Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 14:43
Aktualisiert
23.05.11, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8109/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
24.05.2011
Betreff:
Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Rhein-ErftKreis und dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Es gibt Kinder, die leben in Angst, weil sie von ihren Eltern geschlagen werden, weil sie
angebrüllt werden oder sich zu Hause niemand um sie kümmert, wenn sie Beistand und
Hilfe brauchen. Andere Kinder kommen unversorgt in die Schule oder trauen sich wegen
ihrer häuslichen Probleme nicht mehr in die Schule und haben keine Freunde. Nicht immer
gelingt es, die Not dieser Kinder in vollem Umfang wahzunehmen und Hilfen anzubieten.
Dafür sind teils die vielfältigen Anforderungen, denen Lehrpersonen im schulischen Alltag
begegnen müssen, verantwortlich, andererseits besteht aber auch Unsicherheit über die
Voraussetzungen, die vorliegen müssen, bevor Dritte zur Hilfe einbezogen werden.
lm § 81 SGB Vlll/ Kinder- und Jugendhilfe ist die Schule als erster Partner für die
Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendhilfe genannt; § 5 Schulgesetz NRW benennt
die Verpflichtung der Schulen, ihrerseits mit den Trägern der Jugendhilfe
zusammenzuarbeiten. Diese gegenseitige Verpflichtung führte im Rhein-Erft-Kreis dazu,
dass eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schulen und Jugendhilfe
zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und der Schulaufsicht geschlossen
wurde mit dem Ziel, die vorhandenen Kooperationsformen der Beteiligten zum Wohle der
Kinder weiterzuentwickeln, zu systematisieren und zu intensivieren.
Die Rahmenvereinbarung wurde in Kooperation zwischen dem Schulamt und den
Jugendamtsleitungen erarbeitet und ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Sie gilt
zunächst für alle Grund-, Förder- und Hauptschulen sowie für die öffentlichen
Jugendhilfeträger im Rhein-Erft-Kreis; eine Ausweitung des Wirkungskreises auf die
anderen weiterführenden Schulen unter Beteiligung der Bezirksregierung ist in
Vorbereitung.
Den Jugendämtern obliegt die Verantwortung für die Sicherstellung der Leistungen und
Aufgaben nach dem SGB VIII; hierzu gehört auch die Wahrnehmung des Wächteramtes
und die Gewährleistung des Schutzauftrages für Kinder und Jugendliche bei der
Gefährdung ihres Wohles. Zur Verpflichtung der Schulen gehört gemäß § 46 Abs. 6
Schulgesetz NRW, jedem Anschein von Vernachlässigung bzw. Misshandlung eines/r
Schülers/ -in nachzugehen und rechtzeitig das jeweilige Jugendamt bzw. andere Stellen
(Beratungsstellen, Polizei etc.) einzubeziehen.
Die Rahmenvereinbarung legt Verfahrensstandards in Fällen vermeintlicher oder
tatsächlicher Kindeswohlgefährdung fest, die sowohl für die Schulen wie auch für die
Jugendämter bindend sind. Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung `Ich kann etwas tun´ stellt
einen Wegweiser zum Kinderschutz dar, der ein hohes Maß an Handlungssicherheit für
die Betroffenen mit auf den Weg gibt. Bezüglich der engen Zusammenarbeit zwischen
dem Jugendamt (ASD) und den Schulen wird auf die Vorlage `Übernahme der Aufgaben
der örtlichen Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe/ Schwerpunktsetzung´ verwiesen.
Hie
r evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-109/2011
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 12.05.2011
----------------------------------Zentis
----------------------------------Kramer
Soziale Fachaufsicht
Fachbereichsleiter
gesehen
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-109/2011
Seite 3