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Beschlussvorlage (Umgehung von Lipp-Millendorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
21.06.2011
Erstellt
14.06.11, 18:01
Aktualisiert
14.06.11, 18:01
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8113/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 21.06.2011 Betreff: Umgehung von Lipp-Millendorf Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kosten für eine Machbarkeitsstudie zu ermitteln und diese rechtzeitig in die Haushaltsberatungen 2012 einzubringen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Am 02. Februar 2011 hat eine Bürgerversammlung in der alten Schule in Lipp stattgefunden. Hieran haben etwa 90 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen, sowie Vertreter der im Rat vertretenen politischen Parteien, Fachbereichsleiter Schmeier und Frau Metzmacher, sowie Frau Schwarz von der Ingenieurgruppe IVV Aachen. Zunächst erklärte Frau Schwarz den Anwesenden das erstellte Verkehrsgutachten. Von den Bürgern wurden daraufhin mehrere Punkte zur Sprache gebracht, die in der Anlage aufgelistet sind. Bezüglich der Schließung des Bahnübergangs wurde mitgeteilt, dass der Beschluss bereits seit Jahren existiert. Die Schließung des Bahnübergangs Lindenstraße ist an den Bau der Umgehung für die K 37 n (Anbindung zur Adolf-Silverberg-Straße) geknüpft. Sofern im Nachhinein die Schließung des Bahnübergangs verworfen würde, wäre mit einer Erstattungspflicht der Kosten für den Bau der K 37 n an den Rhein-Erft-Kreis durch die Stadt Bedburg zu rechnen. Im Nachhinein wurde durch einen Bürger die Eingabe gemacht, die Umgehungsstraße an der Brunnengalerie vorbei zu führen und dann im unteren Bereich auf die Millendorfer Straße auskommen zu lassen. Der hier vorhandene Wirtschaftsweg steht im Eigentum der Firma RWE Power AG Zu diesem Vorschlag werden zur Zeit die angrenzenden Eigentümer ermittelt, um ggfls. Grundstücksverhandlungen zu führen. Weiterhin muss geklärt werden, ob hier denkmalrechtliche Belange zu berücksichtigen sind. Ebenso muss ermittelt werden, in wie weit die Brunnengalerie noch genutzt wird. Je nach Straßenführung müssen sowohl im rückwärtigen Bereich der Friedrich-Neukirchen-Straße wie auch im Bereich Oppendorfer Straße und Millendorfer Straße, evtl. Schallschutzmaßnahmen geprüft werden. Diese Anbindung kann nur dann funktionieren, wenn auf der K 36 ein Kreisverkehr errichtet wird. Ebenso muss die Anbindung an die L 279 einen Kreisverkehr erhalten. Die Kosten für die Kreisverkehre wären von der Stadt zu tragen, auch wenn die Anlage auf Kreis- oder Landstraße erfolgen wird. Bei einer Anbindung an die L 279 wurde dies schon vor Jahren vom Landesbetrieb mitgeteilt. Sollte es im Rahmen einer Machbarkeitstudie, die dann für 2012 in den Haushalt eingestellt werden muss, zu einer realisierbaren Streckenführung kommen, würden zunächst Förderprogramme geprüft, da die Stadt diese Maßnahme sicher nicht alleine finanziell umsetzen könnte. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP8-113/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 09.06.2011 Gesehen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-113/2011 Seite 3