Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
20.01.10, 06:52
Aktualisiert
20.01.10, 06:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 17.12.2009
25.5
Bebauungsplan Nr. 56, E. - Köttingen, Notweg;
Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung (Drs.Nr. 638/2009)
I. Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), der 1. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, E. - Köttingen, Notweg, vorgebrachten Stellungnahmen
(Anregungen und Hinweise) wird wie folgt entschieden:
I.1 Rhein - Erft- Kreis, Der Landrat, 50124 Bergheim
(Stellungnahme vom 12.10.2009)
Der Anregung des Rhein-Erft-Kreises bezüglich der Wasserschutzzone IIIB der
Wassergewinnunganlage Dirmerzheim wird durch die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im
Bebauungsplanänderungsentwurf entsprochen.
I.2 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
(Stellungnahme vom 29.10.2009)
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) ist zur Durchführung von geophysikalischen
Untersuchungen für diese Flächen bereits beauftragt.
Darüber hinaus wird ein entsprechender Hinweis bzgl. der Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen
Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. in die Bebauungsplanänderung
aufgenommen.
I.3 Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim
(Stellungnahme vom 28.10.2009)
Dem Hinweis des Erftverbandes, dass das Niederschlagswasser nur über belebte Bodenschichten zu
erfolgen hat, wird durch Aufnahme eines Hinweises in die Bebauungsplanänderung entsprochen.
I.4 Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, Gartenstraße 11, 50765 Köln
(Stellungnahme vom 12.11.2009)
Der von der Landwirtschaftskammer vorgetragene Hinweis bezüglich der Behinderung des
landwirtschaftlichen Verkehrs während der Verlegung der Regenwasserleitung ist nicht
Regelungstatbestand der Planänderung; das bauleitende Ingenieurbüro ist jedoch bereits
entsprechend unterrichtet.
I.5 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn
(Stellungnahme vom 05.11.2009)
Der Anregung des LVR (Amt für Bodendenkmalpflege), einen textlichen Hinweis gemäß §§ 15 und 16
Denkmalschutzgesetz in die Bebauungsplanänderung aufzunehmen, wird entsprochen.
I.6 Bezirksregierung Arnsberg, - Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW-, Postfach, 44025
Dortmund.
(Stellungnahme vom 18.11.2009)
Der Anregung der Bezirksregierung Arnsberg, den Eigentümer der Bergwerksfelder „Concordia“ III
am Änderungsverfahren zu beteiligen, kann nicht entsprochen werden. Einwirkungsrelevanter
Bergbau liegt nicht vor; es ist lediglich eine Versickerungsmulde bzw. -grube ohne umfangreiche Tiefoder Hochbauten geplant.
Die Beteiligung der RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, ist bereits im Rahmen der
Behördenbeteiligung erfolgt. Um den sich für die Planung ggf. ergebenden Belangen Rechnung zu
tragen, wird in die Bebauungsplanänderung ein Hinweis aufgenommen, der auf die
braunkohlebedingten Grundwasserabsenkungen hinweist.
I.7 RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln
(Stellungnahme vom 20.11.2009)
Der Anregung der RWE Power AG, das Plangebiet wegen der besonderen Baugrundverhältnisse
gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als „Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere
bauliche Maßnahmen erforderlich sind“, wird entsprochen.
I.8 RAe Verweyen Lenz-Voß Boisserée, Römerstraße 85, 50996 Köln mit Vollmacht für Herrn A.
Moritz, Fuchsweg 20, 50374 Erftstadt
(Stellungnahme vom 11.11.2009)
Die vorgetragenen
Bedenken,
das die... 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. Seite
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Beschluss
der Sitzung des Rates
vom 17.12.2009
rechtswidrig ist, da auch die von der Firma May, Holding GmbH & Co.KG, geplante Lagerhalle
westlich der Straße „Fuchsweg“ rechtswidrig ist und somit die Versickerungsgrube“ nicht notwendig
ist..., sind unbegründet und werden zurückgewiesen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.12.2009
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