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Beschlussvorlage (Kindergartengebäude `Alte Schule Lipp/ AWO Kindergarten Mosaik´)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.11.2011
Erstellt
08.11.11, 18:04
Aktualisiert
17.11.11, 18:01
Beschlussvorlage (Kindergartengebäude `Alte Schule Lipp/ AWO Kindergarten Mosaik´) Beschlussvorlage (Kindergartengebäude `Alte Schule Lipp/ AWO Kindergarten Mosaik´) Beschlussvorlage (Kindergartengebäude `Alte Schule Lipp/ AWO Kindergarten Mosaik´)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8212/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 /07 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss 15.11.2011 Betreff: Kindergartengebäude `Alte Schule Lipp/ AWO Kindergarten Mosaik´ Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Fachausschuss - Bauausschuss - den hinteren Gebäudeteil derzeit nicht zu veräußern und bis auf Weiteres als Kindertageseinrichtung vorzuhalten; auch begrüßt der Jugendhilfeausschuss die geplanten Renovierungsmaßnahmen durch den Träger. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Vertrag vom 29.05.2007 wurde zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Erftkreis e.V, (AWO) und der Stadt Bedburg der weitere Betrieb der Kindertageseinrichtung Mosaik in Lipp für die Dauer von 5 Jahren beschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, soweit dieser nicht 9 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird; die Räumlichkeiten werden entsprechend des Vertrages unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Im Vertrag wurde ausdrücklich vereinbart, dass kein Anspruch auf ein bestimmtes Gebäude besteht. In der am 04.10.2011 im Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg vorgelegten Kindergartenbedarfsplanung wurde verwaltungsseitig aufgezeigt, dass aufgrund der Versorgungsproblematik - sowohl im unter- als auch im überdreijährigen Bereich - sämtliche bestehenden Einrichtungen zumindest im fünfjährigen Planungszeitraum zwingend benötigt werden. Dies wurde entsprechend gegenüber der Fachverwaltung (Fachbereich IV) kommuniziert; Aussage war, dass die Kindertageseinrichtung `Mosaik´ versorgungsmäßig ein autarkes Gebäude sei und insofern die Veräußerung des originären Schulgebäudes `Alte Schule Lipp´ nicht konterkariere. Hierüber wurde die AWO durch die Fachverwaltung im Rahmen der Trägergespräche informiert; aufgrund des kurz- und mittelfristigen Erhalts des Gebäudes beabsichtigt die AWO auf eigene Kosten Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen am Gebäude durchzuführen. Der Träger wurde gebeten, die beabsichtigten Maßnahmen kurzfristig gegenüber der Stadt zu konkretisieren, damit die gegebenenfalls erforderlichen Beschlüsse kurzfristig gefasst werden können. Ein Bericht im Kölner Stadtanzeiger am 13.10.2011 über die Veräußerung des Gebäudes `Alte Schule Lipp´ einschließlich Kindertageseinrichtung hat nunmehr indes zu einer Verunsicherung der Eltern und des Trägers geführt; dies konterkariert die Kindergartenbedarfsplanung, da - so die Erfahrungen aus anderen Kindertageseinrichtungen - verunsicherte Eltern ihre Kinder in anderen Einrichtungen anmelden. Aus Sicht der Verwaltung steht aktuell kein adäquates Gebäude zur Verfügung, in welchem die Kindertageseinrichtung Mosaik ersatzweise untergebracht werden kann; die Fachverwaltung spricht sich daher für eine kurzfristige Beschlussfassung bzw. Klarstellung über den Verbleib der Kindertageseinrichtung im hinteren Gebäudeteil der `Alten Schule Lipp´ aus. evtl. Abstimmungserebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, 07.11.2011 Beschlussvorlage WP8-212/2011 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-212/2011 Seite 3