Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.11.2011
Erstellt
08.11.11, 18:04
Aktualisiert
17.11.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8212/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65 /07
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2011
Betreff:
Kindergartengebäude `Alte Schule Lipp/ AWO Kindergarten Mosaik´
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Fachausschuss - Bauausschuss - den hinteren Gebäudeteil derzeit nicht zu
veräußern und bis auf Weiteres als Kindertageseinrichtung vorzuhalten; auch begrüßt der
Jugendhilfeausschuss die geplanten Renovierungsmaßnahmen durch den Träger.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Vertrag vom 29.05.2007 wurde zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Erftkreis e.V,
(AWO) und der Stadt Bedburg der weitere Betrieb der Kindertageseinrichtung Mosaik in Lipp für
die Dauer von 5 Jahren beschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, soweit
dieser nicht 9 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird; die Räumlichkeiten werden
entsprechend des Vertrages unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Im Vertrag wurde ausdrücklich
vereinbart, dass kein Anspruch auf ein bestimmtes Gebäude besteht.
In der am 04.10.2011 im Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg vorgelegten
Kindergartenbedarfsplanung wurde verwaltungsseitig aufgezeigt, dass aufgrund der
Versorgungsproblematik - sowohl im unter- als auch im überdreijährigen Bereich - sämtliche
bestehenden Einrichtungen zumindest im fünfjährigen Planungszeitraum zwingend benötigt
werden. Dies wurde entsprechend gegenüber der Fachverwaltung (Fachbereich IV) kommuniziert;
Aussage war, dass die Kindertageseinrichtung `Mosaik´ versorgungsmäßig ein autarkes Gebäude
sei und insofern die Veräußerung des originären Schulgebäudes `Alte Schule Lipp´ nicht
konterkariere.
Hierüber wurde die AWO durch die Fachverwaltung im Rahmen der Trägergespräche informiert;
aufgrund des kurz- und mittelfristigen Erhalts des Gebäudes beabsichtigt die AWO auf eigene
Kosten Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen am Gebäude durchzuführen. Der Träger
wurde gebeten, die beabsichtigten Maßnahmen kurzfristig gegenüber der Stadt zu konkretisieren,
damit die gegebenenfalls erforderlichen Beschlüsse kurzfristig gefasst werden können.
Ein Bericht im Kölner Stadtanzeiger am 13.10.2011 über die Veräußerung des Gebäudes `Alte
Schule Lipp´ einschließlich Kindertageseinrichtung hat nunmehr indes zu einer Verunsicherung der
Eltern und des Trägers geführt; dies konterkariert die Kindergartenbedarfsplanung, da - so die
Erfahrungen aus anderen Kindertageseinrichtungen - verunsicherte Eltern ihre Kinder in anderen
Einrichtungen anmelden.
Aus Sicht der Verwaltung steht aktuell kein adäquates Gebäude zur Verfügung, in welchem die
Kindertageseinrichtung Mosaik ersatzweise untergebracht werden kann; die Fachverwaltung
spricht sich daher für eine kurzfristige Beschlussfassung bzw. Klarstellung über den Verbleib der
Kindertageseinrichtung im hinteren Gebäudeteil der `Alten Schule Lipp´ aus.
evtl. Abstimmungserebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, 07.11.2011
Beschlussvorlage WP8-212/2011
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-212/2011
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