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Vorlage (Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Gemarkungsbereich Froitzheim)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
25.02.10, 23:27
Aktualisiert
25.02.10, 23:27
Vorlage (Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Gemarkungsbereich Froitzheim)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 28.01.2010 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-10/2010 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 09.02.2010 Gemeinderat am 25.02.2010 - öffentlich - Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Gemarkungsbereich Froitzheim Begründung: Mit Schreiben vom 22.01.2010 teilt Herr Kurt Graaff, Gut Veitzheim, 52391 Vettweiß mit, dass er beabsichtigt, auf den Grundstücken Gemarkung Froitzheim, Flur 34, Nrn. 3, 4, 6 und 59 ein Solarkraftwerk in Vettweiß zu erstellen. Die genaue Lage der Grundstücke ist aus dem als Anlage beigefügten Plan ersichtlich. Die Planung und Ausführung wird durch die Firma F & S solar concept verwirklicht. Diese Firma hat auch die Solaranlage auf dem Schulzentrum Vettweiß installiert. Technische Einzelheiten sind aus dem als Anlage beigefügten Schreiben der Firma F & S solar concept ersichtlich. Herr Graaff erklärte telefonisch, dass die Firma F & S solar concept bis zur Ratsitzung eine entsprechende Plangrundlage für die Einleitung des Bauleitplanverfahrens vorlegen wird. Das Verfahren ist von der Gemeinde Vettweiß durchzuführen, wobei die Kosten und die Mitarbeit bei den einzelnen Verfahrensschritten von der Firma F & S solar concept übernommen werden. Gegen die Solarstromerzeugung mittels Photovoltaik bestehen seitens der Gemeinde Vettweiß keine Bedenken. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß der Errichtung eines Solarkraftwerkes auf den Grundstücken Gemarkung Froitzheim, Flur 34, Nrn. 3, 4, 6 und 59 positiv gegenüber zu stehen und sofern die notwenigen Unterlagen für das Bauleitplanverfahren bis zur Ratsitzung eingereicht werden, dieses einzuleiten. Auswirkungen auf den Haushalt: