möglichkeit, sich in „Erster Hilfe“ aus- und fortzubilden. Diese Ausbildung geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Malteser Hilfsdienst im Rahmen der Modul-Ausbildung im Feuerwehrgerätehaus in Vettweiß. Kreisebene: Hier wird die weiterführende Ausbildung vorgenommen (Atemschutz, Sprechfunker, GSG). Den Atemschutzgeräteträgern der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß steht zur praktischen Aus- und Weiterbildung die Atemschutzstrecke des Feuerschutztechnischen Zentrums zur Verfügung. Feuerwehrinstitut: Am Feuerwehrinstitut in Münster werden die Brandmeister/innen und Brandinspektoren/innen ausgebildet. Weiterhin werden dort Fachlehrgänge durchgeführt. Jährlich nehmen ca. 3 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß an diesen Lehrgängen teil. Die Lehrgänge dauern in der Regel 2-3 Wochen. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Vettweiß – Fortschreibung 2008 – Seite 51 – 7. Fortschreibung Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan gilt bis zum 31.12.2013. Er ist in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben. Bei wesentlichen Änderungen – Veränderung der Soll-/Ist- Vergleiche, Neubau von Gerätehäusern oder Unterstellplätzen, Neuanschaffung von Feuerwehrfahrzeugen – ist der Plan den Veränderungen anzupassen.