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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-24/2010)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
36 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
25.02.10, 23:27
Aktualisiert
25.02.10, 23:27
Vorlage (Anlage zur Vorlage V-24/2010)

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Inhalt der Datei

Helmut Kemmerling Lehmkuhl 14 52391 Vettweiß 25.02.2009 Gemeinde Vettweiß Herrn Bürgermeister Josef Kranz Gereonstr. 14 52391 Vettweiß Vorhaben der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren im NSG „Ginnicker Bruch“ hier: Aufstauung des Steinbaches in Teilbereichen Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung der Ratssitzung am 24.02.2010 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, am 23.02.2010! wurde mir bekannt, dass seitens der „Unteren Landschaftsbehörde“ in Zusammenarbeit mit der „Biologischen Station des Kreises Düren“ ein Planungskonzept zur Sicherstellung der Wässerung der zusätzlichen Teichanlagen im NSG „ Ginnicker Bruch“ vorhanden sein soll. Am 24.01.2010 stellte ein Mitarbeiter eines Ingenieurbüros, auf der Basis eines weiteren hydrologischen Gutachtens, bei einem durch die ULB anberaumten Ortstermin das Planungskonzept dem Vorsitzenden des Dränverbandes ( Herr J. Grunwald) und einigen Landwirten vor. Wo war der Vertreter der ULB (Herr Gerards)? Wo war der Vertreter unserer Verwaltung? Warum missachtet der Kreis Düren (ULB) bzw. das Fachdezernat das Beteiligungsrecht der Kommune hinsichtlich der Vorlage des Planungskonzeptes und deren Folgewirkung ? Oder unterliegt die Aufstauung eines durch die Gemeinde zu unterhaltenden und pflegenden Gewässers (Steinbach/Teilbereiche) und deren Folgewirkung nicht unserem Beteiligungsrecht? Oder schließen die textlichen Darstellungen /Festsetzungen im Landschaftsplan Vettweiß einschließlich der 2. Änderung die Beteiligung unserer Gemeinde grundsätzlich aus? Oder muss die Gemeinde Vettweiß die schon vorhandenen bzw. zu erwartenden Schäden, als Folgewirkung der Maßnahme, am gemeindeeigenen Wirtschaftswegenetz hinnehmen? Sind wir nicht in der Verantwortung gegenüber den Grundstückseigentümern deren Parzellen das NSG umschließen, vor der zu erwartenden zunehmende Vernässung, als Folge dieser Maßnahme, zu schützen? Es ist schon verwunderlich, dass bei Beachtung der Finanzsituation des Kreises Düren, eine derartige kostenträchtige Maßnahme zu Lasten der anliegenden Grundstückseigentümer um gesetzt wird. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Vettweiß fordert den Kreis Düren (ULB) als Maßnahmenträger des Vorhabens „Aufstauung des Steinbaches (Teilbereiche) im Bereich des NSG „Ginnicker Bruch“ auf, kurzfristig das Planungskonzept zu diesem Vorhaben im Rahmen eines Ortstermins den Mitgliedern des Bau-, Umwelt- und Verkehrausschusses vorzustellen. Ggf. erforderliche Beschlüsse seitens des Rates der Gemeinde Vettweiß, sind im Rahmen der Dringlichkeit zu fassen. Mit freundlichen Grüßen Helmut Kemmerling (Vorsitzender Bau, Umwelt- und Verkehrausschuss)