Daten
Kommune
Wesseling
Größe
100 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
138/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
- 02 -
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Budgetierung in Schulen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 02 -
22.05.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 138/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
22.05.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Budgetierung in Schulen
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Auf Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP hat der Schulausschuss in seiner Sitzung am 20.02.2008
die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob ab dem Haushaltsjahr 2008 den Wesselinger Schulen
(Grundschulen und weiterführende Schulen) jeweils ein im Rahmen der Haushaltsverabschiedung
festzulegendes Budget zur eigenverantwortlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden kann. Diese
Prüfung soll auch einen Vorschlag enthalten, welche Mittel den einzelnen Schulen zur Verfügung gestellt
werden können. Hierbei solle jeweils sowohl ein Sockelbetrag als auch ein auf die Schülerzahl ausgerichteter
Betrag berücksichtigt werden.
Die Verwaltung legte für die Schulausschusssitzung am 16.04.08 eine entsprechende Vorlage (62/2008) vor
und machte deutlich, dass es bereits aufgrund einer „Dienstanweisung zur Budgetierung im Bereich der
weiterführenden Schulen der Stadt Wessseling“ entsprechende Regelungen zum eigenverantwortlichen
Umgang und Entscheidungsbefugnis der Schulen mit den in den Bereichen
- Geräte und Austattung,
- Verbrauchs-, Lehrmittel und sonstige Unterrichtskosten,
- Lernmittel,
- Hauswirtschaflticher Unterricht,
- Bürobedarf und Druckkosten,
zur Verfügung gestellten Mittel gebe.
Diese Regelungen gelten nicht nur für die weiterführenden Schulen, sondern werden flächendeckend auf alle
Schulen in Wesseling angewandt, so dass die jeweiligen Schulleitungen selbst die Entscheidung treffen,für
welche Zwecke sie die zur Verfügung gestellten Mittel einsetzen. Damit wird bereits seit langem die
Eigenverantwortlichkeit der Schulen gestärkt.
Die CDU- und die FDP-Fraktion baten daraufhin in der Sitzung des Schulaussschusses am 16.04.08 die
Verwaltung um Überarbeitung der Vorlage dahingehend, dass sich Wesseling auch an den Modellen Köln
oder Bochum orientieren könne. Dort würde Schulen ein Sockelbetrag sowie ein schülerspezifischer Betrag
zur Verfügung gestellt, der dann für den noch zu definierenden Bereich von den Schulen eigenverantwortlich
verwaltet werden kann. Dieser sollte auch übertragbar sein, allerdings unter Aufsicht des
Schulverwaltungsamtes. Gespeist werden könnte dieses Budget aus den bisherigen Haushaltsansätzen und
aus Teilen der Budgetaufstockung, so dass im Ausschuss nicht mehr über schulspezifische Projekte oder
Anträge beraten werden müsste.
Die SPD-Fraktion und die Grünen-Fraktion wollten der Verwaltungsvorlage zustimmen, da den Schulen ja
bereits ein gewisses Budget zur Verfügung steht, über das die Schulen eigenverantwortlich verfügen können.
Ferner wird auch befürwortet, nicht verbrauchte Mittel teilweise zu übertragen.
Da keine Einigung erzielt werden konnte, wurde die Verwaltung gebeten, dem Schulaussschuss eine neue
überarbeitete Vorlage vorzulegen.
2. Lösung
Die von der CDU- und FDP-Fraktion angesprochenen Modelle bzgl. Schulbudgets in den Städten Bochum
und Köln sehen wie folgt aus:
Stadt Bochum
Die den Schulen übertragenen Gelder werden in zwei Positionen aufgeteilt: „Topf A“ und „Topf B“. Nach
Verteilung des Topfes A (Betrag nach Lernmittelfreiheitsgesetz x Schüler) wird Topf B (Lehr- und
Unterrichtsmittel, Geräte- und Gebrauchsgegenstände, Allg. Geschäftsausgaben, Fernsprechgebühren,
Reparatukosten für audiovisuelle Medien und sonstige Schulveranstaltungen) nach einem bestimmten
Schlüssel (Sockelbetrag pro Schulform zzgl. Pauschalbetrag je Schüler/in) verteilt.
Desweiteren erhält jede Schule ein „Schulhausmeisterbudget“ je nach Schulgröße, aus welchem der
Hausmeister eigenverantwortlich kleinere Beschaffungen tätigen kann. Die Abrechnung erfolgt über die
Schule.
Zur Umsetzung der Budgetierung in den Bochumer Schulen verweise ich auf die in der Anlage beigefügte
Stellungnahme des Herrn Verwaltungsdirektors Manfred Hummelsheim. Herr 1. Beigeordneter und
Kämmerer Bernhard Hadel hat dieser Stellungnahme ausdrücklich zugestimmt. Die gewollte Entscheidung
für die Budgetierung müsse sich am gewollten Ziel: Handlungsspielraum schaffen und Eigenverantwortung
stärken orientieren, also Dispositionsspielraum und nicht mehr Bürokratie schaffen.
Stadt Köln
Jede Schule erhält als Sockelbetrag 511,30 EUR zzgl. eines Zuschlages in Höhe von 250 EUR für Schulen
mit weniger als 180 Schülern/Schülerinnen. Bei gebundenem Ganztagsbetrieb wird ein weiterer Zuschlag in
Höhe von 375 EUR gezahlt.
Die Pauschalbeträge je Schüler/in sehen hier wie folgt aus:
Grundschule
13,59 €
Hauptschule
26,46 €
Realschule
18,18 €
Gymnasium
15,12 €
Förderschule
36,32 €
Bei der Übertragung der Kölner Budgetbemessung bspw. auf die Schillerschule mit z. Z. 444 Schülerinnen
und Schülern ergäbe sich hier folgendes Jahres-Schulbudget:
Sockelbetrag
511,30 €
Schülerpauschalbetrag
6.033,96 €
Gesamt
6.545,26 €
Im Vergleich dazu beträgt die derzeitige Mittelausstattung der Schillerschule in diesem Jahr 11.800 €, also
fast doppelt soviel.
Am Beispiel der Fröbelschule(z.Z. 80 Schüler/innen) würde die Übertragung des Kölner Modells für die
Schule eine noch größere Schlechterstellung zum bisherigen Budget bedeuten:
Sockelbetrag
761,30 €
Schülerpauschbetrag
2.905,60 €
Gesamt
3.666,90 €
Im Vergleich dazu beträgt die derzeitige Mittelausstattung der Fröbelschule in diesem Jahr 9.700 €.
Die angestrebte Bereitstellung eines Budgets zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung durch die Schulen
ist bei der Stadt Wesseling bereits zu einem großen Teil erreicht, denn die Schulleitungen treffen selbst die
Entscheidungen, für welche Zwecke sie die zur Verfügung gestellten Mittel einsetzen. Die Schulverwaltung
unterstützt die Schulen dadurch, dass sie die Beschaffungsvorgänge durchführt. Damit werden die
Schulleitungen von Verwaltungsaufgaben entlastet, und es ist zugleich sichergestellt, dass die
Beschaffungen unter Beachtung der geltenden Vergabevorschriften, des Haushaltsrechts etc. durchgeführt
werden. Durch die in der Haushaltssatzung getroffenen Regelungen zur Budgetierung ist zudem
gewährleistet, dass die Schulleitungen ihre Budgets flexibel einsetzen können.
Nach aktueller Rücksprache sind die Schulleitungen aller Wesselinger Schulen mit dieser Regelung
einverstanden und votieren für eine Beibehaltung.
Aus den genannten Gründen ist eine Übernahme der Regelungen wie sie in den Großstädten Bochum und
Köln praktiziert werden für Wesseling nicht zu empfehlen.
3. Alternativen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.04.2008 mehrheitlich beschlossen, den Ansatz für die
Budgetaufstockung Schulen auf 16.200 € festzusetzen. Die Budgetaufstockung soll in die Bildung von
Teilbudgets für alle Schulen einbezogen werden. Ferner hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt,
Vorschläge für die Bildung der Teilbudgets, bestehend aus nach Schulformen differenzierten Sockelbeträgen
und Kopfpauschalen zu erarbeiten.
Ferner hat der Stadtrat in der gleichen Sitzung beschlossen, einen Ansatz in Höhe von 20.000 € zur Garantie
eines Frühstücks für Schulkinder in die Teilbudgets nach Durchführung einer Bedarfsabfrage bei den
Schulen einzubeziehen. Der Ansatz soll mit einem Sperrvermerk versehen werden.
Die Abfrage ist in den Grundschulen erfolgt (siehe Anlage) mit dem Ergebnis, dass insgesamt 38 Kinder von
insgesamt 1.637 Grundschülerinnen und Grundschülerin kein Pausenfrühstück zur Verfügung haben. Die
Kosten für eine Ersatzbeschaffung seitens der Schule würden jährlich insgesamt 15.200 € betragen. Bei
Umsetzung in diesem Jahr ab dem neuen Schuljahr würden davon noch 6.900 € gebraucht.
Die Verwaltung schlägt vor, die Disposition über die Ansätze bestimmter Produktsachkonten (z.B.
Verbrauchs- und Lehrmittel, Geräte und Ausstattung, Büromaterial, Inventarbeschaffung ) den Schulen zu
übertragen. Die Beschaffungsvorgänge (Bestellung, Begleichung der Rechnung etc.) führt das
Schulverwaltungsamt durch, das auch die Verwaltung der Budgets übernimmt.
Vorschläge für die Bildung von nach Schulformen differenzierten Sockelbeträgen und Kopfpauschalen sollten
zur Umsetzung des o.g. Ratsbeschlusses für den Haushalt des nächsten Jahres erarbeitet werden, da die
Haushaltsansätze der Schulen in diesem Jahr bereits feststehen und auch individuelle Sondermaßnahmen
der einzelnen Schulen beinhalten.
In Ausführung des Ratsbeschlusses wird vorgeschlagen, die Budgetaufstockung Schulen in Höhe von
16.200 € in diesem Jahr entsprechend der aktuellen Schülerzahl wie folgt den Schulen zur freien Disposition
zur Verfügung zu stellen:
Albert-Schweitzer-Schule (110)
Brigidaschule (253)
Goetheschule (384)
Johannes-Gutenberg-Schule (157)
Lessingschule (155)
Rheinschule (216)
Schillerschule (444)
Fröbelschule (80)
Käthe-Kollwitz-Gymnasium (844)
Albert-Einstein-Realschule (630)
Wilhelm-Busch-Schule (568)
500 €
1.100 €
1.600 €
700 €
700 €
900 €
1.900 €
400 €
3.500 €
2.600 €
2.300 €
In Ausführung des Ratsbeschlusses bezüglich der Frühstücksgarantie für Schulkinder wird vorgeschlagen,
den zur Verfügung stehenden Betrag in Höhe von 6.900 € wie folgt auf die Grundschulen aufzuteilen:
Albert-Schweitzer-Schule (6)
Brigidaschule (2)
Fröbelschule (5)
Goetheschule (-)
Johannes-Gutenberg-Schule (13)
Lessingschule (9)
Rheinschule (-)
Schillerschule (3)
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind beschrieben.
1.100 €
400 €
900 €
2.400 €
1.600 €
500 €