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Beschlussvorlage GB (Neustrukturierung der Ambulantes OP-Zentrum Zülpich GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
65 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
08.04.08, 04:12
Aktualisiert
08.04.08, 04:12
Beschlussvorlage GB (Neustrukturierung der Ambulantes OP-Zentrum Zülpich GmbH) Beschlussvorlage GB (Neustrukturierung der Ambulantes OP-Zentrum Zülpich GmbH)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 417/2008 28.03.2008 Az.: 20/922-61/Ja X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 03.04.2008 Neustrukturierung der Ambulantes OP-Zentrum Zülpich GmbH Sachbearbeiter/in: Herr Jansen Tel.: 15 424 Abt.: 20 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Neustrukturierung der Ambulantes OP-Zentrum Zülpich GmbH auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages zu. Hierunter fallen insbesondere die folgenden Vorgänge: 1. Umfirmierung der Gesellschaft in „AmbuMed – Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH“. 2. Erhöhung des Stammkapitalanteils der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH auf 100% durch die Übernahme der Anteile von vier Krankenhausärzten. 3. Erweiterung des Gesellschaftszwecks durch die Übernahme des Medizinischen Versorgungszentrums am Kreiskrankenhaus Mechernich. Begründung: Von dem Stammkapital der Ambulantes OP-Zentrum Zülpich GmbH (AOPZ GmbH) in einer Höhe von 25.000 € hat die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM GmbH) bei deren Gründung 13.000 € 2 (52%) übernommen, die übrigen Anteile sind zu jeweils 2.400 € (9,6%) grundsätzlich für 5 Krankenhausärzte vorgesehen. Davon ist gegenwärtig ein Anteil bei der KKM GmbH angesiedelt, so dass diese z.Zt. über 61,6% der Kapitalanteile verfügt. Es hat sich gezeigt, dass auf mittlere Sicht kaum eine zufriedenstellende wirtschaftliche Situation der AOPZ GmbH zu erreichen ist. Vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit gesehen, deren Geschäftsbetrieb zu erweitern. Angedacht ist eine Übertragung des von der Geriatrischen Zentrum Zülpich GmbH gegründeten Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) am Kreiskrankenhaus Mechernich, das seinen Betrieb zum 01.04.2008 im neu errichteten Ambulanten Zentrum (Ärztehaus) aufgenommen hat. Die Gesellschaft soll künftig unter dem Namen „AmbuMed – Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH“ firmieren. Eine sofortige Zulassung der AOPZ GmbH als Träger des MVZ war nicht möglich, da alle Gesellschafter einer juristischen Person, die ein MVZ betreibt, zugelassene Leistungserbringer nach SGB V sein müssen. Dies ist bei der Mehrheitsgesellschafterin KKM GmbH gegeben, nicht aber bei den beteiligten Krankenhausärzten. Insofern ist Voraussetzung für die Ansiedlung der Rechtsträgerschaft des MVZ bei der AOPZ, dass die KKM die Anteile der beteiligten Krankenhausärzte übernimmt. Der Verwaltungsrat und die Gesellschafterversammlung der Kreiskrankenhaus Mechernich haben unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistages am 28.03.2008 die folgenden Beschlüsse gefasst: • Übernahme der Geschäftsanteile der vier Krankenhausärzte von jeweils 2.400 € zum Nennwert. • Zustimmung zum als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der AmbuMed – Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH (AmbuMed GmbH). • Übertragung des MVZ am Kreiskrankenhaus Mechernich auf die AmbuMed GmbH. • Beauftragung des Geschäftsführers der KKM GmbH mit den weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Beschlüsse. Der Geschäftsführer wird zu technischen Anpassungen (insbesondere beim Gesellschaftsvertrag) ermächtigt. Der Kreistagsbeschluss unterliegt nach § 115 Abs. 1 GO der Anzeigepflicht an die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln. Das Anzeigeverfahren wird unmittelbar nach dem Kreistagsbeschluss eingeleitet. Anlage: • Entwurf des Gesellschaftsvertrages der AmbuMed GmbH gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)