Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
20.09.2011
Erstellt
13.09.11, 18:01
Aktualisiert
13.09.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8121/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
23.11.2010
Stadtentwicklungsausschuss
15.03.2011
Rat der Stadt Bedburg
20.09.2011
Betreff:
Rahmenplan Kaster
- Gebiet des Bebauungsplans Nr 15./Kaster, 12. Änderung, - Stadtteilzentrum Kaster –
hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Begründung:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 15.03.2011 wurde der Planentwurf sowie
der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für den
Bebauungsplan Nr. 15 / Kaster, 12. Änderung – Rahmenplan Kaster – gefasst.
Darauf folgend wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Bekanntmachung im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises in der Zeit vom 07.04.2011 bis zum 09.05.2011 durchgeführt. Die
Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 06.05.2011 bis zum 06.06.2011 beteiligt.
Ebenso wurde am 07.04.2011 eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Multihalle Kaster
durchgeführt, in der der Planentwurf vorgestellt und erörtert wurde. Die in der Versammlung wie
auch in der übrigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit geprüft und
aufgearbeitet.
Im Ergebnis bleibt bisher festzuhalten, dass neben verschiedenen noch abschließend zu
klärenden Fragen bzgl. der Entwässerung und des Immissionsschutzes bei den Behörden keine
grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung bestehen.
Die Bürgerschaft hat neben Rückfragen zur Erläuterung der Planung vor allem zu folgenden
Punkten Anregungen und Bedenken geäußert:
Wunsch, dass bei Überplanung insbesondere seniorengerechter Wohnraum geschafften wird
Sorge, dass für Schützenfest und Tennisplätze keine guten Alternativlösungen zur Verfügung
stehen. Dann sollten lieber die vorhandenen Standorte beibehalten werden
Gefahr der Ghettobildung durch umfangreiche Ansiedlung von chinesischen Sany-Mitarbeitern
in Wohnblocks
Umbauung der Tennishalle mit Wohnbebauung nicht optimal
Nutzungskonflikte Wohnbebauung neben Sportplatz
Kosten-Nutzen-Verhältnis von Abriss Multihalle und Tennisplätze
Beibehaltung einer Versammlungsstätte in Kaster
Lösung der Parkplatzproblematik bei Veranstaltungen in Alt-Kaster
Erhalt des Busbahnhofs
Im Nachgang zu dieser Veranstaltung fand am 26.05.2011 eine Besprechung mit Vertretern der
Schützenbruderschaft Morken-Harff statt, um gemeinsam mit Vertretern des SV Borussia KasterKönigshoven die Möglichkeit zu erörtern, im Rahmen eines Investorenmodells ein gemeinsames
Umkleide- und Lagergebäude zwischen dem Parkplatz an der Albert-Schweitzer-Straße sowie
dem Sportplatz zu errichten. In diesem Rahmen wurde die Bereitschaft der Schützenbruderschaft
erklärt, den Entwurf des Rahmenplans mitzutragen, sofern eine Durchführung des Schützenfestes
auf dem Parkplatz an der Albert-Schweitzer-Straße stattfinden kann. Aus Gewohnheitsgründen
möchte man jedoch solange wie möglich auf dem Platz an der St-Rochus-Straße feiern. Sowohl
die Schützenbruderschaft als auch der SV Borussia Kaster-Königshoven haben zunächst mündlich
einvernehmlich erklärt, an der Umsetzung des Rahmenplans Kaster wieder konstruktiv
mitzuarbeiten und so die Entwicklung von Kaster positiv zu begleiten.
Ein Abstimmungstermin mit dem Tennisclub TC Kaster über eine Verständigung auf einen
Alternativstandort steht noch aus. Nach groben Schätzungen des FB IV belaufen sich die Kosten
für die Neuerrichtung von 7 Tennisplätzen auf ca. 270.000 €. Hinzu kommen Kosten für die
Errichtung eines neuen Tennisheims (ca. 250.000 €) sowie ggf. den Rückbau der bestehenden
Anlage. Eine fundierte Kostenschätzung für den Rückbau der Multihalle liegt bislang nicht vor.
Der Werbekreis Kaster e.V. hat ebenfalls Anregungen zur Anpassung der Planungen eingereicht.
Diese betreffen insbesondere die Park- und Zufahrtssituation des Marktplatzes und der St.Rochus-Straße sowie die Stellung und Größe der neuen Pavillons an der St.-Rochus-Straße. Für
diese Abstimmung finden derzeit Gespräche mit dem Rhein-Erft-Kreis über Mindestbreiten der
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Fahrspuren der Kreisstraße statt, was sich wiederum auf den für zusätzliche Gebäude zur
Verfügung stehenden Platz auswirkt.
In diesem Zusammenhang wurden auch bislang nicht vorhandene Fördermöglichkeiten des
Landes eruiert, in denen außerhalb der Städtebauförderung Fördergelder zum Umbau des
öffentlichen Raums akquiriert werden könnten. Dies wäre denkbar über Pilotprojekte, die unter den
Stichworten Nahmobilität und Shared Space eine neue, qualitativ hochwertige Gestaltung des
öffentlichen Raums und der damit verbundenen Nutzung eröffnen würde. Hierzu fand am 08.
September 2011 eine Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis sowie in dieser Thematik erfahrenen
Stadt- und Verkehrsplanern statt.
Weiterhin nimmt die REWE-Gruppe derzeit am vorhandenen Standort in Kaster bis Mitte
September umfassende Umbau- und Modernisierungsarbeiten vor. Vor diesem Hintergrund ist
auch die zeitnahe Herstellung des Parkplatzes auf der ehemaligen RWE-Fläche von Seiten der
Stadt beabsichtigt. Die Fläche wurde Ende 2010 durch die Stadt erworben, Mittel zum Bau sind im
Haushalt 2011 mit einem Sperrvermerk, der an die grundsätzliche Realisierung des Rahmenplans
Kaster gebunden ist, bereitgestellt. Eine Vorplanung für den Bau des Parkplatzes wurde bereits
erstellt. Die Planung wird derzeit detailliert ausgearbeitet und mit dem Rhein-Erft-Kreis als
Straßenbaulastträger der St.-Rochus-Straße abgestimmt (Anlage 1).
Für den Rathausstandort muss im Falle der Verlagerung und der Alternativnutzung der Fläche die
Verfügbarkeit der Flächen für die Folgenutzung sichergestellt sein. Bei einer Folgenutzung
beispielsweise als Lebensmittelmarkt muss dabei zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität
und einer adäquaten Marktplatzgestaltung eine ergänzende Nutzung in den Obergeschossen
zwingend vorgesehen werden. Von verschiedenen Investoren wurde der Stadt gegenüber bereits
Interesse für diese Fläche mündlich bekundet. Die Ten Brinke – Gruppe hat dies bereits schriftlich
fixiert.
Weitere Vorgehensweise:
Nach Abschluss verschiedener Gutachten und Abstimmungen (Immissionsschutz, Verkehr,
Alternativplanungen Tennisplätze) soll in einer der nächsten Sitzungen der Beschluss zur
Offenlage der Planung gefasst werden. Ein Abschluss des Planverfahrens wäre dann Anfang 2012
möglich
Mit der Schaffung des Baurechts kann nach konkreten Investorenangeboten die Umsetzung des
Plans vollzogen werden.
Ergänzend wird auf die Sachstandsberichte der Vorlagen WP8-143/2010 (Anlage 2) und WP844/2011 (Anlage 3) verwiesen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-121/2011
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 08. September 2011
----------------------------------(Rainer Köster)
stellv. Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-121/2011
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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