Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
21.06.2011
Erstellt
14.06.11, 18:01
Aktualisiert
14.06.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8113/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
21.06.2011
Betreff:
Umgehung von Lipp-Millendorf
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kosten für eine
Machbarkeitsstudie zu ermitteln und diese rechtzeitig in die Haushaltsberatungen 2012
einzubringen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Am 02. Februar 2011 hat eine Bürgerversammlung in der alten Schule in Lipp stattgefunden.
Hieran haben etwa 90 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen, sowie Vertreter der im Rat
vertretenen politischen Parteien, Fachbereichsleiter Schmeier und Frau Metzmacher, sowie Frau
Schwarz von der Ingenieurgruppe IVV Aachen.
Zunächst erklärte Frau Schwarz den Anwesenden das erstellte Verkehrsgutachten.
Von den Bürgern wurden daraufhin mehrere Punkte zur Sprache gebracht, die in der Anlage
aufgelistet sind.
Bezüglich der Schließung des Bahnübergangs wurde mitgeteilt, dass der Beschluss bereits seit
Jahren existiert. Die Schließung des Bahnübergangs Lindenstraße ist an den Bau der Umgehung
für die K 37 n (Anbindung zur Adolf-Silverberg-Straße) geknüpft. Sofern im Nachhinein die
Schließung des Bahnübergangs verworfen würde, wäre mit einer Erstattungspflicht der Kosten für
den Bau der K 37 n an den Rhein-Erft-Kreis durch die Stadt Bedburg zu rechnen.
Im Nachhinein wurde durch einen Bürger die Eingabe gemacht, die Umgehungsstraße an der
Brunnengalerie vorbei zu führen und dann im unteren Bereich auf die Millendorfer Straße
auskommen zu lassen.
Der hier vorhandene Wirtschaftsweg steht im Eigentum der Firma RWE Power AG
Zu diesem Vorschlag werden zur Zeit die angrenzenden Eigentümer ermittelt, um ggfls.
Grundstücksverhandlungen zu führen.
Weiterhin muss geklärt werden, ob hier denkmalrechtliche Belange zu berücksichtigen sind.
Ebenso muss ermittelt werden, in wie weit die Brunnengalerie noch genutzt wird.
Je nach Straßenführung müssen sowohl im rückwärtigen Bereich der Friedrich-Neukirchen-Straße
wie auch im Bereich Oppendorfer Straße und Millendorfer Straße, evtl. Schallschutzmaßnahmen
geprüft werden.
Diese Anbindung kann nur dann funktionieren, wenn auf der K 36 ein Kreisverkehr errichtet wird.
Ebenso muss die Anbindung an die L 279 einen Kreisverkehr erhalten. Die Kosten für die
Kreisverkehre wären von der Stadt zu tragen, auch wenn die Anlage auf Kreis- oder Landstraße
erfolgen wird. Bei einer Anbindung an die L 279 wurde dies schon vor Jahren vom Landesbetrieb
mitgeteilt.
Sollte es im Rahmen einer Machbarkeitstudie, die dann für 2012 in den Haushalt eingestellt
werden muss, zu einer realisierbaren Streckenführung kommen, würden zunächst
Förderprogramme geprüft, da die Stadt diese Maßnahme sicher nicht alleine finanziell umsetzen
könnte.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-113/2011
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 09.06.2011
Gesehen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-113/2011
Seite 3