Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
17.11.11, 18:01
Aktualisiert
17.11.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8152/2011
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
22.11.2011
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 57 / Bedburg - ehemals Möbel Jacobs an der Gartenstraße hier. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 57 / Bedburg – ehemals Möbel Jacobs an der Gartenstraße – gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m.
§ 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich des
ehemaligen Möbelhauses Jacobs an der Gartenstraße vor. Der Eigentümer plant, als Alternative
zum Verkauf der Gewerbeimmobilie bei schlechter Marktchancen für eine Veräußerung die Fläche
anderweitig zu verwerten.
Aufgrund der Randlage in einem durch Wohnen stark geprägten Mischgebiet ist eine
Folgenutzung als Gewerbestandort tendenziell ungeeignet. Dies zeigt auch die geringe Nachfrage
nach Folgenutzungen an diesem Standort wie auch bzgl. anderer Gewerbeimmobilien im
unmittelbaren Umfeld. Aufgrund der zentralen Lage eignet sich die Fläche hingegen für die
Realisierung von zentrennahem, attraktivem Wohnen. Ein der Verwaltung vorgestelltes
Bebauungskonzept sieht die Bebauung der Fläche mit einer dem Umfeld angemessenen Einzelund Doppelhausstruktur mit ca. 16 Wohneinheiten vor (Anlage 1)
Verschiedene Anfragen zeigen, dass Bedarf an Wohnraum in diesem Bereich durchaus besteht.
Zudem kann eine Fläche, die prominent am Ortseingang von Bedburg liegt, mit einer attraktiven
Folgenutzung belegt werden. Ein längerfristiger Leerstand würde jedoch eine zusätzlich negative
Ausstrahlung auf das bereits belastete Ortsbild in der näheren Umgebung haben.
Eine bedarfsorientierte, der umliegenden Struktur entsprechende Bebauung kann hingegen
Impulsgeber für eine Aufwertung des Bereichs an der Gartenstraße / Neusser Straße sein. Dabei
sind insbesondere auch die Beziehungen zu den benachbarten Grundstücken zu beachten. Im
nordwestlichen Bereich wird derzeit die baurechtliche Neuordnung des Bereichs zwischen der
Wiesenstraße, Neusser Straße und Möbel Jacobs vorangetrieben (Bebauungsplan Nr. 33 /
Bedburg, 5. Änderung, Erftflora). Die Bauleitplanung des hier in Rede stehenden Bereichs sollte
eng mit der Bauleitplanung dieses Bereichs abgestimmt werden. Zudem besteht auch die
Möglichkeit, angrenzende Grundstücke an der Gartenstraße mit in die Planung einzubeziehen
(Hausnummer 25), da auch hier die Gewerbeimmobilie seit längerer Zeit leer steht. Dazu ist jedoch
die Abstimmung mit dem dortigen Eigentümer erforderlich.
Die Konzeption wurde der umliegenden Anwohnerschaft in einer Informationsveranstaltung am
26.10.2011 erläutert. Dabei wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Bebauung dieses
Bereichs formuliert.
Es ist eine Vereinbarung zu treffen, dass die Kosten des Bauleitplanverfahrens vom Eigentümer
übernommen werden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Beschlussvorlage WP8-152/2011
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, 10.11.2011
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-152/2011
Seite 3