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Beschlussvorlage (Budgetierung in Schulen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
100 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlussvorlage (Budgetierung in Schulen) Beschlussvorlage (Budgetierung in Schulen) Beschlussvorlage (Budgetierung in Schulen) Beschlussvorlage (Budgetierung in Schulen) Beschlussvorlage (Budgetierung in Schulen)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 138/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen - 02 - Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Budgetierung in Schulen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 02 - 22.05.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 138/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 22.05.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Budgetierung in Schulen Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Auf Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP hat der Schulausschuss in seiner Sitzung am 20.02.2008 die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob ab dem Haushaltsjahr 2008 den Wesselinger Schulen (Grundschulen und weiterführende Schulen) jeweils ein im Rahmen der Haushaltsverabschiedung festzulegendes Budget zur eigenverantwortlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden kann. Diese Prüfung soll auch einen Vorschlag enthalten, welche Mittel den einzelnen Schulen zur Verfügung gestellt werden können. Hierbei solle jeweils sowohl ein Sockelbetrag als auch ein auf die Schülerzahl ausgerichteter Betrag berücksichtigt werden. Die Verwaltung legte für die Schulausschusssitzung am 16.04.08 eine entsprechende Vorlage (62/2008) vor und machte deutlich, dass es bereits aufgrund einer „Dienstanweisung zur Budgetierung im Bereich der weiterführenden Schulen der Stadt Wessseling“ entsprechende Regelungen zum eigenverantwortlichen Umgang und Entscheidungsbefugnis der Schulen mit den in den Bereichen - Geräte und Austattung, - Verbrauchs-, Lehrmittel und sonstige Unterrichtskosten, - Lernmittel, - Hauswirtschaflticher Unterricht, - Bürobedarf und Druckkosten, zur Verfügung gestellten Mittel gebe. Diese Regelungen gelten nicht nur für die weiterführenden Schulen, sondern werden flächendeckend auf alle Schulen in Wesseling angewandt, so dass die jeweiligen Schulleitungen selbst die Entscheidung treffen,für welche Zwecke sie die zur Verfügung gestellten Mittel einsetzen. Damit wird bereits seit langem die Eigenverantwortlichkeit der Schulen gestärkt. Die CDU- und die FDP-Fraktion baten daraufhin in der Sitzung des Schulaussschusses am 16.04.08 die Verwaltung um Überarbeitung der Vorlage dahingehend, dass sich Wesseling auch an den Modellen Köln oder Bochum orientieren könne. Dort würde Schulen ein Sockelbetrag sowie ein schülerspezifischer Betrag zur Verfügung gestellt, der dann für den noch zu definierenden Bereich von den Schulen eigenverantwortlich verwaltet werden kann. Dieser sollte auch übertragbar sein, allerdings unter Aufsicht des Schulverwaltungsamtes. Gespeist werden könnte dieses Budget aus den bisherigen Haushaltsansätzen und aus Teilen der Budgetaufstockung, so dass im Ausschuss nicht mehr über schulspezifische Projekte oder Anträge beraten werden müsste. Die SPD-Fraktion und die Grünen-Fraktion wollten der Verwaltungsvorlage zustimmen, da den Schulen ja bereits ein gewisses Budget zur Verfügung steht, über das die Schulen eigenverantwortlich verfügen können. Ferner wird auch befürwortet, nicht verbrauchte Mittel teilweise zu übertragen. Da keine Einigung erzielt werden konnte, wurde die Verwaltung gebeten, dem Schulaussschuss eine neue überarbeitete Vorlage vorzulegen. 2. Lösung Die von der CDU- und FDP-Fraktion angesprochenen Modelle bzgl. Schulbudgets in den Städten Bochum und Köln sehen wie folgt aus: Stadt Bochum Die den Schulen übertragenen Gelder werden in zwei Positionen aufgeteilt: „Topf A“ und „Topf B“. Nach Verteilung des Topfes A (Betrag nach Lernmittelfreiheitsgesetz x Schüler) wird Topf B (Lehr- und Unterrichtsmittel, Geräte- und Gebrauchsgegenstände, Allg. Geschäftsausgaben, Fernsprechgebühren, Reparatukosten für audiovisuelle Medien und sonstige Schulveranstaltungen) nach einem bestimmten Schlüssel (Sockelbetrag pro Schulform zzgl. Pauschalbetrag je Schüler/in) verteilt. Desweiteren erhält jede Schule ein „Schulhausmeisterbudget“ je nach Schulgröße, aus welchem der Hausmeister eigenverantwortlich kleinere Beschaffungen tätigen kann. Die Abrechnung erfolgt über die Schule. Zur Umsetzung der Budgetierung in den Bochumer Schulen verweise ich auf die in der Anlage beigefügte Stellungnahme des Herrn Verwaltungsdirektors Manfred Hummelsheim. Herr 1. Beigeordneter und Kämmerer Bernhard Hadel hat dieser Stellungnahme ausdrücklich zugestimmt. Die gewollte Entscheidung für die Budgetierung müsse sich am gewollten Ziel: Handlungsspielraum schaffen und Eigenverantwortung stärken orientieren, also Dispositionsspielraum und nicht mehr Bürokratie schaffen. Stadt Köln Jede Schule erhält als Sockelbetrag 511,30 EUR zzgl. eines Zuschlages in Höhe von 250 EUR für Schulen mit weniger als 180 Schülern/Schülerinnen. Bei gebundenem Ganztagsbetrieb wird ein weiterer Zuschlag in Höhe von 375 EUR gezahlt. Die Pauschalbeträge je Schüler/in sehen hier wie folgt aus: Grundschule 13,59 € Hauptschule 26,46 € Realschule 18,18 € Gymnasium 15,12 € Förderschule 36,32 € Bei der Übertragung der Kölner Budgetbemessung bspw. auf die Schillerschule mit z. Z. 444 Schülerinnen und Schülern ergäbe sich hier folgendes Jahres-Schulbudget: Sockelbetrag 511,30 € Schülerpauschalbetrag 6.033,96 € Gesamt 6.545,26 € Im Vergleich dazu beträgt die derzeitige Mittelausstattung der Schillerschule in diesem Jahr 11.800 €, also fast doppelt soviel. Am Beispiel der Fröbelschule(z.Z. 80 Schüler/innen) würde die Übertragung des Kölner Modells für die Schule eine noch größere Schlechterstellung zum bisherigen Budget bedeuten: Sockelbetrag 761,30 € Schülerpauschbetrag 2.905,60 € Gesamt 3.666,90 € Im Vergleich dazu beträgt die derzeitige Mittelausstattung der Fröbelschule in diesem Jahr 9.700 €. Die angestrebte Bereitstellung eines Budgets zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung durch die Schulen ist bei der Stadt Wesseling bereits zu einem großen Teil erreicht, denn die Schulleitungen treffen selbst die Entscheidungen, für welche Zwecke sie die zur Verfügung gestellten Mittel einsetzen. Die Schulverwaltung unterstützt die Schulen dadurch, dass sie die Beschaffungsvorgänge durchführt. Damit werden die Schulleitungen von Verwaltungsaufgaben entlastet, und es ist zugleich sichergestellt, dass die Beschaffungen unter Beachtung der geltenden Vergabevorschriften, des Haushaltsrechts etc. durchgeführt werden. Durch die in der Haushaltssatzung getroffenen Regelungen zur Budgetierung ist zudem gewährleistet, dass die Schulleitungen ihre Budgets flexibel einsetzen können. Nach aktueller Rücksprache sind die Schulleitungen aller Wesselinger Schulen mit dieser Regelung einverstanden und votieren für eine Beibehaltung. Aus den genannten Gründen ist eine Übernahme der Regelungen wie sie in den Großstädten Bochum und Köln praktiziert werden für Wesseling nicht zu empfehlen. 3. Alternativen Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.04.2008 mehrheitlich beschlossen, den Ansatz für die Budgetaufstockung Schulen auf 16.200 € festzusetzen. Die Budgetaufstockung soll in die Bildung von Teilbudgets für alle Schulen einbezogen werden. Ferner hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, Vorschläge für die Bildung der Teilbudgets, bestehend aus nach Schulformen differenzierten Sockelbeträgen und Kopfpauschalen zu erarbeiten. Ferner hat der Stadtrat in der gleichen Sitzung beschlossen, einen Ansatz in Höhe von 20.000 € zur Garantie eines Frühstücks für Schulkinder in die Teilbudgets nach Durchführung einer Bedarfsabfrage bei den Schulen einzubeziehen. Der Ansatz soll mit einem Sperrvermerk versehen werden. Die Abfrage ist in den Grundschulen erfolgt (siehe Anlage) mit dem Ergebnis, dass insgesamt 38 Kinder von insgesamt 1.637 Grundschülerinnen und Grundschülerin kein Pausenfrühstück zur Verfügung haben. Die Kosten für eine Ersatzbeschaffung seitens der Schule würden jährlich insgesamt 15.200 € betragen. Bei Umsetzung in diesem Jahr ab dem neuen Schuljahr würden davon noch 6.900 € gebraucht. Die Verwaltung schlägt vor, die Disposition über die Ansätze bestimmter Produktsachkonten (z.B. Verbrauchs- und Lehrmittel, Geräte und Ausstattung, Büromaterial, Inventarbeschaffung ) den Schulen zu übertragen. Die Beschaffungsvorgänge (Bestellung, Begleichung der Rechnung etc.) führt das Schulverwaltungsamt durch, das auch die Verwaltung der Budgets übernimmt. Vorschläge für die Bildung von nach Schulformen differenzierten Sockelbeträgen und Kopfpauschalen sollten zur Umsetzung des o.g. Ratsbeschlusses für den Haushalt des nächsten Jahres erarbeitet werden, da die Haushaltsansätze der Schulen in diesem Jahr bereits feststehen und auch individuelle Sondermaßnahmen der einzelnen Schulen beinhalten. In Ausführung des Ratsbeschlusses wird vorgeschlagen, die Budgetaufstockung Schulen in Höhe von 16.200 € in diesem Jahr entsprechend der aktuellen Schülerzahl wie folgt den Schulen zur freien Disposition zur Verfügung zu stellen: Albert-Schweitzer-Schule (110) Brigidaschule (253) Goetheschule (384) Johannes-Gutenberg-Schule (157) Lessingschule (155) Rheinschule (216) Schillerschule (444) Fröbelschule (80) Käthe-Kollwitz-Gymnasium (844) Albert-Einstein-Realschule (630) Wilhelm-Busch-Schule (568) 500 € 1.100 € 1.600 € 700 € 700 € 900 € 1.900 € 400 € 3.500 € 2.600 € 2.300 € In Ausführung des Ratsbeschlusses bezüglich der Frühstücksgarantie für Schulkinder wird vorgeschlagen, den zur Verfügung stehenden Betrag in Höhe von 6.900 € wie folgt auf die Grundschulen aufzuteilen: Albert-Schweitzer-Schule (6) Brigidaschule (2) Fröbelschule (5) Goetheschule (-) Johannes-Gutenberg-Schule (13) Lessingschule (9) Rheinschule (-) Schillerschule (3) 4. Finanzielle Auswirkungen Sind beschrieben. 1.100 € 400 € 900 € 2.400 € 1.600 € 500 €