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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27/Kaster, 6. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Heidklift und K 36 / St.-Rochus-Straße in Königshoven hier: Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
17.11.11, 18:01
Aktualisiert
17.11.11, 18:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27/Kaster, 6. vereinfachte Änderung
- Teilgebiet zwischen Heidklift und K 36 / St.-Rochus-Straße in Königshoven
hier: Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27/Kaster, 6. vereinfachte Änderung
- Teilgebiet zwischen Heidklift und K 36 / St.-Rochus-Straße in Königshoven
hier: Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8210/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 22.11.2011 Betreff: Bebauungsplan Nr. 27/Kaster, 6. vereinfachte Änderung - Teilgebiet zwischen Heidklift und K 36 / St.-Rochus-Straße in Königshoven hier: Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 7 Kaster und fasst den Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Dabei wird bestimmt, dass das Änderungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 11. April 2000 den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 / Kaster – Teilgebiet zwischen der K 36 und Heidklift in Königshoven – beschlossen. Hintergrund war seinerzeit die Verschiebung der Baugrenze entlang der K 36, um eine verbesserte Ausnutzbarkeit der Gewerbegrundstücke südlich der Straße „Am Heidklift“ zu ermöglichen. Hierzu wurde seinerzeit ein entsprechender Bebauungsplansentwurf erarbeitet. Die frühzeitige Beteiligung wurde im September 2000 durchgeführt. Hierbei wurden von der Öffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher Belange keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planänderung geäußert. Daraufhin wurde am 07. November 2000 durch den Rat der Offenlagebeschluss der Planung gefasst; die Offenlage wurde jedoch nicht durchgeführt. Das Verfahren ruht seitdem. Zwischenzeitlich gab es Überlegungen, den Eingangsbereich an der Ecke St.-Rochus-Straße / Josef-Schnitzler-Straße neu zu ordnen. Aufgrund geänderter Eigentumsverhältnisse scheidet dies aktuell jedoch aus. Somit soll nun das bisher ruhende Verfahren wieder aufgegriffen werden, um durch die Planänderung zeitnah den lange bestehenden Erweiterungsüberlegungen der ansässigen Gewerbebetriebe gerecht zu werden. Da der Planentwurf zum letzten Offenlagebeschluss aus dem Jahr 2000 nicht mehr aktuellen gesetzlichen Anforderungen gerecht wird, wurden die Planunterlagen überarbeitet, um das Verfahren nach aktuellen Maßgaben und Verfahrensvorschriften fortzuführen. Auf die beigefügten Planunterlagen sowie die Planbegründung wird verwiesen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 14.11.2011 Gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-210/2011 Seite 2