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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 57 / Bedburg - ehemals Möbel Jacobs an der Gartenstraße - hier. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
22.11.2011
Erstellt
17.11.11, 18:01
Aktualisiert
17.11.11, 18:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 57 / Bedburg - ehemals Möbel Jacobs an der Gartenstraße -
hier. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m.  § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 57 / Bedburg - ehemals Möbel Jacobs an der Gartenstraße -
hier. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m.  § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 57 / Bedburg - ehemals Möbel Jacobs an der Gartenstraße -
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8152/2011 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 22.11.2011 Betreff: Bebauungsplan Nr. 57 / Bedburg - ehemals Möbel Jacobs an der Gartenstraße hier. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 57 / Bedburg – ehemals Möbel Jacobs an der Gartenstraße – gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich des ehemaligen Möbelhauses Jacobs an der Gartenstraße vor. Der Eigentümer plant, als Alternative zum Verkauf der Gewerbeimmobilie bei schlechter Marktchancen für eine Veräußerung die Fläche anderweitig zu verwerten. Aufgrund der Randlage in einem durch Wohnen stark geprägten Mischgebiet ist eine Folgenutzung als Gewerbestandort tendenziell ungeeignet. Dies zeigt auch die geringe Nachfrage nach Folgenutzungen an diesem Standort wie auch bzgl. anderer Gewerbeimmobilien im unmittelbaren Umfeld. Aufgrund der zentralen Lage eignet sich die Fläche hingegen für die Realisierung von zentrennahem, attraktivem Wohnen. Ein der Verwaltung vorgestelltes Bebauungskonzept sieht die Bebauung der Fläche mit einer dem Umfeld angemessenen Einzelund Doppelhausstruktur mit ca. 16 Wohneinheiten vor (Anlage 1) Verschiedene Anfragen zeigen, dass Bedarf an Wohnraum in diesem Bereich durchaus besteht. Zudem kann eine Fläche, die prominent am Ortseingang von Bedburg liegt, mit einer attraktiven Folgenutzung belegt werden. Ein längerfristiger Leerstand würde jedoch eine zusätzlich negative Ausstrahlung auf das bereits belastete Ortsbild in der näheren Umgebung haben. Eine bedarfsorientierte, der umliegenden Struktur entsprechende Bebauung kann hingegen Impulsgeber für eine Aufwertung des Bereichs an der Gartenstraße / Neusser Straße sein. Dabei sind insbesondere auch die Beziehungen zu den benachbarten Grundstücken zu beachten. Im nordwestlichen Bereich wird derzeit die baurechtliche Neuordnung des Bereichs zwischen der Wiesenstraße, Neusser Straße und Möbel Jacobs vorangetrieben (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 5. Änderung, Erftflora). Die Bauleitplanung des hier in Rede stehenden Bereichs sollte eng mit der Bauleitplanung dieses Bereichs abgestimmt werden. Zudem besteht auch die Möglichkeit, angrenzende Grundstücke an der Gartenstraße mit in die Planung einzubeziehen (Hausnummer 25), da auch hier die Gewerbeimmobilie seit längerer Zeit leer steht. Dazu ist jedoch die Abstimmung mit dem dortigen Eigentümer erforderlich. Die Konzeption wurde der umliegenden Anwohnerschaft in einer Informationsveranstaltung am 26.10.2011 erläutert. Dabei wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Bebauung dieses Bereichs formuliert. Es ist eine Vereinbarung zu treffen, dass die Kosten des Bauleitplanverfahrens vom Eigentümer übernommen werden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Beschlussvorlage WP8-152/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 50181 Bedburg, 10.11.2011 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-152/2011 Seite 3