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Vorlage (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
08.07.2010
Erstellt
08.07.10, 16:41
Aktualisiert
08.07.10, 16:41
Vorlage (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 05.07.2010 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-80/2010 Vorlage für den Gemeinderat am 08.07.2010 - öffentlich - Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß Begründung: Mit dem 31.10.2010 wechselt der allgemeine Vertreter des Bürgermeister in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Der Rat muss somit gem. § 13 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 68 der Gemeindeordnung einen Nachfolger bestellen. Die Hauptsatzung schränkt die gesetzliche Regelung auf die Gruppe der Beamten ein. Die Hauptsatzung sollte mit einer allgemeinen Formulierung versehen werden, damit auch ein Angestellter mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines allgemeinen Vertreters betraut werden kann. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt, dass in § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß das Wort „Beamter“ in Satz 1 und Satz 2 durch das Wort „Mitarbeiter“ ersetzt wird. § 13 lautet dann: „Beigeordnete werden nicht bestellt. Der Rat bestellt einen Mitarbeiter der Verwaltung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Es kann ein weiterer Mitarbeiter bestellt werden, der den allgemeinen Vertreter bei dessen Verhinderung vertritt.“