Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
20.01.09, 06:37
Aktualisiert
20.01.09, 06:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Betriebsausschusses Straßen am 02.12.2008
13
Ausbau der Straße "Am Mittelpfad" in Erftstadt- Borr und Festlegung des Ablösebetrages für
die Erschließung nach § 133, Abs. 3, Satz 5 Baugesetzbuch (594/2008)
Der Ausbau der Straße „Am Mittelpfad“ in Erftstadt-Borr wird beschlossen.
Den erschließungsbeitragspflichtigen Anwohnern sollen Ablösungsvereinbarungen gemäss §
133, Absatz 3, Satz 5 BauGB angeboten werden, so dass diese Ihren Erschließungsbeitrag auf
freiwilliger Basis im Ganzen vor Entstehung der Beitragspflicht entrichten bzw. ablösen
können.
Der Ablösebetrag wird auf 5,43 Euro pro qm anrechenbarer (Grundstücks)Verteilungsfläche
festgesetzt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)