Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
22.11.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP849/2009 1. Ergänzung
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2009
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2009
Betreff:
Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die
Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses, der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung
der Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg im Jahr 2010 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Kosten aller Abfallfraktionen werden in die Gebühr des Restmüllgefäßes eingerechnet.
Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung betragen für das Jahr 2010 bereinigt um die Abwicklung
eines Überschusses aus 2008 1.742.124 €.
Nach der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009 betragen die Gesamtkosten der
Abfallbeseitigung bereinigt um die Veranschlagung eines Überschusses aus 2007 1.767.100 €.
Dies bedeutet eine Kostenreduzierung von 1,41 %.
Nachfolgend die Gegenüberstellung der Gebühren im laufenden Jahr mit den Gebühren aus der
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010:
Behälter:
80 l
120 l
240 l
770 l
1.100 l
1 x 70 l Sack
2009
2010
je Leerung in €
7,27
7,48
10,91
11,22
21,82
22,43
69,99
71,97
99,99 102,81
6,36
6,54
Die Restmüllgebühr je Liter im Jahr 2010 steigt im Vergleich zum laufenden Jahr um 2,82 %, trotz
einer eingeplanten leichten Reduzierung der Gesamt-Kreisgebühren um 0,36 % bezogen auf das
Bedburger Abfallaufkommen (s. auch „Rückblick“, Anlage 2).
Jedoch ist das tatsächliche Jahresliteraufkommen deutlich gesunken von 17.962.180 l auf
17.202.710 l; dies entspricht einer Reduzierung von 4,23 %.
Eine fiktive Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren des Jahres 2010 mit der Jahresliterzahl
aus der Gebührenbedarfsberechnung 2009 führt zu dem Ergebnis, dass die Entleerung eines 80 lRestmüllgefäßes „nur“ 7,17 € kosten würde.
Die zu zahlende Gebühr bei 12 Pflichtleerungen und die zu zahlende Vorausleistung für das Jahr
2010 auf der Basis der durchschnittlich durchgeführten Entleerungen je Gefäßart betragen wie
folgt:
BehälterGebühr bei 12
Entleerungshäufig- Vorausleistungen Vorausleistungen im
Jahr 2009
größe
Pflichtleerungen keit je Behälterart
im Jahr 2010
15
(in
2009:
16)
112,20
€
116,32 €
80 l
89,76 €
18 (in 2009: 18)
201,96 €
196,38 €
120 l
134,64 €
19 (in 2009: 20)
426,17 €
436,40 €
240 l
269,16 €
25
(in
2009:
27)
1.799,25
€
1.889,73
€
770 l
863,64 €
31 (in 2009: 32)
3.187,11 €
3.199,68 €
1.100 l
1.233,72 €
Wird auf die zustehende Biotonne verzichtet, so ist auf die Abfallentsorgungsgebühr ein jährlich
einmaliger Eigenkompostiererabschlag zu gewähren. Dieser Abschlag beinhaltet die
Bereitstellungsgebühr für die nicht in Anspruch genommene Tonne - für Nutzer von 770 l
Restmüllcontainer die Bereitstellungsgebühr für 3 und für Nutzer von 1.100 l Container für 4
zustehende und nicht in Anspruch genommene Biotonnen - und ist nach der Kalkulation 2010 in
folgender Höhe zu gewähren:
Beschlussvorlage WP8-49/2009 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Behälter
80 l
120 l
240 l
770 l
1.100 l
Abschlag
2010
12,00 €
17,00 €
34,00 €
109,00 €
155,00 €
Abschlag
2009
12,00 €
17,00 €
33,00 €
106,00 €
151,00 €
Werden neben der/den ohne Erhebung einer gesonderten Gebühr zustehenden Biotonne/n
zusätzliche Biotonnen angemeldet, so ist nach der Kalkulation für das Jahr 2010 für jede weitere
Biotonne eine Gebühr von 60,24 € (in 2009: 58,55 €) zu zahlen.
Der Kostendeckungsgrad beträgt bei der vorgelegten Gebührenkalkulation 100,03 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 09.12.2009
----------------------------------Spohr
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-49/2009 1. Ergänzung
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