Daten
Kommune
Bedburg
Größe
81 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
17.11.11, 18:01
Aktualisiert
17.11.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
180
309
373
184
6
8
375
1260
6
182
12
Bebauungsplan Nr. 27/Kaster
6. Änderung
1254
1253
376
183
1255
8
179
178
2
181
r-S
tzle
174
2,0
196
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011
(BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit der BauNVO in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert
durch Art. 3 des Gesetzes 22.04.1993 (BGBl. I S. 466).
PlanzV vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 S.58)
Gemeindeordnung NW in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom
24.05.2011 (GV NRW S. 271)
Gemarkung:
Flur:
1257
Kaster
6
3,0
e
e
gass
nen
Pan
9
4,6
1258
traß
St
13,5
St
7,9
St
15,6
Flur 6
377
10,0
Heidklift
1256
4
i
chn
308
1259
2
4
f -S
10
Inhalt:
e
Jos
175
Maßstab 1:500
24,5
11
281
273
1272
0
5
10
20
40
50 m
277
32,0
275
Flur 9
317
GE 3
GE 2
278
III
195
GRZ 0,8 GFZ 2,0
13
GE 1
III
Kartengrundlage
285
276
105
ZEICHENERKLÄRUNG
356
GRZ 0,8 GFZ 2,0
GRZ 0,8 GFZ 2,0
2
ö
III
200
548
3
7
274
1285
55
0
5,
5
Flur 5
280
279
83.48
Strassenbegrenzungslinie
Flurstücksnummer
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
Grünflächen
ö
Sonstige Planzeichen
St
Hydrant unterirdisch
W
St. Rochus Straße
öffentliche Grünfläche
Zweckbestimmung Parkanlage
Kanalschacht
5,0
Flur 10
Flurstücksgrenze
Laterne
G
K 36
Öffentliche Strassenverkehrsfläche
Höhe in Meter über NHN
HY
1
Flurgrenze
Gebäude mit Hausnummer
79
316
5,0
201
Verkehrsflächen
Umgrenzung für Flächen für Stellplätze
(siehe textliche Festsetzungen unter A 2.)
Schieber Gas / Wasser
Abgrenzung unterschiedlicher Betriebsarten
innerhalb des Gewerbegebietes
Gully
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes
Art und Maß der baulichen Nutzung
Einfriedung
Gewerbegebiet
GE
43
20
GE 1
22
21
23
Zuordnung unterschiedl. Betriebsarten
(siehe textl. Festsetzungen unter A 1.)
GRZ 0,8 Grundflächenzahl
GFZ 2,0 Geschossflächenzahl als Höchstmaß
III
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
Bauweise, Baugrenzen
Baugrenze
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
A
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung
(§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
1.1
4.
B
1.
2.
Gemäß § 1 (5) BauNVO sind die unter § 8 (3) Nr. 1 BauNVO genannten Wohnungen
allgemein zulässig.
Hinweise
1.
Bodendenkmäler
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschGNW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die
Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/
9039-0, Fax 02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
(§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauONW)
Einfriedungen
1.1
Vorgartenflächen sind an der Straßenbegrenzungslinie mit Rasenkantensteinen nicht
höher als 10 cm über der angrenzenden Verkehrsfläche einzugrenzen.
1.2
Innerhalb des im Plan dargestellten Bereichs ist eine Einfriedung in Holzbauweise, als
Stabgitter- oder Maschendrahtkonstruktion oder als begrünte Mauer zugelassen.
2.
2.
Gemäß der DIN 4149 liegt das Plangebiet in der Erdbebenzone 2. Entsprechend dem
Abschnitt 5.2 der vorgenannten DIN befindet sich das Baugebiet in der Untergrundklasse S und im Bereich des gewachsenen grobkörnigen Bodens in der Baugrundklasse B. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten.
Böschungsmauern
4.
2.1
Erdbebengefährdung
Einfriedungen auf sonstigen Grundstücksgrenzen sind abzupflanzen.
Im Bereich von Höhenunterschieden zwischen angrenzenden Verkehrsflächen und der
Höhenlage der Grundstücke sind unverputzte Mauern bis maximal 0,50 m gestattet.
Garagen und Stellplätze
(§ 9 (1) Nr. 4 BauGB; § 23 (5) Satz 2 BauNVO)
Kampfmittel
Es wird darauf hingewiesen, dass beim Auffinden von Bombenblindgängern oder
Kampfmitteln Erdarbeiten unverzüglich einzustellen sind und umgehend die nächste
Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu
benachrichtigen ist.
3.
1.3
1.2
D
Die innerhalb der öffentlichen Grünfläche und innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsfläche stehenden Laubbäume sind dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang entsprechend zu ersetzen.
Innerhalb des Gewerbegebietes sind in den einzelnen Zonen folgende Betriebe und
Nutzungen zugelassen:
GE 1: Verwaltungs- und Bürogebäude, Handelsbetriebe, Elektro- und Installationsbetriebe sowie Gartenbaubetriebe
GE 2: Anlagen wie unter GE 1, Drehereien, Elektroreparaturwerkstätten, Betriebe zur
Herstellung von Kunststoffteilen ohne Verwendung von Phenolharzen, Glasereibetriebe, Schreinereien, Anlagen zur Herstellung von Polstermöbeln und zur Möbelmontage,
Druckereien ohne Rotationsdruck, Schlossereien, automatische Autowaschanlagen mit
Gebläse und Autoreparaturwerkstätten
GE 3: Anlagen wie unter GE 1 und GE 2, Tischlereien, Speditions- und Omnibusbetriebe sowie alle Anlagen der Ziffern 200 bis 221 des Anhanges zum Abstandserlass,
Stand 06.06.2007, herausgegeben vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW, soweit sie nicht schon innerhalb
der GE 1 und GE 2 zulässig sind.
Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
(§ 9 (1) Nr. 25b BauGB)
Stellplätze sind innerhalb der überbaubaren Flächen und innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig.
3.
Anschluss an die Verkehrsflächen
(§ 9 (1) Nr. 11 BauGB)
C
Kennzeichnungen
Baugrundverhältnisse
Die verkehrliche Anbindung von Grundstücken an die öffentlichen Verkehrsflächen ist
in dem Bereich, in dem Einfriedungen zugelassen sind, ausgeschlossen.
Das Plangebiet wird aufgrund der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 (5) Nr. 1 BauGB als
Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich erforderlich sind.
Erdberührende Bauteile sind aufgrund des aufstauenden Sickerwassers gemäß DIN
18195 Teil 6 druckwasserdicht auszubilden.
Stand 14.11.2011
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen
Planunterlage
Aufstellungsbeschluss
Es wird bescheinigt, dass die Darstellung
mit dem amtlichen Katasternachweis
übereinstimmt und die Festlegung der
städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist.
_______________________________
(ÖbVI)
Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB
durch Beschluss des Rates vom
______________ aufgestellt worden.
Bedburg, den _____________________
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
Der Aufstellungsbeschluss ist am
______________ ortsüblich bekanntgemacht worden.
________________________________
(Bürgermeister)
Trägerbeteiligung
Offenlegungsbeschluss
Offenlage
Die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange ist gemäß § 4 (1) BauGB vom
_____________ bis _____________
durchgeführt worden.
Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB
am _____________ vom Rat der Stadt
Bedburg zur Offenlage beschlossen.
Bedburg, den ____________________
Bedburg, den _____________________
_______________________________
(Bürgermeister)
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB
vom ____________ bis ____________
öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung
wurde am ______________ ortsüblich
bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom
______________ von der Auslegung
benachrichtigt.
Bedburg, den ____________________
_______________________________
(Bürgermeister)
Bedburg, den ____________________
Grundwasserabsenkung
Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen.
2.2
Entwurf und Bearbeitung:
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserstand wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des
Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der
DIN 18195 'Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten.
Satzungsbeschluss
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10
BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am
________________ als Satzung beschlossen worden.
Bedburg, den ____________________
_______________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
Vorgezogene Bürgerbeteiligung
Die öffentliche Unterrichtung der Bürger
hat gemäß § 3 (1) BauGB vom
_____________ bis _____________
durch öffentliche Auslegung stattgefunden.
Bedburg, den ____________________
_______________________________
(Bürgermeister)