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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 56, E. - Köttingen, Notweg; Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
20.01.10, 06:52
Aktualisiert
20.01.10, 06:52
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 56, E. - Köttingen, Notweg;
Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 56, E. - Köttingen, Notweg;
Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 56, E. - Köttingen, Notweg;
Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 17.12.2009 25.5 Bebauungsplan Nr. 56, E. - Köttingen, Notweg; Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung (Drs.Nr. 638/2009) I. Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, E. - Köttingen, Notweg, vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen und Hinweise) wird wie folgt entschieden: I.1 Rhein - Erft- Kreis, Der Landrat, 50124 Bergheim (Stellungnahme vom 12.10.2009) Der Anregung des Rhein-Erft-Kreises bezüglich der Wasserschutzzone IIIB der Wassergewinnunganlage Dirmerzheim wird durch die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im Bebauungsplanänderungsentwurf entsprochen. I.2 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom 29.10.2009) Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) ist zur Durchführung von geophysikalischen Untersuchungen für diese Flächen bereits beauftragt. Darüber hinaus wird ein entsprechender Hinweis bzgl. der Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. in die Bebauungsplanänderung aufgenommen. I.3 Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim (Stellungnahme vom 28.10.2009) Dem Hinweis des Erftverbandes, dass das Niederschlagswasser nur über belebte Bodenschichten zu erfolgen hat, wird durch Aufnahme eines Hinweises in die Bebauungsplanänderung entsprochen. I.4 Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, Gartenstraße 11, 50765 Köln (Stellungnahme vom 12.11.2009) Der von der Landwirtschaftskammer vorgetragene Hinweis bezüglich der Behinderung des landwirtschaftlichen Verkehrs während der Verlegung der Regenwasserleitung ist nicht Regelungstatbestand der Planänderung; das bauleitende Ingenieurbüro ist jedoch bereits entsprechend unterrichtet. I.5 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn (Stellungnahme vom 05.11.2009) Der Anregung des LVR (Amt für Bodendenkmalpflege), einen textlichen Hinweis gemäß §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz in die Bebauungsplanänderung aufzunehmen, wird entsprochen. I.6 Bezirksregierung Arnsberg, - Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW-, Postfach, 44025 Dortmund. (Stellungnahme vom 18.11.2009) Der Anregung der Bezirksregierung Arnsberg, den Eigentümer der Bergwerksfelder „Concordia“ III am Änderungsverfahren zu beteiligen, kann nicht entsprochen werden. Einwirkungsrelevanter Bergbau liegt nicht vor; es ist lediglich eine Versickerungsmulde bzw. -grube ohne umfangreiche Tiefoder Hochbauten geplant. Die Beteiligung der RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, ist bereits im Rahmen der Behördenbeteiligung erfolgt. Um den sich für die Planung ggf. ergebenden Belangen Rechnung zu tragen, wird in die Bebauungsplanänderung ein Hinweis aufgenommen, der auf die braunkohlebedingten Grundwasserabsenkungen hinweist. I.7 RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln (Stellungnahme vom 20.11.2009) Der Anregung der RWE Power AG, das Plangebiet wegen der besonderen Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als „Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind“, wird entsprochen. I.8 RAe Verweyen Lenz-Voß Boisserée, Römerstraße 85, 50996 Köln mit Vollmacht für Herrn A. Moritz, Fuchsweg 20, 50374 Erftstadt (Stellungnahme vom 11.11.2009) Die vorgetragenen Bedenken, das die... 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. Seite 56 2 Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.12.2009 rechtswidrig ist, da auch die von der Firma May, Holding GmbH & Co.KG, geplante Lagerhalle westlich der Straße „Fuchsweg“ rechtswidrig ist und somit die Versickerungsgrube“ nicht notwendig ist..., sind unbegründet und werden zurückgewiesen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.12.2009 Seite 3