Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
01.06.11, 18:00
Aktualisiert
01.06.11, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8116/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
07.06.2011
Betreff:
Installation eines `Fonds´ zur Unterstützung ohne Verschulden in Not geratener junger
Familien
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Inhalt der Mitteilung:
Herr D. Kirchenbauer führt bereits seit Jahren zahlreiche musikalische (Groß-)Events im
Stadtgebiet Bedburg durch; hierzu zählt u. a. das mehrtägige Benefizfestival `Auf Bedburg´. In den
vergangenen Jahren hat Herr Kirchenbauer die Erlöse aus diesem Festival unterschiedlichen
sozialen Projekten und/ oder Organisationen im Stadtgebiet Bedburg zur Verfügung gestellt; so
beispielsweise dem Behindertenfreundeskreis und der Bedburger Tafel.
Da die Stadt Bedburg seit dem 01.01. diesen Jahres die Aufgaben der örtlichen Trägerin der
öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) übernommen hat, möchte Herr Kirchenbauer den gesamten
Erlös aus dem Projekt `Auf Bedburg´ dauerhaft dem Jugendamt zukommen lassen, um jungen
Familien aus dem Stadtgebiet Bedburg, die unverschuldet in Not geraten sind, unbürokratische
Hilfe zu gewähren.
Verwaltungsseitig wird die Initiative von Herrn Kirchenbauer sehr begrüßt; so musste in den
vergangenen Monaten oftmals festgestellt werden, dass jungen Familien aufgrund ihrer
Einkommenssituation keine finanziellen Leistungen gewährt werden konnten, obwohl dies aus
sozialpädagogischen Gesichtspunkten im Interesse des Kindes zwingend angezeigt wäre.
Beispielhaft sei der aktuelle Fall genannt, in dem eine junge alleinerziehende Mutter aufgrund ihrer
Ausbildungsvergütung keine (ergänzenden) Sozialleistungen erhält, Rücklagen indes nicht
gebildet werden können, mit der Konsequenz, dass eine zwingend erforderliche Reparatur bzw.
gar Ersatzbeschaffung der defekten Waschmaschine nicht möglich ist.
In Abstimmung mit Herrn Kirchenbauer sollen die Erlöse ausschließlich in besonderen
`Härtefällen´, die unter sozialpädagogischen Gesichtspunkten bewertet werden können, gewährt
werden. Um unbürokratisch helfen zu können, würden die Hilfen von der Mitarbeiterin `frühe Hilfen/
Prävention´ in Abstimmung mit der Fachaufsicht bzw. Jugendamtsleitung gezahlt; der (künftige)
Jugendhilfeausschuss wird in seiner jeweils ersten Sitzung im jeweiligen Kalenderjahr über Einund Ausgaben des vorangegangenen Rechnungsjahres in anonymisierter Form informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 31.05.2011
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
Mitteilungsvorlage WP8-116/2011
----------------------------------Baum
Kämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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