Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
17.11.11, 18:01
Aktualisiert
17.11.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8210/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
22.11.2011
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 27/Kaster, 6. vereinfachte Änderung
- Teilgebiet zwischen Heidklift und K 36 / St.-Rochus-Straße in Königshoven
hier: Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der 6. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 7 Kaster und fasst den Offenlagebeschluss gemäß
§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011
(BGBl. I S. 1509).
Dabei wird bestimmt, dass das Änderungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13
BauGB durchgeführt wird.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 11. April 2000 den Aufstellungsbeschluss für
die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 / Kaster – Teilgebiet zwischen der K 36 und Heidklift
in Königshoven – beschlossen.
Hintergrund war seinerzeit die Verschiebung der Baugrenze entlang der K 36, um eine verbesserte
Ausnutzbarkeit der Gewerbegrundstücke südlich der Straße „Am Heidklift“ zu ermöglichen. Hierzu
wurde seinerzeit ein entsprechender Bebauungsplansentwurf erarbeitet. Die frühzeitige
Beteiligung wurde im September 2000 durchgeführt. Hierbei wurden von der Öffentlichkeit sowie
den Trägern öffentlicher Belange keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planänderung
geäußert. Daraufhin wurde am 07. November 2000 durch den Rat der Offenlagebeschluss der
Planung gefasst; die Offenlage wurde jedoch nicht durchgeführt. Das Verfahren ruht seitdem.
Zwischenzeitlich gab es Überlegungen, den Eingangsbereich an der Ecke St.-Rochus-Straße /
Josef-Schnitzler-Straße neu zu ordnen. Aufgrund geänderter Eigentumsverhältnisse scheidet dies
aktuell jedoch aus. Somit soll nun das bisher ruhende Verfahren wieder aufgegriffen werden, um
durch die Planänderung zeitnah den lange bestehenden Erweiterungsüberlegungen der
ansässigen Gewerbebetriebe gerecht zu werden.
Da der Planentwurf zum letzten Offenlagebeschluss aus dem Jahr 2000 nicht mehr aktuellen
gesetzlichen Anforderungen gerecht wird, wurden die Planunterlagen überarbeitet, um das
Verfahren nach aktuellen Maßgaben und Verfahrensvorschriften fortzuführen. Auf die beigefügten
Planunterlagen sowie die Planbegründung wird verwiesen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 14.11.2011
Gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-210/2011
Seite 2