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Beschlussvorlage (BP 27/Kaster, 6. Änd, Planzeichnung zur Offenlage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
81 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
17.11.11, 18:01
Aktualisiert
17.11.11, 18:01
Beschlussvorlage (BP 27/Kaster, 6. Änd, Planzeichnung zur Offenlage)

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Inhalt der Datei

STADT 180 309 373 184 6 8 375 1260 6 182 12 Bebauungsplan Nr. 27/Kaster 6. Änderung 1254 1253 376 183 1255 8 179 178 2 181 r-S tzle 174 2,0 196 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit der BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). PlanzV vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 S.58) Gemeindeordnung NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW S. 271) Gemarkung: Flur: 1257 Kaster 6 3,0 e e gass nen Pan 9 4,6 1258 traß St 13,5 St 7,9 St 15,6 Flur 6 377 10,0 Heidklift 1256 4 i chn 308 1259 2 4 f -S 10 Inhalt: e Jos 175 Maßstab 1:500 24,5 11 281 273 1272 0 5 10 20 40 50 m 277 32,0 275 Flur 9 317 GE 3 GE 2 278 III 195 GRZ 0,8 GFZ 2,0 13 GE 1 III Kartengrundlage 285 276 105 ZEICHENERKLÄRUNG 356 GRZ 0,8 GFZ 2,0 GRZ 0,8 GFZ 2,0 2 ö III 200 548 3 7 274 1285 55 0 5, 5 Flur 5 280 279 83.48 Strassenbegrenzungslinie Flurstücksnummer Bereich ohne Ein- und Ausfahrt Grünflächen ö Sonstige Planzeichen St Hydrant unterirdisch W St. Rochus Straße öffentliche Grünfläche Zweckbestimmung Parkanlage Kanalschacht 5,0 Flur 10 Flurstücksgrenze Laterne G K 36 Öffentliche Strassenverkehrsfläche Höhe in Meter über NHN HY 1 Flurgrenze Gebäude mit Hausnummer 79 316 5,0 201 Verkehrsflächen Umgrenzung für Flächen für Stellplätze (siehe textliche Festsetzungen unter A 2.) Schieber Gas / Wasser Abgrenzung unterschiedlicher Betriebsarten innerhalb des Gewerbegebietes Gully Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Art und Maß der baulichen Nutzung Einfriedung Gewerbegebiet GE 43 20 GE 1 22 21 23 Zuordnung unterschiedl. Betriebsarten (siehe textl. Festsetzungen unter A 1.) GRZ 0,8 Grundflächenzahl GFZ 2,0 Geschossflächenzahl als Höchstmaß III Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß Bauweise, Baugrenzen Baugrenze TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 1.1 4. B 1. 2. Gemäß § 1 (5) BauNVO sind die unter § 8 (3) Nr. 1 BauNVO genannten Wohnungen allgemein zulässig. Hinweise 1. Bodendenkmäler Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschGNW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/ 9039-0, Fax 02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauONW) Einfriedungen 1.1 Vorgartenflächen sind an der Straßenbegrenzungslinie mit Rasenkantensteinen nicht höher als 10 cm über der angrenzenden Verkehrsfläche einzugrenzen. 1.2 Innerhalb des im Plan dargestellten Bereichs ist eine Einfriedung in Holzbauweise, als Stabgitter- oder Maschendrahtkonstruktion oder als begrünte Mauer zugelassen. 2. 2. Gemäß der DIN 4149 liegt das Plangebiet in der Erdbebenzone 2. Entsprechend dem Abschnitt 5.2 der vorgenannten DIN befindet sich das Baugebiet in der Untergrundklasse S und im Bereich des gewachsenen grobkörnigen Bodens in der Baugrundklasse B. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten. Böschungsmauern 4. 2.1 Erdbebengefährdung Einfriedungen auf sonstigen Grundstücksgrenzen sind abzupflanzen. Im Bereich von Höhenunterschieden zwischen angrenzenden Verkehrsflächen und der Höhenlage der Grundstücke sind unverputzte Mauern bis maximal 0,50 m gestattet. Garagen und Stellplätze (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB; § 23 (5) Satz 2 BauNVO) Kampfmittel Es wird darauf hingewiesen, dass beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln Erdarbeiten unverzüglich einzustellen sind und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen ist. 3. 1.3 1.2 D Die innerhalb der öffentlichen Grünfläche und innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsfläche stehenden Laubbäume sind dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang entsprechend zu ersetzen. Innerhalb des Gewerbegebietes sind in den einzelnen Zonen folgende Betriebe und Nutzungen zugelassen: GE 1: Verwaltungs- und Bürogebäude, Handelsbetriebe, Elektro- und Installationsbetriebe sowie Gartenbaubetriebe GE 2: Anlagen wie unter GE 1, Drehereien, Elektroreparaturwerkstätten, Betriebe zur Herstellung von Kunststoffteilen ohne Verwendung von Phenolharzen, Glasereibetriebe, Schreinereien, Anlagen zur Herstellung von Polstermöbeln und zur Möbelmontage, Druckereien ohne Rotationsdruck, Schlossereien, automatische Autowaschanlagen mit Gebläse und Autoreparaturwerkstätten GE 3: Anlagen wie unter GE 1 und GE 2, Tischlereien, Speditions- und Omnibusbetriebe sowie alle Anlagen der Ziffern 200 bis 221 des Anhanges zum Abstandserlass, Stand 06.06.2007, herausgegeben vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW, soweit sie nicht schon innerhalb der GE 1 und GE 2 zulässig sind. Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25b BauGB) Stellplätze sind innerhalb der überbaubaren Flächen und innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig. 3. Anschluss an die Verkehrsflächen (§ 9 (1) Nr. 11 BauGB) C Kennzeichnungen Baugrundverhältnisse Die verkehrliche Anbindung von Grundstücken an die öffentlichen Verkehrsflächen ist in dem Bereich, in dem Einfriedungen zugelassen sind, ausgeschlossen. Das Plangebiet wird aufgrund der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 (5) Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich erforderlich sind. Erdberührende Bauteile sind aufgrund des aufstauenden Sickerwassers gemäß DIN 18195 Teil 6 druckwasserdicht auszubilden. Stand 14.11.2011 Architektur Stadt und Umweltplanung Wildschütz und Schnuis Lütticher Straße 10-12 52064 Aachen Planunterlage Aufstellungsbeschluss Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem amtlichen Katasternachweis übereinstimmt und die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. _______________________________ (ÖbVI) Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB durch Beschluss des Rates vom ______________ aufgestellt worden. Bedburg, den _____________________ ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) Der Aufstellungsbeschluss ist am ______________ ortsüblich bekanntgemacht worden. ________________________________ (Bürgermeister) Trägerbeteiligung Offenlegungsbeschluss Offenlage Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 (1) BauGB vom _____________ bis _____________ durchgeführt worden. Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB am _____________ vom Rat der Stadt Bedburg zur Offenlage beschlossen. Bedburg, den ____________________ Bedburg, den _____________________ _______________________________ (Bürgermeister) ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom ____________ bis ____________ öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung wurde am ______________ ortsüblich bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ______________ von der Auslegung benachrichtigt. Bedburg, den ____________________ _______________________________ (Bürgermeister) Bedburg, den ____________________ Grundwasserabsenkung Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen. 2.2 Entwurf und Bearbeitung: Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserstand wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN 18195 'Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten. Satzungsbeschluss Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am ________________ als Satzung beschlossen worden. Bedburg, den ____________________ _______________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) Vorgezogene Bürgerbeteiligung Die öffentliche Unterrichtung der Bürger hat gemäß § 3 (1) BauGB vom _____________ bis _____________ durch öffentliche Auslegung stattgefunden. Bedburg, den ____________________ _______________________________ (Bürgermeister)