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Beschlusstext (Anregung bzgl. Attraktivitätssetigerung des Lechenicher Wochenmarktes, s. Bürgerantrag vom 09.11.2007 602/2007 1) Aufhebung der Parkzeitbegrenzung auf dem Parkplatz Frenzenstraße 2) Änderung der bestehenden Marktordnung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
02.07.09, 06:45
Aktualisiert
02.07.09, 06:45
Beschlusstext (Anregung bzgl. Attraktivitätssetigerung des Lechenicher Wochenmarktes, s. Bürgerantrag vom 09.11.2007 602/2007
1) Aufhebung der Parkzeitbegrenzung auf dem Parkplatz Frenzenstraße
2) Änderung der bestehenden Marktordnung)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 21.04.2009 24 Anregung bzgl. Attraktivitätssetigerung des Lechenicher Wochenmarktes, s. Bürgerantrag vom 09.11.2007 602/2007 1) Aufhebung der Parkzeitbegrenzung auf dem Parkplatz Frenzenstraße 2) Änderung der bestehenden Marktordnung (287/2008) Um den Wochenmarkt attraktiver zu gestalten soll ein kleiner Stand, an dem alkoholische Getränke (Prosecco, Sekt, Wein) ausgeschenkt werden aufgestellt werden. Hierzu ist eine Sondernutzungserlaubnis in Verbindung mit einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis erforderlich. Nach dem Bestimmungen der Gebührenordnung fallen für Erlaubnisse dieser Art Gebühren an. Eine Gebührenbefreiung ist in Anwendung von § 6 Gebührengesetz NRW möglich. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)