Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
08.07.2010
Erstellt
08.07.10, 16:41
Aktualisiert
08.07.10, 16:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 05.07.2010
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-80/2010
Vorlage
für den
Gemeinderat am 08.07.2010
- öffentlich -
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß
Begründung:
Mit dem 31.10.2010 wechselt der allgemeine Vertreter des Bürgermeister in die
Freistellungsphase der Altersteilzeit.
Der Rat muss somit gem. § 13 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 68 der
Gemeindeordnung einen Nachfolger bestellen. Die Hauptsatzung schränkt die
gesetzliche Regelung auf die Gruppe der Beamten ein.
Die Hauptsatzung sollte mit einer allgemeinen Formulierung versehen werden, damit
auch ein Angestellter mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines allgemeinen
Vertreters betraut werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt, dass in § 13 der Hauptsatzung der
Gemeinde Vettweiß das Wort „Beamter“ in Satz 1 und Satz 2 durch das Wort
„Mitarbeiter“ ersetzt wird.
§ 13 lautet dann:
„Beigeordnete werden nicht bestellt. Der Rat bestellt einen Mitarbeiter der
Verwaltung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Es kann ein weiterer
Mitarbeiter bestellt werden, der den allgemeinen Vertreter bei dessen Verhinderung
vertritt.“