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Beschlusstext (Ausbau der Straße "Am Mittelpfad" in Erftstadt- Borr und Festlegung des Ablösebetrages für die Erschließung nach § 133, Abs. 3, Satz 5 Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
20.01.09, 06:37
Aktualisiert
20.01.09, 06:37
Beschlusstext (Ausbau der Straße "Am Mittelpfad" in Erftstadt- Borr und Festlegung des Ablösebetrages für die Erschließung nach § 133, Abs. 3, Satz 5 Baugesetzbuch)

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Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Straßen am 02.12.2008 13 Ausbau der Straße "Am Mittelpfad" in Erftstadt- Borr und Festlegung des Ablösebetrages für die Erschließung nach § 133, Abs. 3, Satz 5 Baugesetzbuch (594/2008) Der Ausbau der Straße „Am Mittelpfad“ in Erftstadt-Borr wird beschlossen. Den erschließungsbeitragspflichtigen Anwohnern sollen Ablösungsvereinbarungen gemäss § 133, Absatz 3, Satz 5 BauGB angeboten werden, so dass diese Ihren Erschließungsbeitrag auf freiwilliger Basis im Ganzen vor Entstehung der Beitragspflicht entrichten bzw. ablösen können. Der Ablösebetrag wird auf 5,43 Euro pro qm anrechenbarer (Grundstücks)Verteilungsfläche festgesetzt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)