Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
20.01.10, 06:52
Aktualisiert
20.01.10, 06:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 17.12.2009
25.4
Bebauungsplan 6C, E. - Lechenich, Daimlerstraße;
Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung (Drs.Nr. 637/2009)
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 13 Abs. 2 Nr.
2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), der 1.
Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6C, E. – Lechenich, Daimlerstraße,
vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen und Hinweise) wird wie folgt entschieden:
I.1 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Postfach 100709, 44782 Bochum (Stellungnahme
vom 06.05.2009)
Der Hinweis der Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen
Information wird zur Kenntnis genommen und durch die Aufnahme eines entsprechenden textlichen
Hinweises in die Bebauungsplanänderung berücksichtigt.
I.2 RWE Rhein-Ruhr AG, Kuchenheimer Straße 1-3, 52331 Euskirchen
(Stellungnahme vom 06.05.2009)
Bei den im Planänderungsbereich vorhandenen RWE - Anlagen handelt es sich um ein
Mittelspannungskabel (10 kv) und ein Niederspannungskabel (1 kv), welche in einer unterirdischen
Leitungstrasse verlaufen. Diese Kabel dürfen bisher nicht überbaut werden. Sie können aber in
Abstimmung mit dem Leitungsträger (RWE) und der Stadt Erftstadt in den Straßenkörper der Straße
„An der Patria“ (Seitenstreifen) verlegt werden, um eine Bebauung zu ermöglichen.
Daher soll die bisherige Festsetzung der „Unterirdischen Leitungstrasse“ aufgehoben und durch
einen entsprechenden textlichen Hinweis ersetzt werden, sodass eine Bebauung im Bereich der
vorhandenen Leitungstrasse erst nach Verlegung der Kabel möglich ist.
Der Hinweis bezüglich der Nutzungsänderung von öffentlichen Grundstücksflächen trifft nicht zu; im
Planänderungsbereich sind keine öffentlichen Grundstücksflächen vorhanden.
I.3 Rhein - Erft- Kreis, Der Landrat - 61.2-, 50124 Bergheim
(Stellungnahme vom 26.05.2009)
Dem Hinweis auf die Lage des Änderungsbereiches in der Wasserschutzzone IIIB der
Wassergewinnunganlage Dirmerzheim wird durch die Aufnahme eines textlichen Hinweises in die
Bebauungsplanänderung entsprochen.
I.4 Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 44025 Dortmund
(zwei Stellungnahmen vom 19.05.2009)
Auf die Beteiligung der Eigentümer des Bergwerksfeldes „Liblar“ (Sayn-Wittgenstein′sche
Hauptverwaltung, Postfach 1170, 51519 Odenthal`) wird wegen der Geringfügigkeit der Erweiterung
der überbaubaren Grundstücksfläche verzichtet.
Dem Hinweis bzgl. der durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises entsprochen.
II. Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6C, E. – Lechenich, Daimlerstraße, wird
gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018),
entsprechend dem in der Anlage beigefügten Entwurf und einschließlich der unter I. beschlossenen
Änderungen bzw. Ergänzungen als Satzung beschlossen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.12.2009
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